Künstliche Intelligenz
Tesla-Investoren gegen Musks Milliarden-Paket: Verwaltungsrat in der Kritik
Eine einflussreiche Allianz aus Tesla-Investoren und Vertretern staatlicher US-Pensionsfonds ruft die Aktionäre dazu auf, gegen ein neues Vergütungspaket für CEO Elon Musk zu stimmen, das potenziell einen Wert von einer Billion US-Dollar erreichen könnte. In einem offenen Brief [PDF] fordert die Gruppe um die SOC Investment Group zudem die Abwahl der drei Aufsichtsratsmitglieder Ira Ehrenpreis, Joe Gebbia und Kathleen Wilson-Thompson. Die Hauptkritikpunkte: eine nachlassende Unternehmensleistung und eine unzureichende Kontrolle durch den Aufsichtsrat.
Mangelnde Aufsicht und sinkende Leistung
Das unermüdliche Bestreben des Aufsichtsrats, den CEO um jeden Preis zu halten, habe dem Ansehen des Unternehmens geschadet, heißt es in dem Schreiben. Dies habe zu exzessiven Vergütungen für Führungskräfte und zu verzögerten Fortschritten bei strategisch wichtigen Zielen wie dem vollständig autonomen Fahren (Level 5) geführt. Die Verfasser des Briefes bewerten die operative und finanzielle Leistung von Tesla seit der letzten Jahreshauptversammlung als negativ und volatil.
Während der globale Markt für Elektrofahrzeuge expandiert, habe die wachsende Konkurrenz durch Hersteller wie BYD sowie durch amerikanische, europäische, japanische und koreanische Unternehmen zu einer Divergenz zwischen Teslas Verkaufszahlen und dem Marktwachstum geführt. Im ersten Halbjahr 2025 seien die weltweiten Verkäufe von Tesla im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent gesunken. In Europa sei der Absatz im ersten Halbjahr sogar um mehr als ein Drittel zurückgegangen, wodurch der Marktanteil bei batterieelektrischen Fahrzeugen von 21,6 Prozent auf 14,5 Prozent fiel. Zudem deuteten Berichte darauf hin, dass auch das Batteriegeschäft von Tesla Umsatzrückgänge verzeichnet, die teilweise auf Musks politische Aktivitäten zurückzuführen seien.
Diese Umsatzrückgänge korrelieren, so die Investoren, mit stagnierenden Erträgen und sinkenden Gewinnen. Nach einer jährlichen Wachstumsrate von 32 Prozent zwischen 2019 und 2023 sei der Umsatz von Tesla im Jahr 2024 nur noch um ein Prozent gewachsen – die niedrigste Rate seit 2010. Im ersten Halbjahr 2025 habe der Umsatz im Automobilbereich 18 Prozent unter dem Vorjahresniveau gelegen, während das Betriebsergebnis und der Nettogewinn um 52 Prozent beziehungsweise 38 Prozent einbrachen. Die Investoren folgern, dass diese rapiden Einbrüche einen Aufsichtsrat erfordern, der eine strikte Kontrolle ausübt und einen CEO in Vollzeitbeschäftigung sicherstellt.
Ein Aufsichtsrat ohne Unabhängigkeit
Die Investoren werfen dem Aufsichtsrat vor, in seiner Fähigkeit zur objektiven Kontrolle des Managements kompromittiert zu sein. Die Mehrheit der Direktoren unterhalte enge persönliche und berufliche Bindungen zu CEO Musk. Diese Beziehungen hätten eine Kultur ermöglicht, in der der Aufsichtsrat Musk konsequent unhinterfragt agieren lasse, selbst wenn dessen Handlungen dem Unternehmenswert und den Aktionären schadeten.
Die außergewöhnlich hohe Vergütung der Direktoren untergrabe die Unparteilichkeit des Gremiums zusätzlich, argumentiert die Gruppe. Als Paradebeispiel dient die Aufsichtsratsvorsitzende Robyn Denholm, deren durchschnittliche Jahresvergütung 62 Millionen US-Dollar betragen habe – fast das 200-fache der durchschnittlichen Vergütung eines Direktors im S&P 500. Ein Gerichtsurteil zwang kürzlich einen Großteil des Vorstands zur Rückzahlung von 920 Millionen US-Dollar als überhöht eingestuften Vergütungen.
