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Verbrenner-Aus: EU-Kommission soll alternativen Vorschlag machen
Mit dem Argument, die Wettbewerbsfähigkeit von Europas Wirtschaft zu stärken, wollen die Staats- und Regierungschefs der EU mehr Flexibilität beim Erreichen von Klimazielen und bei Klimaschutzgesetzen durchsetzen. In einer Gipfelerklärung schlagen sie unter anderem eine Überarbeitung des sogenannten Verbrenner-Aus vor: Die EU-Kommission solle zügig einen Vorschlag dazu vorlegen. Es solle mehr Beinfreiheit beim Klimaschutz und auch einen umfassenden Abbau von Bürokratie und Gesetzen geben.
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Deutsche Autoindustrie macht Druck
In einer Abschlusserklärung wird der Automobilindustrie eine besondere Bedeutung zugeschrieben. Sie müsse in einem globalen Markt und einem herausfordernden geopolitischen Umfeld widerstandsfähig und wettbewerbsfähig bleiben. Die derzeitigen Regeln sehen vor, dass ab 2035 nur noch lokal emissionsfreie Autos in der EU erstmals zugelassen werden dürfen. Wie die Industrie das technisch umsetzt, bleibt ihr überlassen. Vor allem die deutsche Autoindustrie drängt darauf, dass dieses Vorhaben, das den mit Erdöl betriebenen Verbrenner im Neuwagen wohl ein Ende setzt, in dieser Form nicht umgesetzt wird.
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Klimaambitionen und Wettbewerbsfähigkeit Hand in Hand
Insgesamt wollten die EU-Spitzen beim Klimaschutz „pragmatisch und flexibel“ vorgehen, twitterte EU-Ratspräsident António Costa. Es müsse sichergestellt werden, dass Europas Klimaambitionen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Hand in Hand gehen. Staats- und Regierungschefs fordern etwa im Ringen um ein Klimaziel der EU für 2040 einen „realistischen Beitrag“ von der Kohlendioxidentnahme, also dem Einfangen von CO₂ aus der Atmosphäre, zur gesamten Reduktion der Treibhausgase sowie ein „angemessenes Niveau“ hochwertiger internationaler Zertifikate. Sie wollen auch die Möglichkeit einer Überprüfung in dem Klimaziel für 2040 verankern.
Zwischenziel für 2040
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Laut EU-Klimagesetz muss neben bestehenden Zielen für 2030 und 2050 auch ein Ziel für 2040 festgelegt werden. Die EU-Kommission schlägt vor, die Emissionen in den nächsten 15 Jahren um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Drei Prozent davon sollen nach dem Willen der Kommission durch international anerkannte Klimazertifikate kompensiert werden dürfen. Der Vorschlag braucht noch die Zustimmung der Mehrheit der EU-Staaten und des Europaparlaments, in mehreren Staaten regt sich jedoch Widerstand.
EU-Lieferkettengesetz soll abgeschwächt werden
Das EU-Lieferkettengesetz soll nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs bis Ende des Jahres abgeschwächt werden, wie aus der Gipfelerklärung hervorgeht. Zudem wird die EU-Kommission aufgefordert, weitere Vereinfachungspakete vorzulegen. Eine Vereinfachung der EU-Gesetze müsse als Frage höchster Dringlichkeit vorangetrieben werden, um Europas Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Besonders dringlich seien Vereinfachungspakete auch für die Landwirtschaft, Digitalisierung, Verteidigung und Chemieindustrie.
„Wir müssen jetzt sehr viel schneller in den nächsten Wochen arbeiten, als wir das in der Vergangenheit getan haben, im Hinblick auf Entscheidungen, die Bürokratie in Europa zurückzubauen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Verwaltungs-, Regulierungs- und Berichtspflichten für Unternehmen und die öffentliche Verwaltung müssten „drastisch reduziert“ werden, heißt es in dem aktuellen Beschluss der Staats- und Regierungschefs.
Mehr zum Aus des Verbrenners in Neuwagen
(mfz)
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Künftiger EnBW-Chef: „Kritik an E-Autos oft zu emotional“
Unterschiedliche Tarife fürs Laden von Elektrofahrzeugen sind für den künftigen Chef der E-Mobilitäts-Sparte beim Karlsruher Energiekonzern EnBW unausweichlich. Nur so könnten Verbraucher für sie passende Bezahlmodelle finden. Die einen laden viel zu Hause, andere eher an öffentlichen Ladepunkten, argumentiert Martin Roemheld. Der 52-Jährige tritt sein Amt zum Jahreswechsel an. Zuvor war er unter anderem Produktleiter beim Ladeanbieter BP Pulse und Head of E-Mobility Services bei VW.
