Künstliche Intelligenz
Vorratsdatenspeicherung: Massive Kritik an Regierungsplänen
Das Bundesjustizministerium hat mit dem Referentenentwurf zur Einführung einer IP-Adressspeicherung eine Debatte neu entfacht, die viele bereits für beendet hielten. Kern des Vorhabens ist die Pflicht für alle Internetprovider, die an Anschlussinhaber vergebene IP-Adressen und Portnummern minutiös zu protokollieren und drei Monate lang zu speichern. Das Ministerium bewirbt das Projekt als „digitales Kfz-Kennzeichen“, doch die Kritik ist vernichtend.
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Der Arbeitskreis Vorrat (AK Vorrat) und die Digitale Gesellschaft warnen in jetzt veröffentlichten Stellungnahmen vor einem „Generalschlüssel zur Identität“. Denn mit einer IP-Adresse lasse sich nachträglich lückenlos rekonstruieren, wer hinter einem anonymen Forenbeitrag, einer sensiblen Suchanfrage oder dem Kontakt zu einer Enthüllungsplattform steht.
In der physischen Welt wäre ein solches Vorgehen undenkbar, heben die Aktivisten hervor: Es entspräche der Forderung, dass jeder Bürger ein sichtbares Nummernschild tragen müsse. Der Staat könnte zugleich flächendeckend mitschreiben, wann wir welches Lokal, welche Arztpraxis oder welche politische Versammlung aufsuchen.
Die Digitale Gesellschaft betont daher, diese Form der anlasslosen Massenüberwachung sei heute gefährlicher denn je. „Die Speicherung dieser teilweise sensiblen Daten kreiert eine Nachverfolgbarkeit und trägt damit zur Schaffung eines gläsernen Menschen bei“, warnt auch die Gesellschaft für Informatik (GI). Das anlasslose Speichern stelle jede Person unter Generalverdacht, was das Fundament einer freien Gesellschaft untergrabe.
Ende der digitalen Gastfreundschaft
Besonders hart trifft der Entwurf die Betreiber offener WLAN-Strukturen. Freifunk-Initiativen, die seit Jahren für einen barrierefreien Netzzugang kämpfen, sehen ihre Existenz bedroht. Sie monieren, dass die technische Umsetzung der Speicherpflicht für ehrenamtliche Betreiber und kleine Unternehmen kaum leistbar sei: „Eine solche lückenlose Protokollierung wäre in der physischen Welt undenkbar. Im digitalen Raum soll sie nun Normalität werden.“
Ohne eine explizite Ausnahme für Bürgernetze und nicht-kommerzielle Anbieter drohe das Aus für tausende Hotspots, da die Betreiber das Risiko einer fehlerhaften Zuordnung und damit verknüpfter rechtlicher Konsequenzen nicht tragen könnten.
Die Freifunker fordern daher den „Verzicht auf jede Art der Vorratsdatenspeicherung, ganz egal unter welchem Namen, für ISPs, Internetzugänge und WLAN-Hotspot-Betreiber“. Sollte dies politisch nicht durchsetzbar sein, müssten mindestens alle Bürgernetze und ehrenamtlichen Betreiber von der Erfassungspflicht ausgenommen werden.
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Industrie ist gespalten
Der Branchenverband Bitkom bewertet den Entwurf dagegen insgesamt „positiv“. Er begrüßt, dass die bisherigen, europarechtswidrigen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben und durch ein neues Konzept ersetzt würden. Der Bitkom lobt insbesondere die „technologieoffene Ausgestaltung“, die Flexibilität für unterschiedliche Netzarchitekturen schaffe. Dennoch mahnt auch der Verband zur Vorsicht: Eine rechtssichere Lösung sei unabdingbar.
