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Vorratsdatenspeicherung: Massive Kritik an Regierungsplänen


Das Bundesjustizministerium hat mit dem Referentenentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung eine Debatte neu entfacht, die viele bereits für beendet hielten. Kern des Vorhabens ist die Pflicht für alle Internetprovider, die an Anschlussinhaber vergebene IP-Adressen und Portnummern minutiös zu protokollieren und drei Monate lang zu speichern. Das Ministerium bewirbt das Projekt als „digitales Kfz-Kennzeichen“, doch die Kritik ist vernichtend.

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Der Arbeitskreis Vorrat (AK Vorrat) und die Digitale Gesellschaft warnen in jetzt veröffentlichten Stellungnahmen vor einem „Generalschlüssel zur Identität“. Denn mit einer IP-Adresse lasse sich nachträglich lückenlos rekonstruieren, wer hinter einem anonymen Forenbeitrag, einer sensiblen Suchanfrage oder dem Kontakt zu einer Enthüllungsplattform steht.

In der physischen Welt wäre ein solches Vorgehen undenkbar, heben die Aktivisten hervor: Es entspräche der Forderung, dass jeder Bürger ein sichtbares Nummernschild tragen müsse. Der Staat könnte zugleich flächendeckend mitschreiben, wann wir welches Lokal, welche Arztpraxis oder welche politische Versammlung aufsuchen.

Die Digitale Gesellschaft betont daher, diese Form der anlasslosen Massenüberwachung sei heute gefährlicher denn je. „Die Speicherung dieser teilweise sensiblen Daten kreiert eine Nachverfolgbarkeit und trägt damit zur Schaffung eines gläsernen Menschen bei“, warnt auch die Gesellschaft für Informatik (GI). Das anlasslose Speichern stelle jede Person unter Generalverdacht, was das Fundament einer freien Gesellschaft untergrabe.

Besonders hart trifft der Entwurf die Betreiber offener WLAN-Strukturen. Freifunk-Initiativen, die seit Jahren für einen barrierefreien Netzzugang kämpfen, sehen ihre Existenz bedroht. Sie monieren, dass die technische Umsetzung der Speicherpflicht für ehrenamtliche Betreiber und kleine Unternehmen kaum leistbar sei: „Eine solche lückenlose Protokollierung wäre in der physischen Welt undenkbar. Im digitalen Raum soll sie nun Normalität werden.“

Ohne eine explizite Ausnahme für Bürgernetze und nicht-kommerzielle Anbieter drohe das Aus für tausende Hotspots, da die Betreiber das Risiko einer fehlerhaften Zuordnung und damit verknüpfter rechtlicher Konsequenzen nicht tragen könnten.

Die Freifunker fordern daher den „Verzicht auf jede Art der Vorratsdatenspeicherung, ganz egal unter welchem Namen, für ISPs, Internetzugänge und WLAN-Hotspot-Betreiber“. Sollte dies politisch nicht durchsetzbar sein, müssten mindestens alle Bürgernetze und ehrenamtlichen Betreiber von der Erfassungspflicht ausgenommen werden.

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Der Branchenverband Bitkom bewertet den Entwurf dagegen insgesamt „positiv“. Er begrüßt, dass die bisherigen, europarechtswidrigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und durch ein neues Konzept ersetzt würden. Der Bitkom lobt insbesondere die „technologieoffene Ausgestaltung“, die Flexibilität für unterschiedliche Netzarchitekturen schaffe. Dennoch mahnt auch der Verband zur Vorsicht: Eine rechtssichere Lösung sei unabdingbar.

Ganz anders sieht das der eco-Verband der Internetwirtschaft. Er hält der Politik die massiven Kosten für den Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur vor Augen, die am Ende womöglich erneut von Gerichten kassiert werde. „Die Speicherungsanforderungen genügen nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes“, stellt der eco klar. Es sei den Firmen nicht zuzumuten, „massive Investitionen in eine erneut als unzulässig zu erwartende Infrastruktur“ zu tätigen.

Ein technisches Detail bereitet Fachleuten besonders Kopfzerbrechen: die Speicherung von Portnummern bei „Carrier-grade NAT“. Da sich im Internet Hunderte Nutzer gleichzeitig eine einzige IP-Adresse teilen, ist die Portnummer das einzige Unterscheidungsmerkmal. Der AK Vorrat befürchtet, dass schon minimale Zeitabweichungen bei den Providern zu falschen Zuordnungen führen. „Unschuldige geraten ins Visier von Hausdurchsuchungen“, warnt der Arbeitskreis. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht von einer Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit, wenn Ermittlungsmaßnahmen auf einer derart fehleranfälligen Datenbasis eingeleitet würden.

