Connect with us

Datenschutz & Sicherheit

Ubuntu: Linux-Distribution liefert 15 Jahre Support


Ubuntu hat angekündigt, Ubuntu-LTS-Versionen bis zu 15 Jahren zu unterstützen. Dazu verlängert Canonical die Legacy-Support-Erweiterung von Ubuntu Pro um weitere drei Jahre.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Support-Verlängerung hat Canonical auf seinem Blog angekündigt. AB Version Ubuntu 14.04 mit dem Codenamen Trusty Tahr gibt es nun das verlängerte Legacy-Add-on auf Ubuntu Pro. Damit sichert Canonical zu, weiterhin Sicherheits-Updates und Compliance-Tools für die alten Betriebssystemversionen zu liefern. Damit will das Unternehmen „hochregulierte oder hardwareabhängige Geschäftsbereiche“ unterstützen, in denen Upgrades eine Unterbrechung der Sicherheitsüberwachung und von Compliance bedeuten könnten. Für viele Einrichtungen sei es eine komplexe Aufgabe, Produktionssysteme für mehr als eine Dekade zu warten, was aber eine sinnvollere Option als ein vollständiges Upgrade darstelle.

Das sei auch der Auslöser für die Einführung der Legacy-Support-Erweiterung für Ubuntu Pro im März 2024 gewesen – die ebenfalls mit Ubuntu 14.04 ihren Anfang nahm und die Unterstützung auf insgesamt zwölf Jahre ausweitete. Nun sind also standardmäßig für Ubuntu-LTS_Versionen fünf Jahre Support enthalten. Darauf folgen fünf Jahre erweiterte Sicherheitswartung (Expanded Security Maintenance, ESM) und nun auch noch fünf weitere Jahre Lgecy-Erweiterung mit optionalem Support. Aufgrund der positiven Resonanz und wachsendem Interesse an einem längeren Lifecycle will Canonical das Angebot für verlängerte Wartung und Support auf 15 Jahre für Ubuntu-LTS-Releases ausweiten.

Innerhalb des 15-Jahres-Zeitraums liefert Ubuntu Pro fortlaufend Sicherheitsupdates über die vollständige Ubuntu-Basis, Kernel und Open-Source-Schlüsselkomponenten. Das Security-Team scanne, bewerte und portiere aktiv kritische, hochriskante und mittlere CVE-Schwachstelleneinträge zurück für alle unterstützten LTS-Releases. Es stelle somit Sicherheit her, ohne Unterbrechungen durch größere Upgrades zu erzwingen, die unter Umständen Inkompatibilitäten mitbringen oder Re-Zertifizierungen erfordern.

Nicht dazu gehört der Break-Fix-Support, also Unterstützung für konkrete Problemstellungen. Der bleibt eine optionale Erweiterung, für die weitere Kosten anfallen. Der Umfang der Legacy-Support-Erweiterung bleibt damit unverändert, erörtert Canonical, lediglich der Zeitraum verlängert sich. Ubuntu 14.04 „Trusty Tahr“ kann damit bis April 2029 weiter betrieben werden. Die Preise benennt Canonical nicht explizit, sondern gibt an, dass die Legacy-Erweiterung nach zehn Jahren erhältlich ist und 50 Prozent mehr als Standard-Ubuntu-Pro kosten soll. Auf der Ubuntu-Seite mit der Preisliste taucht das Angebot nicht auf. Interessierte sollen dafür das Canoncial-Sales-Team kontaktieren.


(dmk)



Source link

Datenschutz & Sicherheit

200 Gigabyte an Daten zum Verkauf angeboten: Cybersicherheitsvorfall bei der ESA


Die Europäische Weltraumagentur ESA hat einen „Cybersicherheitsvorfall“ eingestanden, aber versichert, dass er lediglich Server „außerhalb des hauseigenen Netzwerks“ betroffen habe. So steht es in einem Beitrag auf dem Kurznachrichtendienst X, der noch vor dem Jahreswechsel veröffentlicht wurde. Das erfolgte als Reaktion auf die Behauptung eines Unbekannten, für eine Woche Zugriff auf Systeme der ESA gehabt zu haben, wie Bleeping Computer berichtet hatte. Demnach hat die Person schon vorige Woche erklärt, mehr als 200 Gigabyte an Daten abgegriffen zu haben und diese zum Verkauf angeboten. Dazu hat sich die ESA nicht geäußert.

