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Tesla FSD in der EU: Verwirrung um Zulassungstermin


Bekommen Fahrer eines Tesla in der Europäischen Union ab Februar 2026 die Möglichkeit, ihr Auto selbst fahren zu lassen? Eine Verlautbarung des US-Autoherstellers vom Wochenende und eine Entgegnung der zuständigen Zulassungsbehörde in den Niederlanden sorgen aktuell für Verwirrung. Während das Unternehmen von Elon Musk schon dazu aufrief, der Behörde persönlich zu danken, lässt der Rijksdienst voor het Wegverkeer, kurz RDW, noch offen, ob die Zulassung überhaupt erteilt werden kann.

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Seinen Anfang nahm das Thema am Wochenende mit einem X-Post von Tesla Europe & Middle East. Der Firmenaccount vermeldete, dass Tesla das Full Self Driving Supervised (FSD, deutsch: Autonomes Fahren Überwacht) auf einer Gesamtstrecke von über einer Million Kilometern auf EU-Straßen in 17 verschiedenen Ländern intern erprobt habe. Nun strebe man eine Ausnahmegenehmigung der Technologie durch den RDW an, die dieser angeblich für Februar 2026 zugesagt habe. Für viele Tesla-Fahrer war das ein Hoffnungsschimmer, wie der Reaktion im Netz zu entnehmen war. Aktuell wird in der EU nur eine Autopilot-Funktion als Assistenz beim Fahren angeboten, die bei den Funktionen weit hinter dem liegt, was Tesla zum Beispiel in den USA bereits anbietet. Zuletzt erhielten auch Tesla-Fahrer in Australien und Südkorea die Funktion freigeschaltet. Weil Tesla den Fokus auf FSD verlegt hat, wurde der Autopilot zuletzt nicht mehr signifikant weiterentwickelt.

Den Weg der Ausnahmegenehmigung geht Tesla wegen der aktuellen Vorschriften, die in der EU für autonomes Fahren gelten. Diese empfindet das Unternehmen als überholt. Würde es seine FSD-Funktionen daran anpassen, würde dies die Technik unsicher und in vielen Fällen unbrauchbar machen, argumentiert der Hersteller. Deshalb strebe man eine Ausnahmegenehmigung an.

Aus der Sicht der niederländischen Zulassungsbehörde hört sich die Geschichte jedoch in wesentlichen Teilen anders an. Zwar wird bestätigt, dass Tesla mit dem RDW in Gesprächen sei, um das „volle Potenzial für autonomes Fahren mit Aufsicht“ zuzulassen. Die Behörde spricht allerdings nur von einem Zeitplan, demzufolge Tesla bis Februar 2026 erst einmal nachweisen soll, dass FSD Supervised überhaupt die Anforderungen erfüllt. „RDW und Tesla wissen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um im Februar eine Entscheidung zu treffen“, heißt es dort recht nebulös. Und ob der Zeitplan eingehalten werden kann, bleibe abzuwarten. Für die Behörde habe die Verkehrssicherheit höchste Priorität.

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Der Wortlaut der RDW-Mitteilung bringt auch mehr Klarheit für Tesla-Fahrer in anderen EU-Ländern, ob sie im Falle einer Genehmigung in den Niederlanden auch in ihrem Land FSD nutzen dürfen. Während die Tesla-Mitteilung nur besagt, dass andere Staaten das könnten, was einen Automatismus suggeriert, sagt der RDW, dass der zuständige EU-Ausschuss darüber zu befinden hat. Die niederländische Behörde stelle nämlich für Tesla einen Antrag bei der Europäischen Kommission. Nur wenn der Ausschuss mehrheitlich zustimme, gelte die Ausnahme auch in allen Mitgliedsstaaten der EU. Ansonsten sei die Zulassung nur in den Niederlanden gültig und die Technologie dürfe auch nur dort eingesetzt werden. Andere Mitgliedsstaaten könnten dann einzeln entscheiden, ob sie die Genehmigung für ihr Gebiet übernehmen.

Von (voreiligen) Dankesbekunden bittet die niederländische Behörde indessen abzusehen. Tesla hatte dazu aufgefordert und direkt einen Link in den Post integriert. „Wir danken allen, die dies bereits getan haben, und bitten darum, uns diesbezüglich nicht zu kontaktieren. Dies beansprucht unnötig Zeit für unseren Kundenservice. Außerdem hat dies keinen Einfluss darauf, ob die Planung umgesetzt wird oder nicht“, so der RDW.


(mki)



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