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US-Regulierer erinnert Tech-Konzerne an Datenschutz im Ausland


Verzichtet ein Unternehmen auf sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, könnte das seine Kunden in die Irre führen und zudem unlauteren Wettbewerb darstellen. Beides wäre nach US-Bundesrecht illegal. Daran erinnert der Chef der US-Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission), Andrew Ferguson. Auch Zensur amerikanischer Äußerungen auf Wunsch ausländischer Behörden kann demnach gegen US-Recht verstoßen.

In einem offenen Brief an 13 US-Unternehmen wendet sich Ferguson insbesondere gegen die Durchsetzung von Rechtsakten des Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union außerhalb deren Gebiete. Die adressierten Unternehmen bestellt der FTC-Vorsitzende zum Rapport. Sie sollen jeweils einzeln darlegen, wie sie sich gegen regulatorischen Druck aus dem Ausland zu wehren gedenken, um ihre Verpflichtungen gegenüber US-Verbrauchern hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit zu erfüllen. Vorgeladen sind Akamai, die Google-Holding Alphabet, Amazon.com, Apple, Cloudflare, Discord, Godaddy, Meta Platforms, Microsoft, Snap, Slack, X sowie, als einziger nicht-kommerzieller Anbieter, Signal.

„Es gab jüngst zahlreiche Versuche ausländischer Regierungen, unsere Unternehmen dazu zu drängen, Inhalte zu zensieren oder die Sicherheit von Nutzern unserer Dienste zu schwächen“, schreibt Ferguson. Als Beispiele nennt er den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union, den Online Safety Act des Vereinigten Königreichs, sowie dessen Versuche, Apple (und wohl Google) dazu zu zwingen, ihre Sicherheitsvorkehrungen durch den Einbau von Hintertüren für britische Behörden zu unterwandern. (In letzterem Fall soll gerade eine Einigung erzielt worden sein, Anmerkung.) Beispielsweise russische Vorschriften zu Zensur und Überwachung erwähnt das Schreiben nicht.

„Ich bin besorgt, dass diese Maßnahmen ausländischer Mächte für Zensur und die Schwächung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Freiheiten der Amerikaner erodiert und ihnen auf vielfache Weise schadet, etwa durch Überwachung durch ausländische Regierungen und erhöhtes Risiko von Identitätsanmaßung und Betrug“, führt der Behördenchef aus. Außerdem bereite ihm Sorge, dass US-Unternehmen es sich bequem machen und Amerikaner selbst dann zensieren und überwachen helfen könnten, wenn ausländische Gesetze das im Einzelfall gar nicht erfordern.

„Ausländische Regierungen, die die Redefreiheit einschränken oder Datensicherheit in den USA schwächen möchte, setzen gerade darauf, dass Unternehmen den Anreiz haben, ihre Betriebsführung und Compliancemaßnahmen zu vereinfachen, indem sie quer über verschiedene Staaten einheitlich agieren“, weiß der Amerikaner. Solch vorauseilendem Gehorsam möchte er gerne einen Riegel vorschrieben, wozu er mehrfach auf Paragraph 5 des US-Wettbewerbsgesetzes Federal Trade Commission Act verweist.

Der Verzicht auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, deren Schwächung, ja schon das Verabsäumen deutlicher Hinweise („prominent disclosure“) auf schwächere Verschlüsselung auf Wunsch ausländischer Regierungen könne als Irreführung und/oder unlauterer Wettbewerb rechtswidrig sein. Gleiches gelte für Zensur amerikanischer Äußerungen zwecks Einhaltung ausländischer Gesetze, Forderungen oder erwarteter Forderungen. Auch in solchen Fällen seien deutliche Warnungen notwendig.

Das Problem: Überwachungsgesetze verbieten regelmäßig die Offenlegung von Hintertüren oder gerichtlichen Überwachungsbefehlen. Damit sitzen die betroffenen Firmen in einer Zwickmühle. Wie sie damit umgehen, sollen die 13 Adressaten der FTC erklären. Der Behördenchef hält die Unternehmen an, sich dafür binnen Wochenfrist einen Termin auszumachen.


(ds)



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Mega-Deal: OpenAI kauft AMD-GPUs für Milliarden – Börse begeistert


AMD zieht seinen bislang größten Deal zum Verkauf von KI-Beschleunigern an Land: OpenAI will über die nächsten fünf Jahre hinweg AMD-GPUs mit einer Kapazität von insgesamt sechs Gigawatt kaufen. Los geht es in der zweiten Jahreshälfte 2026 mit einer Tranche von AMDs nächster Beschleunigergeneration Instinct MI450, die insgesamt ein Gigawatt ausmachen soll.