Weiterlesen nach der Anzeige

Laut der Stellungnahme der ESA hat die inzwischen durchgeführte Analyse ergeben, dass „nur eine sehr kleine Zahl von Servern“ betroffen war. Darauf hätten „nicht geheime“ Dokumente für die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft gelegen. Alle relevanten Organisationen seien informiert worden, weitere Informationen würden folgen, „sobald diese verfügbar sind“. Laut Bleeping Computer behauptet der angeblich Verantwortliche, unter anderem Quellcode, API- sowie Zugangstoken, Konfigurations- und SQL-Dateien sowie weitere Zugangsdaten erbeutet zu haben. Abgegriffen wurden diese demnach auf Jira- und Bitbucket-Servern.

Auch wenn die ESA nahelegt, dass die Cyberattacke nicht besonders schwerwiegend war, so ist der Vorfall doch mindestens unangenehm. Erst im Frühjahr hat die Weltraumagentur ein IT-Sicherheitszentrum eröffnet, das von zwei Standorten aus die „digitalen Vermögenswerte“ der ESA überwachen und schützen soll. Dabei geht es um „Satelliten im Weltraum bis hin zum weltweiten Netz Bodenstationen und Missionskontrollsystemen auf der Erde“, wie es damals hieß. Das Cyber Security Operations Centre (C-SOC) sollte auch als Antwort auf die stetig steigende Bedrohungslage verstanden werden.


(mho)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

39C3: Rollstuhl-Security – Wenn ein QR-Code alle Schutzmechanismen aushebelt


Die IT-Sicherheitsforscherin und Rollstuhlnutzerin Elfy beschäftigte sich aus persönlicher Betroffenheit intensiv mit dem e-motion M25 von Alber. Was sie dabei antrieb, war nicht zuletzt die Preispolitik des Herstellers: Für Funktionen wie das Umschalten des Fahrmodus (99 Euro), ein höheres Geschwindigkeitslimit (99 Euro) oder die Fernbedienung per App (99 Euro) werden saftige Aufpreise fällig; eine spezielle Bluetooth-Fernbedienung kostet sogar bis zu 595 Euro. Elfy wollte wissen, ob diese Komfortfunktionen technisch wirklich abgesichert sind – oder ob der Zugang in Wahrheit viel einfacher ist.

Weiterlesen nach der Anzeige

In ihrem Vortrag auf dem 39. Chaos Communication Congress (39C3) erklärte Elfy, dass sämtliche Komfort- und Premiumfunktionen des M25 – wie etwa höhere Geschwindigkeit, der Wechsel zwischen Fahrmodi oder die App-basierte Fernsteuerung – ausschließlich per Software und kostenpflichtige Freischaltungen aktiviert werden. Elfy betonte, dass die Hardware ihrer Ansicht nach durchweg identisch sei und sich die Unterschiede nur durch die Software-Freischaltung ergäben. Zur Hardware sagte sie wörtlich: „Die Hardware ist eigentlich wirklich gut, sie tut, was sie soll, und funktioniert wirklich bequem und praktisch.“

Der Hersteller betone in offiziellen Dokumenten und gegenüber Behörden wie der der Food and Drug Administration (FDA) in den USA, dass sämtliche Bluetooth-Kommunikation „verschlüsselt“ und damit sicher sei. In einem Schreiben an die FDA heißt es: „All wireless communications is encrypted.“ (Alle kabellosen Kommunikationen sind verschlüsselt.) Für Nutzer bedeute dies jedoch in erster Linie eine Preisschranke, keine tatsächliche Sicherheit, so Elfy.

Kern der Sicherheitsarchitektur beim e-motion M25 ist ein 22-stelliger QR-Code („Cyber Security Key“), der gut sichtbar auf jeder Radnabe angebracht ist. Die offizielle App scannt diesen Code bei der Ersteinrichtung und leitet daraus deterministisch den AES-128-Schlüssel für die Bluetooth-Kommunikation ab. Elfy erklärte dazu: „Der AES-Key für jedes Rad ist ein QR-Code, der auf der Radnabe aufgeklebt ist.“ Und weiter: „Mit diesem Key kann man komplett den Rollstuhl übernehmen.“

Es gebe keine zusätzliche Absicherung, etwa durch Salt, Hardwarebindung oder ein weiteres Geheimnis im Gerät. Jeder mit einer Kamera könne theoretisch den QR-Code abfotografieren und das Rad steuern. Elfy ergänzte: „Und das nennen die dann Cyber Security Key.“ Die genaue Methode der Schlüsselableitung und die technischen Details sind im zugehörigen GitHub-Repository dokumentiert.

