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Tesla-Investoren gegen Musks Milliarden-Paket: Verwaltungsrat in der Kritik


Eine einflussreiche Allianz aus Tesla-Investoren und Vertretern staatlicher US-Pensionsfonds ruft die Aktionäre dazu auf, gegen ein neues Vergütungspaket für CEO Elon Musk zu stimmen, das potenziell einen Wert von einer Billion US-Dollar erreichen könnte. In einem offenen Brief [PDF] fordert die Gruppe um die SOC Investment Group zudem die Abwahl der drei Aufsichtsratsmitglieder Ira Ehrenpreis, Joe Gebbia und Kathleen Wilson-Thompson. Die Hauptkritikpunkte: eine nachlassende Unternehmensleistung und eine unzureichende Kontrolle durch den Aufsichtsrat.

Das unermüdliche Bestreben des Aufsichtsrats, den CEO um jeden Preis zu halten, habe dem Ansehen des Unternehmens geschadet, heißt es in dem Schreiben. Dies habe zu exzessiven Vergütungen für Führungskräfte und zu verzögerten Fortschritten bei strategisch wichtigen Zielen wie dem vollständig autonomen Fahren (Level 5) geführt. Die Verfasser des Briefes bewerten die operative und finanzielle Leistung von Tesla seit der letzten Jahreshauptversammlung als negativ und volatil.

Während der globale Markt für Elektrofahrzeuge expandiert, habe die wachsende Konkurrenz durch Hersteller wie BYD sowie durch amerikanische, europäische, japanische und koreanische Unternehmen zu einer Divergenz zwischen Teslas Verkaufszahlen und dem Marktwachstum geführt. Im ersten Halbjahr 2025 seien die weltweiten Verkäufe von Tesla im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent gesunken. In Europa sei der Absatz im ersten Halbjahr sogar um mehr als ein Drittel zurückgegangen, wodurch der Marktanteil bei batterieelektrischen Fahrzeugen von 21,6 Prozent auf 14,5 Prozent fiel. Zudem deuteten Berichte darauf hin, dass auch das Batteriegeschäft von Tesla Umsatzrückgänge verzeichnet, die teilweise auf Musks politische Aktivitäten zurückzuführen seien.

Diese Umsatzrückgänge korrelieren, so die Investoren, mit stagnierenden Erträgen und sinkenden Gewinnen. Nach einer jährlichen Wachstumsrate von 32 Prozent zwischen 2019 und 2023 sei der Umsatz von Tesla im Jahr 2024 nur noch um ein Prozent gewachsen – die niedrigste Rate seit 2010. Im ersten Halbjahr 2025 habe der Umsatz im Automobilbereich 18 Prozent unter dem Vorjahresniveau gelegen, während das Betriebsergebnis und der Nettogewinn um 52 Prozent beziehungsweise 38 Prozent einbrachen. Die Investoren folgern, dass diese rapiden Einbrüche einen Aufsichtsrat erfordern, der eine strikte Kontrolle ausübt und einen CEO in Vollzeitbeschäftigung sicherstellt.

Die Investoren werfen dem Aufsichtsrat vor, in seiner Fähigkeit zur objektiven Kontrolle des Managements kompromittiert zu sein. Die Mehrheit der Direktoren unterhalte enge persönliche und berufliche Bindungen zu CEO Musk. Diese Beziehungen hätten eine Kultur ermöglicht, in der der Aufsichtsrat Musk konsequent unhinterfragt agieren lasse, selbst wenn dessen Handlungen dem Unternehmenswert und den Aktionären schadeten.

Die außergewöhnlich hohe Vergütung der Direktoren untergrabe die Unparteilichkeit des Gremiums zusätzlich, argumentiert die Gruppe. Als Paradebeispiel dient die Aufsichtsratsvorsitzende Robyn Denholm, deren durchschnittliche Jahresvergütung 62 Millionen US-Dollar betragen habe – fast das 200-fache der durchschnittlichen Vergütung eines Direktors im S&P 500. Ein Gerichtsurteil zwang kürzlich einen Großteil des Vorstands zur Rückzahlung von 920 Millionen US-Dollar als überhöht eingestuften Vergütungen.

