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Urteile: Auch Aldi Nord und Edeka müssen Elektroschrott gratis zurücknehmen


Auf die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Elektro-Altgeräten pochen neue Gerichtsentscheidungen in Deutschland. Das festigt die Auslegung der Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). So bestätigen zwei aktuelle Urteile von Landgerichten, dass Elektrogeräte verkaufende Einzelhändler ab einer gewissen Ladengröße ausgediente Elektrokleingeräte wieder annehmen müssen. Und das gebührenfrei.

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Konkret richtet sich eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Verden gegen Aldi Nord (Az. 9 O 25/25). Das Landgericht Würzburg wiederum hat einen Edeka-Verbrauchermarkt zur Rücknahme verdonnert (Az. 2 HK O 1330/25). Der Text der Entscheidungen ist bislang nicht veröffentlicht worden. In beiden Fällen ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Händler vorgegangen. Testbesucher hatten Verstöße gegen die seit über drei Jahren geltende Rücknahmepflicht festgestellt.

Mit dem ElektroG werden Lebensmittelhändler, Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern dazu verpflichtet, elektronische Apparate wie Rasierer, Mobiltelefone oder Powerbanks kostenlos zurückzunehmen, wenn sie elektronische Geräte feilbieten. Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern hängt das Rückgaberecht nicht davon ab, ob die Kunden ein neues Gerät kaufen.

Die aktuelle Rechtsprechung steht im Einklang mit früheren Entscheidungen, die die Reichweite des ElektroG und die Pflichten von Großvertreibern untermauern. Ein prominentes Beispiel dafür ist das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. März, das die Rücknahmepflicht von Großhändlern – im konkreten Fall von Lidl – bestätigt. Diese Urteile verdeutlichen, dass die einschlägige Vorgabe auch für Lebensmittel- und Drogeriemärkte gilt und nicht auf reine Elektronikfachgeschäfte beschränkt ist. Verweise von Lidl auf das weniger weitgehende EU-Recht oder die potenzielle Verfassungswidrigkeit der Norm ließen die Hammer Richter nicht gelten.

Die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, betont, dass die fortlaufenden Klagen die unzureichende Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Handel aufzeigen würden. Sie sei ein wesentlicher Grund dafür, dass Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote für Elektroaltgeräte von 65 Prozent weit verfehle und lediglich auf 29,5 Prozent komme.

Metz fordert die Händler, insbesondere Supermärkte und Drogerien, auf, ihrer Produktverantwortung nachzukommen. Schließlich generierten sie durch den Verkauf von Elektrogeräten auch Einnahmen. Die DUH appelliert an die Unternehmen, die Rücknahme offensiv zu bewerben und feuersichere Sammelbehälter bereitzustellen.

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Da die Behörden der Länder die Rücknahmepflicht nach Ansicht der DUH unzureichend kontrollieren, plant die Organisation weitere Testbesuche und gegebenenfalls Klagen. Die fachgerechte Sammlung und das Recycling von Elektroaltgeräten seien essenziell, um Ressourcen zu schonen, die Freisetzung von Schadstoffen zu verhindern und Brandrisiken der Akkus zu minimieren. Mit Probeläufen in 21 Supermärkten und Drogerien hat die DUH jüngst aufgedeckt, dass in knapp der Hälfte der Filialen kein Elektroschrott abgegeben werden konnte.


(ds)



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