Künstliche Intelligenz
Überwachung: Ministerpräsidenten für „schnellstmögliche“ Vorratsdatenspeicherung
Geht es nach den Regierungschefs der Länder, soll die Überwachung bundesweit massiv ausgebaut werden. Die Ministerpräsidenten haben dazu auf ihrer am Freitag zu Ende gegangenen Konferenz in Mainz einen weitgehenden Beschluss unter dem Titel „Sicherheitspaket für Deutschland“ gefasst. Eines ihrer Kernanliegen ist demnach die Wiedereinführung der höchstgerichtlich wiederholt gekippten Vorratsdatenspeicherung.
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Laut dem Papier begrüßen die Regierungschefs das „Bekenntnis der Bundesregierung“, eine „allgemeine und unterschiedslose Speicherungspflicht“ von Verbindungs- und Standortdaten erneut gesetzlich zuzulassen. Besonders interessiert zeigen sich die Ministerpräsidenten dabei an „IP-Adressen und Portnummern“. Für entsprechende gesetzgeberische Aktivitäten gelte es, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeräumten Spielräume „schnellstmöglich“ vor allem „im Interesse des Schutzes von Kindern und Jugendlichen“ zu nutzen. Zur Geltung kommen soll die seit Jahren umstrittene Maßnahme hauptsächlich im Kampf gegen Straftaten wie Kindesmissbrauch sowie schwere Fälle von Cybercrime und organisierter Kriminalität.
Prinzipiell hat der EuGH wiederholt eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verworfen. Das allgemeine und unterschiedslose Aufbewahren von IP-Adressen kann neueren Urteilen der Luxemburger Richtern zufolge aber „zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum“ zulässig sein. Die Hürden dafür sind aber hoch.
Palantir soll draußen bleiben
Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kämpfte in Ampel-Zeiten jahrelang vergeblich für das anlasslose Speichern von Internetdaten. CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag mittlerweile vereinbart, die Vorratsdatenspeicherung beschränkt auf IP-Adressen und Portnummern wieder gesetzlich zu verankern. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte in den vergangenen Monaten wiederholt, zeitnah einen Referentenentwurf vorlegen zu wollen. Das Internet werde „förmlich geflutet“ mit Missbrauchsdarstellungen. Oppositionspolitiker und Bürgerrechtler kritisieren das Vorhaben als weder angemessen noch rechtens.
Für noch mehr Überwachung unterstützen die Regierungschefs auch „die Nutzung von automatisierten und verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattformen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“
Dabei drängen die Ministerpräsidenten darauf, das „Ziel der digitalen Souveränität“ zu erreichen. Damit beziehen sie sich vor allem auf die Debatte über einen bundesweiten Einsatz einer eingeschränkten Version der Big-Data-Software Gotham des umstrittenen US-Konzerns Palantir. Gegen diese Datenplattform zur Strafverfolgung gab es schon zuvor Widerstand in mehreren Bundesländern. Das vom Trump-Förderer Peter Thiel mitgegründete Unternehmen steht als „Schlüsselfirma der Überwachungsindustrie“ in der Kritik.
Gesichtserkennung, KI-Analysen & Drohnenabwehr
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Die Regierungschefs plädieren zugleich für die Auswertung „sicherheitsrelevanter Einzelerkenntnisse im Rahmen der Gefahrenabwehr, der Kriminalitätsbekämpfung und anlassbezogen auch zur frühzeitigen Erkennung von Personen, die aufgrund ihres individuellen Verhaltens und erkannter Risiko- und Schutzfaktoren eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen“. Dazu zähle auch die Möglichkeit der „ebenen- und fachübergreifenden Optimierung der Zusammenführung von Informationen über erkannte Risikopersonen aus verfügbaren Datenbeständen insbesondere der Sozial-, Sicherheits-, Justiz- und auch Ausländerbehörden“. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen ferner Daten der Gesundheitsämter einbezogen werden können.
Zudem erkennen die Ministerpräsidenten an, dass die „Nutzung von KI für die Recherche- und Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden und zur Bewältigung der immer größeren Datenmengen in Ermittlungsverfahren von großer Bedeutung ist“. Sie bitten die Bundesregierung, die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um etwa der Polizei und Geheimdienstlern einen „möglichst umfassenden“ Einsatz der Technik „zu Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr sowie des Verfassungsschutzes zu erlauben“.
Auch für die Videoüberwachung mit automatisiertem „Erkennen von Gefahrensituationen und der Begehung von Straftaten“ machen sich die Länderfürsten stark. Dabei haben sie vor allem kriminalitätsbelastete öffentliche Orte und Großveranstaltungen im Blick. Ein entsprechendes Modellprojekt hatte die Polizei München in diesem Sommer gestartet.
Ordnungshüter sollen zudem Bildanalysesoftware zur „retrospektiven automatisierten Erkennung von Straftaten“ verwenden dürfen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) arbeitet bereits selbst an einem „Sicherheitspaket“. Gegner sehen darin die Basis für eine „massenhafte biometrische Überwachung“. Dobrindt erhielt daher jüngst einen Big Brother Award.
Nicht zuletzt rufen die Ministerpräsidenten nach einem ganzheitlichen und gesamtstaatlichen Ansatz zur Drohnenabwehr im Sinne einer engen Verzahnung polizeilicher und militärischer Befugnisse. Es brauche eine gute Kooperation zwischen den Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Bundeswehr. Pläne der Bundesregierung zum Einrichten eines Drohnen-Kompetenzzentrums und für gesetzliche Reformen begrüßen die Länderchefs, solange dabei bereits bestehende Zuständigkeiten, Strukturen und Fähigkeiten berücksichtigt werden.
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