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Verbraucherschützer: Kosten für Inhaus-Glasfaser-Ausbau fair verteilen
Die Konsultationsfrist für das Eckpunktepapier von Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) für eine weitere Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) läuft zwar noch bis zum Wochenende. Doch schon jetzt haben die Vorschläge des Polit-Neulings für einen Glasfaser- und Mobilfunkausbau eine heftige Debatte entfacht. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bezieht nun Position. Er fordert vor allem, dass die Anschlüsse mit optischen Leitungen in Mehrfamilienhäusern nicht allein auf Kosten der Mieter gehen dürfen.
Der vzbv begrüßt in seiner Stellungnahme zwar die generelle Absicht, neue Instrumente für die bis 2030 geplante flächendeckende Glasfaserversorgung Deutschlands in Stellung zu bringen. Er betont aber, dass die damit verknüpften Ausgaben fair auf alle Beteiligten – vor allem inklusive der Gebäudeeigentümer – verteilt werden müssen. Die von Wildberger vorgeschlagene Erhöhung des umlagefähigen Betrags für die Glasfaserbereitstellung von 540 Euro auf 960 Euro lehnen die Verbraucherschützer ab: Diese würde Mieter unverhältnismäßig belasten.
Auch Gebäudeeigentümer profitierten beim Glasfasereinzug von einer Wertsteigerung ihrer Immobilien, argumentiert der Verband. Da die Möglichkeit, Kosten umzulegen, kaum genutzt werde und ihre Anreizwirkung nicht nachgewiesen sei, wirbt er für die ersatzlose Streichung des Bereitstellungsentgelts.
Umkämpftes Recht auf Vollausbau
Den Vorschlag, Telekommunikationsunternehmen das Recht auf den Vollausbau eines gesamten Gebäudes einzuräumen, sobald ein Endkundenvertrag abgeschlossen wurde, unterstützt der vzbv. Dies würde den Ausbauaufwand und die Kosten erheblich reduzieren. Dabei müsse aber sichergestellt sein, dass die ausbauende Firma keine Monopolstellung erlange und die Mieter weiterhin ihren Anbieter frei wählen könnten. Der Branchenverband VATM ist ebenfalls prinzipiell für einen Anspruch auf Vollausbau. Die Wohnungswirtschaft protestiert jedoch zusammen mit dem Breitbandverband Anga gegen diesen Ansatz.
Um den Wettbewerb zu fördern, ist der vzbv auch für ein Recht auf Zugang zu einer freien Glasfaser pro Wohneinheit sowie das Recht zur Mitnutzung bestehender Infrastruktur für Wettbewerber („Open Access“). Die Abschaffung der sogenannten Konzernklausel im TKG dürfe nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung für die Verbraucher führen. Diese Gesetzesnorm regelt die Zugangsbedingungen für konzernrechtlich mit einem Gebäudeeigentümer verbundene Provider. Sie soll verhindern, dass diese Firmen ihre erhebliche Machtstellung gegenüber anderen Anbietern missbrauchen, die Zugang zur Netzinfrastruktur im Gebäude suchen.
Wettbewerber als Haupt- oder Untermieter?
Generell geht aus bislang verfügbaren Eingaben im Rahmen der Konsultation hervor, dass die meisten Interessenvertreter Gesetzesvereinfachungen für nötig halten. Der Teufel steckt aber im Detail. Umstritten ist vor allem, ob Netzbetreiber dazu gezwungen werden sollen, von vornherein Leerrohre oder Kabel für mehrere Anbieter zu verlegen. Als Alternative wird gehandelt, Konkurrenten nur als „Untermieter“ auf bereits verlegte Leitungen zu lassen. Zusammen mit dem VATM hält der Breitbandverband Breko dagegen, eine zu lasche Regulierung würde dazu führen, dass die Deutsche Telekom ihre dominante Stellung ausnutzt und den Wettbewerb verdrängt.
Die Telekom selbst lehnt eine Pflicht zum Mitverlegen von passiver Infrastruktur wie Leerrohren für andere Anbieter beim Hausausbau mit Glasfaser ab. Eine solche würde die Investitionsbereitschaft drosseln, da sie ineffizient und unrentabel sei. Es reiche, Wettbewerbern unter diskriminierungsfreien Bedingungen Zugang zu bestehenden Leitungen zu gewähren. Der Digitalverband Bitkom moniert laut Tagesspiegel Background, dass das Vorhaben zusätzliche Bürokratie schaffen könnte. Diese würde den Ausbau entgegen dem eigentlichen Ziel verlangsamen. Weiterer Kritikpunkt: Der vorgesehene Ausbau des Gigabit-Grundbuchs zu einer zentralen Drehscheibe dürfte dieses in eine „Datenkrake“ verwandeln.
(vbr)