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TheA1200: Remake des Amiga 1200 angekündigt – in Full-Size und mit 25 Spielen


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Es kann sein, dass Weihnachten dieses Jahr viele Amiga-Gutscheine unterm Baum liegen werden: Retro Games LTD., die neben TheA500 Mini und TheC64 Maxi viele weitere Retro-Neuauflagen auf den Markt gebracht haben, wollen zusammen mit Plaion im nächsten Jahr mit TheA1200 den nächsten Coup landen: Einen Amiga in Originalgröße mit funktionierender Tastatur und modernen Features wie HDMI-Ausgang für aktuelle Bildschirme sowie USB-Anschlüssen fürs Zubehör.

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Sie versprechen damit eine Zeitreise in die 1990er mit dem Komfort und optimierten Bilddarstellungen der 2020er. Der Rechner soll am 16. Juni 2026 erscheinen und für 190 Euro ab dem 10. November 2025 vorbestellbar sein.

Im Lieferumfang von TheA1200 ist die klassische Amiga-Tank-Maus und ein Gamepad, sowie 25 Spiele, deren Liste noch nicht vollständig ist. Während die Tastatur voll funktionsfähig sein soll, ist ein Diskettenlaufwerk nicht im Lieferumfang – die Spiele sind vom Gerät aus startbar.

Die bisher bekannt gewordenen Titel lassen aufhorchen: Neben Adventures wie „Beneath A Steel Sky“ und „Lure of the Temptress“, einem flotten Ballerspiel namens „Ruff’N’Tumble“ stechen die Klassiker „Defender of the Crown I & II“ und erst recht die legendäre Turrican-Trilogie ins Auge. Außerdem wurde auf der Amiga40 angekündigt, dass die soeben erst für Amiga erschienene Umsetzung des Klassikers Die Siedler II ebenfalls dabei sein wird.

Keines der Spiele war zuvor beim A500 Mini dabei und von den Namen ist das mehr Qualität als seinerzeit zur Veröffentlichung des Mini-Amiga. Ein Feature, das viele beim TheA500 Mini vermissten, ist diesmal integriert: Workbench, die wegweisende grafische Benutzeroberfläche des Amiga, ist von Anfang an vorinstalliert.

Nachgebildet wird der Commodore Amiga 1200, der 1992 als Tastaturcomputer dem Jahre zuvor erschienenen Amiga 500 ähnelte, technisch aber runderneuert war: Mit Motorola 68020-CPU, zwei Megabyte RAM und vor allem dem AGA-Chipsatz, der ähnlich wie bei VGA 256 Farben gleichzeitig darzustellen ermöglichte, sollte der Amiga den Anschluss an PC und Konsolen zurückerlangen. Das gelang zwar nur bedingt, aber bis heute gilt der 1200er aufgrund seiner guten Erweiterbarkeit als bestes Amiga-Gaming-Gerät. Außerdem bot er sich wohl als Maxi-Version der Wahl an, weil er im Vergleich zum recht wuchtigen Amiga 500 wesentlich kompaktere Ausmaße hat.

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TheA1200 scheint dem Amiga 1200 bis ins Detail zu gleichen, nur dass kein Diskettenlaufwerk verbaut ist.

Ebenso unvollständig wie die Spieleliste sind die technischen Daten – Angekündigt ist, dass die Spiele sich exakt so anfühlen sollen, wie man sie in Erinnerung hat, dafür aber mit HDMI-Bildschirm, jeweils vier verschiedenen Speicherständen und USB-Sideloading. Retro-Games-Chef Darren Melbourne bestätigte kürzlich auf der Bühne der Amiga40-Party dass der TheA1200 die stärkste Maschine sei, die Retro Games je auf den Markt brachte. Wenn sie sich an den Konzepten der bisherigen Retrokonsolen orientieren, dann wird auch hier das Amiga-Spielerlebnis über ein ARM-SoC-System nachgebildet.

Retro Games hat bereits viel Erfahrung mit Retro-Geräten für die Fernsehecke. TheA500 Mini wirkte optisch an wie ein geschrumpfter Original Amiga 500 und die Neuauflage des VCS 2600 von Atari, der VCS 2600+ bestach durch seine Originalität. Die Geräte wurden mit viel Liebe zum Detail den Originalen nachempfunden.