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„Laden nicht vergleichbar mit tanken“
Laden und Tanken ist aus Sicht von Roemheld nicht vergleichbar „In der Tankwelt war das einfacher: Da kann keiner zu Hause tanken“, räumte der Maschinenbauingenieur ein. Bei der E-Mobilität werde die Lade-Infrastruktur aber unterschiedlich genutzt, daher müssten auch unterschiedliche Tarife je nach den Bedürfnissen angeboten werden. Man dürfe auch nicht versuchen, vom Literpreis beim Benzin auf eine vergleichbare einheitliche Größe beim Laden zu kommen. „Die Vorstellung, ein Liter kostet für alle 1,50 Euro, greift nicht mehr“, sagte Roemheld. Hilfreich und sinnvoll wären aus seiner Sicht Vergleichsmöglichkeiten wie beim Telefonieren. „Da kann ja auch jeder schauen, was zum eigenen Bedarf am besten passt.“
In wenigen Minuten so viel Strom
Kritik an der E-Mobilität und den Kosten hält der Manager entgegen: „Die Debatte wird oft zu wenig rational und viel zu emotional geführt.“ Wichtig ist aus Roemhelds Sicht, dass E-Fahrzeuge inzwischen in wenigen Minuten so viel Strom laden können, dass sie relevante Reichweiten von einigen Hundert Kilometern bewerkstelligen. Auch sei die Infrastruktur inzwischen in Deutschland gut ausgebaut. „Die Stammtischparolen können wir abräumen.“
Häufig werde auch bemängelt, dass Elektromobilität für Menschen ohne heimische Lademöglichkeit unpraktisch sei. Die EnBW adressiere dieses Thema mit einem breiten Angebot an öffentlichen Schnellladepunkten. Dass er nun zum Marktführer in Deutschland beim Ladeangebot wechselt, begründete Roemheld mit dem Ansporn: „Diesen Vorsprung auch bei einem wachsenden Wettbewerb erfolgreich zu sichern, reizt mich ungemein.“ Der Markt sei groß genug für eine relevante Zahl an Wettbewerbern.
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(mfz)
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Streaming-Dienst: RTL+ Premium wird teurer
RTL will die Preise für seinen Streaming-Dienst RTL Premium im kommenden Januar erhöhen. Das sagte Streaming-Chef Henning Nieslony dem Handelsblatt. Demnach nutzen das Streaming-Abo von RTL aktuell insgesamt 6,6 Millionen Menschen.
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Das Medienmagazin DWDL hat von RTL konkrete Preise bekommen: Dem Bericht zufolge bleibt der Einstiegstarif Basis bei einem Preis von 6 Euro monatlich. Hier muss man Werbung sehen, es fehlen zudem Sportprogramme und die Download-Möglichkeit. Der Preis der höheren Stufe Premium steigt derweil von 9 auf 10 Euro im Monat. Sport und Downloads sind enthalten, Werbung muss man aber trotzdem ertragen.
Wer keine Werbung sehen möchte, kann laut DWDL ab Januar den Tarif „Premium werbefrei“ für 13 Euro im Monat buchen, der offenbar den bisherigen „Max“-Tarif ablöst. Im Gegensatz zum bisherigen „Max“-Tarif enthält „Premium werbefrei“ zum gleichen Preis allerdings kein Musikstreaming. Wer das komplette RTL-Programm inklusive Deezer-Musikstreaming möchte, zahlt künftig 15 Euro pro Monat für das „RTL+ Musik“-Abo – de facto also eine Preiserhöhung um 2 Euro im Vergleich zum bisherigen Max-Tarif.
RTL will Abonnenten gewinnen
Trotz der Preiserhöhungen will RTL weiter Abonnenten in RTL+ gewinnen, sagte Streaming-Chef Nieslony dem Handelsblatt. Bis Ende 2026 will man acht Millionen zahlende Kunden haben, etwa anderthalb Millionen mehr als aktuell. „Wir haben das Angebot von RTL+ stark ausgebaut und werden es weiter ausbauen. Die Preisanpassung in den höheren Tarifen trägt dem Rechnung und orientiert sich am Wettbewerb“, sagte Nieslony dem Handelsblatt. Mit dem Einstiegstarif bleibe man einer der günstigsten Streaminganbieter im Markt.
