Künstliche Intelligenz

Via CarPlay: Blitzer.de-App kommt ins Auto


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Mit dem jüngsten Update der Blitzer.de-App in der Pro-Variante ergänzt der Anbieter ein lange erhofftes Feature: iOS-Nutzer können den Dienst erstmals auch direkt auf dem Hauptdisplay des Autos via CarPlay anzeigen lassen. Die Fahrzeugintegration, die es schon länger für Android gibt (dort dann mit Support für Android Auto), kommt ab Version 4.3.0 auf die Apple-Geräte. Die Standardvariante von Blitzer.de ist Version 2.1.1; sie erschien bereits im Sommer 2024 und hat kein CarPlay.

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Zuvor gab es auch in der Pro-Variante noch keinen vollwertigen CarPlay-Support. Stattdessen wurden die optischen Warnungen auf dem iPhone gezeigt. War das iPhone mit dem Fahrzeug verbunden, konnte man akustische Warnungen aber über dieses wiedergeben lassen. Gegebenenfalls musste man dazu in CarPlay unter Einstellungen und Audio das Fahrzeug als Audioausgang wählen. Der „Kanal“ sei so programmiert wie von Apple empfohlen, so der Anbieter.

Blitzer.de stammt von der Hamburger Eifrig Media, die die App als Einmalkauf offeriert. Für 49 Euro-Cent lässt sie sich für 14 Tage freischalten, zeitlich unbegrenzt kostet dies 9,99 Euro. „Es handelt sich bei beiden Käufen um Einmalzahlungen, nicht um Abonnements.“

Die App zeigt unter anderem Gefahrenzonen, Staus, Baustellen sowie feste und mobile Blitzer an. Dabei kann man letztere auch direkt der Community melden. Warnungen erfolgen „in Echtzeit”, so der Anbieter. So werden 100.000 feste Blitzer erfasst. Integriert ist zudem eine Navigationsfunktion, die über vorhandene Daten um Probleme herumleiten soll. Durch die CarPlay-Einbindung ist kein Blick aufs Handy mehr notwendig, es muss also nicht im Auto montiert sein.

Bei Apps wie Blitzer.de gilt, dass diese in Deutschland als Radarwarner gesetzlich nicht erlaubt sind. Wer sie verwendet, riskiert also ein Bußgeld. Das gilt auch für Navigations-Apps, die Blitzerwarnungen integrieren. Reine Radarwarner technischer Art dürfen zudem nicht betriebsbereit im Auto mitgeführt werden. Es droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister, so der ADAC. Innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Regelungen.

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(bsc)



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