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Künstliche Intelligenz

Vier 4K-Displays, 220 Grad Sichtfeld: Hypervision zeigt kompakten VR-Prototyp


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Entwicklung von VR-Brillen verläuft widersprüchlich: Während die Auflösung der Displays in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugelegt hat, stagnierte das Sichtfeld weitgehend. Die meisten Geräte bieten weiterhin rund 100 Grad horizontal wie vertikal. Systeme mit deutlich größerem Sichtfeld sind hingegen oft größer, schwerer und weniger alltagstauglich.

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Dass es auch anders geht, demonstrierte Meta diesen Sommer mit neuen Forschungsprototypen, die ein weites Sichtfeld mit einem überraschend kompakten Design verbinden. Genau an dieser Schnittstelle bewegt sich auch das Start-up Hypervision, das seit 2020 an kommerziellen Linsensystemen für VR-Brillenhersteller arbeitet. Auf der Fachmesse UnitedXR Europe präsentierte das Unternehmen zwei Referenzdesigns, darunter eines, das schon bald in kommerzielle VR-Brillen einfließen könnte.

Das erste und technisch anspruchsvollere Referenzdesign heißt „Ultraslim 220“. Der Name ist Programm: Der Forschungsprototyp bietet ein verzerrungsfreies Sichtfeld von 220 Grad horizontal und 94 Grad vertikal bei überraschend platzsparendem Design.

Um dieses weite Sichtfeld zu erreichen, kombiniert das Referenzdesign zwei 4K-OLED-Mikrodisplays und zwei Pancake-Linsen pro Auge: ein Paar für das zentrale und ein Paar für das periphere Sichtfeld. Die Linsen sind im vorderen Bereich miteinander verklebt und weisen eine Naht auf, die beim Durchblick jedoch nahezu verschwindet, wie sich VR-Veteran Christian Steiner vor Ort selbst überzeugen konnte.


Der Ultraslim 220 Prototyp mit Linsen und Technik.

Der Ultraslim 220 Prototyp mit Linsen und Technik.

Das Referenzdesign Ultraslim 220 setzt auf verklebte Linsen.

(Bild: Christian Steiner)

Steiner zufolge sieht man die Naht beim Bewegen des Kopfes noch leicht, weil es an dieser Stelle einen schmalen Unschärfebereich gibt. Er geht jedoch davon aus, dass sich dies durch Verbesserungen am Prototyp beheben lasse. Beeindruckend sei auch die Schärfe des Bilds: Dank der zwei 4K-Displays pro Auge erreicht der Prototyp eine Pixeldichte von 48 Pixeln pro Grad, ein angesichts des weiten Sichtfelds außergewöhnlich hoher Wert.

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Blick durch die Linsen der Ultraslim 220.

Die gleiche Architektur präsentierte Hypervision bereits vor drei Jahren. Neu am Ultraslim 220 ist, dass erstmals OLED-Mikrodisplays statt LCDs zum Einsatz kommen. Dies stellte eine Herausforderung für das Start-up dar, da OLED-Mikrodisplays deutlich kleiner sind und deshalb einer stärkeren optischen Vergrößerung bedürfen. Die geringe Größe bringt jedoch auch Vorteile mit sich: Sie ermöglicht ein kompakteres Brillengehäuse, auch wenn sich dies am rohen Versuchsaufbau der Ultraslim 220 nur erahnen lässt.


Schematische Darstellung der VRDom-Architektur.

Schematische Darstellung der VRDom-Architektur.

Die Ultraslim 220 zugrundeliegende optische Architektur im Querschnitt.

(Bild: Hypervision)

Ungewohnt für Christian Steiner ist, wie nahe die Linsen an den Augen zu liegen kommen. So nahe, dass sie die Wimpern berühren und Korrekturlinsen für Brillenträger unabdinglich machen. Ihm habe das Design noch einmal vor Augen geführt, wie weit das menschliche Sichtfeld tatsächlich ist und dass selbst 220 Grad nicht genügen, um es vollständig abzudecken. Auch wenn der periphere Bereich nur dazu diene, das Gefühl von Präsenz in VR zu vermitteln, steigere dies die Immersion dennoch erheblich.

In handelsüblichen Geräten wird dieses Linsensystem so bald nicht auftauchen. Mit Herstellungskosten von rund 10.000 US-Dollar ist das Referenzdesign in erster Linie für industrielle und militärische Anwendungen vorgesehen.

Das zweite auf der Messe präsentierte Referenzdesign „PanoVR1“ ist dank seiner einfacheren Architektur deutlich erschwinglicher und bietet technische Eigenschaften, die stärker auf die Bedürfnisse des Konsumentenmarkts zugeschnitten sind. Auch hier kommen Pancake-Linsen zum Einsatz.

