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Datenschutz & Sicherheit

Verbraucherzentrale warnt vor Anlagebetrug in WhatsApp-Gruppen


In WhatsApp-Gruppen versuchen Betrüger, an das Geld potenzieller Opfer zu gelangen. Davor warnt aktuell die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um Anlagebetrug.

Die Verbraucherzentrale gibt in ihrer Warnung an, zahlreiche Berichte von Betroffenen erhalten zu haben. Demnach wurden sie über WhatsApp-Gruppen in vermeintlich lukrative Geldanlagen gelockt. In den Chats werden sie aufgefordert, bestimmte Kryptowährungen zu erstehen oder auf Online-Handelsplattformen damit zu handeln, oder bestimmte Finanzprodukte zu kaufen. Die Opfer verlieren dabei viel oder alles eingesetzte Geld, anstatt die versprochenen Gewinne einzufahren.

Die Betrüger missbrauchen dabei bekannte Markennamen in den WhatsApp-Gruppen, etwa von bekannten Finanzunternehmen, Börsen- und Finanzexpertinnen und -Experten, Promis oder Politikern. Damit locken die Täter Opfer in die WhatsApp-Gruppen, erklärt die Verbraucherzentrale. Sie werden mit schönen Geschichten geködert: Ein Prominenter habe etwa großen Erfolg mit einem bestimmten Anlagemodell gehabt, oder eine vermeintliche Börsenexpertin erkläre, warum jetzt eine bestimmte Aktie gekauft werden soll. Die missbrauchten Namen haben nichts mit der WhatsApp-Gruppe und den dort beworbenen Angeboten zu tun. Betroffene können in der Regel nicht einmal nachvollziehen, wer tatsächlich hinter den WhatsApp-Gruppen steckt und die dubiosen Empfehlungen gibt.

Die Betrüger arbeiten mit weiteren psychologischen Tricks. So suggerieren sie etwa den Gruppenmitgliedern, zu einer exklusiven Gruppe mit nur begrenzter Mitgliederzahl zu gehören. Sie könnten sich glücklich schätzen, ausgewählt worden zu sein. Wenn die Mitglieder den Anweisungen der angeblichen Experten folgen, könnten sie hohe Gewinne erwarten. Die Gruppen betreut nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale eine Assistenz, es gebe einen regelmäßigen Austausch über Tage und Wochen. Sie beantwortet Fragen und stellt das vermeintliche Anlagemodell näher vor, es gebe sogar Trainings und Workshops dazu.

Die Betrügereien nutzen unterschiedliche Vehikel, den Opfern ihr Geld abzunehmen. Etwa unseriöse Tradingplattformen, auf denen Opfern gelegentlich zunächst sogar kleine Gewinne angezeigt werden, sodass sie größere Summen überweisen – die dann jedoch nicht angelegt werden, sondern bei den Betrügern landen. Eine weitere Variante bringt Opfer dazu, an einer seriösen Kryptobörse Geld in einen Stablecoin zu investieren – und diesen dann auf eine Wallet der Betrüger zu transferieren, womit das Geld ebenfalls futsch ist.

Eine dritte Masche verleitet Interessierte zum Kauf vorbörslicher Aktien, die an keiner Börse gelistet sind. Hier sollen die Opfer an zumeist ausländische IBANs überweisen und erhielten eine vermeintliche Bescheinigung über den Aktienkauf. Meist existieren diese Aktien jedoch überhaupt nicht. Als letzte Masche nennt die Verbraucherzentrale den Kauf von Aktien über den eigenen Broker der Opfer. Die Aktien böten angeblich hohe Renditechancen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Pennystocks, die die Betrüger zuvor selbst eingekauft haben und dann in der WhatsApp-Gruppe bewerben, um für eine Art „Kursexplosion“ zu sorgen, nach der sie die Aktien wieder verkaufen. Die Opfer können ihre Aktien nicht rechtzeitig losschlagen und fahren dadurch erhebliche Verluste ein.