Der zur Abstimmung stehende „2025 CEO Performance Award“ sei, so das Schreiben, dem kontroversen Vergütungsplan von 2018 nachempfunden. Er könnte Musk Aktienoptionen im Wert von bis zu einer Billion US-Dollar zusprechen, wenn über die nächsten zehn Jahre eine Reihe von Zielen erreicht wird. Die Investoren bemängeln die damit verbundenen Leistungsziele als vage, anspruchslos und dem Ermessen eines befangenen Aufsichtsrats unterworfen.

So beziehe das Ziel von 20 Millionen ausgelieferten Fahrzeugen die bereits rund 7,5 Millionen abgesetzten Einheiten mit ein, womit das jährliche Ziel unter den Auslieferungen der Jahre 2022, 2023 und 2024 läge. Das Ziel von 10 Millionen aktiven Abonnements für das vollautonome Fahren (FSD) erfordere nicht, dass der Dienst jemals tatsächliche Level-5-Autonomie ohne Fahrerüberwachung erreicht. Zudem sei der Begriff „Abonnement“ nicht definiert und könne auch einmalige Verkäufe umfassen, wobei Musk den Preis senken könnte, um das Ziel leichter zu erreichen. Ähnlich unklar sei das Ziel von einer Million ausgelieferter „Bots“: Was als „Bot“ gilt, sei ebenso wenig definiert wie die Frage, ob auch von anderen Firmen hergestellte Roboter eingeschlossen sein könnten.

Die Investoren kritisieren, der Aufsichtsrat habe es versäumt, Musks volle Konzentration auf Tesla einzufordern. Dem CEO werde seit Jahren gestattet, zeitaufwendige Führungsrollen in seinen anderen Unternehmen wie xAI/X, SpaceX, Neuralink und der Boring Company zu übernehmen. Kürzlich habe der Vorstand auch nicht interveniert, als Musk eine Führungsposition im US-amerikanischen „Department of Government Efficiency“ (DOGE) übernahm. Der Brief verweist zudem auf Berichte, wonach Musk Tesla-Ressourcen wie Personal und Rechenleistung für seine Unternehmen X und xAI zweckentfremdet habe.

Das vorgeschlagene Vergütungspaket verlange von Musk keine Verpflichtung, seine Zeit auf Tesla zu konzentrieren. Die Investoren warnen vor einer erheblichen Verwässerung der Anteile bestehender Aktionäre. Sollten alle Ziele erreicht werden, könnte Musks Stimmrechtsanteil von 13,6 Prozent auf bis zu 28,8 Prozent steigen. Dies würde den Einfluss der freien Aktionäre empfindlich schmälern und ihnen eine ihrer letzten Möglichkeiten nehmen, maßgeblich auf die Unternehmensstrategie einzuwirken.

Der Brief gipfelt in der Forderung nach der Abwahl der Direktoren Ira Ehrenpreis, Kathleen Wilson-Thompson und Joe Gebbia. Ehrenpreis sei seit 18 Jahren im Gremium und pflege eine enge Freundschaft mit Musk. Wilson-Thompson habe durch ihre Vorstandstätigkeit ein außergewöhnliches Vermögen angehäuft und eine Schlüsselrolle bei der Genehmigung von Musks Vergütung gespielt. Joe Gebbia sei ebenfalls ein persönlicher Freund Musks und trage als Mitglied des Prüfungsausschusses Mitverantwortung für das Risikomanagement.

Parallel dazu kündigte der New Yorker Rechnungsprüfer Thomas P. DiNapoli an, dass der Pensionsfonds des Staates New York ebenfalls gegen den Vorschlag stimmen werde. DiNapoli erklärte, Musks bedeutender Anteil an Tesla habe ihn nicht dazu veranlasst, sich auf das Unternehmen zu konzentrieren, und das neue Paket bevorzuge ihn weiterhin unverhältnismäßig gegenüber allen anderen Aktionären.

