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Verbraucherschützer: Kosten für Inhaus-Glasfaser-Ausbau fair verteilen


Die Konsultationsfrist für das Eckpunktepapier von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) für eine weitere Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) läuft zwar noch bis zum Wochenende. Doch schon jetzt haben die Vorschläge des Polit-Neulings für einen Glasfaser- und Mobilfunkausbau eine heftige Debatte entfacht. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bezieht nun Position. Er fordert vor allem, dass die Anschlüsse mit optischen Leitungen in Mehrfamilienhäusern nicht allein auf Kosten der Mieter gehen dürfen.

Der vzbv begrüßt in seiner Stellungnahme zwar die generelle Absicht, neue Instrumente für die bis 2030 geplante flächendeckende Glasfaserversorgung Deutschlands in Stellung zu bringen. Er betont aber, dass die damit verknüpften Ausgaben fair auf alle Beteiligten – vor allem inklusive der Gebäudeeigentümer – verteilt werden müssen. Die von Wildberger vorgeschlagene Erhöhung des umlagefähigen Betrags für die Glasfaserbereitstellung von 540 Euro auf 960 Euro lehnen die Verbraucherschützer ab: Diese würde Mieter unverhältnismäßig belasten.

Auch Gebäudeeigentümer profitierten beim Glasfasereinzug von einer Wertsteigerung ihrer Immobilien, argumentiert der Verband. Da die Möglichkeit, Kosten umzulegen, kaum genutzt werde und ihre Anreizwirkung nicht nachgewiesen sei, wirbt er für die ersatzlose Streichung des Bereitstellungsentgelts.

Den Vorschlag, Telekommunikationsunternehmen das Recht auf den Vollausbau eines gesamten Gebäudes einzuräumen, sobald ein Endkundenvertrag abgeschlossen wurde, unterstützt der vzbv. Dies würde den Ausbauaufwand und die Kosten erheblich reduzieren. Dabei müsse aber sichergestellt sein, dass die ausbauende Firma keine Monopolstellung erlange und die Mieter weiterhin ihren Anbieter frei wählen könnten. Der Branchenverband VATM ist ebenfalls prinzipiell für einen Anspruch auf Vollausbau. Die Wohnungswirtschaft protestiert jedoch zusammen mit dem Breitbandverband Anga gegen diesen Ansatz.

Um den Wettbewerb zu fördern, ist der vzbv auch für ein Recht auf Zugang zu einer freien Glasfaser pro Wohneinheit sowie das Recht zur Mitnutzung bestehender Infrastruktur für Wettbewerber („Open Access“). Die Abschaffung der sogenannten Konzernklausel im TKG dürfe nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung für die Verbraucher führen. Diese Gesetzesnorm regelt die Zugangsbedingungen für konzernrechtlich mit einem Gebäudeeigentümer verbundene Provider. Sie soll verhindern, dass diese Firmen ihre erhebliche Machtstellung gegenüber anderen Anbietern missbrauchen, die Zugang zur Netzinfrastruktur im Gebäude suchen.

Generell geht aus bislang verfügbaren Eingaben im Rahmen der Konsultation hervor, dass die meisten Interessenvertreter Gesetzesvereinfachungen für nötig halten. Der Teufel steckt aber im Detail. Umstritten ist vor allem, ob Netzbetreiber dazu gezwungen werden sollen, von vornherein Leerrohre oder Kabel für mehrere Anbieter zu verlegen. Als Alternative wird gehandelt, Konkurrenten nur als „Untermieter“ auf bereits verlegte Leitungen zu lassen. Zusammen mit dem VATM hält der Breitbandverband Breko dagegen, eine zu lasche Regulierung würde dazu führen, dass die Deutsche Telekom ihre dominante Stellung ausnutzt und den Wettbewerb verdrängt.

Die Telekom selbst lehnt eine Pflicht zum Mitverlegen von passiver Infrastruktur wie Leerrohren für andere Anbieter beim Hausausbau mit Glasfaser ab. Eine solche würde die Investitionsbereitschaft drosseln, da sie ineffizient und unrentabel sei. Es reiche, Wettbewerbern unter diskriminierungsfreien Bedingungen Zugang zu bestehenden Leitungen zu gewähren. Der Digitalverband Bitkom moniert laut Tagesspiegel Background, dass das Vorhaben zusätzliche Bürokratie schaffen könnte. Diese würde den Ausbau entgegen dem eigentlichen Ziel verlangsamen. Weiterer Kritikpunkt: Der vorgesehene Ausbau des Gigabit-Grundbuchs zu einer zentralen Drehscheibe dürfte dieses in eine „Datenkrake“ verwandeln.


