Künstliche Intelligenz
Trump lässt Alterversorgung mit Digitalwährungen zu
US-Präsident Donald Trump hat den ersten Schritt gemacht, um das Billionen Dollar schwere System der privaten Altersvorsorge in den USA für riskantere Anlagen in Digitalwährungen und Immobilien zu öffnen. Bisher wird dies von der Aussicht auf Klagen der Anleger bei Verlusten verhindert. Trumps Vorstoß per Präsidentenerlass könnte die Altersvorsorge von mehr als 90 Millionen Amerikanern lukrativer machen – sie aber auch starken Schwankungen aussetzen.
In dem US-System, das unter der Bezeichnung 401(k) bekannt ist, können Arbeitnehmer einen Teil ihrer Bruttoeinkommen meist über die Arbeitgeber als Vorsorge für den Lebensabend anlegen. Die Arbeitgeber oder andere Anlageverwalter tragen dabei die Verantwortung dafür, dass die Investitionen im besten Interesse der Sparer und mit Umsicht gemacht werden.
Bei hohen Verlusten müssen sie mit Klagen rechnen. Deshalb fließt das Geld bisher in als verlässlich geltende Staatsanleihen oder Börsenindex-Fonds. Sie werfen eine stabile Rendite ab – aber bieten nicht die Aussicht auf ganz große Wertsteigerungen.
Ein Schatz von 12,5 Billionen Dollar
Finanzinvestoren und Anbieter von Digitalwährungen wie Bitcoin hatten schon lange ein Auge auf die Altersvorsorge-Anlagen geworfen. In den 401(k)-Konten steckten rund 12,5 Billionen Dollar (etwa 10,7 Billionen Euro), berichtete der Finanzdienst Bloomberg.
Trump wies das Arbeitsministerium und andere Behörden an, die Richtlinien für den verantwortungsvollen Umgang mit den Anlagen auf den Prüfstand zu stellen und für die Aufnahme alternativer Investment-Optionen zu überarbeiten. Digitalwährungen sind oft starken Schwankungen ausgesetzt. Trump, dessen Familie selbst im Geschäft mit Digital-Token ist, schrieb sich jedoch schon im Wahlkampf auf die Fahnen, sie stärker in den Finanzalltag zu bringen.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Balkonkraftwerk & Amortisation: Gewinn maximieren mit der richtigen Auswahl
Dass sich ein Balkonkraftwerk schnell rechnet, steht außer Frage. Doch unter welchen Bedingungen erzielt es langfristig den höchsten Gewinn? Wir klären auf.
Die Rahmenbedingungen für den Einsatz eines Balkonkraftwerks (Bestenliste) haben sich seit dem Inkrafttreten des Solarpaket I erheblich verbessert. Damit dürfen die Mini-PV-Anlagen für Balkon und Garten hierzulande mit bis zu 800 Watt einspeisen, wobei die maximale Solarleistung 2000 Watt betragen darf. Zudem gehören Steckersolargeräte seit Oktober 2024 zu den privilegierten Maßnahmen, die von Wohneigentümern nicht mehr verboten werden können. Damit hat auch jeder Mieter das Recht, ein Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Außerdem ist die Registrierung im Marktstammdatenregister deutlich einfacher und eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr nötig. Auch sind rückwärts laufende Ferraris-Stromzähler kein No-Go mehr.
Dass sich ein Balkonkraftwerk lohnt, steht außer Frage. Einfache Balkonkraftwerke mit zwei Panels und ohne Speicher sind schon für wenige Hundert Euro erhältlich und rechnen sich nach ein paar Jahren. Doch wie sieht es mit dem Gewinn langfristig aus? Lohnt sich vielleicht ein Speicher oder ist der Ausbau auf die maximale PV-Leistung von 2000 Watt sinnvoll? Und welchen Einfluss hat der jährliche Stromverbrauch auf den Gewinn der Anlage? Diesen und weiteren Fragen gehen wir im Folgenden nach.
Um herauszufinden, wie groß ein Balkonkraftwerk und gegebenenfalls ein Speicher in Abhängigkeit des jährlichen Strombedarfs dimensioniert sein müssen, um langfristig den höchsten Gewinn zu erzielen, haben wir den Stecker-Solar-Simulator der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin verwendet.
Welche Einflussgrößen berücksichtigt der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin?
Der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin berücksichtigt bei der Berechnung zahlreiche Variablen. Die wichtigsten sind dabei Stromverbrauch pro Jahr, Strompreis, Batteriekapazität sowie Preis für Balkonkraftwerk und Solarspeicher.