Das horizontale Sichtfeld beträgt im Vergleich zwar nur 160 Grad, dafür ist das für die Immersion so wichtige vertikale Sichtfeld auf 120 Grad erweitert. Auch dieses Referenzdesign zeigte Hypervision bereits früher. Neu daran sind die 2,7K-LCD-Panels von TCL, die eine höhere Pixeldichte von 28 PPD ermöglichten und dank Local Dimming bessere Schwarzwerte bieten.


Das Referenzdesign PanoVR1 mit großen Linsen.

Das Referenzdesign PanoVR1 mit großen Linsen.

Das Referenzdesign „PanoVR1“.

(Bild: Christian Steiner)

Eine VR-Brille mit diesem Linsensystem würde Meta Quest 3 in gleich drei wichtigen Punkten schlagen: beim Sichtfeld, bei der Auflösung und beim Kontrast, der sich dank Local Dimming OLED-Niveau nähert. Da PanoVR1 LCDs statt OLED-Mikrodisplays nutzt, fällt der Aufbau nicht ganz so kompakt aus wie bei Ultraslim 220.

Um PanoVR1 zu einem marktfähigen Preis anbieten zu können, arbeitet Hypervision derzeit mit mehreren Partnern daran, die Grundlagen für eine Massenfertigung zu schaffen. Diese Vorbereitungen sollen im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Eine Vermarktung des Linsensystems scheint damit nicht mehr allzu fern.

Eine VR-Brille mit Hypervision-Technik steht bereits in den Startlöchern: Das französische Start-up Lynx wird im Januar den Nachfolger seines Mixed-Reality-Headsets Lynx R-1 vorstellen und hat angekündigt, dass es über das bislang weiteste Sichtfeld aller autarken VR-Brillen verfügen wird. Laut Hypervisions Technikchef Arthur Rabner handelt es sich um ein anderes Linsensystem als PanoVR1, das kein ganz so weites Sichtfeld bietet. Das sei aber auch nicht nötig, weil das neue Lynx-Gerät auf Mixed Reality mit offener Peripherie setzt.

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Ein weites Sichtfeld stellt autarke VR-Brillen vor deutlich größere Herausforderungen als PC-VR-Geräte. Durch die größere Bildfläche müssen erheblich mehr Pixel und Objekte gerendert werden. Das bringt mobile Chips schnell an ihre Grenzen und erhöht die Wärmeentwicklung: beides Faktoren, die autarke Geräte limitieren und Hersteller wie Meta davor zurückschrecken lassen, ein größeres Sichtfeld als bisher anzustreben.

Wie groß die erforderliche Rechenleistung ist, zeigt Metas Forschungsprototyp „Boba 3“ mit einem Sichtfeld von 180 Grad horizontal und 120 Grad vertikal, der in diesem Jahr auf der SIGGRAPH demonstriert wurde: Er wurde von einer RTX 5090 angetrieben. Ein besonders weites Sichtfeld dürfte daher noch lange Zeit PC-VR-Brillen vorbehalten bleiben.


(tobe)



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Von Kika bis Youtube Kids: So sicher sind Streaming-Dienste für Kinder


Die letzten Geschenke sind noch nicht verpackt, die Weihnachtsgans muss in den Ofen und der Besuch kommt auch gleich schon. Für Familien bedeutet die besinnliche Jahreszeit vor allem eins: Stress! Da liegt der Gedanke nah, die Kinder kurz vor den Smart-TV zu setzen, um in Ruhe das Fest vorzubereiten.

Doch längst nicht alle Inhalte eignen sich für die unbeaufsichtigte Beschäftigung. Wir haben uns deshalb angesehen, welche Streamingdienste ein altersgerechtes Programm für die Kleinen bieten und ob die Jugendschutzeinstellungen halten, was sie versprechen. Dabei schauen wir auf die großen Streamingdienste Disney+, Netflix und WOW ebenso wie Amazon Kids+, Youtube Kids und die Seite von Kika. Dieser Artikel erklärt, welche Serien und Filme es gibt und wie Sie ungewollte Inhalte filtern.

  • Streamingdienste wie Disney+, Netflix und WOW bieten dedizierte Kinderprofile, mit denen Ihre Kinder nur altersgerechte Inhalte sehen können – wenn Sie alle Sicherheitseinstellungen richtig vornehmen.
  • „Eltern sollten die technischen Schutzeinstellungen nutzen, aber müssen sich auch bewusst machen, dass die Technik nur ein Hilfsmittel ist“, sagt Medienexperte Benjamin Thull.
  • Kika und Youtube Kids sind spezielle Video-Apps nur für Kinder, die in ihren Inhalten aber kaum unterschiedlicher sein könnten, wie dieser Artikel erklärt.