(vbr)



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Portfolio: Surreale Motive von Peter Franck



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Peter Franck ist ein Grenzgänger zwischen den Medien. Er arbeitet mit Fotografie, Malerei und digitaler Bearbeitung und schafft so Werke, die zwar real wirken, jedoch nur in seiner Welt existieren. Seine Bilder spielen mit Nähe und Distanz, mit Raum und Bühne, mit Erinnerung und Imagination. Auch ein Hauch von Malerei ist stets dabei.

Sein Portfolio ist mehr als eine Sammlung von Bildern: Es ist eine Einladung, sich in Zwischenwelten zu begeben – an Orte, die es nicht gibt, die uns aber seltsam vertraut erscheinen. Kunst als Spiegel und Traum: Das ist die Welt von Peter Franck.

Peter Francks Weg in die Fotografie begann durch seinen Bruder, der als Werbefotograf mit eigenem Atelier arbeitet. Zeitweise teilten sie sich ein Studio – umgeben von Kameras, professionellem Equipment, Lichtaufbauten und dem Geruch frisch entwickelter Filme. Diese intensive Nähe zur Werbefotografie führte allerdings dazu, dass Franck selbst einen anderen Weg einschlug: „Ich wollte Fotografie nicht als reines Werbemittel nutzen, sondern als künstlerisches Ausdrucksmedium“, erzählt er.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Portfolio: Surreale Motive von Peter Franck“.
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Instagrams Teen-Konten bekommen ein filmreifes Update


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

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Während in der EU diskutiert wird, die Altersbeschränkung für Social Media auf 15 Jahre zu erhöhen, führt Instagram in einer Art vorauseilendem Gehorsam weitere Einschränkungen für junge Jugendliche ein. Zum einen sollen die Einstellungen für die bereits bestehenden Teen-Konten einfacher zu bedienen sein. Zum anderen werden die Inhalte weiter beschränkt.

Jugendliche mit Teen-Konten sollen demnach künftig nur noch Inhalte angezeigt bekommen, die den US-amerikanischen PG-13-Ratings entsprechen. Das wiederum entspricht in etwa dem deutschen FSK 12. Eigentlich sind diese Einstufungen aus der Filmwelt. Instagram erklärt, es solle Eltern ein besseres Gefühl dafür geben, was die Kinder und Jugendlichen sehen dürfen. Filme wie Harry Potter und Der Herr der Ringe sind für Zwölfjährige geeignet. Die aktuell bei Jugendlichen angesagte Serie Wednesday ist ebenfalls – mit Ausnahme von drei Folgen, die zu brutal sind – ab 12.

Das heißt, Gewaltdarstellungen sowie nackte Haut sind zwar ohnehin nur sehr bedingt auf der Plattform erlaubt, beides wird jedoch noch weiter eingeschränkt, wenn jemand ein Teen-Konto nutzt. Eltern können zudem auch noch weitere Einschränkungen vornehmen. Die Einstellungen sollen nun über alle Bereiche hinweg leichter zu finden und zu verstehen sein. Allerdings benötigen Eltern ebenfalls ein Instagram-Konto, um dieses mit dem eines Kindes zu verknüpfen und darüber die Einstellungen treffen zu können.

Was laut Instagram nicht passiert: eine weitere Bewertung von Inhalten. Es geht also nicht darum, Jugendlichen pädagogisch wertvolle Inhalte anzuzeigen.

Wie viele Jugendliche Teen-Konten genau nutzen, sagt der Instagram-Mutterkonzern Meta auf Nachfrage nicht. Die Funktionserweiterung sei zudem unabhängig von den Bestrebungen in der EU geplant gewesen. Es ist eine weltweite Änderung der Teen-Konten, die zunächst in den USA verfügbar gemacht wird und voraussichtlich im ersten Quartal 2026 auch in der EU.

Grundsätzlich sei man für eine Altersbeschränkung von Social Media, sagt Meta. Welches Alter genau das betreffen soll, überlasse man gerne der Politik. Allerdings, so erklärt es Alexander Kleist, Public Policy Manager für Instagram in Deutschland, würde sich Meta wünschen, dass Eltern das letzte Wort haben und ihren Kindern auch früher erlauben dürfen, Social Media zu nutzen. Das bedeutet freilich, dass schlussendlich auch Eltern die Verantwortung tragen. Meta möchte seinen Teil dazu beitragen, indem Eltern Kontrollmöglichkeiten bekommen und Jugendliche bestimmte Inhalte nicht sehen.