(mawi)



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Länder wollen Urheberpauschale für KI


Die Rundfunkkommission der Länder hat ein Diskussionspapier für einen „Digitale-Medien-Staatsvertrag“ (DMStV) vorgelegt, das umfassende Maßnahmen zur Sicherung der kommunikativen Grundlagen einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft vorsieht. Im Zentrum der Initiative, auf die sich die Rundfunkreferenten am Donnerstag verständigt haben, steht die Bewältigung der Herausforderungen des KI-Zeitalters.

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Ein zentrales in den Eckpunkten skizziertes Vorhaben ist die Einführung eines eigenständigen, gesetzlichen Vergütungsanspruchs für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke beim Training und Einsatz von Systemen für generative KI wie ChatGPT, Gemini oder Claude. Ziel ist ein Lizenzmodell, das durch kollektive Wahrnehmung über Verwertungsgesellschaften einen fairen Ausgleich zwischen Innovation und den Interessen der Rechteinhaber, insbesondere aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich, schafft.

Gleichzeitig sollen die Transparenzpflichten für KI-Anbieter verschärft werden. Diese müssten detailliert offenlegen, welche Werke konkret für das Training großer Sprachmodelle zum Einsatz kamen, sobald die Nutzung über eine bloße Zusammenfassung hinausgeht. Eine klare Kennzeichnungspflicht soll auch für Crawler und Bots gelten.

Im Rahmen der jüngsten großen Urheberrechtsnovelle hat die EU Ausnahmen vom exklusiven Verwertungsrecht für Text- und Data-Mining (TDM) festgelegt. Der Bundestag hat diese Vorgaben im Urheberrechtsgesetz umgesetzt. Demnach ist die Vervielfältigung von rechtmäßig zugänglichen digitalen Werken etwa zum Training von Algorithmen erlaubt, um „daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen“.

Diese Berechtigung gilt für Forschungseinrichtungen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Diese dürfen keine kommerziellen Zwecke verfolgen, müssen sämtliche Gewinne in die Wissenschaft reinvestieren oder im Rahmen eines staatlich anerkannten Auftrags im öffentlichen Interesse tätig sein. Das soll verhindern, dass Institute umfangreich Daten im Dienste von Unternehmen schürfen.

Angesichts der zunehmenden Verbreitung von generativen KI-Systemen wollen die Länder prüfen lassen, ob die bestehenden TDM-Regeln angemessen sind. Ein wichtiger Punkt ist der Nutzungsvorbehalt der Rechteinhaber: Ihnen ist es sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht gestattet, die Nutzung ihrer Werke für TDM ausdrücklich auszuschließen.

Damit diese Sperre wirksam und rechtssicher funktioniert, braucht es laut dem Papier klare formelle Vorgaben zur Erklärung und Wirkung des Vorbehalts. Letztlich müsse ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Urheberschutz und der Innovationsförderung gewährleistet werden, um ein stabiles Medienumfeld und verlässliche Vergütungsstrukturen zu sichern. Zuvor forderte schon der Deutsche Kulturrat eine angemessene Vergütung für die KI-Nutzung geschützter Werke. Er verweist auf deutliche Stimmen, wonach die TDM-Schranke hier nicht greife.

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Die Länder drängen zudem darauf, Chatbot-Betreiber in die medienrechtliche Verantwortung zu nehmen, insbesondere wenn ihre Systeme einem eigenen Inhalteangebot gleichkommen. Dafür sollen verpflichtende Quellenangaben und Verlinkungen sowie Plausibilitätschecks anhand verlässlicher Berichte eingeführt werden.

Um Inhalteanbieter zu stärken und ihre Refinanzierung zu sichern, strebt die Rundfunkkommission ein ausgeglichenes Regulierungsumfeld an. Dies erfordere eine Überprüfung von Werbevorschriften, um zusätzliche Reklameverbote vor allem im Fernsehen zu vermeiden und ein Gleichgewicht beim Zugang zu Werbeerlösen zwischen traditionellem Rundfunk, rundfunkähnlichen Telemedien und konkurrierenden Vermittlungsdiensten (Plattformen) herzustellen.

Anbieter, die nach journalistischen Standards arbeiten und in diese investieren, sollen im Online-Umfeld besonders geschützt werden. Die Länder erwägen hier, Diskriminierungsverbote zu konkretisieren, etwa indem die Auffindbarkeit nicht wegen Paywalls oder externer Links benachteiligt werden darf. Es soll mindestens ein gleichberechtigtes Ausspielen eigenständig recherchierter und redaktionell verantworteter Inhalte gegenüber ausschließlich KI-generierten Inhalten auf Plattformen gewährleistet werden.