Den Strompreis haben wir mit einem Arbeitspreis inklusive Umsatzsteuer mit 35 Cent pro kWh angenommen. Da der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin auch Strompreissteigerungen berücksichtigen kann, haben wir eine Verteuerung von jährlich zwei Prozent angenommen.
Der Stecker-Solar-Simulator ermöglicht auch, die Ersatzkosten für Wechselrichter und Speicher zu berücksichtigen. Das ist zwar für die Amortisationszeit nicht entscheidend, wohl aber für die Gesamtbilanz. Der Simulator berechnet Ersatzkosten für den Wechselrichter nach 15 Jahren und für die Batterie nach 10 Jahren. Für letztere setzt er einen Wiederbeschaffungswert von 75 Prozent der ursprünglichen Investitionssumme an, während diese für den Wechselrichter auf ein Drittel taxiert wird.
Für die Preisangaben für Balkonkraftwerk und Speicher haben wir uns aus dem aktuellen Angebot von Fachhändler Kleines Kraftwerk bedient. Als Grundlage für die Simulationsberechnungen dienen die Modelle XL Duo 1000 Watt für 422 Euro, XL Duo 1000 Watt mit Anker Solarbank 3 für 1339 Euro, XL Quattro 2000 Watt für 647 Euro und XL Quattro 2000 Watt für 1564 Euro (Preise jeweils mit Halterungen, Anschlusskabeln und Versandkosten sowie 10 Prozent Rabatt mit dem Code Heise10).
Um zu berücksichtigen, wie groß der Einfluss der Speichergröße auf den Gewinn der Anlage ist, haben wir den kWh-Preis des Anker-Speichers, der eine nutzbare Kapazität von 2,5 kWh bietet, für die Speichergrößen 1 kWh, 2 kWh und 3 kWh herangezogen. Eine noch größere Speicherkapazität unterstützt der Stecker-Solar-Simulator nicht.
Weitere Informationen zum Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin bietet das elektronische Handbuch (PDF).
Rendite eines Balkonkraftwerks je nach Jahresstrombedarf, Solarleistung und Speicher
Was bei Verbrennermotoren der Hubraum ist, ist bei Balkonkraftwerken die Solarleistung. Dabei ist es egal, ob der Jahresstrombedarf bei 1800 kWh oder 3500 kWh liegt. Das BKW mit vier 500-Watt-PV-Modulen erzielt bei einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren, optimaler Ausrichtung (30° aufgeständert nach Süden) und der Berücksichtigung von Ersatzinvestitionen grundsätzlich einen höheren Gewinn als das gleiche Modell mit zwei 500-Watt-Panels.
Szenario 1, mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 3500 kWh und 2000-Watt-Balkonkraftwerken, mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Szenario 1, mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 3500 kWh und 1000-Watt-Solarleistung, mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Szenario 2, mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 1800 kWh und 2000-Watt-Balkonkraftwerken, mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Szenario 2, mit jährlichem Stromverbrauch in Höhe von 1800 kWh und 1000-Watt-Balkonkraftwerken, mit (Variante 2) und ohne Anker Solarbank 3 (Variante 1):
Die folgende Tabelle fasst die Ergebnisse zusammen und zeigt außerdem, wie stark die Gewinnsteigerung durch Erhöhung der Solarleistung oder durch den Einsatz eines Speichers bei gleicher Solarleistung ausfällt.
Bei einem Jahresstrombedarf von 3500 kWh erzielt das Balkonkraftwerk mit 2000 Watt einen um 1429 Euro höheren Gewinn als das Modell mit 1000 Watt Solarleistung. Mit Speicher fällt der Gewinn um 3102 Euro höher aus. Eine höhere Solarleistung in Verbindung mit einem Speicher stellt somit das Maximum dar. Der Einsatz des Speichers lohnt sich aber auch beim 1000-Watt-BKW: Hier beträgt der Gewinnzuwachs 884 Euro.
Auch bei einem Jahresstrombedarf von nur 1800 kWh lohnt sich der Einsatz eines Speichers sowie die Verdoppelung der Solarleistung von 1000 Watt auf 2000 Watt. Allerdings fallen die Gewinnsteigerungen deutlich niedriger aus. Die Erhöhung der Solarleistung bringt einen Mehrgewinn von 571 Euro beim BKW ohne Speicher und 1409 Euro mit Speicher. Vergleicht man die 2000-Watt-Modelle, erhöht sich der Gewinn durch den Einsatz des Speichers um 2390 Euro und bei den 1000-Watt-Varianten um 1552 Euro.
