Künstliche Intelligenz
Uni-One: Honda bietet mobiles Gefährt mit handfreier Steuerung an
Honda verkauft in Japan seit Mittwoch einen einsitzigen fahrbaren Untersatz, der ohne Handsteuerung auskommt und nur mit Körpergewichtsverlagerung gesteuert wird. Das Gefährt, das einem Rollstuhl ähnelt, besitzt zwei omnidirektionale Räder sowie vier kleine versenkbare Stützräder und fährt bis zu 6 km/h schnell. Das Fahrzeug ist eigentlich für die Fortbewegung auf größeren Firmengeländen, in Freizeitparks und in Officeräumen gedacht, ist jedoch auch für den Straßenverkehr in Japan zugelassen.
Der Entwicklungsbeginn des Uni-One liegt schon einige Jahre zurück. 2009 hatte Honda mit dem einrädrigen fahrbaren Hocker U3-X den Grundstein dafür gelegt. Danach folgten weitere, ähnliche Gefährte wie der Uni-Cub im Jahr 2012 und der Uni Cub β 2013. All ihnen war gemein, dass sie durch Gewichtsverlagerung gesteuert werden konnten.
Auch der Uni-One ist nicht ganz neu. Er wurde bereits 2022 auf der International Robot Exhibition (iREX) vorgestellt. Seit 2023 hat Honda die Entwicklung mithilfe von Kunden vorangetrieben, Testfahrten durchgeführt und die nun erfolgte Markteinführung vorbereitet.
Das Fahrzeug ist als „Small mobility vehicle“ eingestuft und 65 cm × 58 cm × 92 cm groß. Die Sitzhöhe beträgt 70 cm. In Japan wird es als gleichwertig mit Fußgängern eingestuft, weil es verschiedene Kriterien wie etwa eine Maximalgröße, abgerundete Kanten für den Fußgängerschutz, Elektromotor als Antrieb und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h erfüllt. Entsprechend hat das Fahrzeug eine Zulassung für den japanischen Straßenverkehr erhalten.
Steuerung durch Gewichtsverlagerung
Der Uni-One besteht im Wesentlichen aus einer Sitzschale, die von zwei omnidirektionalen Rädern elektromotorisch angetrieben wird. Honda nennt die Räder Honda Omni Traction Drive System (HOT Drive System). Die Räder sind von rotierenden Bändern umgeben, sodass sich das Gefährt in alle Richtungen bewegen kann, ohne dass die Räder selbst in ihrer Richtung verändert werden müssen.
Im hochgefahrenen Modus balanciert der Uni-One auf den beiden Rädern, im heruntergefahrenen Zustand unterstützen vier kleine Räder den Stand. Dann kann es auch abgeschaltet und sicher geparkt werden. Im Notfall und bei Fehlern soll das Gefährt automatisch in diese Position fahren, heißt es von Honda.
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Das Video zeigt praktische Anwendungen des Uni-One.
Die Steuerung erfolgt handfrei ohne jeglichen Steuer-Stick. Das Uni-One wird ausschließlich durch Gewichtsverlagerung in Richtung und Geschwindigkeit ähnlich wie ein Hoverboard gesteuert.
Gedacht ist der Uni-One für Menschen, die etwa auf Flughäfen, in Freizeitparks, auf großen Firmengeländen und in Büros sowie großen Shopping-Malls und auf Messen längere Strecken zurücklegen müssen und nicht zu Fuß gehen wollen. Es kann aber auch im Straßenverkehr eingesetzt werden. Für geh- und bewegungseingeschränkte Menschen ist das Uni-One weniger geeignet, da zur Steuerung noch eine gewisse Bewegungsfähigkeit nötig ist.
Das Uni-One ist zunächst auf 1000 Stück limitiert. Es soll mit zwei austauschbaren Batterien und einem Ladegerät ausgeliefert werden. Für das Gerät stellt Honda einen Vor-Ort-Reparatur-Service bereit.
Einen Kaufpreis nennt Honda in seiner Mitteilung nicht. Honda bietet allerdings ein Leihsystem an. Der Preis richtet sich dann nach der Vertragsdauer und der abgenommenen Einheiten. Bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren und der Abnahme von weniger als zehn Uni-One besipielsweise werden pro Monat pro Stück 120.000 Yen (etwa 686,16 Euro) fällig. Bei der Abnahme ab zehn Einheiten und bei längerer Vertragslaufzeit wird es billiger. Honda will außerdem einen Kurzverleih des Uni-One anbieten. Der soll dann pro Tag 55.000 Yen (etwa 324,44 Euro) inklusive Versicherung kosten.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Gerade beim Sport? Dann packt Google den Geschäftsvertrag in einen Podcast
Google erweitert seinen Cloud-Speicherdienst Drive um eine KI-gestützte Funktion, die PDF-Dokumente automatisch in Audio-Zusammenfassungen umwandelt. Nutzer können mit einem Klick aus umfangreichen Dokumenten wie Branchenberichten, Verträgen oder Meeting-Protokollen eine Audio-Datei im Podcast-Stil generieren lassen.
