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USA vs. Apple: iPhone-Konzern warnt vor juristisch erzwungenem Redesign


Apple hat alle Wettbewerbsvorwürfe der US-Regierung zurückgewiesen: Die Kartellklage des US-Justizministeriums bestehe aus „unbelegten Behauptungen“ und sei ein „Frontalangriff auf Apples gesamtes Geschäftsmodell“, moniert der Konzern in seiner Antwort auf die Vorwürfe.

Die Klage schaffe einen „gefährlichen Präzedenzfall“ für staatliche Eingriffe in Technik und versuche, ein Redesign auf dem Gerichtsweg zu erzwingen, argumentiert Apple in seiner jüngsten Eingabe (United States of America vs. Apple, United States District Court For The District Of New Jersey, Aktenzeichen 2:24-cv-04055). Apple sei weder ein Monopolist noch werde durch Produktentscheidungen der Wettbewerb unrechtmäßig behindert.

Das US-Justizministerium hat Apple im vergangenen Jahr verklagt: Der Konzern habe ein illegales Monopol im Smartphone-Markt – speziell im „Performance-Smartphone-Markt“ – errichtet, so der Vorwurf. Diese Marktdefinition hat Apple nun als Fantasiekonstrukt bezeichnet, eine Unterscheidung zwischen Smartphones und Performance-Smartphones entspreche nicht der „wirtschaftlichen Realität“, Apple bewege sich in einem „ultrakompetitiven Markt“.

Die vom Justizministerium aufgeführten Beispiele für wettbewerbsfeindliches Verhalten hat Apple samt und sonders zurückgewiesen. Weder unterdrücke das Unternehmen sogenannte „Super-Apps“, die viele Funktionen bündeln, noch verhindere Apple ein plattformübergreifendes Messaging.

Auch andere Vorwürfe in Hinblick auf Cloud-Gaming und die Bindung der NFC-Schnittstelle an Apple Pay weist Apple zurück. In diesen Punkten hat der Konzern inzwischen bereits Änderungen umgesetzt, allerdings erst auf Druck von Regulierern, unter anderem in der EU.

Das Gesetz über digitale Märkte „Digital Markets Act“ hat Apple bereits zu einer weitreichenden Öffnung gezwungen. Auch in den USA muss Apple Apps inzwischen erlauben, auf eigene Kaufmöglichkeiten zu verweisen – und darf dafür auch keine Provision mehr veranschlagen. Hier wie dort kämpft der Konzern weiter beharrlich gegen diese gesetzlichen oder gerichtlichen Vorgaben.


(lbe)



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