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US-Sammelklage: G.Skill zahlt 2,4 Mio. US-Dollar, weil XMP nicht ab Werk läuft

Der Speicherhersteller G.Skill hat eine Sammelklage in den USA zu DRAM-Taktraten mit einem Vergleich über 2,4 Millionen US-Dollar beigelegt. Das zuständige Gericht hat bislang nicht darüber entschieden, ob die Vorwürfe zutreffen; G.Skill bestreitet ein Fehlverhalten. Mit dem Vergleich wird das Verfahren ohne Urteil beendet.
Beworbene Taktraten erst mit XMP oder EXPO
Gegenstand der Klage waren die auf der Packung beworbenen Taktraten von Desktop-Arbeitsspeicher der Standards DDR4 und DDR5, die über den jeweiligen JEDEC-Standards von DDR4-2133 beziehungsweise DDR5-4800 liegen. Versierten Anwendern und PC-Bastlern ist in der Regel bewusst, dass höhere Taktraten, wie beispielsweise DDR5-6000, manuell im BIOS des Mainboards eingestellt oder via Intel-XMP- respektive AMD-EXPO-Profil geladen werden müssen.
Die Kläger argumentieren jedoch, Verbraucher könnten diese Angaben auch so verstehen, dass die Module mit der beworbenen Geschwindigkeit ab Werk und ohne weitere Einstellungen lauffähig sind. Das sei von G.Skill aber nicht ausreichend deutlich kommuniziert worden, so der Vorwurf – und außerdem sei gar nicht per se jedes System in der Lage, die höheren Taktraten auch tatsächlich zu fahren.
A settlement has been reached in a class action lawsuit against G.Skill […], alleging they violated the law in connection with advertised speeds of some of its DDR-4 and DDR-5 DRAM (non-laptop) memory products. The plaintiffs allege they were led to believe that the advertised speeds were „out of the box“ speeds requiring no adjustments to their PCs. The Court has not decided which side is right. G.Skill denies all claims of wrongdoing and denies that it violated any law. The Settlement is not an admission of wrongdoing or liability. The Parties have agreed to the Settlement to avoid the uncertainties, burdens, and expenses associated with continuing the case.
G.Skill wollte weitere Verfahrenskosten oder gar ein endgültiges Urteil zur Sammelklage augenscheinlich vermeiden, denn der Hersteller hat sich jetzt auf einen Vergleich eingelassen. Davon profitieren können aber ausschließlich Personen in den USA, die zwischen dem 31. Januar 2018 und dem 7. Januar 2026 ein oder mehrere nicht für Laptops bestimmte DDR4- oder DDR5-Speicherprodukte von G.Skill mit beworbenen Taktraten über 2.133 MHz (DDR4) beziehungsweise 4.800 MHz (DDR5) gekauft haben.
Ansprüche können bis zum 7. April 2026 online oder per Post eingereicht werden. Die finale Anhörung zur gerichtlichen Genehmigung des Vergleichs ist für den 5. Juni 2026 angesetzt.
- Verwaltungskosten: 295.000 USD
- Anwaltsgebühren: Bis zu 800.000 USD
- Zusätzliche Anwaltskosten: Noch offen
- Aufwandsentschädigungen für die Hauptkläger: Bis zu 10.000 USD
- Der Restbetrag wird anteilig an berechtigte Anspruchsteller verteilt
Wer die Aufteilung der im Raum stehenden Summe von 2,4 Millionen US-Dollar ansieht – gegenwärtig entspricht das rund 2 Millionen Euro –, stellt schnell fest, dass maßgeblich auch die Anwälte profitieren, die das Verfahren auf den Weg gebracht und begleitet haben.
Einer vergleichbaren Sammelklage sah sich in den USA auch Corsair ausgesetzt, hier kam es bereits im September 2025 zu einem Vergleich in Höhe von 5,5 Millionen US-Dollar.
Änderungen bei Kennzeichnung und Marketing
Neben den Geldzahlungen enthält der Vergleich weitere Auflagen. Künftig sollen beworbene Taktraten als „bis zu“-Werte dargestellt werden. Außerdem soll auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung ein Hinweis ergänzt werden, dass die maximale Geschwindigkeit eine manuelle Übertaktung oder zumindest BIOS-Anpassungen erfordert und von CPU sowie Mainboard abhängt. Für bestehende Lagerbestände gelten Übergangsregelungen.