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Die neue Gemini-Funktion basiert auf derselben Technik, die auch in Googles Notiz-Tool NotebookLM zum Einsatz kommt. Es umfasst unter anderem automatisch generierte Audio-Diskussionen zwischen zwei KI-Stimmen. Die erzeugten Audio-Dateien dauern je nach Umfang des Quelldokuments zwischen zwei und zehn Minuten und werden automatisch in einem eigenen Ordner „Audio Overviews“ im Google Drive des Nutzers abgelegt.
Nach der Erstellung auf einem Desktop erhalten Nutzer eine E-Mail-Benachrichtigung, sobald die Audio-Datei fertiggestellt ist. Die Zusammenfassungen lassen sich anschließend von allen Geräten aus abspielen, die Zugriff auf Google Drive haben – einschließlich Mobilgeräten. Google positioniert das Feature primär für Nutzer, die lange Dokumente während anderer Tätigkeiten – zum Beispiel Pendeln oder Sport – „lesen“ möchten.
Anders als bei einer einfachen Text-to-Speech-Ausgabe fasst die KI die wesentlichen Inhalte des PDFs zusammen und präsentiert sie in einem Dialog-Format. Die KI-Technik analysiert dazu den Dokumentinhalt und extrahiert die Kernaussagen, bevor sie diese in eine möglichst natürlich klingende Audio-Diskussion umwandelt.
Deutliche Einschränkungen zum Start
Zum Marktstart unterstützt die Funktion ausschließlich englischsprachige PDF-Dokumente. Google macht keine Angaben dazu, wann weitere Sprachen folgen sollen. Auch andere Dateiformate wie Word-Dokumente oder PowerPoint-Präsentationen werden zunächst nicht unterstützt.
Die Audio-Overviews sind Teil des Gemini-Angebots für Google Workspace und damit nicht für alle Drive-Nutzer verfügbar. Das Feature wird sowohl über den Rapid-Release- als auch über den Scheduled-Release-Kanal an die Anwender verteilt. Workspace-Administratoren können die Funktion für ihre Organisation konfigurieren. Informationen hierzu finden sich im Workspace-Blog.
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(fo)
Künstliche Intelligenz
Irische Medienaufsicht untersucht X auf DSA-Verstöße bei der Content-Moderation
Elon Musks Kurznachrichtendienst X wird der Prüfung auf Einhaltung des DSA (Digital Services Act) der EU hinsichtlich Content-Moderation unterzogen. Das kündigte die irische Medienkommission Coimisiún na Meán an. Die Aufsichtsbehörde wird untersuchen, ob Nutzer der Plattform ein Widerspruchsrecht haben, wenn ihre Anträge auf Löschung von Beiträgen abgelehnt werden, obwohl diese nach Meinung der Anwender gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen, etwa bei Hass-Postings.
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Die irische Medienaufsicht (CNAM) ist innerhalb der Europäischen Union für diese Angelegenheiten zuständig, denn X (vormals Twitter) hat wie auch Meta Platforms und TikTok seinen europäischen Sitz in Irland. Erst im Juli wurde in Berlin eine Klage gegen den Kurznachrichtendienst X wegen Hass-Postings abgewiesen, weil Berliner Gerichte dafür nicht zuständig sind. Der Erfüllungsort wurde in Irland gesehen, sodass sich die Gerichte mit dem Fall antisemitischer Hass-Postings inhaltlich nicht befassen konnten.
DSA schreibt nutzerfreundliches Beschwerdesystem vor
Das ist Angelegenheit der CNAM, die ihre Untersuchung von X nach Beschwerden eines Nutzers und HateAid, einer gemeinnützigen Organisation zur Unterstützung von Online-Hassreden und Hasskommentaren betroffener Personen, aufgenommen hat. Artikel 20 des Gesetzes für digitale Dienste (DSA) schreibt großen Online-Plattformen wie X ein effektives internes Beschwerdesystem vor, durch das Anwender gegen Entscheidungen der Plattformen vorgehen können. Das betrifft sowohl Beiträge als auch gesperrte oder gelöschte Nutzerkonten.
Die Untersuchung der CNAM wird nun prüfen, ob Anwender gegen von X abgelehnte Löschanträge einzelner Beiträge vorgehen können, selbst wenn diese nach Ansicht der Nutzer den Nutzungsbedingungen widersprechen. Auch wird untersucht, ob die Anwender über das Ergebnis eines Löschantrags und über ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Zudem wird die CNAM den internen Beschwerdeprozess bei X analysieren, denn dieser muss einfach erreichbar und nutzerfreundlich sein.
