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Uber wegen Verweigerung behinderter Fahrgäste vor US-Gericht
Schwere Vorwürfe hinsichtlich Diskriminierung behinderter Fahrgäste erhebt die US-Regierung in einer neuen Klage gegen den Fahrtenvermittler Uber. Dessen Chauffeure, aber auch Uber selbst, verletzen demnach wiederholt das US-Bundesgesetz ADA (Americans with Disabilities Act). Passagiere mit faltbaren Rollstühlen oder Blindenhunden würde regelmäßig die Beförderung verweigert.
Hinzu kämen unzulässige Preisaufschläge, Stornogebühren trotz Verweigerung der Beförderung, Beschimpfungen, Herabwürdigungen und ungebührliche Fragen. Selbst der Wunsch von Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkung, den Beifahrersitz zu nutzen, werde oft abgelehnt.
Uber wisse von den Übelständen, unternähme aber zu wenig dagegen. Das Training der Chauffeure und des Kundendienstes sei ebenso unzureichend wie deren Kontrolle. Kunden, die regelmäßig Opfer von Übervorteilung geworden sind, würde die Rückerstattung unzulässiger Gebühren verweigert, weil sie schon zu oft die Rückerstattungen unzulässiger Gebühren beantragt hätten.
Nach einer Verwarnung durch das US-Justizministerium habe Uber lediglich oberflächliche Veränderungen vorgenommen, die Diskriminierung aber nicht abgestellt. Die zivilrechtliche Klage (USA v Uber Technologies, US-Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens, Az. 3:25-cv-7731) fordert Feststellung der ADA-Verletzung, eine Unterlassungsverfügung, Auflagen zu besserem Training und neuen internen Vorschriften, Schadenersatz und eine Geldstrafe.
Vorwürfe sind nicht neu
Uber stellt die Vorwürfe in Abrede. Gegenüber heise online verweist der Fahrtenvermittler auf seine Null-Toleranz-Politik; Chauffeure würden regelmäßig an die rechtlichen Vorgaben erinnert. Stelle Uber eine Gesetzesverletzung fest, ergreife es Maßnahmen bis hin zur permanenten Deaktivierung des Chauffeurkontos. Außerdem investiere Uber in Technik, Training und eine Hotline, damit sich betroffene Fahrgäste beschweren können.
Die Probleme bestehen praktisch seit es Uber gibt. Speziell die Ablehnung von Fahrgästen mit Blindenhunden war bereits mehrfach Gegenstand von Rechtsverfahren. Der US-Blindenverband (National Federation of the Blind) hat beispielsweise vor elf Jahren beim selben Gericht eine Sammelklage angestrengt (National Federation of the Blind et al v Uber Technologies, Az. 3:14-cv-04086), die zwei Jahre später in einen Vergleich mündete.
Dabei erkannte Uber zwar keine Rechtsverletzung an, versprach aber, Chauffeure in den USA einem Quiz zu unterziehen und sie schon nach der ersten, wissentlichen Verweigerung der Beförderung eines Fahrgastes mit Blindenhund hinauszuwerfen. Ist die Wissentlichkeit nicht erwiesen, sollten sie nach zwei glaubhaften Vorwürfen gefeuert werden. Unter anderem über diesen Vergleich sprach heise online 2017 mit Kenneth Shiotani, Anwalt des National Disability Rights Network (NDRN). Damals führte das NDRN einen Prozess gegen Uber, mit dem erzwungen wurde, dass Ubers US-Flotte eine Mindestzahl rollstuhlkompatibler Fahrzeuge aufweist (Access Living v Uber, US-Bundesbezirksgericht für den Norden Illinois‘, 16-cv-9690).
Wenig später verklagten New Yorks RolIi-Fahrer Uber auf Beförderung (Brooklyn Center for Independence of the Disabled (BCID) et al v Uber Technologies et al, zunächst Supreme Court of New York des County of New York, dann US-Bundesbezirksgericht für den Süden New Yorks, Az. 1:17-cv-06399). Nachdem die Stadt New York per Verordnung Uber und Lyft dazu gezwungen hatte, einen bestimmten Anteil rollstuhlkompatibler Fahrzeuge vorzuhalten, wurde die Klage fallengelassen. „Schlussendlich wollen wir 100 Prozent barrierefreie Taxis, Ubers und Lyfts“, erklärte Joe Rappaport vom BCID heise online am Donnerstag, „aber Rollstuhlfahrer haben jetzt in bestimmten Teilen der Stadt eine vernünftige Chance, ein Rollstuhl-taugliches Fahrzeug zu ergattern.“
Versprechen an Blinde nicht eingehalten
Umfassend effektiv war der Vergleich zwischen Uber und dem Blindenverband offenbar nicht. In den dreieinhalb Jahren seiner Gültigkeit hat Uber mehr als 20.000 Beschwerden über Diskriminierung von Fahrgästen mit Blindenhunden oder anderen Assistenztieren in den USA erhalten.