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Aktuell gibt es in Deutschland kein einheitliches Gesetz, das ein Mindestalter für Social Media festlegt. Es gibt allerdings Vorgaben aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dem Jugendschutzgesetz. Diese besagen, vor welchen Inhalten Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Zudem regelt die DSGVO, wie personenbezogene Daten von Kindern und Jugendlichen zu behandeln sind – sie dürfen nämlich nicht für Werbezwecke ausgewertet werden. Beides führt dazu, dass die meisten sozialen Netzwerke selbst eine Altersbeschränkung auf 13 Jahre festlegen und damit einhergehend auch spezielle Teen-Konten anbieten.

Die dänische Regierung hat nun den Vorstoß gemacht, Social Media in der EU grundsätzlich erst ab 15 Jahren zu erlauben. Das heißt: unterhalb dieser Altersgrenze wäre die Nutzung verboten. Ab 13 Jahren soll eine Art betreutes Scrollen möglich sein, wenn Eltern dieses erlauben. In Australien gibt es ein solches Gesetz, das die Nutzung unter 16 Jahren verbietet. Dabei geht es allerdings nicht bloß um die Sorge, Kinder könnten Gewaltdarstellungen oder nackte Haut sehen, sondern um durchaus weitere schädigende Prozesse. Jugendliche sehen Influencer in einer perfekt dargestellten Welt, können dank des Infinity-Scrollens endlos Bilder und Videos schauen sowie für sie ungeeignete Tipps jedweder Art bekommen. Gleichwohl bietet beispielsweise Instagram sinnvolle Basteltipps, Rezepte und die Möglichkeit, andere Menschen mit selben Interessen zu finden.


(emw)



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Günstigere Komponenten: iPhone-Foldable in der Produktion billiger?


Apple ist offenbar ein wichtiger Durchbruch bei den Komponenten für sein im Herbst 2026 erwartetes erstes iPhone-Foldable gelungen. Laut einem X-Posting samt Investorenbericht des üblicherweise gut informierten Analysten Ming-Chi Kuo könnte daher der Herstellungspreis pro Einheit „deutlich günstiger“ ausfallen. Unklar ist allerdings noch, ob Apple dies auch an die Kundschaft weiterreicht – oder stattdessen von einer höheren Marge profitiert.

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Bei der Fertigungsverbesserung geht es um eine zentrale Komponente eines faltbaren Smartphones: das Scharnier samt dessen Lager. Aufgrund der notwendigen hohen Ansprüche an die Haltbarkeit (Nutzer dürften Tausende Öffnungs- und Schließvorgänge vornehmen) rechnete der Markt bislang damit, dass dafür zwischen 100 und 120 US-Dollar im Einkauf gezahlt werden muss. Laut Kuo, der für das Geldhaus TF International Securities aus Taipei arbeitet, wurde der Tarif nicht ganz halbiert: auf 70 bis 80 Dollar.

Umgesetzt wird das durch eine Kooperation zwischen zwei Herstellern: Apples langjährigem iPhone-Hauptmonteur Foxconn und dem taiwanischen Spezialhersteller SZS. Dieser ist auf Scharniertechnologie spezialisiert, dürfte diese aber bislang noch nie in dem Umfang produziert haben, wie sich das Apple für sein iPhone-Foldable wünscht. Foxconn schließt mit SZS laut Kuo ein Joint-Venture und steuere dieses auch. Die Partner wollen nicht beim Material sparen, hieß es, sondern Foxconn habe den industriellen Zusammenbau optimiert – der Konzern ist berühmt bis berüchtigt für seine effiziente Fertigung.

Kuo zufolge setzt Apple aber nicht nur auf einen Lieferanten. Neben Foxconn / SZS, die bis zu 65 Prozent der Scharniere liefern werden, ist auch die US-Firma Amphenol beteiligt (der Standort der Produktion ist bislang unklar). Schließlich will Kuo auch noch erfahren haben, dass der umtriebige chinesische Fertiger Luxshare-ICT, der für Apple bereits die Vision Pro zusammenschraubt, 2027 ebenfalls Scharniere für das Foldable liefert.

Aktuell ist noch unklar, welches Material Apple für Rahmenstruktur und Scharnier verwendet. Es könnte Edelstahl oder eine Mischung aus Alu und Titan werden. Erste Gerüchte gab es auch über die Verwendung von Liquid Metal, einer Speziallegierung, für die sich Apple schon vor vielen Jahren die Rechte gesichert hatte. Apples erstes Foldable dürfte im September kommenden Jahres vorgestellt werden. Bislang gelten Preise oberhalb von 2000 US-Dollar (Europa: 2500 Euro) als möglich.

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(bsc)



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