Technische Sperren haben Grenzen. Deshalb gibt Benjamin Thull von der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) praktische Ratschläge, wie der Umgang mit Medien auch im Alltag besser funktioniert, auch wenn Sie Ihren Kindern gerade mal nicht über die Schulter blicken können.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Von Kika bis Youtube Kids: So sicher sind Streaming-Dienste für Kinder“.
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„Rücksichtslose“ Cyberattacken: Großbritannien geht gegen Akteure aus China vor


Die britische Regierung hat unter der Woche eine klare Warnung in Richtung Peking gesendet und zwei in China ansässige Technologieunternehmen mit Sanktionen belegt. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Firmen Sichuan Anxun Information Technology Co. Ltd (bekannt als i-Soon) und die Integrity Technology Group sollen „rücksichtslose und wahllose Cyberangriffe“ gegen das Vereinigte Königreich, seine Verbündeten und weitere Staaten durchgeführt haben.

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Dem Unternehmen i-Soon legt das britische Außenministerium zur Last, weltweit über 80 IT-Systeme von Regierungen und der Privatwirtschaft zum Ziel genommen und andere Akteure bei böswilligen Cyberaktivitäten unterstützt zu haben. Integrity Tech, das bereits britische IT-Systeme des öffentlichen Sektors angegriffen haben soll, steht im Verdacht, ein verdecktes Cybernetzwerk kontrolliert, und technische Hilfe für Cyberattacken geleistet zu haben.

Für die britischen Sicherheitsbehörden stellen die zwei chinesischen Firmen nur die Spitze eines Eisbergs dar. Das National Cyber Security Centre (NCSC) geht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass ein „ganzes Ökosystem“ privater Akteure in China existiert. Dieses soll aus angeblichen IT-Sicherheitsdienstleistern, Datenmaklern und sogenannten Hackern zum Mieten bestehen. Sie würden staatlich gestützte chinesische Cyberoperationen unterstützen und teilweise direkt die chinesischen Geheimdienste beliefern. Diese Unternehmen ermöglichten Cyber-Spionagekampagnen enormen Ausmaßes, heißt es in London. Sie nähmen Regierungen, Telekommunikationsanbieter, militärische Einrichtungen und öffentliche Dienste global ins Visier.

Die Sanktionen unterstreichen die Entschlossenheit der britischen Regierung, solche Bedrohungen für die nationale Sicherheit und die internationale Stabilität zu reduzieren. Sie folgen auf eine ähnliche Aktion vom August 2025, bei der London gemeinsam mit internationalen Partnern bereits drei weitere chinesische Tech-Firmen im Zusammenhang mit der Cyber-Spionagekampagne Salt Typhoon brandmarkte. Damit sollten die chinesischen Geheimdienste die Fähigkeit erhalten, weltweite Kommunikations- und Bewegungsprofile von Zielpersonen zu verfolgen.

London betont, dass die Angriffe aus China klar gegen die vereinbarten UN-Cyberprinzipien verstießen. Premierminister Keir Starmer unterstrich kürzlich in einer Rede: der Schutz der nationalen Sicherheit sei nicht verhandelbar.

Trotz der klaren Konfrontation im Cyberspace erkennt das Vereinigte Königreich an, dass China als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates und globaler Wirtschaftsakteur auch ein wichtiger Kooperationspartner bleibe. London will daher die Zusammenarbeit nicht komplett beenden. Auf internationaler Ebene führt Großbritannien zusammen mit Frankreich den „Pall-Mall-Prozess“ an. Diese Initiative soll einen Rahmen für verantwortungsvolles Verhalten im schnell wachsenden Markt kommerzieller Cyber-Intrusionskapazitäten etablieren und damit die Einhaltung der UN-Normen für verantwortliches staatliches Verhalten im Cyberspace fördern.

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Die Bedrohungslage durch staatlich gestützte Cyberakteure ist ein Problem von globaler Reichweite, das auch die Bundesrepublik betrifft. Während London sich gegen China positioniert, sieht sich Deutschland mit massiven, der Russischen Föderation zugeschriebenen Cyberattacken konfrontiert. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin bestätigte am Freitag, dass die Bundesregierung einen großangelegten Cyberangriff und eine Desinformationskampagne im Rahmen des Bundestagswahlkampfs Russland zugeordnet habe. Als unmittelbare Reaktion bestellte das Außenministerium den russischen Botschafter ein.

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(nie)



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Mehrheit für Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige


Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland ist für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren. So gaben 60 Prozent der Befragten einer repräsentativen Umfrage des Instituts Insa für „Bild am Sonntag“ an, ein solches Verbot zu befürworten. 24 Prozent sind gegen diese Regulierung, 10 Prozent der Umfrageteilnehmer war es egal. 6 Prozent machten keine Angaben oder wussten den Angaben zufolge nicht, wie sie sich positionieren sollten.

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Australien schrieb in dieser Woche mit digitalem Kinderschutz Geschichte: Seit 10. Dezember dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dort keine eigenen Konten mehr auf vielen großen Social-Media-Plattformen besitzen. Betroffen sind zehn Dienste, darunter Instagram, Tiktok, Snapchat, Facebook, YouTube, X, Reddit und Twitch. Das höchst kontroverse Gesetz war bereits Ende 2024 verabschiedet worden und trat nun in Kraft.

Für die Umfrage wurden 1003 Personen am 11. und 12. Dezember befragt.

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