2021 verurteile ein Schiedsgericht Uber zur Zahlung von 1,1 Millionen US-Dollar, weil Uber-Chauffeure der blinden Einwohnerin San Franciscos Lisa Irving mehr als zwei Dutzend Mal die Beförderung mit ihrem Blindenhund verweigert hatten. Ubers Argument, Fahrten nur zu vermitteln und für das Fehlverhalten der Beförderer nicht verantwortlich zu sein, fruchtete bei dem Schiedsgericht nicht. Es stellte fest, dass Uber direkt vom ADA erfasst ist.
Eine im Vorjahr eingereichte Sammelklage eines Blinden wegen wiederholter Diskriminierung konnte Uber im Keim ersticken, indem es auf die Schiedsgerichtsklausel seiner AGB pochte (Hilbert v Uber Technologies, US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk District of Columbia, Az. 1:24-cv-00584). Für die Betroffenen ist die Klage der US-Regierung daher von großer Bedeutung, weil sie der Schiedsgerichtsklausel nicht unterliegt.
(ds)
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Wer blinzelt, verliert: Die Dollar-Trilogie im Triell zwischen Streams und UHDs
Es gibt zwei Sorten von Filmliebhabern: Die einen hassen Western, und die anderen haben „Zwei glorreiche Halunken“ von Sergio Leone gesehen – Quentin Tarantino nennt ihn gar den besten Film, der bislang gedreht wurde. Mitte der 60er Jahre stellten die abschätzig als „Spaghetti-Western“ titulierten Filme das Genre auf den Kopf und rüttelten an der amerikanischen Mythologie. Erzählten Hollywood-Western der 50er Jahre noch romantisch verklärte Geschichten vom Kampf des Guten gegen das Böse, so waren im europäischen Kino der 60er Jahre abseits der Karl-May-Verfilmungen die Charakterzeichnungen vielschichtiger: Clint Eastwood als namenloser Kopfgeldjäger etablierte einen neuen Typus als wortkarger, zynischer Opportunist. Gewalt wurde nicht durch die Vorgaben des US-amerikanischen Hays Code beschönigt, sondern in all ihrer Wucht gezeigt: kein Kameraschnitt zwischen Schuss und Treffer – das Blut durfte fließen.
Die sogenannte Dollar-Trilogie von Sergio Leone war stilprägend für diesen Kulturbruch und beeinflusste zahlreiche Regisseure: Nach Sam Peckinpah, George Lucas und Martin Scorsese griff vor allem Quentin Tarantino die Erzähl- und Darstellungsformeln in seinen Filmen auf. Zu der Reihe gehören „Für eine Handvoll Dollar“ (Per un pugno di dollari, 1964), „Für ein paar Dollar mehr“ (Per qualche dollaro in più, 1965) und „Zwei glorreiche Halunken“ (Il buono, il brutto, il cattivo, 1966), im Englischen auch bekannt als „The Good, the Bad and the Ugly“.
In diesem Artikel beleuchten wir den kulturellen Einfluss der Reihe und die technischen Unterschiede, damit Sie entscheiden können, ob sich die Filme im Stream oder auf Disc lohnen. Weil das Angebot in Deutschland sehr mager ist, gehen wir insbesondere auf die Ultra HD Blu-rays (UHD) ein, die von Kino Lorber, Eagle Pictures und Arrow Video als Import-Discs aus Italien, Großbritannien und den USA angeboten werden. Sind die neuen, von Arrow erstmals im HDR-Farbraum vorliegenden 4K-Restaurationen auf UHD gegenüber den Streams ein paar Dollar mehr wert?
Als „the Good“ war die Figur von Clint Eastwood in „Zwei glorreiche Halunken“ und den beiden Vorgängerfilmen keinesfalls als guter Held angelegt, sondern als ambivalenter, zynischer Opportunist.
(Bild: MGM / Arrow, abfotografiert von Hartmut Gieselmann)
Die Neuerfindung des Westerns
Die Geschichte um die Dollar-Trilogie dürfte auch Nicht-Western-Fans bekannt vorkommen, denn Quentin Tarantino hat sich für seinen jüngsten Film „Once upon a Time in… Hollywood“ inspirieren lassen. Die Hauptrolle des Rick Dalton (gespielt von Leonardo DiCaprio) basiert in großen Teilen auf der Geschichte Clint Eastwoods. Dieser begann seine Karriere 1959 in der TV-Serie „Rawhide“ (Tausend Meilen Staub), deren Titelsong später in „Blues Brothers“ zu Weltruhm gelangte. Nach über 200 Folgen kam die erfolgreiche Serie Mitte der 60er Jahre zu ihrem Ende, und Eastwood suchte einen neuen Job. Western hatten in den USA jedoch ihren Zenit überschritten – ganz im Gegensatz zu Europa, wo der Traum vom freien Leben im Wilden Westen die Zuschauer vom schweren Erbe des Zweiten Weltkriegs und des Faschismus ablenkte.