Kritik am Milliarden-Dollar-Vergütungsplan
Der zur Abstimmung stehende „2025 CEO Performance Award“ sei, so das Schreiben, dem kontroversen Vergütungsplan von 2018 nachempfunden. Er könnte Musk Aktienoptionen im Wert von bis zu einer Billion US-Dollar zusprechen, wenn über die nächsten zehn Jahre eine Reihe von Zielen erreicht wird. Die Investoren bemängeln die damit verbundenen Leistungsziele als vage, anspruchslos und dem Ermessen eines befangenen Aufsichtsrats unterworfen.
So beziehe das Ziel von 20 Millionen ausgelieferten Fahrzeugen die bereits rund 7,5 Millionen abgesetzten Einheiten mit ein, womit das jährliche Ziel unter den Auslieferungen der Jahre 2022, 2023 und 2024 läge. Das Ziel von 10 Millionen aktiven Abonnements für das vollautonome Fahren (FSD) erfordere nicht, dass der Dienst jemals tatsächliche Level-5-Autonomie ohne Fahrerüberwachung erreicht. Zudem sei der Begriff „Abonnement“ nicht definiert und könne auch einmalige Verkäufe umfassen, wobei Musk den Preis senken könnte, um das Ziel leichter zu erreichen. Ähnlich unklar sei das Ziel von einer Million ausgelieferter „Bots“: Was als „Bot“ gilt, sei ebenso wenig definiert wie die Frage, ob auch von anderen Firmen hergestellte Roboter eingeschlossen sein könnten.
Musks Nebentätigkeiten und Verwässerung der Aktionärsanteile
Die Investoren kritisieren, der Aufsichtsrat habe es versäumt, Musks volle Konzentration auf Tesla einzufordern. Dem CEO werde seit Jahren gestattet, zeitaufwendige Führungsrollen in seinen anderen Unternehmen wie xAI/X, SpaceX, Neuralink und der Boring Company zu übernehmen. Kürzlich habe der Vorstand auch nicht interveniert, als Musk eine Führungsposition im US-amerikanischen „Department of Government Efficiency“ (DOGE) übernahm. Der Brief verweist zudem auf Berichte, wonach Musk Tesla-Ressourcen wie Personal und Rechenleistung für seine Unternehmen X und xAI zweckentfremdet habe.
Das vorgeschlagene Vergütungspaket verlange von Musk keine Verpflichtung, seine Zeit auf Tesla zu konzentrieren. Die Investoren warnen vor einer erheblichen Verwässerung der Anteile bestehender Aktionäre. Sollten alle Ziele erreicht werden, könnte Musks Stimmrechtsanteil von 13,6 Prozent auf bis zu 28,8 Prozent steigen. Dies würde den Einfluss der freien Aktionäre empfindlich schmälern und ihnen eine ihrer letzten Möglichkeiten nehmen, maßgeblich auf die Unternehmensstrategie einzuwirken.
Geforderte Abwahl und Reaktionen
Der Brief gipfelt in der Forderung nach der Abwahl der Direktoren Ira Ehrenpreis, Kathleen Wilson-Thompson und Joe Gebbia. Ehrenpreis sei seit 18 Jahren im Gremium und pflege eine enge Freundschaft mit Musk. Wilson-Thompson habe durch ihre Vorstandstätigkeit ein außergewöhnliches Vermögen angehäuft und eine Schlüsselrolle bei der Genehmigung von Musks Vergütung gespielt. Joe Gebbia sei ebenfalls ein persönlicher Freund Musks und trage als Mitglied des Prüfungsausschusses Mitverantwortung für das Risikomanagement.
Parallel dazu kündigte der New Yorker Rechnungsprüfer Thomas P. DiNapoli an, dass der Pensionsfonds des Staates New York ebenfalls gegen den Vorschlag stimmen werde. DiNapoli erklärte, Musks bedeutender Anteil an Tesla habe ihn nicht dazu veranlasst, sich auf das Unternehmen zu konzentrieren, und das neue Paket bevorzuge ihn weiterhin unverhältnismäßig gegenüber allen anderen Aktionären.
Tesla konterte auf der Plattform X mit der Aussage, der Plan bringe Musks Vergütung vollständig mit der Wertschöpfung für die Aktionäre in Einklang. Wenn Musk keine Ergebnisse liefere, erhalte er nichts.