Andere Streaming-Dienste verdrängen will Nieslony dabei gar nicht unbedingt. Er rechnet stattdessen damit, dass Deutsche schlicht mehr Geld fürs Streaming ausgeben werden. „Menschen sparen eher beim Restaurantbesuch oder beim Outfit als an einem schönen Abend zu Hause auf dem Sofa mit ihrem Entertainmentangebot“, sagte Nieslony.
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(dahe)
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KI-Training: Normalsprachlicher Nutzungsvorbehalt reicht OLG Hamburg nicht
Zweite Niederlage für den Berliner Stock-Fotografen Robert Kneschke: Auch vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verlor der Fotograf, dessen Bilder für KI-Training tokenisiert wurden, gegen den Hamburger Verein Laion. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass es die Nutzung von Bildmaterial des Fotografen als von der sogenannten Text- und Data Mining-Schranke gedeckt sieht. Die Richter des fünften Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts schlossen sich im Ergebnis der Vorinstanz weitgehend an.
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Vor allem zwei Aspekte spielten für die Richter am OLG Hamburg dabei eine Rolle: die Frage, ob Kneschke einen wirksamen Nutzungsvorbehalt formuliert habe, der den Vorgaben des Urheberrechts entspricht und das Text- und Data-Mining (TDM) untersagt, die sogenannte Schranke also wirksam beschränkt. Hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass es für die Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken nach §60d Urheberrechtsgesetz keinerlei Vorbehaltsmöglichkeit gebe, anders als bei der kommerziellen Nutzung nach §44b. Und auch dabei sei es nach der Formulierung des deutschen Gesetzgebers maßgeblich, dass ein maschinenlesbarer Vorbehalt hinterlegt sei.
Der Nutzer sei für den Nachweis verantwortlich, dass er sich daran halte, der Rechteinhaber aber dafür, dass er den Vorbehalt maschinenlesbar hinterlegt habe. Der Vorbehalt sei in diesem Fall jedoch nachweislich nur „in natürlicher Sprache“ in Quellcode und bei den Nutzungsbedingungen der Website abgefasst worden. Warum beides für KI-Modell-Crawler jedoch nicht zu erschließen sein solle, darüber dürften nicht nur die Beteiligten weiter diskutieren. Die Hamburger Richter jedenfalls meinen – offenbar auch mit Hinblick auf den Zeitpunkt des Crawlens 2021 – „dass ein Programm Bildbeschreibungen und Bilder vergleichen kann, bedeutet nicht ohne Weiteres, dass es möglich war, umfangreiche Nutzungsbedingungen auszuwerten“.
Urteil wird weitere Kreise ziehen
Dass dem Fotografen auch kein Entgelt für die Nutzung seiner Werke zustehe, sei „Ergebnis der gesetzgeberischen Entscheidung, unter die Schranke fallende Nutzungen von einer Vergütungspflicht auszunehmen“, heißt es im Urteil. Diese Regelung wird von Urheberverbänden teils scharf kritisiert. Und auch in Berlin und Brüssel, wo auf EU-Ebene die maßgeblichen Urheberrechtsregeln vereinbart werden, wird der Fall seit Beginn genau verfolgt. Denn die DSM-Richtlinie, in der die „TDM-Schranke“ steht, wird in dieser Legislatur überprüft, spätestens im Juni 2026 soll die EU-Kommission dazu einen Bericht vorlegen.
Mit dem Urteil des OLG Hamburg (AZ 5 U 104/24) wird die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der zu klärenden Rechtsfragen ausdrücklich zugelassen. „Die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts“, heißt es im jetzigen Urteil. Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training würden sich hier über den vorliegenden Fall hinausgehend Rechtsfragen von Bedeutung stellen. Anders als bei einer Berufungsverhandlung wird bei einer Revision jedoch keine vollständige Bestandsaufnahme des Sachverhalts durchgeführt, sondern die Rechtsfehlerfreiheit der Urteilsfindung der unteren Instanzen geprüft. Zuständig für die Revision wäre der Bundesgerichtshof. Ob der Berliner Stockfotograf Robert Kneschke diesen Schritt nun gehen will, ließ er vorerst noch offen, Anfang Januar liefe die Frist hierfür ab.
(emw)
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