Verbraucher sollten zum eigenen Schutz hellhörig werden, wenn unaufgefordert Fremde Kontakt aufnehmen. Hohe Renditeversprechen sind ein Warnsignal, ergänzt die Verbraucherzentrale. Überweisungen an unbekannte Bankverbindungen und IBANs sollten Betroffene nicht vornehmen, auch, wenn die Gegenseite behauptet, alles laufe auf den Namen des Opfers. Dasselbe gilt für Kryptowährungen, die nicht an unbekannte Kryptowallets transferiert werden sollten. Wer Opfer eines solchen Betrugs wird, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Das Bundesamt für Finanzaufsicht (BaFin) warnt vor konkreten WhatsApp-Gruppen und betrügerischen Webseiten.

Anfang des Monats hat WhatsApp eine Warnung bei Gruppenchat-Einladungen eingeführt. Diese soll helfen, solche Betrügereien zu entlarven und zu verhindern.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

EU arbeitet an ausufernder Vorratsdatenspeicherung


Vor elf Jahren hat der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Seitdem gibt es keine EU-weite Vorratsdatenspeicherung. Jetzt arbeiten die EU-Institutionen an einem neuen Gesetz.

Die EU-Kommission hat bis Juni eine Sondierung und bis September eine Konsultation durchgeführt. Es wird erwartet, dass die Kommission Anfang 2026 ein neues Gesetz vorschlägt.

Standortdaten und Over-the-Top

Die EU-Staaten machen ebenfalls Druck. Die dänische Ratspräsidentschaft hat vor kurzem eine Fragebogen verschickt. Wir veröffentlichen das Dokument. Die Antworten sollen der EU-Kommission beim Schreiben des Gesetzentwurfs helfen.

Die Fragen weisen weit über die in Deutschland diskutierte Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen bei Internet-Zugangs-Anbietern hinaus. Dänemark fragt, ob die EU auch Dienste-Anbieter wie „Over-the-Top“-Dienste verpflichten soll – also etwa Messenger, Videos und Spiele. Dänemark fragt auch nach Verkehrsdaten und Standortdaten – diese sind hochsensibel.

Darüber hinaus fragt Dänemark die EU-Staaten auch nach anlassbezogener Speicherung mit Quick Freeze, Speicher-Dauer, Zugangsregeln und Straftaten, für die Vorratsdaten genutzt werden sollen.

Messenger und Verschlüsselung

Die Vorratsdatenspeicherung ist nur ein Baustein im größeren Wunsch nach „Zugang zu Daten für eine wirksame Strafverfolgung“. Zu diesem Thema hatte eine einseitige Arbeitsgruppe getagt und Forderungen erstellt. Das Generalsekretariat des Rates hat jetzt einen aktuellen Stand verschickt. Wir veröffentlichen auch dieses Dokument.

Die Sicherheitsbehörden wünschen sich den Zugang zu verschiedenen Daten. An erster Stelle steht auch hier die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten. Daneben wünschen sie eine Kommunikationsüberwachung auch bei „Messaging-Apps wie WhatsApp, Facebook Messenger und WeChat“. Und schließlich fordern sie den Zugang zu verschlüsselten Inhalten, auch bei „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“.

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Die dänische Ratspräsidentschaft ruft die EU-Staaten dazu auf, ihre Forderungen in diese Debatte einzubringen.

Ausweis für Mobilfunk

Die EU-Staaten diskutieren außerdem den Ausweis-Zwang für Mobilfunk-Anschlüsse. Noch 2013 sagte die EU-Kommission, dass „es keine Beweise für die Wirksamkeit dieser Maßnahme für die Strafverfolgung gibt“. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat die „Verwendung von Prepaid-Karten zur Anonymisierung“ sogar empfohlen.

Trotzdem hat unter anderem Deutschland 2016 anonyme Prepaid-Karten verboten. Behörden fragen diese Daten jede Sekunde ab.

Staaten wie Polen wünschen sich EU-weite Vorschriften zur Registrierung von SIM-Karten. Anfang des Jahres hat die polnische Polizei einen Vortrag dazu gehalten. Wir veröffentlichen die Präsentation.

Dafür haben sie die Regeln von 37 europäischen Staaten untersucht. 16 Staaten haben eine Registrierungspflicht, darunter Deutschland und Italien. 13 Staaten haben keine Registrierungspflicht, darunter Großbritannien und die Niederlande. Für acht Staaten hat Polen keine Daten gefunden.

