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Künstliche Intelligenz

Test: Ottocast Screenflow – Carplay-& Android-Auto-Display mit Netflix & Youtube


Ein Auto-Display zum Nachrüsten von Carplay und Android Auto – und das sogar mit Netflix und Youtube? Der Ottocast Screenflow hat einiges zu bieten.

Wer ein älteres Auto fährt, muss nicht auf Carplay oder Android Auto verzichten: Mit dem Ottocast Screenflow lassen sich die bekannten Smartphone-Schnittstellen kabellos nachrüsten. Der große Bildschirm wird wie ein Navigationsgerät montiert und verbindet sich anschließend drahtlos mit dem Smartphone.

Ein besonderes Extra: Das Gerät verfügt über ein eigenes System mit zusätzlichen Apps – darunter Netflix und YouTube, die bei Android Auto und Carplay normalerweise gesperrt sind. So lässt sich das Display in Pausen auch zum Streamen nutzen. Wie sich der Carplay-Monitor im Test schlägt und wo seine Schwächen liegen, zeigen wir im Testbericht.

Display & Verarbeitung

Das Ottocast Screenflow tritt im typischen Look eines Carplay-Displays auf. Der Monitor bietet ein breites Bildformat und mit einer Diagonale von 11,4 Zoll eine großzügige Anzeigefläche. Das Gehäuse besteht aus Kunststoff, ist sauber verarbeitet und zeigt weder scharfe Kanten noch sichtbare Spaltmaße.

Der Bildschirm liefert eine scharfe Darstellung mit 1920 × 720 Pixeln. Full-HD-Auflösung bietet er zwar nicht, für die Nutzung von Carplay, Android Auto und gelegentliches Video-Streaming im Auto reicht die Bildqualität jedoch aus. Mit 60 FPS bietet die Anzeige eine flüssige Darstellung. Eine automatische Helligkeitsanpassung fehlt. Es gibt lediglich einen Tag- und einen Nachtmodus, zwischen denen man manuell über die Schnelleinstellungen wechseln kann, um zwei voreingestellte Helligkeitsstufen zu nutzen – eher unpraktisch, da dies den Fahrer ablenkt.

Auf der Rückseite befinden sich seitlich Anschlüsse für ein AUX-Kabel zur Verbindung mit dem Autoradio sowie ein Videoeingang für eine optional erhältliche Rückfahrkamera. Zusätzlich gibt es einen microSD-Slot, über den sich Audio- und Videodateien direkt abspielen lassen. Die Stromversorgung erfolgt über den USB-C-Anschluss per 12‑Volt‑Adapter.

Montage & Einrichtung

Im Lieferumfang liegt eine Halterung zum festen Aufkleben auf das Armaturenbrett. Sie hält sehr stabil, der große Bildschirm kann jedoch bei kleinen Fahrzeugen die Sicht beeinträchtigen. Im Test mit einem Opel Adam ragte die Anzeige leicht ins Sichtfeld.

Optional bietet Ottocast für rund 18 Euro (Code: CYBER40) eine Saugnapfhalterung an. Auch Modelle anderer Zubehöranbieter passen meist, da die vier Befestigungslöcher auf der Rückseite genormt sind. Damit lässt sich der Monitor flexibler ausrichten und bei Bedarf tiefer positionieren. In unserem Test hielt diese Lösung jedoch vor allem im Sommer nicht zuverlässig im Cockpit.

Die Stromversorgung erfolgt über USB-C. Ein 12-Volt-Adapter liegt bei, der Bildschirm lässt sich aber auch direkt über einen USB-C-Ausgang im Auto oder per Powerbank betreiben. Für Android Auto oder Carplay muss man das Smartphone per Bluetooth koppeln, anschließend baut das Gerät automatisch eine lokale WLAN-Verbindung auf.

Funktionen & Anwendung

Der Screenflow selbst bietet eine eigene Bedienoberfläche auf Basis von Android 13. Nach dem Einschalten startet das System innerhalb weniger Sekunden und zeigt den Startbildschirm. Auf dem Startbildschirm erscheinen dann die Symbole für Android Auto und Carplay. Die Verbindung steht in der Regel nach etwa 30 Sekunden. Vereinzelt dauert es bis zu eine Minute.

Dank des breiten Bildformats zeigt der Screen standardmäßig bei Carplay und Android Auto eine Navigations-App wie Google Maps zusammen mit einer Musik-App wie Spotify. Auf Wunsch lässt sich diese Carplay- und Android-Auto-Ansicht parallel mit dem Homescreen und weiteren Apps im Splitscreen darstellen.

