Connect with us

Künstliche Intelligenz

Transaktion von 80.000 Bitcoin sorgt für Spekulationen im Netz


Mehrere riesige Bitcoin-Transaktionen beschäftigen zurzeit die Krypto-Welt: Wie am Samstagmorgen bekannt wurde, wanderten insgesamt 80.000 Bitcoins aus acht Wallets an neue Adressen. Teilweise hatten die Bitcoins seit rund 14 Jahren in den alten Wallets gelegen. Damals bewegte sich der Kurs im Cent-Bereich, heute entspricht er rund acht Milliarden US-Dollar. Über den Besitzer und die Hintergründe der Transaktionen ist nichts Genaueres bekannt.

Arkham, eine Analyseplattform für Kryptowährungen, informierte am Freitagabend über die Bitcoin-Bewegungen. Demnach wanderten achtmal jeweils 10.000 Bitcoins mit einem Wert von je rund einer Milliarde US-Dollar in neue Wallets. Alle Transaktionen kamen vom selben Absender, über dessen Identität aber sonst nichts bekannt ist.

Die betroffenen Bitcoins selbst stammen aus der sogenannten Satoshi-Ära. Der Name bezieht sich auf den groben Zeitraum zwischen 2009 und 2011, der Anfangszeit des Bitcoin, als ihr Erfinder, lediglich bekannt unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto, noch selbst in der Kryptoszene aktiv war. Ein Teil der Tokens aus den Transaktionen war nach dem Mining – quasi der Herstellung – direkt in das Wallet gewandert, aus dem sie jetzt transferiert wurden. Damals waren Bitcoins noch zu Preisen im Cent-Bereich zu haben.

Das Wenige, was über die Hintergründe der Transaktionen bekannt ist, sorgt für umso mehr Spekulationen. Die neuen Wallets der transferierten Bitcoins nutzen ein modernes Adressformat. Darum glauben manche Beobachter, dass der betroffene Bitcoin-Großbesitzer deswegen beschlossen hat, sein Guthaben zu verschieben. Die Theorien reichen aber auch über Nakamoto als Besitzer der Bitcoins bis hin zu Cyberkriminellen, die sich Kontrolle über die Wallets verschafft haben.

Das wäre nicht der erste Milliardencoup dieser Art. Beim bisher größten Krypto-Diebstahl und Diebstahl überhaupt gelang es Angreifern, Kryptowährung im Wert von rund 1,4 Milliarden US-Dollar abzuschöpfen.


(nen)



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Künstliche Intelligenz

Kochautomat: Bosch Cookit im Test


Beim Auspacken des 1400 Euro teuren Cookit fällt auf: Viel Zubehör liegt im Karton. Statt eines Mixmessers wie im Thermomix ist ein Universaladapter verbaut, auf dem sich sowohl Messer als auch ein Knethaken, der Multimixer und ein Reibwerk aufsetzen lassen. Letzteres kennt manch einer von klassischen Küchenmaschinen oder als Schnitzelwerk-Zubehör des Handmixers Krups 3 Mix. Eine Hobel- oder Reibescheibe rotiert mit hoher Geschwindigkeit unter dem Spezialdeckel mit Füllstutzen und Stopfhilfe. Als Kind durfte man hier ganze Gurken verschwinden lassen oder eine Schüssel Kartoffeln im Handumdrehen zu Pufferteig zermetzeln.

Im Innern kommt klassische Antriebstechnik zum Einsatz. Ein Bürstenmotor mit 600 Watt liefert über einen Zahnriemen die nötige Kraft auf die Antriebswelle. Die Heizleistung beträgt 1700 Watt. Der TM7 liegt mit 500 Watt Motorleistung (1000 Watt Heizleistung) zwar nominal unter dem Cookit, hat mit seinem Synchronmotor jedoch deutlich fortschrittlichere Motortechnik unter der Haube. Dafür sorgen beim Cookit gleich vier Saugfüße für sicheren Halt, mit denen man ihn beispielsweise auf einem Ceranfeld unverrückbar festpappen kann.

Der Cookit ist in Schwarz oder Weiß erhältlich und wirkt hochwertig verarbeitet. Er bringt rund 9 Kilogramm auf die Waage. Ganze 3,6 Kilogramm davon wiegt der Mixtopf (max. 3 Liter) mit Deckel. Letzterer hat ein Scharnier, das einfach eingehängt wird. Man kann und muss den Deckel abnehmen, wenn man mit dem Topf in der Küche hantiert. Zwei Griffe sind dabei besonders praktisch, gerade wenn der Mixtopf bis zum Anschlag gefüllt ist.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kochautomat: Bosch Cookit im Test“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Backups prüfen: Mit c’t-WIMage-Sicherungen in Hyper-V restaurieren


Eines haben mit c’t-WIMage erstellte Sicherungen mit allen anderen Arten von Backups gemeinsam: Als zuverlässig dürfen sie erst gelten, nachdem geprüft wurde, ob sie sich im Ernstfall wiederherstellen lassen. Verlief der Test erfolgreich, wissen Sie nicht nur, dass Ihre Sicherung intakt ist, sondern auch, dass die Wiederherstellungssoftware funktioniert. Und nicht zu unterschätzen: Sie können sich bei dem Test in Ruhe mit dem Prozedere vertraut machen. Im Ernstfall geht Ihnen schon genug anderes im Kopf herum.

Restaurieren können Sie eine Sicherung auf einem separaten Test-PC oder auf Ihrem Arbeits-PC in einer separaten Partition. Doch sofern einige gängige Bedingungen erfüllt sind, geht es auch ohne Test-PC und mitunter heikles Umpartitionieren: in einer virtuellen Testumgebung, die Sie schnell und kostenlos zusammenklicken und wieder entsorgen können.