(tho)
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Lufthansa Technik macht den Tisch im Flugzeug zum Touchscreen
Der Tisch im Flugzeug wird zum Touchscreen: Lufthansa Technik stellt eine Technik vor, die aus den Tischen im Flugzeug einen Bildschirm macht.
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„Nice Intellitable“ nennt das Lufthansa-Tochterunternehmen die Technik. Diese sei eine „direkte Verschmelzung von interaktiver Funktionalität für die Flugzeugkabine mit besonders hochwertigen haptischen Oberflächen“, beschreibt Lufthansa Technik. Der Touchscreen kann beispielsweise in einer Oberfläche in Holz-, Carbon- oder Metalloptik integriert werden – das System ist eher für gehobene Klassen oder Privatflugzeuge gedacht.
Die Anzeige erscheint erst nach Aufruf, der Tisch kann also auch ohne Bildschirm genutzt werden. Werden Essen oder Getränke serviert, lässt sich das Display verkleinern und an den Rand verschieben. Die Displayoberfläche ist versiegelt, sodass ihr verschüttete Getränke oder harte Gegenstände wie Besteck nichts anhaben können.
„Da bekannte Schnittstellen dann schnell sperrig und veraltet wirken können, überdenken wir ständig, wie sich Technologie in die Innenraumgestaltung integrieren lässt,“ sagt Andrew Muirhead, Vice President Original Equipment and Special Aircraft Services bei Lufthansa Technik.
Essen ordern, Sitz verstellen, Film schauen
Lufthansa Technik stellt einen Prototyp des Touchscreens auf der Dubai Airshow vor, die am heutigen Montag startet. Der Demonstrator zeigt Fluginformationen, darüber können der Sitz verstellt sowie Speisen und Getränke bestellt werden. Das Display dient schließlich als Musik-Player, darauf können Filme angesehen oder digitale Zeitschriften gelesen werden.
Das Nice Intellitable basiert auf dem Hidden Touch Display, das vertikal an der Kabinenwand montiert wird und für das Lufthansa Technik in diesem Jahr den Designpreis Red Dot Award erhalten hat. Für das Nice Intellitable hat Lufthansa Technik die Technik des Hidden Touch Display miniaturisiert, was die Möglichkeit der Integration von Bedienoberflächen in Flugzeugkabinen erweitert. Details zu der ganzen Technik verrät das Unternehmen jedoch nicht.
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(wpl)
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Motorola Razr 60 im Test: Klapphandy als Preis-Leistungs-Sieger
Das Razr 60 zeigt sich als schickes Flip-Phone mit starken OLEDs, solider Laufzeit und immerhin IP48-Zertifizierung. Im Test zeigen wir, wie es sich im Alltag schlägt.
Mit dem Razr 60 führt Motorola das Razr 50 behutsam weiter. Der Akku wächst auf 4500 mAh, der Schutz ist nun mit IP48 auch offiziell gegen Staub zertifiziert, und der Mediatek Dimensity 7400X löst den älteren 7300X ab. An den Displays ändert sich wenig: innen 6,9 Zoll OLED mit bis zu 120 Hz, außen 3,6 Zoll mit 90 Hz. Die Ladeleistung bleibt mit 30 Watt über Kabel und 15 Watt drahtlos alltagstauglich, aber eher gemächlich.
Im Vergleich mit dem Razr 60 Ultra wirkt das Standardmodell deutlich bodenständiger: Spitzen-Chipsatz, höhere Bildrate und größeres Außendisplay bleiben dem Topmodell vorbehalten – ebenso der stärkere Akku und das schnellere Laden. Dafür bietet das Razr 60 den günstigeren Einstieg ins Flip-Format. Doch reicht das im Alltag aus?
Design
Das Razr 60 wirkt geradlinig und erwachsen. Das Scharnier öffnet und schließt sanft und hält das Gerät in fast jedem Winkel stabil offen. Nur an den Endpunkten klappt es die letzten Millimeter von selbst. Gegenüber dem Vorgänger wirkt das Smartphone noch ein Stück solider. Je nach Farbe nutzt Motorola unterschiedliche Materialien für den Bereich auf der Rückseite, der nicht vom Außendisplay eingenommen wird – wahlweise strukturierte Nylon-Optik, weiches Leder-Finish oder glatten Kunststoff.
