Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde: Warten auf die Einspeisevergütung
Wer eine anmeldepflichtige Solaranlage besitzt und den selbst produzierten Strom zumindest teilweise einspeist, sollte im Gegenzug die sogenannte Einspeisevergütung erhalten. Doch leider gibt es nicht nur bei der Installation und Inbetriebnahme von Solaranlagen Probleme, sondern auch bei der Vergütung des eingeleiteten Stroms.
So wie Kunden an ihren Stromanbieter monatliche Abschläge zahlen und am Ende abgerechnet wird, zahlt der Netzbetreiber den Anlagenbesitzern einen Abschlag für den eingespeisten Strom. Und am Ende wird abgerechnet, ob der Abschlag gereicht hat.
So war es auch bei Marco H. Der hat eine große Solaranlage auf dem Dach und speist seinen damit produzierten Solarstrom in öffentliche Stromnetz ein. Alles scheint in Ordnung zu sein: Die Installation wurde durchgeführt, alle Formalitäten sind erledigt, doch der Netzbetreiber bleibt die Einspeisevergütung mehr als ein Jahr lang schuldig.
Geld für Solarstrom
Die sogenannte Einspeisevergütung steht Betreibern anmeldepflichtiger Solaranlagen zu, die ihren selbst produzierten, aber nicht selbst verbrauchten Strom ins Netz einleiten. Besitzer von Balkonkraftwerken gehören nicht dazu. Sie müssen ihre Anlage nicht beim Netzbetreiber anmelden, speisen den Strom ins private Hausnetz ein und erhalten kein Geld für Strom, der dabei ins öffentliche Stromnetz fließt. Dafür benötigen sie aber auch keine besonderen Messstellen.
Während der Netzanbieter für die Einspeisung rund 10 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, müssen Kunden für den Strom vom Stromanbieter mindestens 30 Cent zahlen. Deshalb rechnet es sich, auch den Strom aus größeren Solaranlagen zunächst möglichst selbst zu nutzen und nur Überschüsse einzuleiten.
Ein wenig Strom vom Netzbetreiber benötigen die allermeisten Solaranlagen ohnehin, da sie sich mit dem Netz synchronisieren müssen und Bauteile wie der Wechselrichter Energie für den Betrieb brauchen; Wechselrichter schalten sich bei einem Stromausfall sogar automatisch ab. Es gibt nur wenige Anlagen, die komplett autark arbeiten können, also im Falle eines Stromausfalls weiter Strom liefern.
Die Solaranlage für den Inselbetrieb muss in der Lage sein, alleine die Stromversorgung zu übernehmen, ohne dass ein externes Netz zur Synchronisierung da ist. Das kann nicht jede Anlage. (Urs Mansmann)
Dieser Inselbetrieb ist für Unternehmen interessant, etwa wenn bei einem Blackout Kühlware zu verderben droht. Auch Krankenhäuser sind auf ausfallsichere Stromversorgung angewiesen. Privatnutzer können die autarken Anlagen für Ferienhäuser nutzen, die keine externe Stromversorgung haben; sie benötigen dazu einen passenden Stromspeicher. Für die übliche PV-Installation auf dem heimischen Dach sind die Ersatzstrom-fähigen Anlagen zu teuer.
Verzugszinsen
Im Fall von Marco H. hat sich die Bearbeitung der Anträge auf Solarvergütung immer wieder verzögert; der Netzbetreiber schob dies auf die ungewöhnlich hohe Anzahl an Neuanmeldungen. Das lässt c’t-Redakteur Urs Mansmann allerdings nicht gelten. Der Netzbetreiber hätte ausreichend Ressourcen bereitstellen müssen, um die Nachfrage in angemessener Zeit zu bewältigen, fordert Mansmann. Er müsse also entweder mehr Personal einstellen oder die Bearbeitung an einen Dienstleister outsourcen. Leider berücksichtigt das ansonsten recht umfassende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) derartige Verzögerungen im Ablauf nicht. Aber es hat säumige Schuldner auf dem Schirm.
Wird die Einspeisevergütung zu spät ausgezahlt, stehen Kunden ab dem Tag nach der ersten ausgefallenen Zahlung Verzugszinsen zu. Die Höhe hängt vom Basiszinssatz ab, der in Deutschland zweimal im Jahr angepasst wird, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis. Auf diesen werden neun Prozentpunkte bei Unternehmen und fünf Prozentpunkte bei Privatkunden aufgeschlagen. Für Privatkunden wären es aktuell insgesamt knapp 7,3 Prozent. Für eine 15 Monate verzögerte monatliche Zahlung in Höhe von 38 Euro – das war die Vergütung für Marco H. – wären laut Mühleis über 60 Euro Verzugszinsen fällig.