Rendite eines Balkonkraftwerks je nach Jahresstrombedarf, Solarleistung und Speicher | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Jahresstrombedarf | 3500 kWh | 3500 kWh | 3500 kWh | 3500 kWh | 1800 kWh | 1800 kWh | 1800 kWh | 1800 kWh |
Solarleistung | 2000 Watt | 2000 Watt | 1000 Watt | 1000 Watt | 2000 Watt | 2000 Watt | 1000 Watt | 1000 Watt |
Speicher | 0 kWh | 2,5 kWh | 0 kWh | 2,5 kWh | 0 kWh | 2,5 kWh | 0 kWh | 2,5 kWh |
Gewinn | 6.010 € | 8.567 € | 4.581 € | 5.465 € | 3.289 € | 5.679 € | 2.718 € | 4.270 € |
Mehrgewinn durch Speicher | 2.557 € | – | 884 € | 2.390 € | – | 1.552 € | ||
Mehrgewinn durch Solarleistung | 1.429 € | 3.102 € | – | – | 571 € | 1.409 € | – | – |
Balkonkraftwerk mit 90 Grad Modulausrichtung
Die obigen Ergebnisse basieren auf einer optimalen Ausrichtung der PV-Module von 30° nach Süden. Wenn eine Aufständerung, etwa an einem Balkon, nicht erlaubt ist und stattdessen nur eine senkrechte Montage möglich ist, sieht die Rechnung teilweise anders aus.
Für das BKW mit 2000 Watt Solarleistung lohnt sich der Einsatz eines Speichers nach wie vor. Aber die 1000-Watt-Anlage erzielt in diesem Szenario einen höheren Gewinn ohne Speicher als mit.
Das Beispiel zeigt, dass der Einsatz eines Speichers nicht unter allen Bedingungen einen höheren Gewinn erzielt als eine Anlage ohne Speicher.
Optimale Größe des Speichers
Obige Kalkulationen basieren auf realen BKW-Angeboten mit einer Anker Solarbank 3, die einen nutzbaren Speicher von etwa 2,5 kWh bietet. Um zu untersuchen, mit welcher Speichergröße die BKWs mit 1000 Watt und 2000 Watt bei einem Jahresstrombedarf von 3500 kWh den größten Gewinn erzielen, haben wir zusätzlich die Speichergrößen 1 kWh, 2 kWh und 3 kWh berücksichtigt. Zur Preisfindung haben wir dabei die Kosten pro kWh der Anker Solarbank 3 herangezogen, die bei 370 Euro pro kWh liegen. Zusätzlich haben wir noch die Kalkulation mit einem günstigeren Speicher durchgeführt. Hierfür dient der Marstek Jupiter C Plus (Testbericht), der pro kWh nur knapp 200 Euro kostet.
Dabei zeigt sich, dass ein 2000-Watt-Balkonkraftwerk mit der Anker Solarbank 3 den höchsten Gewinn mit einer Speicherkapazität von 2,5 kWh erzielt wird. Bei 1000 Watt Solarleistung liegt das Optimum bei 1 kWh. Der günstigere Marstek Jupiter C Plus erwirtschaftet bei einem 2000-Watt-BKW bis zu einer Kapazität von 3 kWh einen höheren Gewinn. Das Plus gegenüber der Konfiguration mit 2,5 kWh fällt mit 28 Euro über 20 Jahre laut Stecker-Solar-Simulator aber sehr gering aus.
Gewinn je nach Speichergröße, Speicherpreis und Solarleistung | ||||
---|---|---|---|---|
Speichergröße | 1 kWh | 2 kWh | 2,5 kWh | 3 kWh |
2000 Watt PV-Leistung, 3500 kWh, 370 € pro kWh (Anker Solarbank 3) | 7.687 € | 8.424 € | 8.567 € | 8.431 € |
2000 Watt PV-Leistung, 3500 kWh, 200 € pro kWh (Marstek Jupiter C Plus) | 7.974 € | 9.036 € | 9.355 € | 9.393 € |
1000 Watt PV-Leistung, 3500 kWh, 370 € pro kWh (Anker Solarbank 3) | 5.691 € | 5.664 € | 5.465 € | 5.264 € |
1000 Watt PV-Leistung, 3500 kWh. 200 € pro kWh (Marstek Jupiter C Plus) | 5.954 € | 6.276 € | 6.253 € | 6.152 € |
Was kosten Balkonkraftwerke?