Um die Auffindbarkeit journalistischer Inhalte zu fördern, sollen die bestehenden Regeln für Benutzeroberflächen evaluiert und fortentwickelt werden. Die Kriterien für einen öffentlichen Mehrwert der Berichterstattung sollen geschärft werden, um den Zugang zu verlässlichen Inhalten zu sichern und Anreize für entsprechende Investitionen zu bieten. Die Sichtbarkeit von Medieninhalten in Suchergebnissen, Feeds und Timelines soll steigen. Dafür könnten Anbieter verlässliche Inhalte mit Labels kennzeichnen, um eine bevorzugte Auswahl durch Algorithmen zu ermöglichen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz freier Kommunikationsräume. Dazu zählt der Schutz vor manipulativen Verbreitungstechniken. Praktiken wie Fake Accounts, Social Bots und intransparente Bezahlung von Posts oder Klicks müssten unterbunden werden, heißt es. Ferner soll die Sicherung der redaktionellen Unabhängigkeit und Transparenz verbessert werden.

Die Länder erwägen auch, die Medienaufsicht beim Löschen unzulässiger Inhalte zu verschärfen und weitere Straftatbestände etwa zu Doxxing, Belohnung und Billigung von Rechtsverstößen oder das Beleidigen von Personen des politischen Lebens in den Medien-Staatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufzunehmen. Das soll einen Gleichlauf zwischen Medienregulierung und Strafverfolgung gewährleisten. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) betonte als Kommissionsvorsitzender: „Wir wollen in Europa und in Deutschland die Regeln unserer gesellschaftlichen Debatten auch im digitalen Zeitalter selbst erarbeiten und nicht von Tech-Giganten bestimmen lassen.“ Erste Vorschläge für einen DMStV, bei denen es vor allem ums Umsetzen europäischer Rechtsakte geht, machten die Länder schon im Sommer.


(nen)



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Analyse mit unerwartetem Resultat: Artensterben hat sich wieder verlangsamt


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Anders als vielfach angenommen, sterben gegenwärtig wohl überhaupt nicht mehr Tier- und Pflanzenarten aus, als in der jüngeren Vergangenheit. Der bisherige Höhepunkt beim Artensterben könnte sogar schon vor 100 Jahren erreicht worden sein. Das jedenfalls meinen eine Biologin und Biologe von der University of Arizona, die Daten zum Aussterben von mehr als 900 Tier- und Pflanzenarten in den vergangenen 500 Jahren analysiert haben. Als zentrales Ergebnis ihrer Studie sehen die beiden die Erkenntnis, dass Arten in der Vergangenheit zumeist aus anderen Gründen ausgestorben sind als heute und man historische Daten nicht einfach in die Zukunft extrapolieren könne. Ihre Arbeit wollen sie nicht als Entwarnung verstanden wissen, sondern als Grundlage für eine akkurate Einschätzung des Problems.

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Kristen Saban und John Wiens rufen jetzt in Erinnerung, dass in prominenten Studien immer wieder darauf hingewiesen worden sei, dass sich auf der Erde gerade ein Massensterben ereignet, bei dem Geschwindigkeit und Ausmaß des Artensterbens stark steigen. Diese Annahme stehe aber auf wackligen Füßen und ihre eigene Analyse komme zu einem anderen Ergebnis. Demnach hat die Geschwindigkeit des Artensterbens von Pflanzen, Gliederfüßern und Landwirbeltieren vor 100 Jahren einen Höhepunkt erreicht und sinkt seitdem. Verantwortlich seien damals primär invasive Arten auf Inseln gewesen, während die größte Gefahr aktuell von der Zerstörung natürlicher Lebensräume ausgeht.

Man könne aber nicht nur deshalb nicht aus den historischen Entwicklungen in die Gegenwart und Zukunft extrapolieren, weil sich die größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt geändert haben, schreiben die beiden weiter. Als weiteren Grund für die zurückgehende Geschwindigkeit beim Artensterben sei die harte Arbeit zum Artenschutz. Andere Studien hätten schon Hinweise erbracht, dass diesbezügliche Investitionen tatsächlich etwas bringen. Gleichzeitig weisen die beiden darauf hin, dass vor allem Weichtiere wie Schnecken und Muscheln sowie Wirbeltiere aussterben, Pflanzen und Gliederfüßer seien dagegen weniger stark betroffen. Überraschend sei noch gewesen, dass es aus den vergangenen 200 Jahren keinen Beweis für ein beschleunigtes Artensterben wegen des Klimawandels gibt.