Polen schließt daraus, dass es eine EU-weite Registrierungspflicht braucht. Bekämpfen wollen sie damit unter anderem falsche Bomben-Drohungen und Betrug an älteren Menschen. Es ist möglich, dass ein neues EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auch diese Speicherpflicht enthält.



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Amerikanische Abschiebebehörde will Soziale Medien überwachen



Die US-Polizeibehörde ICE will künftig auch in Sozialen Medien nach Menschen suchen, die sie abschieben kann. Das geht aus einer Suche der US-Regierung nach entsprechender Monitoring-Software hervor. Das neue Programm, über das zuerst das US-Medium WIRED berichtete, soll unterschiedliche Informationsquellen wie etwa Social-Media-Plattformen auswerten.

Die umstrittene Behörde, mit vollem Namen Immigration and Customs Enforcement (ICE), untersteht dem US-Heimatschutzministerium. Sie ist für Grenzschutz, Zollkontrollen und Migration zuständig und setzt den rücksichtslosen Abschiebekurs von US-Präsident Donald Trump um. Anfang Oktober veröffentlichte sie auf einer Regierungswebsite eine sogenannte Request for Information (RFI). Das Dokument ist noch keine Ausschreibung für mögliche Auftragnehmer, sondern dient zunächst der Bestandsaufnahme möglicher Dienstleister und Produkte.

In der RFI werden Soziale Medien ausdrücklich als mögliche Quelle für die zu sammelnden Daten genannt. Die Software soll diese dann mit Daten aus anderen Quellen wie etwa Regierungsdatenbanken zusammenführen und auswerten. So will die Behörde Anhaltspunkte zum Aufenthaltsort von Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung generieren. Unter diese Anhaltspunkte fallen Adressen, Fortbewegungsmittel, Arbeitsplatz, Familie, Freunde, Arbeitskollegen, Änderungen von Telefonnummern, Usernames, Sozialversicherungsnummer und mehr.

Massiver Ausbau

Die Migrationsbehörde steht bereits seit geraumer Zeit in der Kritik, da Beamte bei Einsätzen teils nicht zu identifizieren sind und demokratische Kontrollinstanzen ausgeschaltet werden. US-Präsident Donald Trump baut die Kapazitäten der Behörde immer weiter aus. Erst in diesem Sommer wurde ihr Etat von acht auf 28 Milliarden Dollar erhöht, das Dreifache des FBI-Budgets.

Auch technisch rüstet Trumps Abschiebebehörde massiv auf. Im April gab ICE rund 30 Millionen US-Dollar für eine neue Software von Palantir aus. Das umstrittene Big-Data-Unternehmen soll ICE mit einem System namens „ImmigrationOS“ ausstatten, das Visa-Überzüge trackt und dabei helfen soll, die Abschiebungen von „gewalttätigen Kriminellen“ zu priorisieren.

Vollkommen unklar ist dabei, anhand welcher Kriterien ImmigrationOS gewalttätige Kriminelle erkennen will, kritisiert etwa der American Immigration Counsel. Gleiches gilt auch für geplante Software zum Durchforsten der Sozialen Medien.



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Datenschutz & Sicherheit

Eine Härte, die nur Schwäche zeigt


Eine Frau, die auf der Ausländerbehörde von vier Polizist*innen erwartet wird. Sie durchsuchen sie und nehmen ihr das Handy ab, das sie in einer Tasche bei sich trägt. Sie weint und fleht, sie beteuert, nichts verbrochen zu haben.

Ein Mann, der beim Amtstermin seine Handys in die Plastikschale an der Sicherheitsschleuse legt. Als er sie zurückfordert, hört er: Seine Geräte würden eingezogen, um darauf nach Hinweisen zu seiner Identität zu suchen. Er schreit, springt auf, zittert.

Solche Szenen sind schwer aus dem Kopf zu bekommen. Sie gehören inzwischen aber offenbar zum Alltag auf deutschen Ausländerbehörden. In ganz Deutschland durchsuchen diese inzwischen die Geräte. Allein in Köln hat das Ausländeramt seit Jahresbeginn 130 „Datenträger“ auf solchen Wegen eingezogen, teilt die Stadt mit.

