Apps & Mobile Entwicklung
Warum das Ad-hoc-Laden richtig teuer zu stehen kommen kann!
Das Prinzip klingt verlockend: Einfach an eine Ladesäule fahren, ohne Vertrag, und direkt per Kreditkarte oder App bezahlen. Seit der AFIR-Verordnung (April 2024) ist das rechtlich vorgeschrieben. Aber: Die Realität schlägt oft zu.
In einer aktuellen ADAC-Stichprobe zeigten sich Preisunterschiede von bis zu 62 Prozent. Beispiel EnBW: Stationärer Vertragspreis liegt bei 59 Ct/kWh bei einem Tarif ohne Grundkosten, Ad-hoc-Laden kostet satte 87 Ct/kWh. Auch bei MER oder E.ON klaffen Welten. Nur wenige Anbieter wie Allego, Fastned oder EAM bieten identische Preise.
Netzwerke mit versteckten Kostenpunkten
Viele Anbieter haben die per Vertrag günstigen Kilowattstundenpreise bewusst gestaltet – aber nur für registrierte Nutzer. Wer als Ad-hoc-Fahrer lädt, leistet oft den Aufschlag.
Und als ob das nicht schon genug wäre, mischt sich noch ein zweiter Kostenfaktor ein:
- Vorautorisierungsgebühren: Bis zu 150 Euro werden bei Start des Ladevorgangs auf der Karte blockiert – oft lange, bis das Geld wieder freigegeben wird. Bei Debitkarten bedeutet das: monatelange Kontosperre.
Für Reisende, die spontan nachladen müssen, können diese versteckten Gebühren echte Störfaktoren sein – sowohl preislich als auch im Alltag.
Digitale Hürden bei bestehenden Säulen
Obwohl seit April 2024 der einfache Kartenzahlungsmechanismus gesetzlich vorgeschrieben ist, dürfen viele Alt-Schnelllader noch bis Ende 2026 ausschließlich via App oder QR-Code abrechnen. Ohne App seid Ihr hier ausgesperrt – trotz Ladesäule.
Der ADAC fordert eine Markttransparenzstelle für Stromladesäulen – ähnlich wie bei Benzin. 96 Prozent der Befragten wünschen sich klare Preiskennzeichnung direkt an der Zapfsäule. Aktuell erfahrt Ihr den exakten Preis oft erst nach Ladevorgangsstart oder auf der Rechnung.
Was bedeutet das für Euch?
Ihr könnt tatsächlich viel sparen – wenn Ihr:
- Euch eine Ladekarte oder App eines Großanbieters zulegt (z. B. EnBW, MER),
- Vertragstarife nutzt – und so oft 20–30 Prozent günstigere Preise bekommt,
- Apps im Vorfeld installiert habt, damit Ihr bis 2026 keine Schranken erwischt.
Ad-hoc kann also theoretisch sehr bequem sein – aber teuer. Wer auf der Strecke clever unterwegs sein will, steigt auf Vertragstarife um. Ihr könnt so nicht nur ordentlich sparen, sondern umgeht auch böse Überraschungen bei der Abrechnung.
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Dokumentation: Entwickler blicken auf 25 Jahre Crytek zurück
In einer Dokumentationsreihe blickt das deutsche Entwicklerstudio Crytek zurück auf 25 Jahre der eigenen Geschichte. Die erste Episode blickt auf die Anfänge mit der Tech-Demo X-Isle im Jahr 2000, aus der später der Ego-Shooter Far Cry entstand. Im Jahr 2007 sorgte Crysis für eine neue Messlatte bei Grafik und Anforderungen.
Crytek wurde bereits 1997 von den drei Brüdern Faruk, Avni und Cevat Yerli gegründet, aber erst 1999 zu einem richtigen Unternehmen angemeldet. Alles begann mit einem vom Vater gekauften PC, der vorgeblich für Studienzwecke der Brüder dienen sollte, doch dann zum Spielen eingesetzt wurde.
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Verbot ab 1. August! Diese Technik-Geräte dürfen bald nicht mehr verkauft werden
Ab dem 1. August gibt es eine neue Verordnung, die feste Regelungen für Technik-Geräte vorschreibt, die WLAN oder Bluetooth als Funkschnittstelle nutzen. Bereits Anfang 2025 wurden die Maßnahmen vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik angekündigt. Hersteller müssen auf das Verbot reagieren und neue Anforderungen für ihre Geräte erfüllen. Sonst ist der Verkauf von Technik-Produkten verboten.
Neue Norm für WLAN und Bluetooth
Ab August gelten neue Regeln für Hersteller, die technische Geräte in der EU verkaufen. Um Technik-Produkte wie gewohnt auf dem europäischen Binnenmarkt verkaufen zu dürfen, müssen alle rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Cybersicherheit eingehalten werden. Dafür wurde die CE-Kennzeichnung ausgeweitet. Neu ist sie nicht. Sie kennzeichnet, ob ein technisches Gerät sicher ist und ob die Gesundheits- und Umweltanforderungen der EU erfüllt wurden.

