Künstliche Intelligenz
Urteil: Regierung darf ihre Facebook-Fanseite betreiben
Das Bundespresseamt darf für die Bundesregierung eine Facebook-Seite betreiben und muss dabei nicht selbst dafür Sorge tragen, dass Besucher der Seite der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag entschieden und damit den Klagen von Meta und dem Bundespresseamt stattgegeben (Az. 13 K 1419/23).
In dem Verfahren ging es um eine Grundsatzfrage des Datenschutzrechts: Inwieweit sind Betreiber einer Facebook-Fanpage mit dafür verantwortlich, eine informierte Einwilligung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer Daten sicherzustellen? Im Februar 2023 hatte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber dem Bundespresseamt (BPA) den Betrieb der Fanpage untersagt, auch um diese Grundsatzfragen endlich gerichtlich klären zu lassen.
Ist die Bundesregierung verantwortlich?
Kelber vertrat die Ansicht, dass BPA sei als Betreiber der Seite verantwortlich und müsse nachweisen können, dass Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Weil es das nicht könne, erfolge der Betrieb der Facebook-Seite ohne Rechtsgrundlage und müsse eingestellt werden.
Das BPA hingegen sieht die Verantwortung für die Datenverarbeitung alleine bei Facebook und betrieb die Facebook-Seite weiter. Das Amt, das die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung organisiert, hatte gegen das Verbot schließlich Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Nach einer mehrstündigen Verhandlung am vergangenen Donnerstag hatten die Richter beim Verwaltungsgericht Köln noch etwas Diskussionbedarf. Doch nun steht fest: Die Bundesregierung hat das Gerichtsverfahren gegen die Bundesdatenschutzbeauftragte in erster Instanz gewonnen und darf die Facebook-Fanpage der Bundesregierung weiterbetreiben. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
In der jetzt ergangenen Entscheidung folgen die Richter der Sichtweise der Bundesregierung, dass der Betrieb der Fanpage alleine noch keine Verantwortlichkeit für beim Aufruf gesetzte Cookies auslösen würde, wenn der Cookie-Banner des Betreibers datenschutzrechtlich unzureichend sei.
Keine separate Einwilligung nötig
Meta und das Bundespresseamt seien nicht dazu verpflichtet, eine separate Einwilligung – etwa mit einem zweiten Cookie-Banner – einzuholen, so das Gericht in seiner Mitteilung. Sie seien auch nicht gemeinsam für die beanstandeten Datenverarbeitungen verantwortlich, sondern ausschließlich der Betreiberkonzern. Den Text der Entscheidung selbst hat das Gericht noch nicht veröffentlicht, dies soll laut einer Sprecherin in den kommenden Tagen erfolgen.
Bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird das Urteil derzeit analysiert. „Wir begrüßen die zügige Entscheidung des VG Köln und die Zulassung der Berufung“, erklärte ein Sprecher der BfDI. „Ich werde mir die Urteilsbegründung sehr gründlich ansehen und entscheiden, ob ich die Sache der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Münster, zur Entscheidung vorlege“, sagte die aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider.
Regierungssprecher Stefan Kornelius, in dieser Funktion als Staatssekretär auch Leiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, sieht die Haltung der Regierung und seines Amtsvorgängers durch das Urteil aus Köln bestätigt. Die Bundesregierung müsse der Mediennutzung der Menschen entsprechend Informationsangebote unterbreiten können. Als Einverständnis mit möglicherweise rechtswidrigen Betreiberpraktiken will Kornelius eine Präsenz der Bundesregierung in Form einer Facebook-Fanpage nicht verstanden wissen. „Auf Sozialen Medien aktiv zu sein, bedeutet überdies nicht, sich mit allen Einzelheiten der Geschäfts- und Datenschutzpraxis der jeweiligen Unternehmen einverstanden zu erklären“, so der von Friedrich Merz im Mai ernannte Regierungssprecher. „Im Gegenteil: Wir setzen uns als Bundespresseamt für eine möglichst datenschutzfreundliche Ausgestaltung der Sozialen Medien ein.“
Update
22.07.2025,
18:25
Uhr
Stellungnahme des Regierungssprechers ergänzt.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Intel gibt Magdeburg-Fab auf und stellt Foundry-Ende in den Raum
Lange deutete es sich an, jetzt ist es offiziell: Intel begräbt die Pläne für ein deutsches Halbleiterwerk zur Produktion moderner Chips plus das angedachte Verarbeitungswerk in Polen. Die Baupläne liegen schon ein Jahr lang auf Eis. Gleichzeitig bremst Intel den Ausbau seines Forschungs- und Produktionswerks in Ohio, USA. Das Verarbeitungswerk in Costa Rica will die Firma dichtmachen und die Kapazitäten auf die bestehenden Standorte in Vietnam und Malaysia verteilen.
