Künstliche Intelligenz
US-Regulierer erinnert Tech-Konzerne an Datenschutz im Ausland
Verzichtet ein Unternehmen auf sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, könnte das seine Kunden in die Irre führen und zudem unlauteren Wettbewerb darstellen. Beides wäre nach US-Bundesrecht illegal. Daran erinnert der Chef der US-Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission), Andrew Ferguson. Auch Zensur amerikanischer Äußerungen auf Wunsch ausländischer Behörden kann demnach gegen US-Recht verstoßen.
In einem offenen Brief an 13 US-Unternehmen wendet sich Ferguson insbesondere gegen die Durchsetzung von Rechtsakten des Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union außerhalb deren Gebiete. Die adressierten Unternehmen bestellt der FTC-Vorsitzende zum Rapport. Sie sollen jeweils einzeln darlegen, wie sie sich gegen regulatorischen Druck aus dem Ausland zu wehren gedenken, um ihre Verpflichtungen gegenüber US-Verbrauchern hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit zu erfüllen. Vorgeladen sind Akamai, die Google-Holding Alphabet, Amazon.com, Apple, Cloudflare, Discord, Godaddy, Meta Platforms, Microsoft, Snap, Slack, X sowie, als einziger nicht-kommerzieller Anbieter, Signal.
„Es gab jüngst zahlreiche Versuche ausländischer Regierungen, unsere Unternehmen dazu zu drängen, Inhalte zu zensieren oder die Sicherheit von Nutzern unserer Dienste zu schwächen“, schreibt Ferguson. Als Beispiele nennt er den Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union, den Online Safety Act des Vereinigten Königreichs, sowie dessen Versuche, Apple (und wohl Google) dazu zu zwingen, ihre Sicherheitsvorkehrungen durch den Einbau von Hintertüren für britische Behörden zu unterwandern. (In letzterem Fall soll gerade eine Einigung erzielt worden sein, Anmerkung.) Beispielsweise russische Vorschriften zu Zensur und Überwachung erwähnt das Schreiben nicht.
Tech-Firmen sollen deutlich auf Hintertüren und Zensur hinweisen
„Ich bin besorgt, dass diese Maßnahmen ausländischer Mächte für Zensur und die Schwächung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die Freiheiten der Amerikaner erodiert und ihnen auf vielfache Weise schadet, etwa durch Überwachung durch ausländische Regierungen und erhöhtes Risiko von Identitätsanmaßung und Betrug“, führt der Behördenchef aus. Außerdem bereite ihm Sorge, dass US-Unternehmen es sich bequem machen und Amerikaner selbst dann zensieren und überwachen helfen könnten, wenn ausländische Gesetze das im Einzelfall gar nicht erfordern.
„Ausländische Regierungen, die die Redefreiheit einschränken oder Datensicherheit in den USA schwächen möchte, setzen gerade darauf, dass Unternehmen den Anreiz haben, ihre Betriebsführung und Compliancemaßnahmen zu vereinfachen, indem sie quer über verschiedene Staaten einheitlich agieren“, weiß der Amerikaner. Solch vorauseilendem Gehorsam möchte er gerne einen Riegel vorschrieben, wozu er mehrfach auf Paragraph 5 des US-Wettbewerbsgesetzes Federal Trade Commission Act verweist.
Der Verzicht auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, deren Schwächung, ja schon das Verabsäumen deutlicher Hinweise („prominent disclosure“) auf schwächere Verschlüsselung auf Wunsch ausländischer Regierungen könne als Irreführung und/oder unlauterer Wettbewerb rechtswidrig sein. Gleiches gelte für Zensur amerikanischer Äußerungen zwecks Einhaltung ausländischer Gesetze, Forderungen oder erwarteter Forderungen. Auch in solchen Fällen seien deutliche Warnungen notwendig.
Das Problem: Überwachungsgesetze verbieten regelmäßig die Offenlegung von Hintertüren oder gerichtlichen Überwachungsbefehlen. Damit sitzen die betroffenen Firmen in einer Zwickmühle. Wie sie damit umgehen, sollen die 13 Adressaten der FTC erklären. Der Behördenchef hält die Unternehmen an, sich dafür binnen Wochenfrist einen Termin auszumachen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
EU-Vorgabe: Wie das iPhone bald WLAN-Infos teilt – und die Watch beschneidet
Apple bereitet neue Schnittstellen für iOS und iPadOS vor, um die weitreichenden Interoperabilitätsvorgaben der EU-Kommission umzusetzen. Bis Jahresende muss der als Gatekeeper eingestufte Konzern mehrere Komfortfunktionen für andere Hersteller öffnen, die bislang der hauseigenen Hardware vorbehalten blieben. Das wird es – zumindest innerhalb der EU – erstmals möglich machen, die auf dem iPhone bereits gespeicherten WLAN-Zugangsdaten bequem mit einem eigenen Nicht-Apple-Gerät zu teilen, etwa einer Smartwatch, einem Fahrradcomputer oder Smart Glasses.