Wer die zusätzlichen Apps auf dem Homescreen nutzen will, muss zuvor einen WLAN-Hotspot über das Smartphone bereitstellen und das Display damit verbinden. Wer möchte, kann über den Videoeingang auch eine Rückfahrkamera anschließen. Aufgrund des hohen Montageaufwands haben wir das im Test allerdings nicht ausprobiert.

Ab Werk sind Apps wie Netflix, YouTube, Tiktok und Youtube Music vorinstalliert. Zudem steht ein eigener App-Store des Herstellers bereit, der jedoch nicht den vollen Umfang des Google Play Store bietet. Im Test funktionierte das problemlos – Internetverbindung und Handyempfang vorausgesetzt. Nach der Anmeldung mit dem eigenen Konto ließen sich Netflix- und Youtube-Inhalte direkt auf dem Bildschirm abspielen.

Ottocast Screenflow

Wichtiger Hinweis: Wer während der Fahrt Videos oder Streaming-Dienste nutzt, riskiert nicht nur eine gefährliche Ablenkung, sondern auch ein Bußgeld: Laut § 23 Abs. 1a StVO ist das Bedienen von Geräten mit Display während der Fahrt verboten.

Für die Tonübertragung empfiehlt sich eine Verbindung per AUX-Kabel – vorausgesetzt, das Autoradio verfügt über einen entsprechenden Eingang. Fahrzeuge ohne AUX-Anschluss können alternativ den integrierten FM-Transmitter nutzen. Dabei sendet der Bildschirm das Audiosignal per Funk an das Radio. Dazu wählt man am Ottocast Screenflow eine freie Frequenz und stimmt das Autoradio darauf ab. Die Klangqualität ist dabei deutlich schwächer und anfälliger für Störungen, wenn nahegelegene Radiosender auf derselben Frequenz senden.

Sowohl bei der Verbindung per AUX-Kabel als auch über den FM-Transmitter funktioniert die Lenkradfernbedienung nicht für die Titelauswahl. Lediglich die Lautstärke kann man damit steuern. Im Display selbst ist zudem ein Lautsprecher integriert, der jedoch nur einen dünnen und wenig überzeugenden Klang bietet. Auch über FM-Transmitter oder AUX-Kabel überzeugt die Klangqualität nicht vollständig: Podcasts klingen teils blechern und übersteuern leicht. Einen Equalizer zur Anpassung der Wiedergabe gibt es nicht.

Als dritte Option nennt der Hersteller Bluetooth. Der Screenflow unterstützt jedoch kein Dual-Bluetooth. Das bedeutet: Ist der Monitor per Bluetooth mit dem Autoradio gekoppelt, muss das Smartphone per Kabel angeschlossen werden. Im Test mit einem Opel Adam erkannte das Autoradio den Screenflow allerdings nicht als Bluetooth-Gerät – diese Variante funktionierte daher nicht.

Preis

Bei Ottocast kostet der Screenflow derzeit 120 Euro. Mit dem Code TS20 sinkt der Preis auf 96 Euro. Mit Saugnapfhalterung liegt der Preis dann bei 104 Euro.

Hinweis: Auch wenn die Ware aus deutschen Lagern versendet wird, hat der Hersteller seinen Sitz in China. Beim Kauf können daher abweichende Bedingungen von den in der EU üblichen Verbraucherschutzrechten gelten – etwa bei Gewährleistung, Widerruf oder Käuferschutz.

Der Hersteller bietet eine 30‑Tage‑Rückgabemöglichkeit an, die jedoch mit zusätzlichen Versandkosten verbunden sein kann. Für Transportversicherung und Garantie fallen teils weitere Gebühren an.

Fazit

Der Ottocast Screenflow bringt Android Auto und Carplay kabellos in ältere Fahrzeuge. Das große, helle Display startet schnell und lässt sich einfach einrichten. Ein besonderer Pluspunkt ist die Möglichkeit, Netflix und Youtube per App direkt über das System zu nutzen – Funktionen, die andere Nachrüstlösungen meistens nicht bieten.

In kleineren Fahrzeugen kann der Bildschirm jedoch die Sicht auf die Fahrbahn einschränken. Eine alternative Halterung fehlt, und im Test zeigten sich einzelne Schwächen: Android Auto startete im Test mitunter verzögert, die Audioausgabe musste häufig erneut manuell gewählt werden, eine automatische Helligkeitsregelung fehlt bedauerlicherweise.

