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Uber wegen Verweigerung behinderter Fahrgäste vor US-Gericht


Schwere Vorwürfe hinsichtlich Diskriminierung behinderter Fahrgäste erhebt die US-Regierung in einer neuen Klage gegen den Fahrtenvermittler Uber. Dessen Chauffeure, aber auch Uber selbst, verletzen demnach wiederholt das US-Bundesgesetz ADA (Americans with Disabilities Act). Passagiere mit faltbaren Rollstühlen oder Blindenhunden würde regelmäßig die Beförderung verweigert.

Hinzu kämen unzulässige Preisaufschläge, Stornogebühren trotz Verweigerung der Beförderung, Beschimpfungen, Herabwürdigungen und ungebührliche Fragen. Selbst der Wunsch von Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkung, den Beifahrersitz zu nutzen, werde oft abgelehnt.

Uber wisse von den Übelständen, unternähme aber zu wenig dagegen. Das Training der Chauffeure und des Kundendienstes sei ebenso unzureichend wie deren Kontrolle. Kunden, die regelmäßig Opfer von Übervorteilung geworden sind, würde die Rückerstattung unzulässiger Gebühren verweigert, weil sie schon zu oft die Rückerstattungen unzulässiger Gebühren beantragt hätten.

Nach einer Verwarnung durch das US-Justizministerium habe Uber lediglich oberflächliche Veränderungen vorgenommen, die Diskriminierung aber nicht abgestellt. Die zivilrechtliche Klage (USA v Uber Technologies, US-Bundesbezirksgericht für den Norden Kaliforniens, Az. 3:25-cv-7731) fordert Feststellung der ADA-Verletzung, eine Unterlassungsverfügung, Auflagen zu besserem Training und neuen internen Vorschriften, Schadenersatz und eine Geldstrafe.

Uber stellt die Vorwürfe in Abrede. Gegenüber heise online verweist der Fahrtenvermittler auf seine Null-Toleranz-Politik; Chauffeure würden regelmäßig an die rechtlichen Vorgaben erinnert. Stelle Uber eine Gesetzesverletzung fest, ergreife es Maßnahmen bis hin zur permanenten Deaktivierung des Chauffeurkontos. Außerdem investiere Uber in Technik, Training und eine Hotline, damit sich betroffene Fahrgäste beschweren können.

Die Probleme bestehen praktisch seit es Uber gibt. Speziell die Ablehnung von Fahrgästen mit Blindenhunden war bereits mehrfach Gegenstand von Rechtsverfahren. Der US-Blindenverband (National Federation of the Blind) hat beispielsweise vor elf Jahren beim selben Gericht eine Sammelklage angestrengt (National Federation of the Blind et al v Uber Technologies, Az. 3:14-cv-04086), die zwei Jahre später in einen Vergleich mündete.

Dabei erkannte Uber zwar keine Rechtsverletzung an, versprach aber, Chauffeure in den USA einem Quiz zu unterziehen und sie schon nach der ersten, wissentlichen Verweigerung der Beförderung eines Fahrgastes mit Blindenhund hinauszuwerfen. Ist die Wissentlichkeit nicht erwiesen, sollten sie nach zwei glaubhaften Vorwürfen gefeuert werden. Unter anderem über diesen Vergleich sprach heise online 2017 mit Kenneth Shiotani, Anwalt des National Disability Rights Network (NDRN). Damals führte das NDRN einen Prozess gegen Uber, mit dem erzwungen wurde, dass Ubers US-Flotte eine Mindestzahl rollstuhlkompatibler Fahrzeuge aufweist (Access Living v Uber, US-Bundesbezirksgericht für den Norden Illinois‘, 16-cv-9690).

Wenig später verklagten New Yorks RolIi-Fahrer Uber auf Beförderung (Brooklyn Center for Independence of the Disabled (BCID) et al v Uber Technologies et al, zunächst Supreme Court of New York des County of New York, dann US-Bundesbezirksgericht für den Süden New Yorks, Az. 1:17-cv-06399). Nachdem die Stadt New York per Verordnung Uber und Lyft dazu gezwungen hatte, einen bestimmten Anteil rollstuhlkompatibler Fahrzeuge vorzuhalten, wurde die Klage fallengelassen. „Schlussendlich wollen wir 100 Prozent barrierefreie Taxis, Ubers und Lyfts“, erklärte Joe Rappaport vom BCID heise online am Donnerstag, „aber Rollstuhlfahrer haben jetzt in bestimmten Teilen der Stadt eine vernünftige Chance, ein Rollstuhl-taugliches Fahrzeug zu ergattern.“

Umfassend effektiv war der Vergleich zwischen Uber und dem Blindenverband offenbar nicht. In den dreieinhalb Jahren seiner Gültigkeit hat Uber mehr als 20.000 Beschwerden über Diskriminierung von Fahrgästen mit Blindenhunden oder anderen Assistenztieren in den USA erhalten.

2021 verurteile ein Schiedsgericht Uber zur Zahlung von 1,1 Millionen US-Dollar, weil Uber-Chauffeure der blinden Einwohnerin San Franciscos Lisa Irving mehr als zwei Dutzend Mal die Beförderung mit ihrem Blindenhund verweigert hatten. Ubers Argument, Fahrten nur zu vermitteln und für das Fehlverhalten der Beförderer nicht verantwortlich zu sein, fruchtete bei dem Schiedsgericht nicht. Es stellte fest, dass Uber direkt vom ADA erfasst ist.

Eine im Vorjahr eingereichte Sammelklage eines Blinden wegen wiederholter Diskriminierung konnte Uber im Keim ersticken, indem es auf die Schiedsgerichtsklausel seiner AGB pochte (Hilbert v Uber Technologies, US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk District of Columbia, Az. 1:24-cv-00584). Für die Betroffenen ist die Klage der US-Regierung daher von großer Bedeutung, weil sie der Schiedsgerichtsklausel nicht unterliegt.


(ds)



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