Das hat Intel-Chef Lip-Bu Tan in der Analystenkonferenz zur Bekanntgabe der jüngsten Geschäftszahlen mitgeteilt. Gleichzeitig will Lip-Bu Tan Intel weiter verschlanken. Von den Ende Juni gezählten 96.400 Mitarbeitern sollen bis Jahresende nur noch rund 75.000 übrig sein. Schon im Juli hat Intel Tausenden Mitarbeitern gekündigt, darunter viele Ingenieure aus den eigenen Halbleiterwerken sowie CPU-Entwickler.
Für die Intel Foundry geht’s ans Eingemachte
In einer Mitteilung an die US-Börsenaufsicht (SEC) zeichnet Intel ein düsteres Bild, sollte die eigene Chipfertigungssparte Intel Foundry nicht bald große Erfolge erzielen. Demnach ist die Prozessgeneration 14A fürs Jahr 2027 die letzte Chance, das Ruder herumzureißen. Zuvor räumte der Hersteller bereits ein, dass 18A nicht der erhoffte Erfolg bei der Kundenakquise ist.
„Sollten wir nicht in der Lage sein, einen bedeutenden externen Kunden zu gewinnen und wichtige Kundenmeilensteine für Intel 14A zu erreichen, besteht die Gefahr, dass die Entwicklung und Herstellung von Intel 14A und den Nachfolge-Prozessen der Spitzenklasse nicht wirtschaftlich ist. In einem solchen Fall könnten wir unsere Bemühungen um Intel 14A und die Nachfolge-Prozesse sowie diverse Projekte zur Erweiterung unserer Produktion unterbrechen oder einstellen“, erklärt der Konzern.
Heißt im Klartext: Wird 14A kein wirtschaftlicher Erfolg, stellt Intel Forschung und Entwicklung neuer Fertigungsprozesse wahrscheinlich ein. Bisherige Fertigungsprozesse würden dann noch bis mindestens 2030 weiterlaufen. Für Prozessoren und andere Produkte wäre Intel allerdings von externen Chipauftragsfertigern wie TSMC abhängig. Das wäre langfristig das De-facto-Ende für die Intel Foundry – die Design- und Fertigungssparten könnten sich in so einem Fall voneinander trennen.
(mma)
Künstliche Intelligenz
Supernova-Analyse weist auf veränderliche Dunkle Energie hin
Die größte standardisierte Datenbank von Supernovae des Typs Ia hat jetzt den nächsten Hinweis darauf geliefert, dass sich die mysteriöse Dunkle Energie im Laufe der Entwicklung des Universums verändert. Der Fund des Supernova Cosmology Project gilt zwar noch nicht als bestätigt, aber er könnte ein weiteres Puzzleteil auf dem Weg zur möglicherweise größten Entdeckung der Kosmologie seit Jahrzehnten sein. Sollte sich die bestätigen, wäre das eine „dramatische Abkehr von Albert Einsteins kosmologischer Konstante“ und eine Abweichung vom Standardmodell der Kosmologie, wie das Forschungsteam erklärte.