Einfache Balkonkraftwerke mit zwei Modulen und 800-Watt-Wechselrichter sind bereits für wenige Hundert Euro erhältlich. Weitere zeigen wir in folgender Tabelle. Dort listen wir auch Speicherlösungen mit dynamischer Einspeisung, sortiert nach Preis pro kWh.
Fazit
Balkonkraftwerke rechnen sich aufgrund der zuletzt deutlich gesunkenen Preise schneller als jemals zuvor. Selbst Modelle mit Solarspeicher rentieren sich nach wenigen Jahren und liefern über die Zeit in den meisten Fällen deutlich höhere Gewinne als Varianten ohne Speicher.
Während bei optimaler Aufständerung von 30° nach Süden ein BKW mit Speicher in unseren zwei Szenarien mit einem Strombedarf von 1800 kWh und 3500 kWh grundsätzlich einen höheren Gewinn erzielt, kann ein BKW ohne Speicher unter bestimmten Bedingungen, etwa bei einer senkrechten Montage der Solarmodule, lukrativer sein als das gleiche Modell mit Speicher. Vor dem Kauf sollten Interessenten daher die Wirtschaftlichkeit von Steckersolargeräten mithilfe des Stecker-Solar-Simulators der HTW Berlin anhand zahlreicher Parameter wie Daten zum Aufstellort und Stromverbrauch ermitteln.
Viel hilft viel, gilt bei der Ausstattung nur in puncto Solarleistung, die bei BKWs auf 2000 Watt begrenzt ist. Wer also genügend Platz hat, sollte am besten zu einer Variante mit vier 500-Watt-Modulen greifen. Das lohnt sich in jedem Fall.
Bei der Größe des Speichers sind für 1000-Watt-BKWs Modelle mit 2 kWh bereits ausreichend, aber nur wenn der Preis pro kWh bei 200 Euro liegt. Sind die Kosten wie bei der Anker Solarbank 3 höher, rechnet sich der Einsatz eines Speichers mit höherer Kapazität laut Stecker-Solar-Simulator nicht mehr.
Bei 2000 Watt Solarleistung kann laut Stecker-Solar-Simulator der Einsatz eines Speichers mit bis zu 3 kWh sinnvoll sein. Allerdings ist die Gewinnerhöhung zwischen 2,5 kWh und 3 kWh selbst mit dem günstigsten Modell nicht sehr hoch.
Allerdings berücksichtigt der Stecke-Solar-Simulator bei seinen Kalkulationen keine dynamischen Stromtarife und auch nicht den Einsatz eines Smart-Meters, mit dessen Hilfe die Eigenverbrauchsquote des gespeicherten Stroms erhöht werden kann. Kommt beides zum Einsatz, könnten sich auch Speicher mit höheren Kapazitäten noch rechnen.
Künstliche Intelligenz
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verlinkt heißt nicht immer vereinbart
Verträge sind einzuhalten, das ist ein uralter zivilrechtlicher Grundsatz. Leider kann das Drumherum kompliziert sein. So mussten Zivilgerichte sich schon oft damit befassen, ob vermeintliche Abmachungen tatsächlich zu einem vereinbarten Vertrag gehören oder nicht. Manche Bestimmungen, um die sich nachvertraglicher Ärger dreht, sind Bestandteil von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie können bei Käufen etwa Angaben zu Garantien und manch anderes betreffen. Geht es beispielsweise um Mobilfunk- oder Hostingverträge, gehören auch wichtige Details wie Vertragsdauer und Kündigungsbedingungen dazu. AGB sind § 305 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zufolge keine individuell ausgehandelten Vertragsklauseln, sondern Bedingungen, die eine Vertragspartei für Verträge mit einer Vielzahl von Partnern vorformuliert hat.
Häufig stehen AGB nicht direkt im Vertragstext, sondern liegen als eigenständige Dokumente vor. Um sie wirksam in einen Vertrag einzubinden, müssen beide Vertragspartner einverstanden sein – das lässt sich auf unterschiedliche Weise dokumentieren, unter anderem durch Anklicken einer Checkbox in einem Bestelldokument. Auf jeden Fall muss ein AGB-Verwender seinem Partner vor beziehungsweise bei Vertragsschluss die Möglichkeit geben, die Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2, 3 BGB).