Wer Android Auto oder Carplay nachrüsten und zugleich Streaming-Funktionen nutzen möchte, findet im Ottocast Screenflow aber eine passende Lösung mit Alleinstellungsmerkmal.



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iOS 26.2 & Co zum Download bereit: Updates für alle Apple-Betriebssysteme


Für jedes Apple-Betriebssystem liegt ein größeres Update vor: Der Hersteller hat am Freitagabend die Version 26.2 für iOS, iPadOS, macOS, watchOS, tvOS, visionOS und HomePods für die Allgemeinheit zum Download freigegeben – ein höchst ungewöhnlicher Wochentag für Apple-Updates, womöglich mussten in den letzten Vorabversionen noch kritische Bugs ausgeräumt werden. Für bestimmte ältere Versionen gibt es obendrein Patches zur Installation. Auf iPhones, iPads und Macs liefert die Aktualisierung auch Funktionsneuerungen, darunter einen optionalen iPhone-Alarm für fällige To-Dos und automatisch erstellte Kapitel in der Podcasts-App. Für das neue Liquid-Glass-Design integriert Apple einen weiteren Schalter respektive Schieberegler: Nutzer können damit feinjustieren, wie durchsichtig die Uhrzeitanzeige auf dem Sperrbildschirm ist.

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In iPadOS 26.2 reicht Apple die zwischenzeitlich gestrichene Slide-Over-Ansicht nach, wenn auch in abgeänderter Form. macOS Tahoe kann in Version 26.2 den Bildschirm als Ringlicht für Videokonferenzen zweckentfremden und unterstützt zudem Cluster zur Ausführung großer lokaler KI-Modelle über Thunderbolt 5 und Apples MLX-Schnittstelle.

iOS 26.2 schaltet auf aktuellen AirPods mit aktiver Geräuschunterdrückung (AirPods 4 mit ANC, AirPods Pro ab Generation 2) innerhalb der EU die Live-Übersetzungsfunktion frei. Deren Einführung hatte Apple hierzulande verzögert, um Anpassungen vorzunehmen, welche die Funktion konform zu den Interoperabilitätsvorgaben des Digital Markets Acts gestalten sollen.

Die Updates für iOS und iPadOS enthalten offensichtlich weitere Änderungen, die Apple auf Druck von Regulierungsbehörden in EU und Japan umsetzen muss. Dazu gehört, anderen Herstellern ähnliche Funktionalitäten im Zusammenspiel mit iPhones zu ermöglichen, wie sie bislang nur Apple Watch & Co erhalten. Daher gibt es auch ein neues Framework für das Teilen von WLAN-Informationen. Zugleich wird die Funktion offenbar im Zusammenspiel für watchOS beschnitten, um anderen Herstellern keinen vollen Zugriff auf die WLAN-Historie zu geben. Klar dokumentiert sind die Änderungen bislang nicht, entsprechend bleibt vorerst offen, was davon genau umgesetzt wurde.

In Japan können Nutzer erstmals die Seitentaste umbelegen und statt Siri darüber einen fähigeren Chatbot starten. Diese Option fehlt vorerst noch in der EU und anderen Regionen.

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Die Updates sollen auch Fehler beseitigen, unter anderem eine fehlerhafte in den Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen, wie Apple aufführt. Dort konnte eine Funktion fälschlich als durch eine Organisation verwaltet markiert werden – und ließ sich vom Nutzer nicht mehr ändern. Zudem stopft Apple bei dieser Gelegenheit eine Reihe an Sicherheitslücken. Erste Details dazu folgen gewöhnlich im weiteren Verlauf des Abends. Für ältere Betriebssystemversionen liegen ebenfalls Patches vor, die zumindest einen Teil der bekannten Schwachstellen beseitigen dürften.


Update

12.12.2025,

19:46

Uhr

Für neuere iPhones mit iOS 18.7.2 stand zum Redaktionsschluss kein Patch zur Verfügung. Möglicherweise folgt dieser noch – oder Apple pflegt die alte Betriebssystemversion ab jetzt nur noch für Hardware weiter, die iOS 26 nicht unterstützt.