Die Hinweise verdichten sich
Für ihre Analyse hat die Forschungsgruppe insgesamt 2087 Supernovae des Typs Ia vergleichbar gemacht und in einer standardisierten Datenbank zusammengefasst, die die Bezeichnung „Union3“ trägt. Der Vorgänger aus dem Jahr 2010 hat nur 557 dieser speziellen Sternenexplosionen enthalten. Die sind für die Forschung von besonderem Interesse, weil sie sehr vorhersehbar ablaufen und eine konsistente Helligkeit haben, was sie zu sogenannten Standardkerzen macht. Das heißt, sie können für kosmische Distanzmessungen über besonders große Entfernungen herangezogen werden. Anhand von Union3 könne man etwa sieben Milliarden Jahre zurückschauen, erklärt das Team.
Die Untersuchung der Datenbank habe jetzt „Hinweise“ darauf zutage gefördert, dass sich die Dunkle Energie mit der Zeit verändert. Die seien aber nicht eindeutig genug, um endgültig zu sagen, dass sie schwächer geworden ist. Aber sie würden in dieselbe Richtung weisen, wie ein Befund des Dark Energy Spectroscopic Instruments (DESI), der im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt hat. Auch eine weitere Analyse von Supernovae scheine diese Schlussfolgerung zu unterstützen. Noch würde niemand „begeistert herumhüpfen“, meint der Physik-Nobelpreisträger Saul Perlmutter, der an der Union3-Studie beteiligt war. Aber die Leute würden sich zumindest in ihren Stühlen aufsetzen. Es sei spannend, dass man jetzt eine Präzision erreiche, „bei der es interessant wird“.
Weitreichende Konsequenzen möglich
Wenn – wie in der jetzt im The Astronomical Journal veröffentlichten Arbeit angedeutet – der Einfluss der Dunklen Energie mit der Zeit abnimmt, hätte das erhebliche Konsequenzen. Denn vom Gleichgewicht zwischen der normalen Materie und der Dunklen Energie hängt unter anderem ab, welches Schicksal dem Kosmos insgesamt bevorsteht. Denn dieses Gleichgewicht ist die grundlegende Komponente für die Expansion des Universums. Sogar die derzeit als akzeptiert geltenden Werte für das Alter und die Größe des Universums könnten dann nicht stimmen. Erste Hinweise auf die Veränderlichkeit der Dunklen Energie hatte das DESI im ersten Jahr nach seiner Inbetriebnahme gesammelt.
Sollten sich die Hinweise weiter verfestigen, dürfte es sich um die größte Entdeckung bei der Erforschung des Kosmos seit mehr als einem Vierteljahrhundert handeln. Nachdem erst Anfang des 20. Jahrhunderts unter anderem von Edwin Hubble nachgewiesen worden war, dass das Universum expandiert, ging die Forschung lange davon aus, dass sich diese Expansion verlangsamt. Erst 1998 wurde dann durch die Analyse entfernter Supernovae entdeckt, dass sich die Ausdehnung ganz im Gegenteil sogar beschleunigt. Dafür gab es 2011 den Nobelpreis für Physik – unter anderem für Perlmutter. Für diese Beschleunigung soll die Dunkle Energie verantwortlich sein. Wie rätselhaft deren Natur aber weiterhin ist, macht die mögliche Entdeckung nun deutlich.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Starlink weltweit ausgefallen | heise online
Starlink ist derzeit offline. Internetzugänge über die SpaceX-Satelliten funktionieren nicht, wie zahlreiche Quellen melden. Die Ursache ist noch nicht bekannt.
SpaceX bestätigt die Störung, eine Untersuchung sei im Laufen. Das Problem besteht in weiten Teilen der Welt, jedenfalls in Europa und Nordamerika. Wahrscheinlich ist Starlink weltweit betroffen. Cloudflares Messungen zeigen einen Rückgang des zu und von Starlink fließenden Traffic um 93 Prozent seit 19 Uhr UTC (21 Uhr MESZ).
(ds)
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