Der ADAC mahnt, dass die Bestimmtheitsanforderungen an die Datenerhebung hoch sein müssten. Es dürfe keine Grauzonen geben, in denen Behörden mehr Informationen erhielten, als unbedingt nötig. Doch hier hakt es im Entwurf: Die Zugriffsrechte für unzählige Behörden sind laut Kritikern viel zu weit gefasst und verzichten teils auf den zwingend erforderlichen Richtervorbehalt, was eklatant gegen die Vorgaben des EuGH verstoße.

Ein breites Medienbündnis, dem unter anderem die ARD, der DJV und Reporter ohne Grenzen angehören, sieht durch die Pläne das Redaktionsgeheimnis gefährdet. „Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil Medien auf private Mitteilungen nicht verzichten können, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Geheimhaltung seiner Identität verlassen kann“, betonen die Medienvertreter.

Wenn Whistleblower fürchten müssten, dass ihre digitale Spur drei Monate lang beim Provider bereitliegt, würden sie den Kontakt zur Presse meiden. Das Ergebnis sei ein „Chilling Effect“, der die demokratische Kontrollfunktion der Medien schwäche.

Strafverfolger pochen derweil auf die neuen Befugnisse. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) argumentiert, dass „Ermittlungen heute zunehmend auf technische Anknüpfungspunkte angewiesen sind, die häufig den einzigen Zugang zu einem Sachverhalt bieten“. Aus Sicht der Polizei ist die IP-Speicherung kein Instrument der Überwachung, sondern eine notwendige Anpassung an die „Kriminalitätswirklichkeit“ des 21. Jahrhunderts.

Gegner wie der SPD-nahe netzpolitische Verein D64 weisen darauf hin, dass es grundrechtsschonendere Wege gäbe. Die Initiative sei daher „politisch widersprüchlich und technisch nicht notwendig“. D64 plädiert stattdessen für eine Login-Falle und das Quick-Freeze-Verfahren bei konkretem Anfangsverdacht. Dies würde auch den Anforderungen des Kinderschutzes gerecht, ohne die Bevölkerung unter Dauerüberwachung zu stellen.

Während in Berlin über den Referentenentwurf gestritten wird, braut sich auf EU-Ebene die nächste Stufe zusammen. Die EU-Kommission arbeitet unter dem Aufhänger Vorratsdatenspeicherung 2.0 an Plänen, die weit über IP-Adressen hinausgehen: Standortdaten, Telefonverbindungen und sogar Speicherauflagen für verschlüsselte Messenger wie WhatsApp stehen im Raum. Der AK Vorrat rügt, dass die Bundesregierung zu diesen Plänen im EU-Rat bisher schweige. Der deutsche Vorstoß gegen die Online-Anonymität drohe so zur Blaupause für die EU zu werden.


(vbr)



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Fotografieren im Deutschen Meeresmuseum Stralsund: Abtauchen mit der Kamera


​Sandra Petrowitz hat ihre Leidenschaften zum Beruf gemacht: Schreiben, Fotografieren und Reisen. Die Journalistin leitet Fotoworkshops und -reisen, ist als Guide auf Expeditionsschiffen in den Polarregionen im Einsatz und arbeitet für Magazine sowie Buchverlage.​



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ChatGPT als Arzt-Ersatz? Studie zeigt ernüchternde Ergebnisse


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Große Sprachmodelle wie GPT-4o erreichen bei medizinischen Wissenstests inzwischen nahezu perfekte Ergebnisse. Sie bestehen die US-Ärzte-Zulassungsprüfung, fassen Patientenakten zusammen und können Symptome einordnen. Gesundheitsbehörden weltweit prüfen deshalb, ob KI-Chatbots als erste Anlaufstelle für Patienten dienen könnten – eine Art „neue Eingangstür zum Gesundheitssystem“, wie es in einem Strategiepapier des britischen NHS heißt.

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Doch die Studie „Reliability of LLMs as medical assistants for the general public: a randomized preregistered study“ von Forschern der Universität Oxford dämpft diese Hoffnungen erheblich. Die Arbeit erscheint im Fachjournal Nature Medicine, eine Vorabversion ist auf arXiv verfügbar. Das zentrale Ergebnis: Das klinische Wissen der Modelle lässt sich nicht auf die Interaktion mit echten Menschen übertragen.

Für die randomisierte, kontrollierte Studie rekrutierten die Forscher 1298 Teilnehmer aus Großbritannien. Jeder Proband erhielt eines von zehn alltagsnahen medizinischen Szenarien – etwa plötzliche starke Kopfschmerzen, Brustschmerzen in der Schwangerschaft oder blutigen Durchfall. Die Aufgabe: Einschätzen, welche Erkrankung vorliegen könnte und ob ein Arztbesuch, die Notaufnahme oder gar ein Krankenwagen nötig ist.