(lbe)



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Wirecard-Skandal: EY muss nach BGH-Urteil die Hosen runterlassen


Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (früher: Ernst & Young) muss dem Insolvenzverwalter der Wirecard AG und der Wirecard Technologies GmbH umfassend Auskunft erteilen und Einsicht in ihre Handakten gewähren. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom Donnerstag entschieden (Az.: III ZR 438/23). Der unter anderem für das Dienst- und Auftragsrecht zuständige III. Zivilsenat gab den Klagen des Insolvenzverwalters weitgehend statt. Dieser forderte die Herausgabe von Unterlagen aus der Tätigkeit von EY als Abschlussprüferin und aus einer forensischen Sonderuntersuchung im Wirecard-Skandal. Letztlich geht es dem Verwalter um 1,5 Milliarden Euro Schadenersatz aufgrund systematischen Versagens.

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Die beklagte EY war von 2009 bis 2019 als Abschlussprüferin für die Wirecard AG tätig und erteilte den Jahres- und Konzernabschlüssen für die Jahre 2014 bis 2018 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Im Geschäftsjahr 2019 hingegen verweigerte EY diese Beglaubigung, was unmittelbar zum spektakulären Zusammenbruch und zur Insolvenzanmeldung des Zahlungsdienstleisters im Juni 2020 führte.

Der Kläger verlangte Auskunft darüber, welche Dokumente sich in den Handakten von EY zu den Prüfungen der Geschäftsjahre 2014 bis 2019 befinden, die Herausgabe dieser Unterlagen, Einsicht in die vollständigen Akten und die Unterlassung deren Vernichtung. Zudem forderte er Auskunft und Herausgabe von Unterlagen aus der 2016 begonnenen und 2018 abgebrochenen forensischen Sonderuntersuchung zu Unternehmensakquisitionen in Indien („Projekt Ring“).

Zum Hintergrund: Bereits am 16. und 29. März 2017 hatte EY die Wirecard AG schriftlich auf unzureichend nachgewiesene Umsätze aus 2015 und 2016 hingewiesen und sogar mit einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks gedroht – nur um diesen dann am 5. April 2017 doch ohne Auflagen zu erteilen.

Der BGH stützt die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf die zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsbesorgung in Paragraf 675 Bürgerlichtes Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Beauftragten (Paragraf 666 BGB). Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens seien diese Rechte von Wirecard auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Der Senat sah so die Klage größtenteils als begründet an. EY muss demnach auch bestimmter Fragen zur Prüfung des Konzernabschlusses 2016 beantworten.

Ausdrücklich korrigiert der BGH die Vorinstanz: ein Oberlandesgericht hatte die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Auskunft und Einsicht noch teilweise eingeschränkt. Es hatte entschieden, dass interne Arbeitspapiere Aufzeichnungen über persönliche Eindrücke des Beraters und Sammlungen vertraulicher Hintergrundinformationen von der Pflicht ausgenommen sein sollten.

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Der Senat hob diese Begrenzungen auf. Zwar könnten solche Dokumente im Einzelfall von der Herausgabe ausgenommen sein, erläutert er. EY habe aber in den Vorinstanzen ihre Darlegungspflicht nicht erfüllt und nicht ausreichend begründet, warum diese spezifischen Dokumente zurückgehalten werden müssten. Damit hat EY dem Insolvenzverwalter nun auch in diese sensiblen Bereiche vollständige Einsicht zu gewähren.

Unbegründet ist die Klage allerdings, soweit sie die Auskunft und Einsicht in die Handakten für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 betrifft. Hier erklärte der BGH die Ansprüche des Klägers für verjährt. Auch die Klage auf Unterlassung der Vernichtung der Handakten wiesen die Karlsruher Richter ab, da sie die erforderliche tatsächliche Gefahr dafür als nicht gegeben ansahen. Das Urteil stärkt insgesamt die Position von Insolvenzverwaltern im Umgang mit Wirtschaftsprüfern und betont deren umfassende Auskunftspflicht. Die Berufsaufsicht der Wirtschaftsprüfer brummte EY bereits 2023 eine Geldbuße von 500.000 Euro auf wegen Pflichtverletzungen in dem Fall.


(vbr)



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Nach fast 12 Jahren: „Star Citizen“ bekommt wieder einen VR-Modus


Cloud Imperium Games hat Alpha-Version 4.5 für „Star Citizen“ veröffentlicht, die eine experimentelle Unterstützung für Virtual-Reality-Brillen mit sich bringt. Laut dem Engine-Entwickler Silvan Hau, der die Neuigkeit im offiziellen Forum ankündigte, geht die VR-Implementierung auf eine „kleine Gruppe engagierter Ingenieure“ zurück, die die Initiative ergriffen, um mit Virtual Reality zu experimentieren. Alpha-Version 4.5 zeige die ersten Früchte dieser Arbeit. Hau selbst ist ein VR-Enthusiast, der sich seit Langem für eine VR-Unterstützung in „Star Citizen“ eingesetzt hat.

