Künstliche Intelligenz
Warum die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes kaum vorankommt
Der Digitalisierungspakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) läuft bald aus. Man kann also fragen: Was ist in der Zeit (und mit dem Geld) für den ÖGD passiert? Als Informatiker im ÖGD habe ich den Pakt mehrere Jahre begleitet. Dabei sind mir einige Punkte begegnet, die sinnbildlich für die stockende Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland stehen.
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Zunächst: Was macht der ÖGD?
Was der ÖGD macht, ist je nach Bundesland unterschiedlich, aber beispielhaft: Schuleingangsuntersuchungen, Gesundheitszeugnisse für Tätigkeiten mit Lebensmitteln, Untersuchungen von Beamtenanwärtern, Trink- und Badewasserüberwachung, Aufbewahrung von Totenscheinen – und im Pandemiefall spielt er eine zentrale Rolle. Gesundheitsämter organisieren Kontaktnachverfolgung und Quarantäneanordnungen. In der Pandemie lief das nur bedingt gut: Prozesse blieben unverändert, Kapazitäten fehlten, also wurde Personal aufgestockt, teils mit Unterstützung der Bundeswehr.
Parallel entstanden privatwirtschaftliche Lösungen wie die Luca-App. Es ging weiter – aber nicht strukturell besser. Der Digitalisierungspakt sollte die Ämter widerstandsfähiger machen: digitaler, effizienter, souveräner. Ambitionierte und notwendige Ziele. Doch der Zustand der Verwaltungsdigitalisierung ist bekannt.
Kommunen setzen eher auf private Anbieter
Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes sollen Verwaltungsleistungen digital verfügbar sein, etwa die Infektionsschutzbelehrung. Dafür existiert theoretisch eine EfA-Leistung („Einer für Alle“), entwickelt in Niedersachsen. Ziel: einheitliche, nachnutzbare Lösungen. Eine Leistungsbeschreibung ist öffentlich einsehbar. In der Praxis setzen viele Kommunen jedoch auf private Anbieter wie das Technologiezentrum Glehn, das nach eigener Darstellung einen erheblichen Marktanteil hat. Die Belehrung wird dort vollständig abgewickelt, Kostenpunkt meist rund zehn Euro pro Vorgang. Das entspricht in manchen Bundesländern einem erheblichen Teil der Gebühr.
Die Identifizierung erfolgt je nach Anbieter über Video-Ident-ähnliche Verfahren oder KI-gestützte Bilderkennung – also biometriebasiert. Die bundeseinheitliche BundID ist als Authentifizierungslösung vorgesehen, wird aber nicht durchgängig genutzt. Die niedersächsische EfA-Lösung wurde zunächst beschafft, später jedoch ohne große Ankündigung eingestellt. Kommunen konnten sie nicht eigenständig weiterführen, da nur vom Land bestimmte Stellen EfA-Leistungen beantragen dürfen. Da die Belehrung OZG-pflichtig ist, blieb vielerorts nur der Weg über private Anbieter.
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Ursachen sind komplexe föderale Strukturen, bürokratische Verfahren, fehlende IT-Fachkräfte und politische Prioritätenwechsel. Ergebnis: Eine öffentliche, einheitliche Lösung existiert – setzt sich aber nicht durch. Beschaffungswege sind unübersichtlich, Entscheidungen auf Landesebene können alle Kommunen ausschließen. So entsteht keine nachhaltige digitale Souveränität.
Bestrebungen zur Vereinheitlichung waren da
Auf Landesebene gab es Bestrebungen zur Vereinheitlichung von Fachanwendungen, etwa durch ÖG-Digital und später GA-Lotse. Während ÖG-Digital wenig überzeugte, wirkte GA-Lotse als offene, moderne und technisch durchdachte Lösung vielversprechend.
In einem landesweiten Austausch zur Präferenz wurde die Diskussion aus meiner Sicht stark moderiert. Pro- und Contra-Listen zeichneten ein verzerrtes Bild. Am Ende blieb alles beim Alten: Die Ämter nutzen weiter ihre bestehenden Systeme. Hinzu kommt das Timing: Die Initiative startete faktisch erst im letzten Förderjahr. Zuvor waren bestehende Systeme mit Fördermitteln ausgebaut worden. Ein sofortiger Wechsel hätte diese Investitionen entwertet – intern wie gegenüber Steuerzahlern schwer vermittelbar.