Ganz anders sieht das der eco-Verband der Internetwirtschaft. Er hält der Politik die massiven Kosten für den Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur vor Augen, die am Ende womöglich erneut von Gerichten kassiert werde. „Die Speicherungsanforderungen genügen nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes“, stellt der eco klar. Es sei den Firmen nicht zuzumuten, „massive Investitionen in eine erneut als unzulässig zu erwartende Infrastruktur“ zu tätigen.
Rechtsstaatliche Risiken und Fehlurteile
Ein technisches Detail bereitet Fachleuten besonders Kopfzerbrechen: die Speicherung von Portnummern bei „Carrier-grade NAT“. Da sich im Internet Hunderte Nutzer gleichzeitig eine einzige IP-Adresse teilen, ist die Portnummer das einzige Unterscheidungsmerkmal. Der AK Vorrat befürchtet, dass schon minimale Zeitabweichungen bei den Providern zu falschen Zuordnungen führen. „Unschuldige geraten ins Visier von Hausdurchsuchungen“, warnt der Arbeitskreis. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht von einer Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit, wenn Ermittlungsmaßnahmen auf einer derart fehleranfälligen Datenbasis eingeleitet würden.
Der ADAC mahnt, dass die Bestimmtheitsanforderungen an die Datenerhebung hoch sein müssten. Es dürfe keine Grauzonen geben, in denen Behörden mehr Informationen erhielten, als unbedingt nötig. Doch hier hakt es im Entwurf: Die Zugriffsrechte für unzählige Behörden sind laut Kritikern viel zu weit gefasst und verzichten teils auf den zwingend erforderlichen Richtervorbehalt, was eklatant gegen die Vorgaben des EuGH verstoße.
Informantenschutz und das Schweigen der Quellen
Ein breites Medienbündnis, dem unter anderem die ARD, der DJV und Reporter ohne Grenzen angehören, sieht durch die Pläne das Redaktionsgeheimnis gefährdet. „Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil Medien auf private Mitteilungen nicht verzichten können, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Geheimhaltung seiner Identität verlassen kann“, betonen die Medienvertreter.
Wenn Whistleblower fürchten müssten, dass ihre digitale Spur drei Monate lang beim Provider bereitliegt, würden sie den Kontakt zur Presse meiden. Das Ergebnis sei ein „Chilling Effect“, der die demokratische Kontrollfunktion der Medien schwäche.
Strafverfolger pochen derweil auf die neuen Befugnisse. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) argumentiert, dass „Ermittlungen heute zunehmend auf technische Anknüpfungspunkte angewiesen sind, die häufig den einzigen Zugang zu einem Sachverhalt bieten“. Aus Sicht der Polizei ist die IP-Speicherung kein Instrument der Überwachung, sondern eine notwendige Anpassung an die „Kriminalitätswirklichkeit“ des 21. Jahrhunderts.
Alternativen zur Massenüberwachung
Gegner wie der SPD-nahe netzpolitische Verein D64 weisen darauf hin, dass es grundrechtsschonendere Wege gäbe. Die Initiative sei daher „politisch widersprüchlich und technisch nicht notwendig“. D64 plädiert stattdessen für eine Login-Falle und das Quick-Freeze-Verfahren bei konkretem Anfangsverdacht. Dies würde auch den Anforderungen des Kinderschutzes gerecht, ohne die Bevölkerung unter Dauerüberwachung zu stellen.
Während in Berlin über den Referentenentwurf gestritten wird, braut sich auf EU-Ebene die nächste Stufe zusammen. Die EU-Kommission arbeitet unter dem Aufhänger Vorratsdatenspeicherung 2.0 an Plänen, die weit über IP-Adressen hinausgehen: Standortdaten, Telefonverbindungen und sogar Speicherauflagen für verschlüsselte Messenger wie WhatsApp stehen im Raum. Der AK Vorrat rügt, dass die Bundesregierung zu diesen Plänen im EU-Rat bisher schweige. Der deutsche Vorstoß gegen die Online-Anonymität drohe so zur Blaupause für die EU zu werden.
(vbr)