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In Apples Entwicklerdokumentation zur kommenden iOS-Version 26.2 finden sich erste Spuren, darunter eine neue Berechtigung (Entitlement) für Apps, um auf ein ebenfalls neues WLAN-Infrastruktur-Framework zuzugreifen. Das soll es einer App erlauben, die auf iPhone oder iPad bereits vom Nutzer gespeicherten WLAN-Zugangsdaten an ein „Accessoire“ weiterzugeben – gemeint ist hier wohl die Hardware eines anderen Herstellers. Weitere Details zu dem Framework stehen allerdings noch aus.
iOS muss kompatibler werden
Die Interoperabilitätsvorgaben der EU zwingen Apple letztlich, zentrale Funktionen, die etwa das Zusammenspiel zwischen iPhone und Apple Watch besonders bequem machen, auch für Dritte als Schnittstelle anzubieten. Der Eingriff reicht tief: Bis Ende 2025 muss Apple es etwa anderer, mit dem iPhone gekoppelter Hardware ermöglichen, die iOS-Mitteilungen in vollem Umfang zu empfangen und auch zu beantworten.
Dritt-Geräte müssen zudem – mit Einwilligung des Nutzers – die auf dem iPhone gespeicherten WLAN-Zugangsdaten erhalten, um die Ersteinrichtung zu vereinfachen, wie die EU-Kommission außerdem vorgibt. Die Öffnung solcher Funktionen stelle ein Sicherheits- und Datenschutzproblem dar, warnte Apple in der Vergangenheit mehrfach und versuchte, die Vorgaben zu kippen – bislang vergeblich.
Eingeschränkte WLAN-Infos für die Apple Watch
Um die komplette Historie der auf dem iPhone gespeicherten WLAN-Zugangsdaten nicht für Dritte freigeben zu müssen, hat sich Apple offenbar dazu entschieden, die eigenen Geräte in der EU um genau diese Funktion zu beschneiden: Ab iOS 26.2 und watchOS 26.2 überträgt das iPhone nicht mehr die komplette Liste der WLAN-Zugangsdaten an die Watch, sondern offenbar nur noch Informationen über das aktuelle Netzwerk, wie 9to5Mac berichtet. Die Angaben stammen vermutlich aus einem Apple-Briefing. Eine öffentliche Bestätigung des Konzerns liegt weiterhin nicht vor.
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Wer allein mit der Watch unterwegs ist, muss so an anderen Orten voraussichtlich die Zugangsdaten auf dem kleinen Uhr-Display eintippen, falls eine WLAN-Verbindung gewünscht wird – auch wenn das zu Hause liegende iPhone das jeweilige WLAN bereits kennt.
Beim Einrichten von Fremd-Hardware wie einer Ray-Ban-Brille von Meta teilt das iPhone laut dem Bericht die neuen WLAN-Zugangsdaten mit dem Accessoire, solange beide in direkter Nähe sind. Die WLAN-Historie erhalte der andere Hersteller aber nicht, heißt es weiter. Apple betont, selbst keinen Einblick in die WLAN-Zugangsdaten zu haben: Diese sind lokal auf iPhones gespeichert und sollen bei der Synchronisation über iCloud per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vollständig geschützt bleiben.
(lbe)
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Nächste Holocaustleugnung durch Grok: Staatsanwaltschaft in Paris ermittelt
Die Pariser Staatsanwaltschaft weitet Ermittlungen gegen den Kurznachrichtendienst X aus und will einen neuen Fall von Holocaustleugnung durch den Chatbot Grok prüfen. Das berichtet das Nachrichtenportal Euractiv. Vorher hatte das Staatliche Museum Auschwitz-Birkenau eine generierte Antwort des KI-Accounts publik gemacht, in der es unter anderem heißt, die massenhafte Ermordung von Menschen mit Zyklon B in den Gaskammern von Auschwitz sei ein „Narrativ“. Den Massenmord habe es gar nicht gegeben. Diese Holocaustleugnung verstoße gegen die Richtlinien von X, hatte die Gedenkstätte geschrieben und sich noch ein Hin und Her mit dem Textgenerator geliefert. Der gelöschte Beitrag von Grok in französischer Sprache hat in Frankreich dann für Aufregung gesorgt.
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Nicht die ersten Ausfälle
Zwei Ministerinnen und ein Minister hätten wegen der Holocaustleugnung Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, hat Wirtschaftsminister Roland Lescure mitgeteilt. Die Äußerungen dürften als rassistische Verleumdung und Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen sein, ergänzte er. Die Staatsanwaltschaft ermittelt laut Euractiv bereits seit dem Sommer gegen den Kurznachrichtendienst von Elon Musk. Dabei geht es unter anderem für die Anfälligkeit gegenüber ausländischer Einflussnahme. Grok hat im Sommer schon mit antisemitischen Beiträgen für Aufsehen gesorgt, worauf Grok jetzt mit der Holocaustleugnung geantwortet hat, geht aus dem Beitrag der Gedenkstätte Auschwitz nicht hervor.