Nach heutigem Standard entsprächen sechs Gigawatt fast 4,3 Millionen GPUs vom Typ Instinct MI355X, die eine Thermal Design Power (TDP) von 1400 Watt hat. Bis 2030 soll die elektrische Leistungsaufnahme pro Beschleuniger weiter hochgehen: Bei 2000 Watt wären es drei Millionen GPUs, bei 3000 Watt zwei Millionen.

So oder so ist das Abkommen für AMD enorm. In einem Interview mit dem Wall Street Journal sagt AMD-Chefin Lisa Su, dass jedes Gigawatt Kapazität Dutzende Milliarden US-Dollar kostet. AMDs Data-Center-Sparte dürfte damit enorm wachsen – zuletzt lag deren Quartalsumsatz bei 3,2 Milliarden Dollar.

OpenAI fährt mit dem Kauf von AMD-Beschleunigern für seine Rechenzentren zweigleisig: Die Firma will die GPUs für sogenannte KI-Inferenz einsetzen, also für die Ausführung fertig trainierter KI-Algorithmen. Stellt ein Nutzer etwa ChatGPT eine Frage, könnte sich AMD-Hardware künftig um die Antwort kümmern.

Die elektrische Leistungsaufnahme scheint derweil der wichtigste Kennwert für die Rechenkapazität zu werden. Erst im September kündigte OpenAI eine Kooperation mit Nvidia in einem Umfang von zehn Gigawatt an. Auf Nvidias KI-Beschleunigern läuft das Training von OpenAIs KI-Modellen.

Um den Kaufabsichten Gewicht zu verleihen, koppeln AMD und OpenAI mehrere Meilensteine an eine Firmenbeteiligung: Bei Erreichen der Meilensteine erhält OpenAI die Option, insgesamt 160 Millionen AMD-Stammaktien für je einen symbolischen Cent zu kaufen. Das entspräche momentan einer AMD-Beteiligung von etwa zehn Prozent.

Die Meilensteine enthalten zwei Komponenten: Zum einen muss OpenAI die Instinct-Beschleuniger tatsächlich kaufen, zum anderen muss AMDs Aktie definierte (aber nicht öffentlich gemachte) Ziele erreichen. Die erste Tranche von AMD-Aktien soll mit der Bereitstellung der Instinct-MI450-Beschleuniger an OpenAI gehen.

AMDs Aktie ist seit der Ankündigung um über 30 Prozent hochgeschossen und befindet sich nahe dem Allzeithoch vom März 2024. Nvidias Aktie hat nur leicht nachgegeben.


(mma)



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EZB arbeitet weiter an digitalem Euro: Rahmenabkommen für fünf Komponenten


Die Vorbereitungen der Europäischen Zentralbank für den digitalen Euro gehen weiter, jetzt wurden Vergabeverfahren für fünf Teilkomponenten abgeschlossen und jeweils Rahmenvereinbarungen unterzeichnet. Einen Zuschlag hat sich dabei das Münchener Unternehmen Giesecke+Devrient gesichert, das im Fall der Realisierung Technik entwickeln soll, die Offline-Zahlungen mit dem digitalen Euro in ganz Europa ermöglichen soll. Das hat die EZB jetzt mitgeteilt und auch ausgeführt, wer für das Zahlungsprojekt Aliasnamen, den Betrugsschutz, ein Software Development Kit (SDK) und einen sicheren Weg zum Austausch von Bezahlinformationen entwickeln soll. Mit der eigentlichen Arbeit soll jetzt aber nicht begonnen werden, auch Geld bekommen die jeweils ausgewählten Firmen deshalb nicht.

An dem digitalen Euro wird seit Jahren getüftelt, erst vor wenigen Tagen wurde eine zweite Runde von Experimenten angekündigt. Ziel ist, den vor allem aus den USA stammenden privaten Anbietern digitaler Zahlungsdienste – also etwa PayPal, Mastercard und Visa – ein europäisches digitales Bezahlangebot entgegenzusetzen. Der digitale Euro soll dann über eine Wallet-Anwendung der EZB für Menschen in Europa verfügbar sein. Als realistisches Datum für die Einführung wurde zuletzt auf 2029 verwiesen. Gleichzeitig gibt es aber noch gar keine finale Entscheidung über die Einführung, vor zwei Jahren wurde zwar ein Rechtsrahmen vorgeschlagen, die finale Gesetzgebung ist aber noch in Arbeit. Darauf weist die EZB auch bei der Bekanntmachung der Rahmenvereinbarungen hin.