Dass historisches Artensterben für die Vorhersage aktueller und künftiger Risiken kein zuverlässiger Faktor sei, nennt die Forschungsgruppe überraschend. Gleichzeitig weisen sie explizit darauf hin, dass ihre Studie nicht bedeute, dass der Klimawandel keine Gefahr darstelle: „Sie zeigt nur, dass vergangene Aussterbeereignisse keine Rückschlüsse auf gegenwärtige und zukünftige Bedrohungen zulassen“, sagt Wiens. Der Verlust von Biodiversität sei ein großes Problem und wahrscheinlich sehen wir dessen Folgen noch gar nicht, ergänzt Saban. Es sei aber wichtig, dass wir mit Präzision darüber sprechen, um gegenwärtige Verluste detailliert darzustellen und künftige zu verhindern. Ihre Arbeit hat die Gruppe in den Proceedings of the Royal Society of London veröffentlicht.


(mho)



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Anstieg schwerer Mängel bei der Hauptuntersuchung von Pkw


Bei den vorgeschriebenen regelmäßigen Hauptuntersuchungen haben die Ingenieure der berechtigten Prüforganisationen 2024 insgesamt 144.074 Pkw gefährliche Mängel bescheinigt oder sie gar für verkehrsunsicher erklärt. Das meldet das Kraftfahrtbundesamt. Obwohl sogar etwas weniger Autos untersucht wurden, waren es 3,2 Prozent Beanstandungen mehr als im Vorjahr. Ganz ohne Reklamation endeten 65,1 Prozent der Hauptuntersuchungen, das waren 0,6 Prozentpunkte weniger als 2023. Insgesamt begutachteten die Prüfer der berechtigten Organisationen vergangenes Jahr gut 22 Millionen Autos.

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  • 11.700-mal erklärten sie den Pkw dabei für „verkehrsunsicher“, das bedeutet, dass der Wagen nicht mal mehr aus eigener Kraft vom Hof fahren darf. Diese Zahl sank sogar etwas.
  • 132.374-mal diagnostizieren sie „gefährliche Mängel“. Diese Fahrzeuge dürfen nach der Prüfung auf direktem Weg nach Hause oder in die Werkstatt gebracht werden und müssen nach der Reparatur zur Nachuntersuchung.
  • 4,6-Millionen-mal fanden die Prüfer „erhebliche Mängel“. Solche Fahrzeuge dürfen noch gefahren werden, müssen aber „unverzüglich“ repariert und danach ebenfalls erneut vorgeführt werden. Geringe Mängel gab es 2,0 Millionen Mal, keine Mängel wurden 14,4 Millionen Mal festgestellt.

Ein wichtiger Grund für die gestiegene Zahl schwerer Mängel könnte sein, dass weniger relativ neue und mehr alte Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung vorgeführt wurden. Hier dürfte sich bemerkbar machen, dass in den vergangenen Jahren deutlich weniger Neuwagen gekauft wurden als in der Zeit davor. Zudem gibt es schon lange den Trend, dass das durchschnittliche Fahrzeugalter steigt. Jüngere Fahrzeuge werden sehr viel seltener beanstandet als alte. Autos im Alter von null bis drei Jahren kommen zu 90 Prozent ohne Beanstandung durch die HU, im Alter von acht bis neun Jahren sind es noch 71 Prozent und bei den Autos, die zehn Jahre oder älter sind, nicht einmal mehr die Hälfte.

Nimmt man alle Fahrzeugarten, also auch Motorräder, Lkw, Fahrzeuganhänger und Ähnliches, stellten die Prüfer vergangenes Jahr bei 31 Millionen Untersuchungen insgesamt 25,5 Millionen Mängel fest, einige hunderttausend mehr als vor einem Jahr und oft mehrere am selben Fahrzeug. Am häufigsten beanstandeten sie Licht und Elektrik mit 6,6 Millionen Mängeln, gefolgt von der Bremsanlage mit 4,6 Millionen sowie dem Bereich Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen mit 4,3 Millionen Mängeln.

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(fpi)



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