Weiterlesen nach der Anzeige

Technisch kommt laut Hersteller und Analyse von Elfy eine standardisierte AES-128-Verschlüsselung im CBC-Modus zum Einsatz. Elfy sagte dazu: „Das Schöne daran ist, dass die Kryptografie eigentlich in Ordnung ist. Es ist AES-128-CBC.“ Doch entscheidend sei: Es gibt keine Integritäts- oder Authentizitätsprüfung der Nachrichten. „Sie benutzen einfach den Standardkram, PKCS7-Padding, und das war’s“, so Elfy. Weder ein Message Authentication Code (MAC) noch ein Authenticated Encryption-Modus (AEAD) werde verwendet.

Das mache das System nicht nur anfällig für Replay- und Manipulationsangriffe, sondern ermögliche auch das gezielte Bit-Flipping in verschlüsselten Nachrichten. Auch Initialisierungsvektoren würden nicht für jede Nachricht neu generiert. Elfy sagte: „An mehreren Stellen hatte ich das Gefühl, sie kennen die Grundlagen, aber haben dann aufgehört, über Probleme nachzudenken.“ Die Implementierung der Verschlüsselung ist offen einsehbar.

Das proprietäre Protokoll zwischen App, Fernbedienung und Antrieb sei laut Elfy überraschend einfach aufgebaut. Im Vortrag sagte sie: „In der Theorie ist das wirklich keine komplizierte Sache. Es gab ein paar lustige Designentscheidungen, aber es ist grundlegendes Zeug. Es ist nicht kompliziert.“ Nachrichten enthalten Service-IDs, Parameter und Nutzdaten. Die gesamte Struktur hat Elfy auf GitHub dokumentiert.

Für die Analyse habe Elfy die Android-App dekompiliert, Firmware und Traffic mitgeschnitten und daraus ein Python-Toolkit erstellt. Elfy berichtete: „Ich habe die Fernbedienung ersetzt, das sind mehrere hundert Zeilen Python-Code, die mit meinem Rollstuhlantrieb sprechen. Ich konnte die Parkfunktion ersetzen. Ich konnte einige Wartungsfunktionen ersetzen. Ich habe den Dealer Mode ersetzt, und dieser Selbstfahr-Modus kann auch komplett gemacht werden.“

Elfy wies darauf hin, dass sich die teuren Fernbedienungen in der Hardware kaum von günstigeren Varianten unterscheiden: „Die Hardware dieser Fernbedienung ist nahezu identisch. Die teurere Variante ist ein Boolean-Flag in der Konfigurations-Software des Herstellers. Und sie vermarkten das als zwei verschiedene Produkte.“

Lesen Sie auch

Die Premiumfeatures würden rein softwareseitig durch die App freigeschaltet. Elfy sagte dazu: „Die Bezahlung schaltet nur die grafischen Benutzeroberflächen in der App frei. Am Antrieb selbst ändert sich nichts. Es werden nur bestimmte Teile der Anwendung sichtbar, die ohne Bezahlung nicht sichtbar sind.“

Auch Händler- und Wartungsfunktionen seien nicht durch Hardware geschützt. Elfy erklärte: „Man muss das Passwort kennen. Es war nicht besonders gut versteckt. Das Passwort war in einigen PDFs im Internet. Aber ich habe das Passwort im Klartext aus der Android-App bekommen.“

Elfy wies darauf hin, dass diese Schwachstelle alle M25-Systeme betreffe: „Ich habe auf diesem Kongress schon zwei oder drei andere außer meinem gesehen. Also scannt bitte nicht die QR-Codes anderer Leute. Denn ihr könntet Schaden anrichten.“

Die Verschlüsselung werde so zur reinen Formsache, während die Zugangskontrolle auf einem offen einsehbaren Sticker beruht. Elfy betonte, dass AES-128 nur so lange sicher sei, wie der Schlüssel geheim bleibe – im Falle des M25 sei der Schlüssel aber ganz offen als QR-Code auf dem Rad sichtbar.

Elfys Vortrag machte deutlich, dass starke Algorithmen allein keine Sicherheit garantieren. Ohne durchdachtes Schlüsselmanagement und robuste Protokolle bleibe die Kontrolle über das eigene Gerät letztlich beim Hersteller – es sei denn, Nutzer greifen selbst zu Werkzeugen wie Elfys offenen Python-Toolkit. Die vollständige Analyse, Skripte und Dokumentation finden sich ebenfalls im GitHub-Repository.


(vza)



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Diese Werke sind ab heute gemeinfrei


Am 1. Januar gibt es etwas zu feiern, und zwar den „Public Domain Day“. Tausende und Abertausende Kunstwerke von Autor*innen, Künstler*innen und Musiker*innen werden gemeinfrei. Sie sind damit nicht mehr urheberrechtlich geschützt, sondern gehen in die Public Domain über, also gewissermaßen in den Besitz der Allgemeinheit. Ab sofort dürfen sie ohne Einschränkungen kopiert, wiederverwendet, angepasst und weiterverbreitet werden.