„Das Recht der Nutzer, illegale oder gegen die Nutzungsbedingungen einer Plattform verstoßende Inhalte zu melden, sowie das Recht, gegen die Entscheidung einer Plattform Berufung einzulegen, ist ein Grundpfeiler des DSA“, erklärt John Evans, Beauftragter für digitale Dienste bei der CNAM. „Diese Untersuchung soll klären, ob X die Nutzer ordnungsgemäß über ihr Recht informiert hat, Entscheidungen anzufechten, die nach Meldungen von Inhalten getroffen werden, die ihrer Ansicht nach gegen die Nutzungsbedingungen von X verstoßen. Nutzer müssen über die Entscheidung der Plattform und ihr Widerspruchsrecht informiert werden. Das Widerspruchsrecht ist ein grundlegendes Recht und ein Eckpfeiler des DSA.“
X droht hohes Bußgeld bei DSA-Verstoß
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Die Untersuchung von X ist die erste ihrer Art, nachdem die irische Medienaufsicht vor rund einem Jahr einen Online-Sicherheitskodex mit strengen Vorschriften für Plattformen wie Instagram, TikTok und YouTube veröffentlicht hat. Damit will der irische Regulierer EU-weit Hass und Hetze in sozialen Netzwerken untersagen und sicherstellen, dass Plattformen zum Teilen von Videos ihre Nutzer vor Hass und Hetze sowie sonstigen Schaden im Internet schützen.
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Sollte die CNAM feststellen, dass X gegen den DSA verstößt, drohen der Plattform von Elon Musk finanzielle Sanktionen. Dazu gehört ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Neuer IBM-Quantenchip soll 2026 Quantenüberlegenheit beweisen
Auf seiner jährlichen Quantum Developer Conference in Atlanta präsentiert IBM heute seine Quantencomputing-Roadmap. Bis Ende 2026 plant der Konzern, die Überlegenheit seiner Quantencomputer gegenüber klassischer Rechentechnik zu beweisen. 2029 sollen bereits fehlertolerante IBM-Quantenchips möglich sein, eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung wirtschaftlicher Anwendungen auf Quantencomputern.
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„Wir glauben, das einzige Unternehmen zu sein, das sowohl die Konzeption und Fertigung der Hardware von Quantencomputern als auch die dazugehörige Software und die Fehlerkorrektur entwickeln und ausrollen kann“, sagt IBM-Forschungschef Jay Gambetta. Als bisher am weitesten entwickelten Quantenprozessor stellte er den Quantum Nighthawk vor, mit 120 Qubits und einer neuen Architektur. Auf dieser Basis und mit leistungsstarker Quantensoftware will IBM im kommenden Jahr die Quantenüberlegenheit beweisen. Dazu will man bis dahin eine Anwendung vorstellen, die man auf dem Quantum Nighthawk schneller berechnen kann als mit sonst irgendeiner klassischen Methode, Supercomputer eingeschlossen.
Auf dem Nighthawk-Prozessor ist jedes Qubit in einem quadratischen Gitter mit jedem seiner vier Nachbarn verbunden. Die so im Vergleich zu den Vorgängerchips gesteigerte Konnektivität soll auf dem Chip rechenintensivere Algorithmen ermöglichen, mit bis zu 5.000 Zwei-Qubit-Gattern, den für Quantencomputing entscheidenden Verschränkungsoperationen. Laut aktueller IBM-Roadmap sollen künftige Weiterentwicklungen des Nighthawk bis Ende 2026 schon bis zu 7500 Zwei-Qubit-Gatter unterstützen. Bis 2028 soll diese Chiparchitektur auf mindestens 1000 Qubits bis zu 15.000 Zwei-Qubit-Gatter abbilden. Sogenannte Langstreckenkoppler, die bereits auf experimentellen Prozessoren demonstriert werden konnten, sollen dann noch mehr Verbindungen zwischen den Qubits ermöglichen.

Die kommenden Quantenchip-Generationen produziert IBM auf 300-Millimeter-Wafern am Albany NanoTech Complex in New York.
(Bild: IBM)
Parallel entwickelt IBM einen experimentellen Prozessor, der alle Komponenten für fehlertolerantes Quantencomputing umfasst. Unter der Bezeichnung Loon entsteht eine neue Architektur, auf der der Konzern alle schon heute entwickelten Komponenten für effiziente Quantenfehlerkorrektur skalierbar implementieren will. Zudem sollen neue Routing-Schichten zusätzliche Langstreckenkoppler zwischen Qubits verwirklichen. Mit dem Loon-Prozessor kündigt IBM für 2029 erstmals einen fehlertoleranten Quantencomputer an.
(agr)
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