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Vorstellung Nissan Leaf 2025: Besser als zuvor, doch reicht das?


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In der schnelllebigen Nachrichtenwelt ist es fast schon ein wenig in Vergessenheit geraten: Über viele Jahre hinweg war der Nissan Leaf das meistverkaufte Elektroauto der Welt. Doch als die Zulassungszahlen von Elektroautos allgemein deutlich anstiegen, war der Leaf meistens nicht die erste Wahl, obwohl die Preise in den großen Autobörsen zuletzt ziemlich entgegenkommend waren. Drei Dinge wollte Nissan mit dem Modellwechsel vorrangig angehen. Ob das reicht, um an frühere Erfolge anzuknüpfen, ist fraglich.

Bislang gab es zwei Batterien mit 39 und 59 kWh netto. Sie konnten über einen CHAdeMO-Stecker mit maximal 50 kW aufgeladen werden. An Wechselstrom war nur einphasiges Laden mit bis zu 6,6 kW möglich, was sich beispielsweise an öffentlichen Ladesäulen nutzen lässt. Damit war gegen die modernere Konkurrenz nichts mehr auszurichten. Die gute Nachricht ist: Nissan hat hier deutlich nachgelegt. Der Leaf teilt sich unter anderem mit Renault die Plattform CMF-EV.

Der dritte Leaf bekommt den in Europa weitverbreiteten CCS-Stecker, und das offenbar sogar in zweifacher Ausführung. Denn die ersten Bilder zeigen jeweils eine Ladeklappe in den vorderen Kotflügeln. Zwei Antriebsstränge sind geplant. Das Basismodell mit 130 kW und 345 Nm bekommt eine Batterie mit 52 kWh. Geladen werden kann diese Batterie mit maximal 105 kW. Da bietet der größere Speicher mit 75 kWh etwas mehr. Er lässt sich mit bis zu 150 kW laden. Dann bietet der Antrieb mit 160 kW etwas mehr Leistung. Doch auch wenn Nissan betont, in 14 Minuten 250 km Reichweite nachladen zu können: Neue Bestwerte lassen sich hier nicht ablesen.


Ob der dritte Nissan Leaf ein vor Schönheit strotzendes Modell ist – oder eben nicht – sei dem Urteil des Lesers überlassen. (Bild:

Nissan

)

Zumal auch die durchschnittliche Ladeleistung in beiden Fällen keine Spitzenposition anstrebt. Die 60 Prozent zwischen einem Ladestand von 20 und 80 Prozent sollen in rund 30 Minuten nachgeladen sein. Bei der kleinen Batterie wären das 31,2, bei der großen 45 kWh. Die durchschnittliche Nettoladeleistung liegt in diesem Fenster demnach bei etwa 62 bzw. 90 kW. An Wechselstrom kann dreiphasig mit 11 kW geladen werden. Auch an dieser Stelle also keine außergewöhnliche Fähigkeit, wohl aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem veralteten Vorgänger. Die Reichweite im WLTP gibt Nissan mit 436 und 604 km an.

Ob eine Wärmepumpe zur Serienausstattung gehören wird, steht noch nicht fest. Nissan zufolge hat man reichlich Entwicklungsarbeit in die Temperaturregelung der Batteriezellen gesteckt. Eine Vorkonditionierung der Zellen lässt sich in die Routenplanung integrieren. Dabei werde unter anderem der Streckenverlauf in die Berechnung einbezogen, schreibt Nissan.

Der Leaf war einst das erste Großserien-Elektroauto, dessen Batterie sich auch als Speicher fürs Haus einbinden ließ. Genutzt haben das vermutlich nur sehr wenige Menschen, denn die Batterie war damals mit einem Energiegehalt von 24 kWh brutto einerseits recht klein, der technische Unterbau in der Garage damals enorm teuer. Die dritte Generation kann auf Vehicle-to-load und Vehicle-to-home, allerdings nicht auf allen Märkten. In Europa kann die Batterie für externe Verbraucher mit bis zu 3,6 kW angezapft werden. In Vorbereitung ist Vehicle-to-Grid. Damit würde die Chance bestehen, sich mit dem Leaf am Strommarkt zu beteiligen.