Tesla konterte auf der Plattform X mit der Aussage, der Plan bringe Musks Vergütung vollständig mit der Wertschöpfung für die Aktionäre in Einklang. Wenn Musk keine Ergebnisse liefere, erhalte er nichts.


(tho)



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Vergleichs-Benchmark Cinebench 2026 kostenlos erschienen


Der Software-Entwickler Maxon löst nach gut zwei Jahren den Cinebench 2024 ab. Die Nachfolgeversion Cinebench 2026 soll jetzt noch bessere Vergleiche von Prozessoren und Grafikkarten ermöglichen.

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Cinebench 2026 bleibt ein Vergleichs-Benchmark, der eine virtuelle 3D-Szene rendert. Die neue Version verwendet eine überarbeitete Variante von Maxons Render-Engine Redshift. Hinzu kommen neue Kompilierer auf Basis von Clang 19. Der Benchmark teilt sich den technischen Unterbau mit Maxons Software-Suite Cinema 4D 2026.

Den Singlethreading-Test teilt der Entwickler in zwei Varianten auf: einen Benchmark, der wie bisher einen einzelnen Thread auf einem einzigen CPU-Kern startet, und einen zweiten, der Simultaneous Multithreading (SMT) nutzt. Auf Prozessoren mit SMT startet Cinebench 2026 zwei Threads. Da Intel seine SMT-Implementierung (Hyper-Threading) bei den Core-Ultra-Prozessoren vorübergehend aufgegeben hat, ist die Option hauptsächlich für AMDs Ryzen-CPUs interessant.

Aufgrund des neuen Technikunterbaus sind die Ergebnisse vom Cinebench 2026 nicht mit vorherigen Versionen vergleichbar. Aktuelle Prozessoren erreichen im Singlethreading-Test etwa 500 bis 700 Punkte ohne SMT. Beim 2024er-Benchmark war bei etwa 150 Punkten Schluss.

Cinebench 2026 läuft standardmäßig 10 Minuten lang mehrfach durch, um Einflüsse der Temperaturentwicklung auf die Taktfrequenzen mitzumessen. Wer einen einzelnen Durchlauf starten möchte, muss oben auf „File“ klicken und „Advanced Benchmark“ anwählen. Dann erscheint oben links die Option „Minimum Test Duration“, die sich mit „Off“ ausstellen lässt.

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Den Cinebench 2026 gibt es für Windows 11/10 (AMD, Intel), Windows on ARM (Qualcomm Snapdragon) und macOS (Apple Silicon). Die RAM-Mindestanforderung steigt unter Windows auf 16 GByte. Unter macOS funktioniert der Benchmark auch mit 8 GByte RAM, allerdings eingeschränkt.

Der GPU-Test lernt derweil den Umgang mit aktuellen Grafikkarten: AMDs Radeon-Serie RX 9000 und Nvidias GeForce RTX 5000. Erstmals läuft Cinebench auch mit Nvidias KI-Beschleunigern aus den Generationen Hopper sowie Blackwell. Der GPU-Benchmark setzt mindestens 8 GByte Grafikspeicher voraus.

Maxon bietet den Cinebench 2026 kostenlos an. Der Download umfasst rund 2,5 Gigabyte.


(mma)



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Beschädigtes Unterseekabel: Finnland vernimmt Besatzung auf verdächtigem Schiff


Die finnische Polizei hat Besatzungsmitglieder des verdächtigen Schiffes „Fitburg“ befragt. Laut einer Mitteilung sagte Risto Lohi von der Kriminalpolizei: „Die Vernehmungen haben den Handlungsablauf und die verschiedenen Rollen der Besatzungsmitglieder aufgeklärt.“ Die Ermittlungen dauern demnach an.