In den Händen der Behörden nichts verloren

Dass das Aufenthaltsrecht schon seit fast zehn Jahren erlaubt, bei ausreisepflichtigen Menschen ohne Papiere auch deren digitales Leben zu durchsuchen, ist schlimm genug. Auf einem Handy, einem Laptop finden sich intimste Details. Dating-Chats, Krankheitsdiagnosen, die Kommunikation mit der eigenen Anwältin oder dem Therapeuten. All das hat in den Händen von Behörden nichts verloren. Selbst für mutmaßliche Straftäter*innen gilt: Beschlagnahme und Auswertung eines Handys geht nur mit Durchsuchungsbefehl und wenn ein gut begründeter Verdacht vorliegt.

Im Falle von ausreisepflichtigen Menschen ohne gültige Papiere gilt aber schon seit langem: Das Grundrecht auf Privatsphäre ist für sie ausgehebelt. Und es geht nicht nur um Privatsphäre und das Kommunikationsgeheimnis. Das Mobiltelefon ist oft der einzige Kontakt in die alte Heimat, dort stehen alle Adressen und Nummern. Es ist der Zugang zum Bank-Account, enthält alle digitalen Schlüssel. Ohne sein Handy kann man heute fast nichts mehr.

Das Amt kann ganz nach eigenem Ermessen entscheiden, dass dieser Zugang zum digitalen Leben gekappt und durchsucht werden soll – die Anordnung eines Gerichts ist dazu nicht nötig. „Mitwirkungspflicht“ nennt sich das. Das Aufenthaltsrecht macht es möglich.

Jurist*innen warnen seit Jahren vor den Folgen dieser Eingriffe. Die noch dazu weitgehend nutzlos sind, was das erklärte Ziel des Paragrafen angeht: die Identitätsfeststellung. Botschaften, die vorher nicht kooperierten, produzieren nicht plötzlich Ausweispapiere, bloß weil das Ausländeramt mit einer Liste von Anrufen nach Eritrea wedelt oder weil „Mama“ mit einer Nummer in Afghanistan eingespeichert ist. Verändert an der Gesetzeslage haben all diese Warnrufe nichts.

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Überbietungswettbewerb der Härte

Im Gegenteil. Jede Bundesregierung versucht offenbar, die Befugnisse der Ausländerbehörden noch weiter auszudehnen. Statt nur die Daten auf den Handys zu durchsuchen, dürfen Behörden seit vergangenem Jahr auch an die Daten aus der Cloud holen. Und statt die Smartphones und Laptops nach der Durchsuchung zurückzugeben, dürfen sie sie jetzt einfach behalten – „bis zur Ausreise“.

Für die Betroffenen kann das Jahre bedeuten. Abschiebeverfahren ziehen sich oft über lange Zeiträume hin. In manchen Fällen werden die Hürden nie vollständig ausgeräumt. Und dann? Wer garantiert, dass das Amt nicht jedes neue Gerät erneut einzieht?

Es geht längst nicht mehr nur um den Verlust von Daten. Mit diesen Verschärfungen nimmt das Aufenthaltsrecht den Menschen ihr zentralstes Kommunikationsmittel – für unbestimmte Zeit.

Wenn Ausländerbehörden zu Ermittler*innen werden

Was passiert, wenn Verwaltungsbehörden die Befugnisse von Ermittler*innen bekommen? Ein Blick nach Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Hessen zeigt es: Landesregierungen haben ihre Behörden technisch aufgerüstet – mit denselben Geräten und Software, die sonst Polizei und Staatsanwaltschaften zur Strafverfolgung einsetzen.

Dabei geht es nicht um organisierte Kriminalität oder schwere Steuerhinterziehung. Es geht um Menschen, die wegen fehlenden Ausweispapieren nicht aus Deutschland ausreisen können, mehr nicht. Diese Praxis ist kein Versehen und kein Missverständnis. Sie ist politisch gewollte Schikane – ein Signal der Härte, das in Wahrheit Schwäche verrät. Ein Staat, der Geflüchteten die Handys entzieht, um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, zeigt vor allem eines: dass er das Maß längst verloren hat.

Denn solche Maßnahmen schaffen keine Sicherheit und keine Ordnung. Sie zerstören Vertrauen – und gefährden das, was sie eigentlich schützen sollten: die Idee eines Rechtsstaats, der für alle gilt.



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