Doch während die Karl-May-Verfilmungen in Deutschland brave, familientaugliche Geschichten erzählten, bevorzugten die Italiener härtere Kost. Es gab zwar schon ein paar Dutzend Italo-Western – sie waren aber meist billig produzierte Abklatsche von US-Vorbildern.
Der italienische Regisseur Sergio Leone wollte jedoch mehr: 1964 adaptierte er – ohne zuvor die Rechte abzuklären – die Geschichte von „Yojimbo“ des japanischen Regisseurs Akira Kurosawa, um „Für eine Handvoll Dollar“ zu drehen. Das Budget war mit 200.000 US-Dollar eng gesetzt, sodass er sparen musste, wo er nur konnte: Eastwood bekam die Hauptrolle, weil er nur 15.000 Dollar Gage verlangte und damit deutlich günstiger war als ein Charles Bronson. Weil analoges Filmmaterial damals noch sehr teuer war, nutzte Leone das Techniscope-Verfahren, das nur halb so viele Filmrollen benötigte (dazu gleich mehr).
Eastwood spielte einen namenlosen Reiter, der sich als Söldner von zwei rivalisierenden Banden anheuern lässt und diese gegeneinander ausspielt. Ungewöhnlich für die Zeit: Er strich Dialogzeilen aus dem Skript, um seine Figur mysteriöser wirken zu lassen. Anders als bei Kurosawas Vorlage inszenierte Leone schon im ersten Teil viele Szenen im Stil einer Oper: Statt langer Arien gab es große Gesichtsaufnahmen, in denen sich die Kontrahenten minutenlang anstarrten, bevor die Gewalt explodierte. Mit einfachen Mitteln erzeugte der Film eine ungeheure Spannung, die später von unzähligen Filmstudenten kopiert wurde.
Um den richtigen Rhythmus der Szenen zu finden, arbeitete Leone eng mit seinem Schulfreund Ennio Morricone zusammen, der für jede Figur ein charakteristisches Soundmotiv entwickelte. Morricone baute Geräusche wie knallende Peitschen, Schüsse und Schreie ein und setzte auf damals moderne Instrumente wie die Stratocaster statt auf große, schwelgerische Orchester. Die Filmmusik entstand nicht nach dem Dreh, sondern im Voraus – und gab den Szenen den Rhythmus vor.
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Gmail-App separiert Käufe und Paketverfolgung, stellt relevante Werbung heraus
Google führt zwei neue Funktionen für Gmail ein. Wenn ein Nutzer über sein Gmail-Konto Einkäufe tätigt, werden diese über einen eigenen Menüpunkt in der Seitenleiste zu finden sein. Das schließt die Verfolgung von Paketen ein und soll es erleichtern, den Überblick zu behalten, insbesondere in der Weihnachtszeit. Zudem wird eingehende Werbung künftig nach Relevanz sortiert, nicht mehr nur zeitlich.
Googles Mail-Dienst wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert und um zusätzliche Funktionen erweitert. Ende April dieses Jahres bekam die Gmail-App einen Slider und einen KI-Bildgenerator, wobei Letzteres zahlenden Nutzern vorbehalten ist, etwa über Googles Workspace-Abo oder wer Google One AI Premium abonniert hat. Über den Schieberegler lässt sich die Anzeigefläche der Liste mit Mails und der Mailvorschau auf Tablets oder Foldables flexibel vergrößern und verkleinern.
Neue Gmail-Funktionen für alle Nutzer
Während diese Neuheiten für Nutzer mit größeren Bildschirmen oder Abos gedacht waren, zielen die jetzt in Googles Blogbeitrag vorgestellten Funktionen zur Sortierung eingehender Werbung sowie der Verfolgung von Käufen und Zustellungen auf alle Gmail-Nutzer. Gerade zum Jahresende sieht Google seine Nutzer offenbar mit den Weihnachtseinkäufen leicht überfordert und bietet deshalb innerhalb der Gmail-App einen schnellen Überblick an.
Die Seitenleiste bekommt einen neuen Menüpunkt namens „Purchases“ (Käufe), wo alle Bestellungen und Paketzustellungen, die über das Gmail-Konto laufen, gebündelt werden. Wer bereits der Paketverfolgung innerhalb Gmails zugestimmt hat, die Google seit 2022 per Opt-in anbietet, bekommt entsprechende Benachrichtigungen über in Kürze erwartete Lieferungen aber weiterhin oberhalb der E-Mails angezeigt. Das gilt auch für die entsprechenden Zusammenfassungskarten.