Unser Testgerät in Pantone-konformem Lindgrün bietet dank Kunstleder eine angenehme Griffigkeit, ist unempfindlich gegenüber Fingerabdrücken und fühlt sich hochwertig an. Dazu trägt auch die makellose Verarbeitung bei: Kanten und Übergänge sind sauber gefräst, die Spaltmaße gleichmäßig, die haptischen Tasten auf der rechten Seite sitzen fest und bieten einen präzisen Druckpunkt.
Das seitlich gerundete Außendisplay wird ebenmäßig von Gorilla Glas Victus geschützt und fügt sich harmonisch in die Front ein. Die beiden Kameralinsen ragen nur minimal hervor. Der Fingerabdrucksensor im Power-Button sitzt – wie bei den Vorgängern – im aufgeklappten Zustand etwas hoch, was baulich bedingt ist, da sich dort das Scharnier befindet. Zusammengeklappt liegt der Sensor dagegen günstiger unter dem Daumen. Zwar ist das Razr 60 dann dicker als ein klassisches Smartphone, dank der kompakten Grundfläche passt es aber problemlos in Jacken- oder Hosentaschen.
Die Faltlinie im Hauptdisplay bleibt fühl- und sichtbar, fällt im Alltag aber kaum noch auf. Das Gehäuse ist nun nach IP48 gegen Staub und Wasser geschützt. Der Staubschutz ist moderat, doch das Gerät darf bis zu 30 Minuten in 1,5 Metern Süßwasser eingetaucht werden.
Display
Innen verbaut Motorola im Razr 60 erneut ein 6,9 Zoll großes OLED-Panel mit 2640 × 1080 Pixeln. Die Bildwiederholrate fällt im Vergleich zum Vorgänger von 144 auf 120 Hz, sorgt aber weiterhin für ein angenehm flüssiges Bild. Texte und Animationen wirken gestochen scharf. Das Außendisplay misst 3,6 Zoll, bietet 1066 × 1056 Pixel und läuft mit 90 Hz – ausreichend für klare Darstellung und weitgehend flüssige Bedienung. Für kurze Checks von Nachrichten, Widgets oder einfache App-Interaktionen reicht der Platz gut aus, auch wenn er naturgemäß begrenzt bleibt.
Die Helligkeit überzeugt: Das Innendisplay erreicht bis zu 3000 cd/m², das Außendisplay bis zu 1700 cd/m². Im Alltag haben wir rund 1150 cd/m² im offenen und 870 cd/m² im geschlossenen Zustand gemessen. Damit lässt sich das Innendisplay auch bei Sonnenlicht gut ablesen, während das Außendisplay immerhin zufriedenstellende Werte liefert.
Kamera
Motorola stattet das Razr 60 auf der Rückseite (im aufgeklappten Zustand) mit zwei Kameras aus. Die Hauptkamera löst mit 50 Megapixeln auf und verfügt über eine optische Bildstabilisierung (OIS). Daneben sitzt eine 13-Megapixel-Ultraweitwinkelkamera, die zugleich als Makrokamera dient. Für Selfies steht eine 32-Megapixel-Frontkamera bereit.
Im Alltag liefert die Hauptkamera natürliche Farben und gute Schärfe, besonders bei ausreichendem Licht. Bei wenig Licht hellt sie die Szene spürbar auf, verliert jedoch feine Details; Bildrauschen und Unschärfen nehmen sichtbar zu. Die Ultraweitwinkelkamera eignet sich für spontane Aufnahmen, zeigt in den Randbereichen aber geringere Schärfe und fällt bei Dunkelheit gegenüber der Hauptkamera deutlich ab. Ein Teleobjektiv fehlt, dafür bietet die Kamera-App eine zweifache digitale Vergrößerung – bei guten Lichtverhältnissen mit weiterhin ordentlicher Bildqualität.
Videos nimmt das Razr 60 in 4K mit 30 Bildern pro Sekunde auf. Das genügt für ruhige Szenen, führt bei schnellen Bewegungen oder Schwenks allerdings zu sichtbaren Rucklern. Verglichen mit dem Razr 60 Ultra oder aktuellen Top-Smartphones bleibt das Kamera-Setup solide, ohne hervorzustechen. Praktisch: Neben der ordentlichen Frontkamera bei Tageslicht lässt sich dank des Außendisplays auch die Hauptkamera bequem für Selfies nutzen.