Mit 4,35 m ist der dritte Leaf rund 14 cm kürzer als sein Vorgänger. Die Umstellung auf das Format SUV bringt eine höhere Sitzposition mit sich, vor allem aber eine Positionierung im global am stärksten nachgefragten Segment. Auf einer ersten kleinen Proberunde erwies sich das Fahrwerk als komfortabel statt übertrieben auf Dynamik geschminkt. Nur Querfugen im kurzen Abstand werden etwas hölzern verarbeitet. Vier Stufen der Rekuperation werden geboten, wobei die Bandbreite von Ein-Pedal-Fahren bis zum Segeln reicht. Auffällig war auf den wenigen Kilometern eine bemerkenswert sorgsame Geräuschdämmung.

Wie die Franzosen hat auch Nissan entschieden, kein Infotainmentsystem mehr selbst zu entwickeln. Genutzt wird stattdessen Android Automotive, versehen mit einer eigenen Oberfläche. Ausgespielt wird das über ein Head-up-Display und zwei Bildschirme, die eine Diagonale von 14,3 Zoll haben. Keine gute Idee sind die glänzenden Kunststoffflächen auf dem Lenkrad, die rasch verschmieren. Gegen Aufpreis bietet Nissan ein großes Glasdach, das sich auf Knopfdruck verdunkeln lässt. Geöffnet werden kann es nicht.


Schatten und Licht: Die Schalter für die Fahrstufen sind grobschlächtig und passen optisch nicht ins Gesamtbild. Ungewöhnlich elegant dagegen ist der Übergang von Armaturenbrett und Türverkleidung. (Bild:

Nissan

)

Der dritte Leaf bietet endlich die gängigen Lademöglichkeiten, kann schneller laden und weiter fahren als sein Vorgänger. Doch das Umfeld hat sich seit der Premiere der Baureihe im Jahr 2010 grundlegend verändert. Die Konkurrenz ist hart, und Nissans Absage an herausragenden Merkmalen wird sich im Preis spiegeln müssen, wenn das E-SUV kein reines Nischenprodukt bleiben soll. Welche Vorstellungen Nissan in dieser Hinsicht hat, wird vermutlich Anfang nächsten Jahres deutlich, wenn die erste Preisliste vorliegt. Der Verkauf in Europa soll im Frühjahr 2026 beginnen.

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(mfz)



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Gothic 1 Remake erscheint später, Entwickler teasern mögliches Gothic 2 Remake


Der Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erhält erst im kommenden Jahr ein Remake. Entwickler Alkimia Interactive gab unter anderem auf Steam bekannt, dass das ursprünglich für dieses Jahr angekündigte „Gothic 1“-Remake erst Anfang 2026 für PC, Playstation 5 und Xbox Series X/S erscheinen soll.

Konsolenbesitzer können jedoch bereits jetzt einen Vorgeschmack in Form einer spielbaren Demo erhalten. Der seit Februar für den PC verfügbare „Nyras Prologue“ steht nun auch für PlayStation- und Xbox-Konsolen zum Download bereit. Es handelt sich um einen separaten Spielabschnitt, der im Hauptspiel vermutlich nicht enthalten sein wird.

Wer die Trilogie in originalgetreuerer Form auf Konsolen nachholen möchte, wird im kommenden Jahr ebenfalls bedient. THQ Nordic hat auch eine „Gothic Classic Trilogy“ angekündigt. Dabei handelt es sich um nur leicht angepasste Umsetzungen der ersten drei Teile, mit Gamepad-Unterstützung und aktualisierter Steuerung. Sie werden 2026 für PS5, PS4, Xbox Series X/S und Xbox One erscheinen. Für Nintendo Switch gab es bereits Ports von Gothic 1 und 2.