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Finnische Behörden hatten das Schiff, das im Verdacht steht, Schaden an einem Unterwasserkabel in der Ostsee verursacht zu haben, am Mittwoch festgesetzt. Zwei der 14 Besatzungsmitglieder wurden festgenommen, gegen zwei weitere wurden Ausreiseverbote verhängt. Zur Nationalität und dem Rang der Verdächtigen wollte sich die Polizei nicht äußern. Sie hatte jedoch zuvor mitgeteilt, dass die Besatzung aus russischen, georgischen, aserbaidschanischen und kasachischen Staatsangehörigen besteht.

Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung, der versuchten schweren Sachbeschädigung sowie der schweren Störung des Telekommunikationsverkehrs.

Die „Fitburg“ war in Verdacht geraten, nachdem der Telekommunikationsanbieter Elisa am Mittwochmorgen einen Schaden an einem unterseeischen Datenkabel gemeldet hatte, das die finnische Hauptstadt Helsinki mit Estlands Hauptstadt Tallinn verbindet. Als das Schiff von den Behörden gestoppt wurde, ließ es die Ankerkette herunter. Der Fall erinnert an frühere Vorkommnisse, bei denen mutmaßlich Schiffe mit Verbindung zu Russland Unterseekabel mit ihrem Anker beschädigten.

Wie die finnische Polizei jetzt mitteilte, habe man gemeinsam mit den estnischen Behörden ein Ermittlungsteam eingerichtet. Die Spurensicherung am Meeresboden nahe dem beschädigten Kabel wurde demnach fortgesetzt.

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Am Donnerstag hatte die finnische Zollbehörde mitgeteilt, dass der Frachter möglicherweise auch gegen EU-Sanktionen gegen Russland verstoßen hat. Demnach hatte es die Besatzung versäumt, die Ladung ordnungsgemäß anzumelden. Ersten Erkenntnissen zufolge hat das Schiff Stahlprodukte aus Russland an Bord, die unter EU-Sanktionen gegen das Land fielen, hieß es in der Mitteilung der Zollbehörde weiter.

Die Ladung sei daher vorübergehend beschlagnahmt worden. Es werde nun geprüft, ob ein Verstoß gegen die Sanktionen stattgefunden habe. Das Schiff war unterwegs vom russischen St. Petersburg in die israelische Hafenstadt Haifa.


(nen)



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KI-Suche, Nummern, Fotos & Co.: Was nach dem Fahrrad-Diebstahl helfen könnte


Ein Fall aus München zeigt, wie eng klassische Polizeiarbeit, Online-Plattformen und moderne Technik inzwischen miteinander verknüpft sind. Nachdem einer Frau ihr Fahrrad gestohlen worden war, entdeckte sie es laut Angaben der Münchner Polizei wenig später auf einer Online-Plattform wieder. Statt selbst Kontakt aufzunehmen, wandte sie sich an die Polizei. Die Beamten vereinbarten daraufhin einen fingierten Kauftermin, bei dem ein Mann die Tür öffnete und vorläufig festgenommen wurde.

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Bei der anschließenden Durchsuchung stießen die Ermittler nach Polizeiangaben in der Wohnung, im Keller und vor dem Haus auf insgesamt 22 gestohlene Fahrräder sowie zahlreiche passende Schlüssel. Noch während der Maßnahmen erschien eine Mitbewohnerin mit weiteren Schlüsseln – auch sie wurde festgenommen. Der polizeibekannte Hauptverdächtige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Der Zugriff ist kein Einzelfall. Online-Plattformen gelten als zentrale Absatzmärkte für gestohlene Fahrräder, einschließlich E‑Bikes. Nach Angaben der polizeilichen Kriminalprävention registrierte die Polizei allein 2024 bundesweit rund 245.900 Fahrraddiebstähle sowie zusätzlich zehntausende Diebstähle von Mopeds und Krafträdern. Häufige Tatorte sind laut Polizei große Abstellanlagen an Bahnhöfen, Schulen oder Freizeitstätten.