Während der digitale Europa nach Jahren auf sich warten lässt, wächst mit Wero ein von europäischen Banken und Zahlungsdienstleistern entwickelter digitaler Bezahldienst immer weiter und kann längst genutzt werden. Die äußerst langsame Vorbereitung des digitalen Euros behindere den flächendeckenden Ausbau von Wero aber „kolossal“, „weil in Europa manche Banken keine Parallelstrukturen aufbauen möchten und deshalb abwarten“, hat Hessens Sparkassen-Präsident Stefan Reuß erst vor wenigen Tagen beklagt. Deshalb wäre es aus der Sicht der Sparkassen, auf den digitalen Euro komplett zu verzichten und Wero als einziges europaweites Bezahlverfahren entschieden vorzutreiben. Darum müsse man etwa in der Politik „auch mit sanftem Druck für das bereits einsatzfähige Wero werben“.


(mho)



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Interstellarer Komet 3I/ATLAS: Jetzt sind die Weltraumsonden dran


Der interstellare Komet 3I/ATLAS hat den Mars passiert und weil der Himmelskörper gegenwärtig nicht von der Erde aus beobachtet werden kann, sind inzwischen verschiedene Raumsonden und andere Forschungsgeräte dran. Das geht aus Mitteilungen der Weltraumagenturen ESA und NASA hervor, in denen die anstehenden Beobachtungskampagnen zusammengefasst werden. So sollten am 3. Oktober unter anderem die ESA-Orbiter Mars Express und TGO den interstellaren Kometen ins Visier nehmen, die US-Weltraumagentur wollte ihn sogar mit den beiden Rovern Perseverance und Curiosity beobachten. Ende des Monats folgt dann die größte Annäherung von 3I/ATLAS an die Sonne (Perihel), die dann unter anderem Beobachtungen die Jupitersonde Juice der ESA mitverfolgen soll.



Zeitplan der ESA für die Erforschung von 3I/ATLAS

(Bild: ESA)

Insgesamt sind demnach Beobachtungen mit mehr als einem Dutzend Missionen geplant, die ESA versichert, das meiste aus ihren Geräten machen zu wollen. Die NASA plant laut eigener Aussage Beobachtungen mit den Weltraumteleskopen Hubble, James Webb und TESS, sowie zahlreichen weiteren Sonden. Wann genau die anstehen, teilte die US-Weltraumagentur aber nicht mit. Unklar ist auch, welche Auswirkungen die gegenwärtig geltende Haushaltssperre der US-Regierung auf die Arbeit der Organisation und die vorgesehenen Beobachtungen von 3I/ATLAS haben wird. Die Weltraummissionen sind dafür aktuell besonders wichtig, weil der interstellare Komet aus Sicht der Erde hinter der Sonne steht und deshalb von hier aus nicht beobachtet werden kann.

3I/ATLAS wurde Anfang Juli mit dem Asteroid Terrestrial-impact Last Alert System (ATLAS) in Chile entdeckt, daher sein Name. Der interstellare Komet ist überhaupt nur der dritte Besucher in unserem Sonnensystem, der während des Durchflugs entdeckt wurde. Für die Beobachtungen mit den überall im Sonnensystem verteilten Sonden haben Forscher und Forscherinnen schon länger plädiert, jetzt wird klar, dass ihr Ruf gehört wurde. Der Durchflug des interstellaren Kometen durchs Sonnensystem könnte jetzt auch als Anlass dienen, eine Mission vorzubereiten, die einen ähnlichen Himmelskörper in der Zukunft besuchen könnte. Möglich wäre das jedenfalls.

Der interstellare Komet kommt wohl aus den Randbereichen der Milchstraße – der sogenannten dicken Scheibe – und ist vermutlich deutlich älter als die Erde, die Sonne und das gesamte Sonnensystem. Das haben erste Analysen schon im Juli ergeben. Darauf deutet unter anderem seine Geschwindigkeit hin, denn 3I/ATLAS rast deutlich schneller durchs Sonnensystem als die anderen beiden interstellaren Besucher, 1I/ʻOumuamua und 2I/Borisov. Von den Beobachtungen erhoffen sich die Verantwortlichen unter anderem Einblicke in die Zusammensetzung des Himmelskörpers, denn vor allem in Sonnennähe wird der besonders viel Material verlieren, das den immer größer werdenden Schweif ausmacht und so analysiert werden kann.


(mho)



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