Gegenüber Tech4Gamers verriet THQ Nordic zudem bereits erste Ideen zu einem möglichen „Gothic 2“-Remake. Ob es den Titel wirklich geben wird, steht zwar noch nicht fest, aber der Publisher erläuterte bereits einige mögliche Unterschiede im Vergleich zum Remake von Teil 1: „Glücklicherweise gibt es bei „Gothic 2″ weit weniger, was mechanisch geändert oder verfeinert werden muss, da es meiner Meinung nach bereits ein ziemlich solides Paket ist und weniger Handlungs- oder Story-Lücken aufweist, die gefüllt werden müssen“, so der Sprecher von THQ Nordic gegenüber dem Hardware-Magazin.

Beim Remake von Teil 1 werde das Team hingegen einige Inhalte in der Spielwelt hinzufügen, die seinerzeit nicht ganz fertiggestellt wurden. Dazu gehöre die verlassene Mine, die sich neuerdings erkunden lasse. Auch Änderungen an der Geschichte, zusätzlichen Nebenquests und eine „neue Behandlung der Ork-Kultur“ erwähnte THQ Nordic im Gespräch mit Tech4Gamers.

Piranha Bytes veröffentlichte seinen Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erstmals im Jahr 2001. Das Ruhrpott-Studio gibt es mittlerweile nicht mehr, die Angestellten wurden im vergangenen Jahr entlassen.


(jpw)



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Vorsicht, Kunde! – Paket kommt nicht an


Pakete gehen mitunter verloren, dann ist in den meisten Fällen zunächst der Paketdienst gefragt, zuweilen auch der Versender. Rechtsanwalt Niklas Mühleis klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?

Bei einem missglückten Versand hängt die Haftung vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister, dem sogenannten Gefahrübergang.

Der Versender in dem im c’t-Podcast behandelten Fall hatte sein Paket aufgrund einer Überlänge zusätzlich versichert. Ob eine solche Zusatzversicherung beim Verlust zuständig ist, hängt von den in den AGB festgehaltenen Bedingungen ab – beim zufälligen Untergang einer Sache, etwa bei höherer Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Standardmäßig sind Pakete beim Versand ohnehin bis 500 Euro versichert, allerdings gibt es hier einige Konditionen, die eine Schadensbegleichung ausschließen.

„Wenn ich eine spezielle Transportversicherung abschließe, kann es sein, dass ich bessere Konditionen bekomme.“ (Urs Mansmann)

c’t-Redakteur Urs Mansmann rät dringend, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, da sie beim Transport auch mal rauer behandelt wird. War sie nicht ausreichend verpackt, ist der Transportdienstleister aus der Haftung. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen, statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung an einem sicheren Platz am Haus zu erteilen. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann weist darauf hin, dass im Fall einer Abstellgenehmigung Pakete nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie am vereinbarten Ort (vermeintlich) abgelegt hat oder sie aus (vermeintlich) sicheren Ablageort gestohlen wurden.

Geht ein Paket verloren, sollten Betroffene einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann sie verschickt wurde und mit welcher Liefernummer quittiert. Zusätzlich sollten sie sämtliche Belege anhängen, eine angemessene Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen, rät Rechtsanwalt Mühleis.

Als Frist hält Mühleis zwei Wochen für ausreichend, etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Darin heißt es „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das … Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld zwischen Sender und Empfänger auf sich hat, klären die drei in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“.

Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Andreas K.: Lange Reaktionszeiten bei DPD

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(uk)





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Die Orchestrierung und Automatisierung durch Kubernetes erfordert es, die große Angriffsfläche, Multi-Tenancy und die Integration mit CI/CD-Pipelines durch starke Security-Maßnahmen vor Angriffen zu sichern.

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