Gmail-Inbox mit anstehenden Zustellungen und erweiterter Seitenleiste
(Bild: Google)
Gmails Zusammenfassungskarten sind innerhalb Europas allerdings standardmäßig ausgeblendet und müssen manuell eingeschaltet werden. Das lässt sich in den Gmail-Einstellungen durch die Aktivierung der „smarten Funktionen für Gmail, Google Chat und Google Meet“ sowie der „Konversationsansicht“ erreichen.
Google sortiert Werbung für Nutzer
Die Funktion zur Verfolgung von Käufen und Zustellungen wird ab sofort weltweit ausgerollt. Die Sortierung von Werbung nach Relevanz soll dagegen erst in den nächsten Wochen folgen. Damit soll eingehende Werbung nicht mehr nach Eingangsdatum aufgelistet werden, sondern Werbemails, die nach Ansicht Googles für den Nutzer interessant sein könnten, sollen oben angezeigt werden. Google will dies aus vorherigen Interaktionen mit diesen E-Mails schließen. Allerdings lässt sich diese Sortierung auch abschalten, sodass neue Werbemails wieder oben erscheinen.
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(fds)
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Studie: Schwarze Löcher explodieren womöglich viel häufiger als angenommen
Bereits aktive Observatorien könnten unter Umständen explodierende Schwarze Löcher beobachten und zahlreiche grundlegende Fragen zur Natur des Universums beantworten. Das zumindest meint ein Forschungsteam von der University of Massachusetts, das seine Arbeit nun vorstellt. Die Gruppe meint, dass sogenannte primordiale Schwarze Löcher deutlich häufiger explodieren könnten als bislang angenommen. Sollte das stimmen, läge die Wahrscheinlichkeit, das in den nächsten zehn Jahren beobachten zu können, bei über 90 Prozent. Das wäre dann nicht nur die Bestätigung, dass es diese Objekte überhaupt gibt. Solch eine Explosion würde uns auch eine definitive Liste aller subatomaren Partikel geben, verspricht das Team. Auch jener, die bislang nicht beobachtet wurden.
Mehr als eine Goldgrube für die Forschung
Als primordiale Schwarze Löcher werden winzige Objekte bezeichnet, die kurz nach dem Urknall direkt aus der damals vorhandenen Materie entstanden sein sollen und nicht aus dem Kollaps eines Sterns. Der Begriff leitet sich vom lateinischen Wort „primordium“ („erster Anfang“) ab. Bislang wurden diese PBH (Abkürzung der englischen Bezeichnung) nur theoretisch beschrieben. Es ist unklar, ob es sie wirklich gibt. Weil sie deutlich leichter und kleiner sein dürften als die uns bekannten Schwarzen Löcher und nach Stephen Hawking benannte Strahlung aussenden sollten, müssten sie immer heißer und leichter werden, bis sie irgendwann explodieren.
Bislang sind Forscher davon ausgegangen, dass sich solche Explosionen in der unmittelbaren Nachbarschaft unserer Sonne nur einmal alle 100.000 Jahre ereignen. Die Wahrscheinlichkeit, das direkt beobachten zu können, wäre folglich extrem gering. Das Team um den Physiker Michael Baker meint nun aber, dass sich die Explosionen in einem Umkreis von 0,3 Lichtjahren eher einmal im Jahrzehnt ereignen müssten. Gleichzeitig meint die Gruppe, dass aktive Gammastrahlenobservatorien wie das High Altitude Water Cherenkov Experiment (HAWC) in Mexiko oder das Large High Altitude Air Shower Observatory (LHAASO) in China diese Explosionen nachweisen könnten. Wenn das stimmt, wäre der Erkenntnisgewinn gigantisch, ergänzt das Team.
Den Modellierungen liegt demnach die Annahme zugrunde, dass die primordialen Schwarzen Löcher entgegen bisheriger Erkenntnisse nicht elektrisch neutral sind. Dann sollten sie vorübergehend stabilisiert werden, bevor sie explodieren. Sollte das stimmen und der prophezeite Nachweis gelingen, wäre das nicht nur der erste direkte Nachweis eines solchen Schwarzen Lochs, sondern auch der Hawking-Strahlung. Gleichzeitig würden wir aber auch eine definitive Auflistung aller Teilchen bekommen, die es gibt – sowohl der bereits bekannten als auch der bislang nicht gefundenen: „Das würde die Physik vollständig revolutionieren und uns dabei helfen, die Geschichte des Universums neu zu schreiben“, meint Co-Autor Joaquim Iguaz Juan. Die Arbeit ist in den Physical Review Letters erschienen.
(mho)
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