Statistiken zeigen, dass Fahrraddiebstahl stark vom Wohnort abhängt. Besonders Großstädte gelten als Hotspots. In Rankings schneiden unter anderem Leipzig, Berlin, Köln, Bremen, Frankfurt am Main und Hamburg besonders schlecht ab. Gleichzeitig steigen trotz rückläufiger Fallzahlen die finanziellen Schäden deutlich: Der durchschnittliche Schaden pro Fahrrad liegt inzwischen nahe bei 1000 Euro, weil Diebe sich zunehmend auf hochwertige (E‑)Bikes spezialisieren.

Die große Zahl sichergestellter Räder im Münchner Fall deutet auf ein strukturiertes Vorgehen hin. Fahrräder werden über Wochen entwendet, zwischengelagert und schrittweise online angeboten. Auffällig war, dass zu vielen Rädern passende Schlüssel vorhanden waren. Laut Polizei ist dies typisch für Serientäter, die gezielt Schlösser manipulieren oder mitsamt Schlüssel entwenden, um die Räder später ohne Aufwand weiterverkaufen zu können.

Für Käufer stellt sich dabei eine heikle Frage: Was passiert, wenn man unwissentlich gestohlene Ware erwirbt? Ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe zeigt, dass nicht jeder Käufer automatisch strafbar ist. Wer keine Anhaltspunkte für eine illegale Herkunft hat, macht sich nicht wegen Hehlerei strafbar. Bei extrem günstigen „Schnäppchen“ kann das jedoch anders aussehen – dann kann der Vorwurf greifen, man habe den Diebstahl billigend in Kauf genommen.

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Neben klassischer Recherche kommt zunehmend künstliche Intelligenz zum Einsatz, um gestohlene Fahrräder wiederzufinden. Ein Beispiel ist die KI-gestützte Fahrradsuche „Whembat“, das aus der gemeinsamen Frustration der Gründer über leere Fahrradständer, erfolglose Suchen entstanden ist. Der Name steht für „Where’s My Bike At?!“. Nach dem Upload eines Fotos durchsucht Whembat automatisiert Online-Marktplätze, soziale Netzwerke und verfügbare Datenquellen nach möglichen Treffern.

In Ermittlungsverfahren ist die eindeutige Zuordnung der Fahrräder oft entscheidend. Beschuldigte geben nicht selten an, ein Rad „gefunden“ oder legal gekauft zu haben. Die Polizei empfiehlt daher, alle verfügbaren Nachweise aufzubewahren: Kaufbelege, Rahmennummern, Fotos oder individuelle Umbauten erleichtern den Eigentumsnachweis erheblich. Empfohlen wird von der Polizei zudem die Fahrrad‑Kodierung oder Gravur eines individuellen Codes in den Rahmen sowie das Führen eines Fahrradpasses. Diese Maßnahmen schrecken Täter ab und helfen Polizei und Fundämtern, aufgefundene Räder eindeutig zuzuordnen.

Immer häufiger kommen GPS‑Tracker und intelligente Fahrradschlösser zum Einsatz, die bei Bewegung alarmieren und Positionsdaten liefern. Laut Polizei können solche Systeme helfen, gestohlene Räder wiederzufinden – Betroffene sollten jedoch niemals selbst eingreifen, sondern umgehend Anzeige erstatten und die Ortungsdaten weitergeben. heise empfiehlt zudem, nach einem Diebstahl strukturiert vorzugehen: Anzeige erstatten, Versicherung informieren und Online-Plattformen im Blick behalten.

Trotz aller Technik bleibt die Basis eine gute mechanische Sicherung. Hochwertige Bügel‑ oder Panzerkabelschlösser und das konsequente Anschließen an feste Gegenstände gelten weiterhin als wirksamste Abschreckung. Intelligente Fahrradschlösser können diese Sicherung sinnvoll ergänzen, ersetzen sie aber nicht.


(mack)



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