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Der Entwickler betont, dass die aktuelle Implementierung lediglich zum Ausprobieren gedacht ist und nicht den finalen Stand darstellt. Da es sich um ein experimentelles Feature handelt, verhalte sich nicht jedes Gameplay-Element und jede Bedienoberfläche im VR-Modus wie erwartet. Nutzer müssen mit Problemen rechnen. So fehlen derzeit unter anderem holografische Anzeigen wie Schiffsradare, Visoreffekte etwa durch Frost oder Regen sowie Effekte bei der Interaktion mit Wasser.

Trotz dieser Einschränkungen stößt die VR-Unterstützung auf große Resonanz. Sowohl unter dem Ankündigungsbeitrag als auch auf Reddit fallen die ersten Reaktionen von Nutzern, die den VR-Modus getestet haben, überwiegend positiv aus.

Der offiziellen Beschreibung zufolge bringt der VR-Modus das gesamte Spiel in die virtuelle Realität: vom Hauptmenü über die Raumschiffssteuerung bis zu den Abschnitten, die aus der Ego-Perspektive gespielt werden. Nützlich ist die Möglichkeit, per Tastendruck jederzeit zwischen dem VR-Modus und dem sogenannten „Kino-Modus“ zu wechseln, der das Geschehen auf einem virtuellen Bildschirm darstellt. Der Kino-Modus spiegelt die Auflösung des Desktops, sodass sich auch das Ultrabreitbildformat in VR nutzen lässt, ohne das Headset abnehmen zu müssen. Mit manchen VR-Brillen wie Meta Quest 3 wird der Wechsel sogar automatisch geregelt: Sobald das Headset aufgesetzt wird, aktiviert sich der VR-Modus selbstständig, beim Abnehmen kehrt das Spiel automatisch in den Desktop-Modus zurück.

Noch fehlt die Unterstützung von VR-Controllern. Spieler müssen sich daher weiterhin mit Maus und Tastatur durch das Universum bewegen. Das gilt auch für jene Spielabschnitte, in denen sie zu Fuß unterwegs sind. Nutzer, die bereits an der Leistungsgrenze ihres Rechners operieren, sollten zudem beachten, dass der VR-Modus deutlich mehr Rechenleistung erfordert.

Laut Silvan Hau liegt der Fokus derzeit darauf, die bestehende VR-Implementierung zu verbessern und bekannte Probleme zu beheben. Sobald der VR-Modus stabil laufe, wolle man zusätzliche Funktionen prüfen, darunter die Unterstützung von VR-Controllern, Ganzkörpertracking sowie Gesichts- und Eye-Tracking.

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Es ist inzwischen knapp zwölf Jahre her, dass „Star Citizen“ zuletzt VR-Unterstützung bot. Im Februar 2014 erschien ein Update, mit dem sich der eigene Hangar erstmals durch die Linsen der PC-VR-Brille Oculus Rift betrachten ließ. Ein Feature, das als Teil des 12-Millionen-Dollar-Stretch-Goals versprochen worden war. Bereits im darauffolgenden Patch wurde die VR-Unterstützung jedoch wieder entfernt.

Während Cloud Imperium Games mit dem VR-Modus ein weiteres Projekt in Angriff nimmt, befindet sich das Spiel weiterhin in Entwicklung und hat nach wie vor keinen Veröffentlichungstermin. Immerhin soll die erste Episode der separat erhältlichen Einzelspielerkampagne „Squadron 42“ nach aktuellen Plänen im Jahr 2026 erscheinen.

Ebenso erstaunlich wie die lange Entwicklungszeit sind die Summen, die das Studio seit 2022 eingesammelt hat: Sie nähern sich inzwischen der Marke von einer Milliarde US-Dollar. Der Großteil der Einnahmen von Cloud Imperium Games stammt aus fortlaufendem Crowdfunding, insbesondere aus dem Verkauf virtueller Raumschiffe und Fahrzeuge an die Community, ergänzt durch Starterpakete, optionale Abonnements und kosmetische Inhalte.

Sollten Sie „Star Citizen“ in VR erleben wollen und noch kein Headset besitzen, finden Sie in unserem VR-Brillen-Ratgeber ein passendes Gerät für Weltraumsimulationen.


(tobe)



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