  • Zum testweisen Wiederherstellen einer c’t-WIMage-Sicherung brauchen Sie bloß eine virtuelle Maschine (VM).
  • Mit Hyper-V haben fast alle Windows-10- und -11-Editionen bereits alles Nötige dabei, um so eine virtuelle Maschine zu erstellen.
  • Damit der USB-Datenträger, den Sie für c’t-WIMage eingerichtet haben, in einer Hyper-V-VM booten kann, hilft ein Trick.

Erstellen Sie dazu mit dem Windows-eigenen Hyper-V eine virtuelle Maschine (VM), also einen komplett in Software nachgebildeten PC. Diese VM läuft als Gast auf Ihrem Wirtssystem, und zwar in einem Fenster wie eine ganz normale Anwendung. Das erlaubt das gleichzeitige Zugreifen sowohl auf Ihr gewohntes Windows als auch auf die VM.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Backups prüfen: Mit c’t-WIMage-Sicherungen in Hyper-V restaurieren“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

10 Prozent Zoll: EU erwägt rudimentäres Handelsabkommen mit den USA


Die EU erwägt ein vorläufiges Handelsabkommen mit den USA, das einen zehnprozentigen Zoll auf die meisten Exporte vorsieht. Darüber informierte die EU- Kommission Botschafter der Mitgliedsstaaten laut einem Bericht von Politico am Freitag. Die Brüsseler Regierungsinstitution selbst äußerte sich am Donnerstag nach einer entscheidenden Gesprächsrunde in Washington zunächst vage. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič soll in der US-Hauptstadt versucht haben, die Drohung von US-Präsident Donald Trump abzuräumen, ohne einen Deal ab dem 9. Juli einen 50-prozentigen Zoll auf alle europäischen Waren zu erheben.

Zusätzlich zu dem potenziellen Basiszoll sollen die Gespräche über Erleichterungen für bestimmte Industriezweige wie die Automobilindustrie fortgesetzt werden, heißt es weiter unter Verweis auf nationale Beamte. Das kolportierte Ergebnis bleibe hinter den Erwartungen vieler EU-Länder zurück. Das Verhandlungsteam der Kommission hatte zuvor erklärt, die Möglichkeit einer vorab festgeschnürten Zollerleichterung für einige Branchen werde geprüft. Die USA erheben momentan aufgrund eines Beschlusses der Trump-Regierung 25 Prozent Zölle auf Autos und 50 Prozent auf Stahl und Aluminium aus der EU.

Trotz der intensiven Gespräche dürfte es Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) schwerfallen, eine alle Seiten zufriedenstellende Übereinkunft zu erzielen und als Erfolg zu verkaufen. Die Mitgliedsstaaten wollen dem Vernehmen nach vorerst alle Optionen auf dem Tisch halten – bis hin zum Abbruch der Verhandlungen. Jüngst habe die US-Seite der EU ihrerseits mit einem 17-prozentigen Zoll auf Lebensmittelimporte gedroht, berichtet die Financial Times.

Bevor sie sich auf eine Rahmenvereinbarung einlässt, dürfte von der Leyen am Wochenende individuelle Konsultationen mit den EU-Staats- und Regierungschefs führen, erwarten EU-Kreise. Trump werde sich am Montag mit seinen Beratern austauschen. Eine formelle Ankündigung eines Deals wird allenfalls Mitte der Woche erwartet.

Nach Ansicht der Kommission wird Trump US-Handelspartner in drei Kategorien einteilen, sagte ein EU-Diplomat Politico. Zunächst würde die Aussetzung seiner „gegenseitigen“ Zölle dort bestehen bleiben, wo es eine vorläufige Einigung gibt. Spätere zusätzliche Erleichterungen seien möglich. In einer zweiten Abteilung würden die von Trump im April angekündigten länderspezifischen Zölle – im Fall der EU 20 Prozent – wieder eingeführt, wenn keine Übereinkunft absehbar sei. In einer dritten Klasse blieben höhere Länderzölle bis auf Weiteres bestehen, solange die Gespräche schlecht laufen.

Von der Leyen erklärte am Donnerstag, sie strebe eine „Grundsatzvereinbarung“ an. Diese würde einer Übereinkunft zwischen Großbritannien und den USA ähneln, die einen Basiszoll beibehält und Auto- und Stahlexporte ausnimmt. Hier laufen noch Gespräche über ein umfassenderes Abkommen.

Mehrere Mitgliedstaaten warnen, dass eine ähnliche Vereinbarung ohne sofortige Zusage Trumps, Schlüsselsektoren von Zöllen zu befreien, nicht akzeptabel sei. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) etwa drängt auf eine schnelle Einigung und niedrigere Zölle für die wichtigsten Exportindustrien Deutschlands. Frankreich, Spanien, Italien und Dänemark halten dagegen, dass die Kommission auf eine bessere und ausgewogenere Vereinbarung mit der Trump-Regierung drängen sollte.

Brüssel legte eine zweite Runde von Vergeltungsmaßnahmen gegen die US-Zölle im Wert von 100 Milliarden Euro zunächst auf Eis, um eine Eskalation zu vermeiden. Zudem gab es jüngst Berichte, wonach die Kommission im Rahmen des Streits auf die Durchsetzung des Digital Markets Acts (DMA) für US-Konzerne zeitweise verzichten wolle.


(nen)



Source link

Weiterlesen

Beliebt