Unser Amt nutzt OctoWareTN. Ich war offen für GA-Lotse, auch aus Gründen digitaler Souveränität. Doch die Vorteile offener Lösungen wurden kaum vermittelt. Stattdessen stand oft das Interesse an standardisierter Datenlieferung im Vordergrund. Die Umstellungsarbeit hätten die Ämter getragen – ohne klaren Mehrwert.
Unabhängig vom System zeigt sich ein Grundproblem: Fachanwendungen werden häufig nur als Datenbank genutzt, wie eine komplexe Excel-Tabelle. Funktionen wie automatisierte Dokumentenerstellung bleiben ungenutzt oder unbekannt. Prozessänderungen stoßen auf Widerstand, ein Dokumentenmanagementsystem gilt als Zumutung. Oft fehlen Zeit und Know-how, sodass Systeme stagnieren und als „digitale Papierakte“ dienen.
Spezialisierte IT-Fachkräfte rar
Strukturiertes Projektmanagement war in vielen Ämtern historisch nicht nötig. Kleinere IT-Projekte konnten improvisiert werden. Mit Fördermitteln in sechsstelliger Höhe funktioniert das nicht mehr. Es fehlt an langfristiger Planung, klaren Meilensteinen und Erfolgsmessung. Prioritäten wechseln nach Dringlichkeit, am Ende hat alles Priorität.
Die Projektverantwortlichen haben meist weitere Aufgaben, spezialisierte IT-Fachkräfte sind rar. Neue IT-Stellen – etwa nach E9c – bleiben oft unbesetzt. Die Betreuung der Fachanwendungen landet bei Personen, die „halt Computer können“. Zeit und Expertise für echte Weiterentwicklung fehlen.
Kurz: Es mangelt an Personal und Know-how, um Projekte dieser Größenordnung wirksam umzusetzen. Zusätzliche Abstimmungsebenen erhöhen die Trägheit.
Rechtsgrundlagen
Verwaltungshandeln braucht Rechtsgrundlagen, meist auf Landesebene. Das führt zu einem Flickenteppich. Beim Totenschein werden die Stammdaten beispielsweise zunächst im Standesamt erfasst, später im Gesundheitsamt erneut – inklusive fehleranfälliger Übertragungen. Technisch wäre eine digitale Schnittstelle möglich. In manchen Bundesländern existiert die Rechtsgrundlage dafür, in anderen nicht. Sinnvolle Arbeitserleichterungen scheitern so an fehlender Gesetzesgrundlage. Änderungen sind nicht absehbar.
Der Projekterfolg wird über ein Reifegradmodell gemessen, mit Kriterien wie Bürgerzentrierung, Interoperabilität und IT-Sicherheit. Es gibt mehrere Stufen, Mindestziele wurden definiert. Die Ämter melden regelmäßig ihren Stand. Da bei Nichterreichen Rückzahlungen drohen, entsteht ein Anreiz zur wohlwollenden Auslegung. Klare, einheitliche Kriterien fehlen, Interpretationen unterscheiden sich. Nicht jedes Amt wird vertieft geprüft. Das schwächt die Aussagekraft der Metrik erheblich.
Fazit
Nach mehreren Jahren Digitalisierungspakt bleibt der Eindruck: Die Prozesse sind vielerorts wie zuvor – nur mit besserer Hardware. Das Digitalisierungsvorhaben ist mit den aktuellen Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst einfach nicht machbar. Es gibt viele Problemgebiete, bei welchen der ÖGD teilweise nicht selbst aktiv werden kann, deren Ursprung auf Ebene der föderalen Verwaltung liegen. In vielen verschiedenen Strukturen wird zu viel Manpower hineingesteckt, ohne echte Ergebnisse.
Und das ist tragisch: Noch ist die Corona-Pandemie in Erinnerung, doch sobald weitere Jahre vergehen, gerät auch der Öffentliche Gesundheitsdienst wieder in Vergessenheit. Der beste Zeitpunkt für umfangreiche Reformen und Modernisierungen wäre jetzt gewesen, denn die nächste Pandemie wird irgendwann kommen. Es wäre schön, darauf vorbereitet zu sein. Stattdessen wird es offenbar wieder Lösungen wie die Luca-App geben. Hach, wie schön das damals mit der Luca-App war.
(mack)