Im europäischen Urheberverwertungsrecht gilt größtenteils das Prinzip „Leben + 70 Jahre“. Die sogenannte Regelschutzfrist schützt Werke für die Dauer von 70 Jahren nach dem Tod der Urheber*innen. Erst danach dürfen sie ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Mit dem heutigen Jahresanfang werden somit Werke von Urheber*innen gemeinfrei, die im Jahr 1955 verstorben sind.

Lesenswertes

Darunter sind in diesem Jahr die Werke des bedeutenden deutschen Schriftstellers Thomas Mann. Für seinen ersten Roman „Buddenbrooks“ erhielt er den Nobelpreis für Literatur, sein umfassendes Werk besteht aber auch aus Kurzgeschichten, Essays und Gedichten.

Die Schriftstellerin Clemence Housman blickt leicht lächelnd in die Kamera.
Clemence Housman vor einem Sufragetten-Transparent, ca. 1910.

Weniger bekannt, politisch aber mindestens spannend ist der französische Schriftsteller Léon Werth. Mit seiner kriegskritischen Erzählung „Clavel Soldat“ sorgte er kurz nach dem Ersten Weltkrieg für Aufsehen, seine Flucht vor den Nazis hielt er in „33 Tage“ und sein Zeugnis der Besatzungsjahre aus seinem Versteck im fast tausendseitigen Buch „Als die Zeit stillstand. Tagebuch 1940 – 1944“ fest. In „Cochinchine“ übte er außerdem Kritik am französischen Kolonialismus. Es ist eben jener Léon Werth, dem Antoine de Saint-Exupéry den „Kleinen Prinzen“ gewidmet hat.

In den Romanen der britischen Autorin und Holzschnitzerin Clemence Housman können Lesende Werwölfinnen und meerjungfrauenähnlichen Gestalten begegnen. Ihre Werke tragen Titel wie „The Were-Wolf“, „Unknown Sea“ und „The Life of Sir Aglovale De Galis“. Housman war in der Suffragettenbewegung aktiv und beschäftigte sich mit den sich wandelnden Geschlechterrollen am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Sehens- und Hörenswertes

Neben den Werken des Franzosen Ferdinand Léger werden auch die Arbeiten des deutschen Malers Karl Hofer gemeinfrei. Er zählt zu den bedeutendsten Maler*innen der Moderne in Deutschland.

Aus dem musikalischen Bereich sind der Schweizer Komponist Arthur Honegger und der italienische Musiker Francesco Balilla Pratella zu nennen.

Urheberrecht: Alles andere als einfach

Die Schutzfristen unterscheiden sich von Land zu Land. So werden die Werke des spanischen Philosophen José Ortega y Gasset in verschiedenen europäischen Ländern bereits gemeinfrei, nicht aber in seinem eigenen Herkunftsland Spanien. Dort sind seine Schriften erst in zehn Jahren frei nutzbar.

Marlene Dietrich mit Zylinder und Frack.
Marlene Dietrich am Set des Films „Marokko“, 1930. – IMAGO / glasshouseimages

In den USA werden zum Jahreswechsel Werke für alle zugänglich, die im Jahr 1930 veröffentlicht wurden – unabhängig vom Todeszeitpunkt der Autor*innen. Darunter der Krimi „Mord im Pfarrhaus“ von Agatha Christie, in dem Miss Marple zum ersten Mal vorkommt.

Außerdem gehen dort gleich zwei Filme des Regisseurs Josef von Sternberg in die Public Domain über, in denen Marlene Dietrich mitgespielt hat: „Der blaue Engel“ und „Marokko“, in dem Dietrich in einer berühmten Szene, elegant gekleidet mit Zylinder und Frack, eine Frau küsst.

Albert Einstein und noch viele mehr

Neben der hier vorgestellten kleinen Auswahl gibt es viel mehr in die Gemeinfreiheit entlassene Werke zu entdecken. Listen mit Urheber*innen, die im Jahr 1955 verstorben sind, stellt die deutschsprachige und die englischsprachige Wikipedia zusammen.

Der bekannteste auf der Liste dürfte der Physiker Albert Einstein sein. Aber auch Veröffentlichungen des Mediziners und Mitentdeckers des Antibiotikums Penicillin, Alexander Fleming, sowie des Mathematikers Hermann Weyl sind nun zur freien Nutzung freigegeben.



Source link

Weiterlesen

Beliebt