Anfang Juli hatte Elon Musk ein Update des KI-Chatbots angekündigt und versprochen, dass der dadurch bessere Antworten liefern würde. Stattdessen hat der kurz danach begonnen, antisemitische Inhalte zu verbreiten, Adolf Hitler zu loben und sich schließlich sogar als „MechaHitler“ zu bezeichnen. In der Folge wurde der Account vorübergehend abgeschaltet, aber nicht nur in Europa war die Aufregung groß. Polens Regierung hat die EU-Kommission damals sogar aufgefordert, mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) durch den KI-Account zu untersuchen. Von der hat Euractiv jetzt keine Bestätigung bekommen, dass weitere Maßnahmen folgen könnten, der Beitrag wurde aber als „abstoßend“ kritisiert.
(mho)
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Leica Q3 Monochrom vorgestellt: Minimalistische Fotografie mit 60-Megapixeln
Die Leica Camera AG erweitert ihre beliebte Q-Serie um ein Modell für Puristen: die Q3 Monochrom. Diese Kompaktkamera ist mit einem speziell entwickelten 60-Megapixel-Vollformatsensor ausgestattet, der ausschließlich Schwarz-Weiß-Bilder aufzeichnet und bewusst auf die Erfassung von Farbinformationen verzichtet.
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Durch den Verzicht auf ein Farbfilter-Array erfasst der Sensor reine Helligkeitswerte. Laut Leica führt diese Bauweise zu einer sichtbar höheren Detailzeichnung, gesteigerter Schärfe und einem erweiterten Dynamikumfang. Dank der Triple-Resolution-Technologie können Fotografen flexibel zwischen den Auflösungen 60, 36 oder 18 Megapixel wählen. Der native ISO-Bereich erstreckt sich dabei von ISO 100 bis zu ISO 200.000.
Auch im Videobereich zeigt sich die Kamera leistungsstark: Sie zeichnet Bewegtbilder in Auflösungen bis zu 8K auf. Dabei kommen Codecs wie H.265 für 8K-Aufnahmen und H.264 für 4K-Material zum Einsatz.
Ausgestattet ist die Q3 Monochrom mit dem bewährten Summilux 1:1,7/28 mm ASPH., einem lichtstarken Weitwinkelobjektiv mit optischer Bildstabilisierung. Ein integrierter Makromodus erlaubt Aufnahmen aus einer Naheinstellgrenze von nur 17 Zentimetern. Der digitale Zoom erweitert den kreativen Spielraum, indem er Bildausschnitte simuliert, die den Brennweiten von 35, 50, 75 und 90 Millimetern entsprechen. Serienaufnahmen sind mit bis zu 15 Bildern pro Sekunde möglich.
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Ausstattung vom Schwestermodell

Leica wählt für die Q3 Monochrom einen dezenten Auftritt und verzichtet dafür auf den markanten roten Punkt.
(Bild: Leica)
Die Monochrom-Version teilt sich das Gehäuse und die Kernausstattung mit dem Schwestermodell Leica Q3. Dazu zählen der hochauflösende OLED-Sucher mit 5,76 Millionen Bildpunkten, der neigbare 3-Zoll-Touchscreen sowie das schnelle Hybrid-Autofokussystem (Kombination aus Phasen- und Kontrastmessung mit 315 Messfeldern). Das nach IP52-Standard zertifizierte Gehäuse bietet Schutz gegen Staub und Spritzwasser.
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Für die Konnektivität sorgen Wi-Fi, Bluetooth, ein USB-C-Anschluss sowie eine Micro-HDMI-Schnittstelle. Die Übertragung der Bilder auf mobile Endgeräte erfolgt komfortabel über die Leica Fotos-App. Als Novum in der Q-Serie integriert die Kamera die „Content Credentials“-Technologie. Diese versieht Aufnahmen mit einer digitalen Signatur gemäß dem Standard der Content Authenticity Initiative (CAI), um die Authentizität und Bearbeitungshistorie eines Bildes transparent nachvollziehbar zu machen. Ein interner Pufferspeicher mit einer Kapazität von acht GB bietet ausreichend Platz bei Serienaufnahmen.
Das Design unterstreicht den puristischen Charakter des Konzepts. Das Gehäuse aus Vollmetall ist, ebenso wie die mitgelieferte Gegenlichtblende, mattschwarz lackiert. Die Gravuren sind dezent in Schwarz und Grau gehalten. Zugunsten eines besonders unauffälligen Erscheinungsbildes verzichtet Leica auf den ikonischen roten Punkt an der Vorderseite. Eine neue, griffige Belederung soll für ein hochwertiges haptisches Erlebnis sorgen.
Als Zubehör sind unter anderem ein Handgriff, der kabelloses Laden ermöglicht, sowie klassische Farbfilter (Gelb, Grün, Orange und Rot) zur Kontraststeuerung erhältlich. Die Leica Q3 Monochrom ist laut Hersteller ab dem 20. November 2025 für 6.750 Euro (UVP) im Handel verfügbar.
(tho)
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