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Urteil: Gericht verbietet Netto Werbeaussagen zu E-Zigaretten
Netto kassiert Dämpfer vor Gericht
Netto darf E-Zigaretten online nicht mehr mit bestimmten Formulierungen bewerben. Geklagt hatte Pro Rauchfrei. Der Verband sieht ein generelles Problem.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat einem Discounter mehrere Werbeaussagen zu E-Zigaretten verboten. Die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 3 UKl 30/25 e erging bereits im Januar als einstweilige Verfügung und ist inzwischen rechtskräftig, wie ein Sprecher des OLG bestätigt. Geklagt hatte der Verband Pro Rauchfrei.
Urteil: Wort „geeignet“ verharmlost Gefahren
Auch Aussagen wie „für alle Zielgruppen geeignet, von Dampfeinsteigern bis zu erfahrenen Dampfern“ untersagte das Gericht laut Urteil. Allein durch Anpreisung mit dem Wort „geeignet“ würden die auch bei diesem Produkt bestehenden Gefahren des Rauchens verharmlost, hieß es.
Mit einem Teil seiner Klage bekam der Verband allerdings nicht recht. Der Zusatz „nur“ bei der Preisangabe habe keine besondere Bedeutung, da auf der Seite alle Preisangaben mit „nur“ oder „ab“ versehen waren, befand das Gericht.