Die technische Inbetriebnahme und die formelle Anmeldung gehen Hand in Hand. Sie gelingen nicht immer zeitnah, doch sobald der Netzbetreiber den PV-Strom abnimmt, ist er automatisch in der Zahlungspflicht, weiß Mühleis. Im c’t-Verbraucherschutz-Podcast beleuchtet er mit Mansmann und c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann die zugehörigen Regelungen im EEG. Die drei diskutieren, wie Verbraucher gegen Netzbetreiber vorgehen können, um ihre Forderungen durchzusetzen. Außerdem sprechen sie über den Inselbetrieb von Photovoltaikanlagen und warum Betreiber sicherstellen müssen, dass dabei kein Strom ins Netz fließt.
Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Marco H.: Netzbetreiber EAM bleibt Solarvergütung schuldig
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(uk)
Künstliche Intelligenz
Mögliche OpenAI-Bevorzugung: Apple will Klage von xAI abweisen lassen
Apple wehrt sich gegen eine Klage der Elon-Musk-Unternehmen X und xAI, die dem iPhone-Hersteller vorwerfen, im App Store anderen KI-Anwendungen den Vorzug vor Grok zu geben. Die Klage, die Apple unter anderem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorwirft, beruhe auf „Spekulation über Spekulation“, heißt es in einer Eingabe des Unternehmens an den US District Court für den Northern District of Texas. Musk meint, dass Apple Konkurrenten seiner KI-App Grok im App Store bevorzugt – und hier insbesondere OpenAI mit ChatGPT. X und xAI haben neben Apple deshalb auch OpenAI verklagt (X Corp. v. Apple Inc., 25-cv-00914) .
Apple: Sprechen mit allen
X hatte unter anderem vorgebracht, dass Apple keine Partnerschaft mit OpenAI eingehen dürfe, „ohne gleichzeitig mit jedem anderen generativen KI-Chatbot eine Partnerschaft einzugehen – unabhängig von Qualitäts-, Datenschutz- oder Sicherheitsaspekten, technischer Machbarkeit, Entwicklungsstand oder wirtschaftlichen Bedingungen“. Apples Anwälte argumentieren, dass das US-Wettbewerbsrecht dies „natürlich nicht“ voraussetze.
Apple beantragt damit, die Klage abzuweisen. X und xAI fordern Milliarden Dollar an Schadenersatz wegen angeblicher Günstlingswirtschaft. Zusammen mit OpenAI seien Innovationen in der KI-Industrie ausgebremst und der Kundschaft Auswahlmöglichkeiten genommen worden. Insider verweisen unter anderem darauf, dass es seit längerem Gespräche zwischen Apple und Google über Gemini gibt. Tatsächlich hatte Alphabet-Chef Sundar Pichai dies bereits öffentlicht bestätigt.
Streit um die App-Store-Charts
Der Rechtsstreit zwischen Apple und OpenAI sowie X und xAI begann, nachdem Elon Musk Apple vorgeworfen hatte, die App-Store-Charts zu manipulieren. Nur ChatGPT könne Nummer eins werden und kein Wettbewerber, behauptete er. Interessanterweise gelang es dann später allerdings Googles eigener Gemini-App, wegen des beliebten Bildmodells Nano Banana ChatGPT wiederum vom Thron zu stoßen.
Musk störte sich in einem X-Posting auch daran, dass weder Grok noch X in den „Must have“-Empfehlungen des App Stores auftauchen, obwohl beide Apps hohe Chartplatzierungen und damit viele Downloads auf iPhones innehätten. „Macht ihr politische Spielchen? Was ist da los?“, schrieb er. In der Klage heißt es unter anderem, die Partnerschaft zwischen OpenAI und Apple sei illegal. Keine andere KI-App sei in der Lage, sich derart tief in iOS zu integrieren. Nutzer hätten damit bereits einen Chatbot, den sie über Siri ansprechen können – und seien deshalb weniger interessiert, andere KI-Apps herunterzuladen.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Telekom Deutschland beruft neuen Technikchef
Mit dem Aufstieg von Abdu Mudesir in den Vorstand der Telekom rückt Alexander Jenbar auf den Posten des Technikchefs für Deutschland nach. Das teilte die Deutsche Telekom am Donnerstagabend in Bonn mit. Jenbar kommt von T-Mobile Polska, wo er bisher als Chief Technology and Innovation Officer (CTIO) im Vorstand saß.
Jenbar bringt jahrzehntelange Erfahrung in der Branche mit. Der 52-jährige Österreicher war seit September 2022 Mitglied des Vorstands bei T-Mobile Polska. Zu seinen vorherigen Stationen gehören Telekom Romania, TDC Net in Dänemark sowie A1 Telekom Austria. Davor war er unter anderem in Thailand und Deutschland tätig.
„Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem starken Team der Telekom Deutschland die nächsten Innovationsschritte zu gehen“, erklärt Jenbar. „Unsere Mission ist klar: Wir wollen Glasfaser- und Mobilfunknetze weiter konsequent ausbauen und die Telekom zur Nummer eins im digitalen Markt machen.“
(Bild: heise medien / Volker Briegleb)
Mudesir rückt in Vorstand auf
Mudesir hat zum 1. Oktober den Vorstandsposten für Technologie und Innovation von Claudia Nemat übernommen, die das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt. In Nemats 2016 neu geschaffenem Ressort verantwortete er als CTO die Technik der Telekom-Gruppe, mit dem Ausscheiden von Walter Goldenits 2022 übernahm Mudesir auch die Rolle des Technikchefs der Telekom Deutschland.
Mudesir hat in Bremen Computerwissenschaft und Elektrotechnik studiert. 2010 promovierte er mit einer Arbeit über drahtlose Kommunikationstechnik. Seit 2018 ist er bei der Deutschen Telekom. Seine beruflichen Stationen vor der Telekom waren bei der Unternehmensberatung Altran und dem Ausrüster Huawei.
„Ich danke Abdu Mudesir für die wertvolle Arbeit mit dem Technik-Team und all die Erfolge, die unseren Kundinnen und Kunden ein überragendes Netzerlebnis bieten“, sagt Telekom-Deutschlandchef Rodrigo Diehl. „Abdu hat die Digitalisierung Deutschlands und die Nutzung von KI in unserem Netz maßgeblich vorangetrieben. Mit Alexander Jenbar konnten wir einen sehr versierten Technik-Experten als Nachfolger gewinnen.“
Nemat nimmt ihren Hut
Nemat hatte im Mai ihren vorzeitigen Abschied von der Telekom angekündigt. Sie hat dem Vorstand der Telekom 14 Jahre angehört. Die studierte Physikerin hat in ihrer Zeit bei der Telekom grundlegende technologische Fortschritte begleitet wie zuletzt die Künstliche Intelligenz.
Nemat galt neben dem ehemaligen Deutschlandchef Srini Gopalan als eine Kandidatin für die Nachfolge von Vorstandsboss Tim Höttges. Nachdem der Aufsichtsrat Anfang des Jahres Höttges Vertrag noch einmal verlängert hatte, entschied sie sich, zu neuen Ufern aufzubrechen. Gopalan war in die USA gegangen und wird nächster CEO der US-Tochter T-Mobile.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Athena1 wird Europas erster Rüstungs-Prozessor
Regierungen und Hersteller in der EU sollen ab dem zweiten Halbjahr 2027 den europäischen Prozessor Athena1 kaufen können. Der französische Chipdesigner SiPearl entwirft ihn im Rahmen der European Processor Initiative (EPI).
Athena1 nutzt offenbar das identische oder weitgehend gleiche CPU-Die wie der bereits angekündigte Rhea1. Das Herzstück bilden 80 ARM-Kerne vom Typ Neoverse V1, beim Athena1 allerdings ohne flottes High-Bandwidth Memory (HBM2e) direkt auf dem CPU-Träger. Der Prozessor ist zwingend auf DDR5-Speicher angewiesen. Diese Bauweise macht die CPU günstiger.
Auch für die Rüstungsindustrie
SiPearl nennt drei Anwendungsfelder: Regierung, Rüstungsindustrie sowie Luft- und Raumfahrt (Aerospace). Ein kurzes Vorstellungsvideo zeigt explizit Kampfgerät als Einsatzgebiet. Es ist das erste Modell für diesen Zweck.
Insbesondere in der Rüstungsindustrie und Luft- sowie Raumfahrt stört die alte Technik nicht: Dort ist die Leistung zweitrangig, viel wichtiger ist die Zuverlässigkeit, insbesondere in unterschiedlichen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Strahlung). Die Neoverse-V1-Kerne stammen noch aus dem Jahr 2022, der angestrebte 7-Nanometer-Fertigungsprozess von vor 2020. Außer einer 80-Kern-Version kommen auch Varianten mit 64, 48, 32 und 16 CPU-Kernen.
Der taiwanische Chipauftragsfertiger TSMC produziert sowohl Rhea1 als auch Athena1 – eine europäische Alternative mit einem geeigneten Fertigungsprozess gibt es nicht. Unklar ist, ob das Athena1-Chipdesign von Rhea1 abweicht, etwa um den Prozessor besser gegen Umwelteinflüsse abzuhärten.
TSMC übernimmt zunächst auch die weitere Verarbeitung der Chips, setzt sie also unter anderem auf ihre Träger (Packaging). SiPearl will das Packaging später nach Europa holen, um die hiesige Industrie zu stärken.
(mma)
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