Motorola Razr 60 – Originalaufnahmen
Ausstattung
Im Inneren des Razr 60 arbeitet der im 4-nm-Verfahren gefertigte Mediatek Dimensity 7400X. Der Chipsatz zeigt im Alltag eine starke, zugleich effiziente Leistung und bleibt angenehm kühl. Gegenüber dem Dimensity 7300X des Vorgängers fällt der Leistungszuwachs moderat aus. Unterstützt wird der Prozessor von 8 GB LPDDR4X-Arbeitsspeicher, dazu kommen 256 GB interner Speicher – dank UFS 2.2 ausreichend flott, wenn auch nicht auf Topniveau.
Für alltägliche Aufgaben liefert das Razr 60 eine solide Leistungsbasis, was der PCMark-Benchmark mit rund 16.000 Punkten bestätigt. Im grafikintensiven Test 3DMark Wild Life Extreme erreicht das Gerät 850 Punkte – genug für Casual-Games, aber klar unterhalb echter Gaming-Smartphones.
Bei der Konnektivität präsentiert sich das Flip-Smartphone modern: Es unterstützt 5G, WLAN nach Wi-Fi 6E, Bluetooth 5.4, NFC und Dual-SIM-Betrieb – wahlweise über Nano-SIM und eSIM. Zur Positionsbestimmung stehen A-GPS, Glonass, Galileo und Beidou bereit. Der USB-C-Port arbeitet allerdings nur mit USB-2.0-Geschwindigkeit, wodurch große Datentransfers deutlich länger dauern als bei ähnlich teuren Geräten mit USB 3.x.
Der seitliche Fingerabdrucksensor im Power-Button entsperrt das Gerät zuverlässig, könnte jedoch etwas flotter reagieren. Die ergänzende Gesichtserkennung funktioniert bequem, bietet aufgrund der 2D-Erkennung aber geringere Sicherheit als Systeme mit 3D-Sensorik. Die Lautsprecher spielen in Stereo und unterstützen laut Datenblatt Dolby Atmos samt räumlichen Effekten. Im Alltag klingt die Wiedergabe klar und angenehm, bleibt aber weitgehend auf klassischen 2D-Stereoklang beschränkt.
Software
Ab Werk läuft auf dem Razr 60 Android 15 mit dezenten Motorola-Erweiterungen. Die Bedienoberfläche bleibt eng am puren Android und ergänzt sie um die bekannten Moto-Gesten sowie einige neue KI-Funktionen. Mit Moto Secure fasst Motorola Sicherheitsfunktionen wie geschützte Ordner, Phishing-Schutz und Netzwerk-Check übersichtlich zusammen. Einige KI-Funktionen setzen einen Motorola-Account voraus.
Bei den Updates verspricht Motorola drei Jahre Major-Updates auf neue Android-Versionen und vier Jahre Sicherheits-Patches. Das ist ein solides, wenn auch kein herausragend langes Update-Versprechen.
Akku
Der Akku des Razr 60 bietet 4500 mAh – ein spürbares Plus gegenüber dem Vorgänger, aber noch kein Garant für lange Laufzeiten. Im Alltag reicht die Kapazität für rund einen Tag. Bei sparsamer Nutzung sind auch anderthalb Tage Laufzeit möglich. Im praxisnahen Battery Test von PCMark erreicht das Razr 60 etwa 10,5 Stunden – ein ordentlicher, aber nicht herausragender Wert für ein Falt-Smartphone.
Geladen wird mit bis zu 30 W per Kabel und 15 W drahtlos. Eine vollständige Ladung über das Kabel dauert rund eine Stunde, das kabellose Laden entsprechend länger. Insgesamt bietet das Razr 60 solide, aber klar durchschnittliche Lade- und Laufzeitleistung.
Preis
Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) für das Motorola Razr 60 liegt bei 799 Euro. Im Handel ist das Gerät aktuell bereits ab rund 550 Euro erhältlich.
Fazit
Das Motorola Razr 60 präsentiert sich als schickes, hochwertig verarbeitetes Flip-Phone mit überzeugender Alltagstauglichkeit. Verarbeitung und IP48-Zertifizierung vermitteln Vertrauen, die Displays punkten mit kräftigen Farben, hoher Helligkeit und flüssiger Darstellung. Die Kamera liefert bei gutem Licht ordentliche Fotos, und auch die Akkulaufzeit kann im Alltag überzeugen.