Einen ähnlichen Standard soll es für Bluetooth und WLAN geben. In Zukunft soll die digitale Sicherheit inbegriffen sein – also vor unbefugtem Zugriff und Manipulation. Hersteller müssen die Absicherung vertraulicher Kommunikation durch Geräte und regelmäßige Updates gewährleisten. An der Entwicklung der neuen Norm war das BSI (Bundesamt für Sicherheit) entscheidend beteiligt.
Verbot ab 1. August: Welche Produkte betroffen sind
Die Verordnung basiert auf der Funkanlagenrichtlinie (Radio Equipment Directive – EU-Richtlinie (2014/53/EU)) und wurde durch die Verordnung 2022/30/EU finalisiert. Die Einhaltung der Richtlinien wird durch die Bundesnetzagentur überwacht. Bis dato war ein Nachweis nur durch eine dedizierte Prüfstelle möglich gewesen. Laut Claudia Plattner, Präsidentin des BSI wird so „das Cybersicherheitsniveau in Deutschland und Europa deutlich erhöht.“
Zusammenfassend müssen Hersteller sicherstellen, dass technische Geräte vor digitalen Angriffen und Manipulationen sicher sind. Geräte, wie zum Beispiel Smartphones, Smartwatches, Saugroboter oder Smart-TVs sind betroffen. Vorsicht ist für Kunden dennoch geboten. Die CE-Kennzeichnung gibt keine Auskunft über die Qualität des Technik-Produkts. Nur die Mindestanforderung für die Sicherheit des Produkts ist gewährleistet.
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Nvidia N1x: GPU des PC-Chips scheint der RTX 5070 zu entsprechen
Nvidias N1x-Chip, der in Zusammenarbeit mit MediaTek entwickelt wird, soll der Gerüchteküche zur Folge auf Probleme bei der Entwicklung gestoßen sein, hat sich mittlerweile jedoch schon einmal im Geekbench gezeigt. Das lässt auf die vermutliche Gaming-Leistung schließen.
So meldet der Geekbench beim Nvidia N1x „48 Compute Units“. Compute Unit entspricht zwar AMDs Namensschema, Nvidia verwendet dafür die Bezeichnung „Streaming Multiprocessors“, kurz SM, doch steht beides letztlich für dasselbe: einen Block, der verschiedene Ausführungseinheiten enthält. Falls der N1x-SoC gleich aufgebaut ist wie Nvidias Desktop-Grafikkarten – wie anzunehmen ist – lässt sich daraus schließen, dass der Chip über 6.144 Shadereinheiten verfügen wird. Das entspricht der Anzahl einer GeForce RTX 5070 (Test).
Genauso viele Shadereinheiten wie die RTX 5070
Denn pro Streaming Multiprocessor verbaut Nvidia bei der Blackwell-Architektur sowie auch bei mehreren vorherigen Designs 128 FP32-ALUs. 48 SMs × 128 ALUs ergeben 6.144 Shader, genauso viele wie die GeForce RTX 5070. Das bedeutet zwar nicht, dass der Nvidia N1x über dieselbe GPU-Leistung wie die GeForce RTX 5070 verfügen wird, denn dies hängt ebenso vom Takt, der Speicherbandbreite und letztlich der TDP ab. Die Grafikkerne sind aber auf jeden Fall ähnlich aufgebaut.
Apropos Takt: Der Geekbench-Eintrag nennt 1.048 MHz für den Nvidia N1x, das finale Produkt wird aber mit Sicherheit deutlich höher takten. Entweder handelt es sich um einen Auslesefehler, was immer mal wieder passiert, oder schlicht um einen Prototypen, der noch mit stark verringertem Takt arbeitet. Darüber hinaus nennt der Eintrag zwei CPU-Cluster mit jeweils 10 ARM-CPU-Kernen, insgesamt also 20, die mit einem Basis-Takt von 4,0 GHz arbeiten, und noch einen 128 GB großen Speicher, 60 GB sind der Grafikeinheit zugeordnet.
Nvidia N1x und GB10 scheinen identisch konfiguriert zu sein
Damit entspricht der Nvidia N1x offenbar dem GB10-Superchip, zumindest was die Konfiguration von CPU sowie GPU betrifft. Inwieweit der Chip physikalisch aber identisch ist oder ob es sich doch um zwei verschiedene, aber sehr ähnlich konfigurierte SoCs handelt, ist noch unklar.
Was es natürlich ebenso noch gibt, ist einen Geekbench-Score, der letztendlich aber nichts aussagt. Allein deswegen, da der Benchmark ohnehin merkwürdige Ergebnisse erzeugt und weil Prototypen-Hardware teils deutlich langsamer als das finale Produkt läuft. Das lassen auch die Ergebnisse des Nvidia N1x vermuten, denn mit einem Open-CL-Score von 46361 Punkten wäre der SoC langsamer als eine GeForce RTX 2060.
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