Die Teilnehmer wurden zufällig in vier Gruppen eingeteilt. Drei Gruppen erhielten Zugang zu je einem KI-Modell, das zu Studienbeginn aktuell war – GPT-4o, Llama 3 oder Command R+. Die Kontrollgruppe durfte beliebige Hilfsmittel nutzen, etwa eine Internetsuche.

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Die Ergebnisse offenbaren eine bemerkenswerte Diskrepanz. Ohne menschliche Beteiligung identifizierten selbst die inzwischen nicht mehr aktuellen Sprachmodelle in 94,9 Prozent der Fälle mindestens eine relevante Erkrankung. Bei der Frage nach der richtigen Handlungsempfehlung – Selbstbehandlung, Hausarzt, Notaufnahme oder Rettungswagen – lagen sie im Schnitt in 56,3 Prozent der Fälle richtig.

Sobald jedoch echte Menschen die Modelle befragten, brachen die Werte ein. Teilnehmer mit KI-Unterstützung erkannten relevante Erkrankungen nur in maximal 34,5 Prozent der Fälle – signifikant schlechter als die Kontrollgruppe mit 47 Prozent. Bei der Wahl der richtigen Handlung schnitten alle Gruppen gleich ab: rund 43 Prozent Trefferquote, unabhängig davon, ob ein Chatbot half oder nicht.

Die Forscher analysierten die Chat-Protokolle zwischen Nutzern und KI-Modellen, um die Ursachen zu verstehen. Sie identifizierten zwei zentrale Schwachstellen: Erstens gaben die Teilnehmer den Modellen oft unvollständige Informationen. Zweitens verstanden die Nutzer die Antworten der KI nicht richtig – obwohl die Modelle in 65 bis 73 Prozent der Fälle mindestens eine korrekte Diagnose nannten, übernahmen die Teilnehmer diese nicht zuverlässig.

Dr. Anne Reinhardt von der LMU München sieht hier eine grundsätzliche Schere: „Viele Menschen vertrauen KI-Antworten auf Gesundheitsfragen schnell, weil sie leicht zugänglich sind. Sie klingen auch sprachlich sehr überzeugend – selbst dann, wenn der Inhalt eigentlich medizinisch absolut falsch ist.“

Die Forscher verglichen die Leistung der Modelle auf dem MedQA-Benchmark – einem Standardtest mit Fragen aus Ärzte-Prüfungen – mit den Ergebnissen der Nutzerstudie. In 26 von 30 Fällen schnitten die Modelle bei den Multiple-Choice-Fragen besser ab als bei der Interaktion mit echten Menschen. Selbst Benchmark-Werte von über 80 Prozent korrespondierten teilweise mit Nutzer-Ergebnissen unter 20 Prozent.

Prof. Ute Schmid von der Universität Bamberg ordnet die hohe Leistung der Modelle „allein“ kritisch ein: „Etwas irreführend finde ich die Aussage, dass die Performanz der Sprachmodelle ‚alleine‘ deutlich höher ist als bei den Nutzenden. In diesem Fall wurden die Anfragen vermutlich von fachlich und mit LLMs erfahrenen Personen formuliert.“

Die Experten sind sich einig, dass spezialisierte medizinische Chatbots anders gestaltet werden müssten als heutige Allzweck-Modelle. Prof. Kerstin Denecke von der Berner Fachhochschule formuliert die Anforderungen: „Ein medizinisch spezialisierter Chatbot müsste evidenzbasierte, aktuelle Informationen bieten. Außerdem müsste er Notfallsituationen zuverlässig erkennen, individuelle Risikofaktoren berücksichtigen und transparent seine Grenzen kommunizieren. Er sollte eine strukturierte Anamnese erheben, um zuverlässig triagieren zu können. Und er sollte sich nicht dazu hinreißen lassen, eine Diagnose zu stellen.“

Die Hürden für einen solchen Einsatz seien allerdings erheblich, so Denecke: „Große Hürden sind zum einen die Regulierung – je nach Funktion als Medizinprodukt oder Hochrisiko-KI. Zum anderen sind es die Haftung, der Datenschutz sowie die technische Integration in Versorgungsprozesse.“

Die Schlussfolgerung der Oxford-Forscher ist eindeutig: Bevor KI-Systeme im Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssten sie mit echten Nutzern getestet werden – nicht nur mit Prüfungsfragen oder simulierten Gesprächen. Schmid plädiert für einen differenzierten Ansatz: „Qualitätsgeprüfte Chatbots könnten beispielsweise über die gesetzlichen Krankenkassen angeboten und von Hausarztpraxen als Erstzugang empfohlen werden. Allerdings sollten Menschen nicht gezwungen werden, diese Angebote zu nutzen.“


(mack)



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Temu und Shein: Handelsverband HDE bringt Importstopp ins Spiel


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In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bringt der Handelsverband HDE einen Importstopp für Waren chinesischer Internethändler wie Temu oder Shein ins Spiel. Alexander von Preen und Geschäftsführer Stefan Genth beklagen in dem Schreiben ungleiche Wettbewerbsbedingungen.