- Wenn Anbieter ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträge einbinden wollen, müssen sie ihren Vertragspartnern Gelegenheit geben, diese Bestimmungen auf zumutbare Weise zur Kenntnis zu nehmen.
- Normalerweise gilt es als zumutbar, wenn ein Bestelldokument mit einem gesonderten AGB-Dokument im Web verlinkt ist; auch ein QR-Code kann als Link für diesen Zweck tauglich sein.
- Medienbrüche im Ablauf und andere für Kunden unzumutbare Hürden können verhindern, dass AGB wirksam in Verträge eingebunden werden.
Er braucht nicht technisch sicherzustellen, dass der Partner die AGB auch tatsächlich gelesen hat. Der Weg einer möglichen Kenntnisnahme muss für den Vertragspartner aber zumutbar sein. Bei Ladengeschäften ist es vielfach üblich, dass die AGB vor Ort aushängen. Welche anderen zumutbaren Möglichkeiten es genau gibt, die insbesondere für Onlinekunden als zumutbar gelten dürfen, hat der Gesetzgeber nicht definiert.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verlinkt heißt nicht immer vereinbart“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
OLG: Störerhaftung bleibt zulässig – Google muss Phishing-Anzeigen stoppen
Die im deutschen Recht verankerte Störerhaftung ist mit dem Digital Services Act (DSA) der EU vereinbar. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) in einer Sitzung am 2. September in einem in einem Eilverfahren zwischen der Stuttgarter Firma Skinport und Google Irland entschieden (Az.: I-20 U 16/25). In dem heise online vorliegenden Protokoll des öffentlichen Termins weist der zuständige 20. Zivilsenat darauf hin, dass nach seiner Auffassung Artikel 6 DSA „die bisherige aufgrund der Vorgängervorschriften in der E-Commerce-Richtlinie praktizierte Störerhaftung weiter“ zulasse.
Das OLG bestätigt damit die vom Landgericht in erster Instanz im Januar erlassene einstweilige Verfügung gegen Google. Der Internetriese muss demnach als Betreiber von Google Ads von Dritten geschaltete Anzeigen überprüfen, um unzulässige, gemeldete Phishing-Versuche auch künftig zu unterbinden. Zugleich hat der Betreiber des Werbedienstes zu verhindern, dass Betrüger „kerngleiche“ – also ähnlich gestrickte – Anzeigen über ihn schalten können. Denn in solchen Fällen haftet Google als Störer nach dem DSA.
Hauptsacheverfahren zeichnet sich ab
Der Online-Marktplatz für sogenannte Skins wie Waffen mit unterschiedlichen Texturen für Counter Strike 2 ist damit auch in zweiter Instanz erfolgreich gegen unzulässige Phishing-Werbeanzeigen über Google Ads vorgegangen. Bei der umstrittenen, mit Skinport gekennzeichneter Reklame führte die Ziel-URL zu einer Nachbildung der Webseite des Store-Betreibers. Dadurch sollen Zahlungs- und Logindaten von Steam-Accounts abgegriffen worden sein.
Die OLG-Kammer stellte auch klar, dass es in dem Streit um die einstweilige Verfügung nicht möglich sei, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzubinden und um eine Grundsatzklärung zur Auslegung von Artikel 6 DSA zu bitten. Das wäre gegebenenfalls in einem etwaigen Hauptsacheverfahren nachzuholen. Aktuell sei die Rechtsfrage aber „jedenfalls hinreichend sicher im Sinne des Landgerichts zu beantworten“. Google nahm die Berufung gegen die Entscheidung der niederen Instanz daraufhin zurück. Zum Hauptsacheverfahren und einer damit eröffneten EuGH-Vorlage dürfte es aber kommen.
(vbr)
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Monat
Der ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 4 Wochen
Adobe Firefly Boards › PAGE online
-
Social Mediavor 1 Monat
Relatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Entwicklung & Codevor 1 Monat
Posit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 3 Wochen
EventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
-
UX/UI & Webdesignvor 1 Woche
Fake It Untlil You Make It? Trifft diese Kampagne den Nerv der Zeit? › PAGE online
-
Digital Business & Startupsvor 3 Monaten
10.000 Euro Tickets? Kann man machen – aber nur mit diesem Trick
-
Digital Business & Startupsvor 3 Monaten
80 % günstiger dank KI – Startup vereinfacht Klinikstudien: Pitchdeck hier