Dank kabellosem Laden und solider Effizienz fällt selbst die moderate Ladegeschwindigkeit kaum negativ auf. Die Leistung reicht für typische Anwendungen problemlos aus, und die angenehm schlanke Software sorgt für eine flüssige Bedienung. Besonders attraktiv ist der vergleichsweise niedrige Straßenpreis für ein Falt-Smartphone.
Komplett frei von Schwächen ist das Razr 60 allerdings nicht: USB 2.0 bremst Datenübertragungen, eine Telekamera fehlt, das Laden ist eher gemächlich, und der Staubschutz bleibt begrenzt. Wer jedoch ein elegantes, zuverlässiges Flip-Phone zu fairem Preis sucht, findet im Razr 60 einen gelungenen und alltagstauglichen Alleskönner.
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Datenschutz-Reform: EU-Staaten einigen sich auf schnellere DSGVO-Durchsetzung
Der EU-Ministerrat hat am Montag die Mini-Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) final beschlossen, auf die er sich im Juni mit Vertretern des Parlaments einigte. Ziel ist es, die Kooperation zwischen den nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung des Normenwerks zu verbessern. Damit soll die Bearbeitung grenzüberschreitender Datenschutzbeschwerden beschleunigt werden. Dabei geht es vor allem um das „Irland-Problem“: Die irische Datenschutzbehörde (DPC) gilt aktuell als Flaschenhals für die DSGVO-Durchsetzung gegen Big-Tech-Konzerne, die ihren europäischen Hauptsitz auf der Insel haben. Durch harmonisierte Abläufe soll künftig vermieden werden, dass Streitigkeiten im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zu komplizierten und langwierigen Verständigungsverfahren führen.
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Ein zentrales Element der jahrelang umkämpften Novelle betrifft die Angleichung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für grenzüberschreitende Beschwerden. Künftig soll unabhängig davon, in welchem EU-Staat eine Eingabe erfolgt, die Entscheidung über deren Zulässigkeit auf der Basis derselben Informationen beurteilt werden. Damit wird eine Vereinheitlichung der Kriterien geschaffen, die unterschiedliche nationale Auslegungen beseitigen und den Beschwerdeführern mehr Rechtssicherheit bieten soll. Diese Harmonisierung gilt als entscheidend, um die Fragmentierung zu beenden, die das reibungslose Funktionieren des EU-weiten Kooperationsmechanismus bisher erschwert hat.
Vereinfachtes Kooperationsverfahren
Gleichzeitig sehen die neuen Vorschriften gemeinsame Verfahrensrechte für alle Beteiligten vor. Dies umfasst sowohl den Anspruch der Beschwerdeführer auf Einbeziehung in das Verfahren als auch das verbriefte Anhörungsrecht für die Unternehmen oder Organisationen, gegen die ermittelt wird. Letztere erhalten zudem die verbriefte Option, vorläufige Ermittlungsergebnisse einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Das soll die Transparenz und Fairness des gesamten Verfahrens erhöhen. Ferner wird für unkomplizierte Fälle ein vereinfachtes Kooperationsverfahren eingeführt: Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, können sich die nationalen Datenschutzbehörden darauf einigen, derartige Angelegenheiten vorzeitig beizulegen.
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Die wohl wichtigste Neuerung ist die Einführung verbindlicher Fristen für DSGVO-Untersuchungen. Ein reguläres grenzüberschreitendes Verfahren darf künftig nicht länger als 15 Monate in Anspruch nehmen. Lediglich bei den komplexesten Fällen kann diese Frist einmalig um maximal zwölf weitere Monate verlängert werden. Für Beschwerden, die über das neue vereinfachte Kooperationsverfahren abgewickelt werden, ist die Untersuchung innerhalb von zwölf Monaten abzuschließen. Bürgerrechtlern reichen diese Vorgaben nicht aus. Der Ratsbeschluss markiert den letzten legislativen Schritt. Die sogenannte Durchführungsverordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und nach einer Übergangsfrist von 15 Monaten vollständig anwendbar werden. Voraussichtlich am Mittwoch will die EU-Kommission eine umfangreiche DSGVO-Reform auf den Weg bringen, die laut Kritikern den Datenschutz schleifen würde.
(afl)
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