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Vorratsdatenspeicherung: Bundesrat will mehr Befugnisse für Landespolizeien
Die Debatte über die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zieht weitere Kreise. In seiner Stellungnahme zu dem umstrittenen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung begrüßt der Bundesrat den Entwurf grundsätzlich als Beitrag zur inneren Sicherheit. Zugleich kritisiert die Länderkammer die vorgesehene Verteilung der Befugnisse. Streitpunkt ist weniger die verdachtsunabhängige Aufbewahrung von IP-Adressen selbst, als vielmehr die anlassbezogene Sicherung künftig anfallender Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern.
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Nach dem Plan der Bundesregierung soll dieses Instrument überwiegend Bundesbehörden wie dem BKA und der Bundespolizei zur Verfügung stehen. Die Länder fordern dagegen einen gleichberechtigten Zugang für ihre Polizeibehörden.
Im Zentrum der Kritik steht das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Prinzip der „Doppeltür“. Danach müssen die Datenspeicherung durch die Anbieter und der spätere Abruf durch Behörden jeweils auf einer eigenen gesetzlichen Basis beruhen. Der Regierungsentwurf sieht diese erste Tür nur für Bundesbehörden und zur Strafverfolgung vor. Selbst wenn die Länder entsprechende Befugnisse in ihren Polizeigesetzen schaffen würden, könnten die Provider die Daten für Landespolizeien nicht sichern. Der Bundesrat verlangt daher eine Erweiterung des Kreises berechtigter Stellen. Neben den Landespolizeien sollen auch die Verfassungsschutzämter der Länder sowie weitere Sicherheitsbehörden wie das Zollkriminalamt Zugriff erhalten.
Bei den rechtlichen Voraussetzungen für das neue Instrument der Sicherungsanordnung fordern die Länder Korrekturen. Die verwendeten Formulierungen wie der Schutz von Rechtsgütern „von zumindest erheblichem Gewicht“ seien zu unbestimmt. Stattdessen verlangt der Bundesrat eine gesetzliche Aufzählung der betroffenen Schutzgüter. Genannt werden unter anderem Leib, Leben, Freiheit sowie der Bestand des Bundes oder eines Landes. Ein Vorstoß aus dem Innenausschuss, der auf längere Speicherfristen von bis zu sechs Monaten drängte, fand im Plenum keine Mehrheit.
Wirtschaft warnt vor neuer Überwachungsarchitektur
Protest kommt aus der Internetwirtschaft. Der Verband eco warnt vor einem Kurswechsel in der Innenpolitik und sieht die Gefahr einer Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse. Besonders kritisch bewertet er Überlegungen, Sicherungsanordnungen nicht nur auf Verkehrsdaten, sondern auch auf Bestands-, Nutzungs- und sogar Inhaltsdaten auszudehnen.
Aus Sicht der Branche würde so nicht nur ein gezieltes Ermittlungsinstrument geschaffen, sondern eine umfassende Infrastruktur für staatliche Datenzugriffe etabliert. Die Debatte verschiebe sich dadurch von einer punktuellen Datensicherung hin zu einem weitreichenden Eingriff in die private Kommunikation. Dazu kommen erhebliche Kosten: Bereits die geplante dreimonatige Speicherung von IP-Adressen dürfte Investitionen in Millionenhöhe erfordern. Eine weitere Ausweitung der Speicher- und Zugriffsbefugnisse könnte daher die Diskussion auch über Grundrechte und Verhältnismäßigkeit verschärfen.
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(nen)