Künstliche Intelligenz
Viele EU-Staaten wollen USA Zugriff auf biometrische Polizeidaten erlauben
Die Forderung der USA nach einem direkten und weitreichenden Zugriff auf biometrische Polizeidatenbanken der EU und ihrer Mitgliedstaaten, hat unter den EU-Ländern eine Debatte über die Modalitäten, die Rechtsbasis und den Datenschutz bei einer solchen Übereinkunft ausgelöst. Grundsätzlich lehnen die europäischen Regierungen die ihnen angetragene „Partnerschaft für verstärkten Grenzschutz“ nicht ab, wie aus einem von der Bürgerrechtsorganisation Statewatch geleakten Papier des Ministerrats mit Positionen der EU-Staaten hervorgeht. Doch im Detail gibt es noch Bedenken.
Weiterlesen nach der Anzeige
Im Kern verlangen US-Strafverfolgungsbehörden und das Department of Homeland Security (DHS), Zugang zu nationalen polizeilichen Einwanderungsdatenbanken. Sie wollen damit Personen identifizieren, die eine „Bedrohung für die US-Sicherheit“ darstellen könnten. Die als Enhanced Border Security Partnership (EBSP) titulierte Initiative zielt darauf ab, die Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Reisenden mit Daten aus eigenen Datenbanken im Bereich Kriminalität und Terrorismus abzugleichen.
Die EU-Kommission präsentierte 2023 einen Vorschlag für einen Rahmenvertrag, der bilaterale Abkommen zwischen den US-Behörden und den EU-Ländern ermöglichen soll. Der größte Anreiz für diese, dem Verlangen nachzukommen, liegt in der Aufrechterhaltung ihrer Teilnahme am Visa Waiver Program (VWP). Dieses erlaubt ihren Bürgern das visafreie Reisen in die USA. Washington droht mit dem Entzug dieses Privilegs, sollte die EU die geforderten Zugriffsrechte verwehren. Da fast alle EU-Länder am VWP teilnehmen, besteht laut dem vertraulichen Ratsdokument der Wille, grundsätzlich zu einer Einigung zu kommen.
Bundesregierung für klare Schranken
Umkämpft ist aber etwa die Reichweite des US-Zugriffs. Washington hat großes Interesse daran, nicht nur nationale Datenbanken abzufragen, sondern auch direkten Zugriff auf große zentrale EU-Informationssysteme wie das Visa-Informationssystem (VIS), das geteilte Biometrische Abgleichsystem (sBMS) und den gemeinsamen Identitätsspeicher (CIR) zu erhalten. Ein solcher direkter Zugang eines Drittstaates zu EU-Datenbanken wäre beispiellos und würde über den Rahmen des aktuellen Kommissionsvorschlags hinausgehende Abkommen erfordern. Österreich etwa signalisiert aber Offenheit, Wege zu prüfen.
Die Sorgen vieler Mitgliedstaaten konzentrieren sich auf den Schutz der sensiblen Daten und die Automatisierung der Prozesse. Länder wie die Niederlande, Österreich, Frankreich und Italien lehnen eine automatisierte Übermittlung von persönlichen Hintergrundinformationen und biometrischen Merkmalen im Falle eines Treffers ohne menschliche Überprüfung ab.
Die Niederlande fordern stattdessen einen Informationsaustausch auf der Basis von „Hit/No-Hit“-Anfragen, bei denen nach einem Treffer zusätzliche Informationen nur bei Zustimmung der zuständigen Behörden über geeignete Kanäle geteilt werden. Die Bundesregierung signalisiert zwar Offenheit für ein EU-Abkommen, will den US-Behörden darin aber klare Schranken auferlegen. Sie verwehrt den direkten Zugriff auf ausländische Datenbanken strikt und will eine Lösch-Regelung.
Weiterlesen nach der Anzeige
Italien betont, es dürfe keinesfalls ein Direktzugriff erfolgen. Systematische oder routinemäßige Abfragen von Individuen ohne vorherigen Verdacht müssten ausgeschlossen sein. Demgegenüber steht Tschechien, das für eine möglichst weitreichende Vereinbarung – einschließlich automatisierter Entscheidungsfindung – wirbt.
Deal bis Ende 2026 unrealistisch
Die vorgeschlagene Datenweitergabe soll der Überprüfung dienen, ob die Einreise oder der Aufenthalt eines Reisenden ein Risiko für die „öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ darstellen könne. Litauen und Belgien fordern eine präzisere Definition dieser „zweideutigen“ Begriffe. Sie wollen sicherstellen, dass die Vereinbarung nur die Bekämpfung von Kriminalität oder terroristischen Straftaten betrifft.
Auch die Wahl der Rechtsgrundlage in den EU-Verträgen ist ein Thema. Frankreich argumentiert, dass die Verhandlung eines EBSP-Rahmenabkommens keine ausschließliche EU-Kompetenz sei, da die Vorschläge auch Bereiche nationaler Zuständigkeiten berührten. Zusammen mit Irland drängt Paris daher auf eine engere Einbindung der Mitgliedstaaten in den Verhandlungsprozess. Irland, das nicht Teil des Schengen-Raums ist, befürchtet zudem, trotz seiner VWP-Teilnahme von den Gesprächen ausgeschlossen zu werden.
Schließlich sorgen die von den USA gesetzten engen Fristen für Unmut. Das Ansinnen, alle relevanten Abkommen bis Ende 2026 abzuschließen, erachten Estland und die Niederlande als unrealistisch. Letztere verweisen dabei auf die Komplexität der Materie, die notwendige Zustimmung des EU-Parlaments und die anschließende Aushandlung und Genehmigung der bilateralen Abkommen durch nationale Parlamente. Die Diskussionen im Rat über den weitreichenden biometrischen Datentransfer dauern noch an.
(mki)