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Chinesische Onlineanbieter wie Temu oder Shein würden sich systematisch über die nach EU-Recht geltenden Sicherheits- und Umweltstandards hinwegsetzen, kritisieren die Verbandschefs. In Deutschland ansässige Händler seien deshalb nicht mehr konkurrenzfähig.

Der HDE fordert von Bundeskanzler Merz, sich beim am 12. Februar stattfindenden Sondergipfel der EU für faire Wettbewerbsbedingungen und gegen Wachstumshemmnisse einzusetzen. Ultima Ratio müssten auch drastische Maßnahmen wie ein Importstopp von chinesischen Billigwaren in Erwägung gezogen werden. „Wer sich nicht an die Regeln hält, darf auf unserem Markt nicht mitspielen“, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus dem Schreiben.

Außerdem befürchtet der HDE, dass die Umsetzung von EU-Richtlinien die Bürokratielasten für den Einzelhandel im Laufe des Jahres erhöht. Mit der 2026 in Kraft tretenden Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes oder der ab Ende dieses Jahres gültigen EU-Entwaldungsverordnung würden zusätzliche bürokratische Hemmnisse entstehen. Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeiten des Einzelhandels würden so lahmgelegt.

Laut einer Mitte vergangenen Jahres veröffentlichten Studie „E-Commerce-Markt Deutschland 2025“ des Handelsforschungsinstituts EHI und der Datenplattform ECDB stieg die Popularität chinesischer Onlineshopping-Portale in Deutschland im Jahr 2024 stark an.

Der Nettoumsatz des chinesischen Modekonzerns Shein wuchs 2024 um 18 Prozent 1,1 Milliarden Euro, womit Shein erstmals in die Top Ten der größten Onlineshops in Deutschland aufstieg. Stand September 2025 ist das Unternehmen der siebtgrößte Onlinehändler in Deutschland – 2023 lag das Unternehmen noch auf Platz 18.

Bei Online-Marktplätzen machte Temu 2024 den größten Sprung. Das chinesische Portal vervierfachte sein Bruttohandelsvolumen in Deutschland nahezu auf 3,4 Milliarden Euro, was einem Wachstum von 285 Prozent entspricht. Dieser Wert entspricht dem Gesamtwert aller Bestellungen. Der Konzern stieg damit vom elften auf den fünften Platz der B2C-Marktplätze in Deutschland auf.

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Unterdessen bleibt Amazon laut der Studie nicht nur wichtigster Online-Shop Deutschlands, sondern auch der größte Online-Marktplatz. Mit einem Nettoumsatz von 15 Millionen Euro und einem Bruttohandelsvolumen von 52 Millionen Euro im Jahr 2024 schlägt das US-Unternehmen die Konkurrenz weit ab.

Shein kommt mit einem Jahresumsatz von rund einer Million Euro nicht einmal auf ein Zehntel des Jahresumsatzes von Amazon in Deutschland. Auch Temu, der mittlerweile fünftgrößte Online-Marktplatz, verzeichnet mit rund 3,4 Millionen Euro nur ein Fünfzehntel des jährlichen Handelsvolumens von Amazon.

Temu und Shein sind schon seit Längerem im Fokus der EU-Kommission. Gegen Temu läuft derzeit ein Untersuchungsverfahren, weil die Kommission dem Konzern vorwirft, den Verpflichtungen aus dem Digital Services Act (DSA) nicht ausreichend nachzukommen.

Mitte letzten Jahres veröffentlichte die EU-Kommission ein vorläufiges Untersuchungsergebnis, demzufolge der Anfangsverdacht bestätigt werden konnte. Für Verbraucher bestehe ein hohes Risiko, auf dem Online-Marktplatz an Produkte zu gelangen, die nicht den innerhalb der EU geltenden Regeln entsprechen. Andere wichtige Aspekte des Verfahrens, etwa ob Temu unzulässig Verbraucher mit sogenannten Dark Pattern beeinflusst, untersucht die Kommission unabhängig davon weiter.

Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission ebenfalls angekündigt, härter gegen den Online-Modehändler Shein vorgehen zu wollen. Einer Untersuchung der Kommission und des Netzwerks der Verbraucherbehörden der EU-Länder zufolge führt das chinesische Unternehmen Verbraucher systematisch mit sogenannten Dark Pattern in die Irre. Diese verkaufsfördernden, teils manipulativen Methoden können etwa Scheinrabatte, willkürliche Fristen oder irreführende Nachhaltigkeitsaussagen sein und verstoßen gegen das EU-Verbraucherrecht, erklärte die Kommission damals.


(rah)



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