Datenschutz & Sicherheit

Was darf die Polizei mit einkassierten Handys machen?


Wenn die Polizei ein Handy einzieht, darf sie dann alle Daten darauf auslesen? Unter anderem um diese Frage geht es bei einer Verfassungsbeschwerde, die der Journalist Hendrik Torner mit seiner Anwältin Gül Pinar und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhoben hat.

Anlass bietet das, was Torner im Jahr 2023 passiert ist: Am Rande einer Klima-Demo in Bamberg dokumentierte er eine polizeiliche Maßnahme. Dazu gehörten auch die Äußerungen der Polizist:innen. Torner nahm eine Sprachnachricht auf, die er sich selbst schickte. Die Polizist:innen sahen dadurch die Vertraulichkeit ihres Gesprächs verletzt. Sie beschlagnahmten sein Gerät und analysierten es mit einer Forensik-Software des Herstellers Cellebrite.

Dabei fanden sie jedoch mehr als die Sprachnachricht, an der sie ursprünglich Anstoß genommen hatten. Anhand von Fotos und Chatnachrichten auf dem Telefon erstellte die Polizei einen Bericht über Torners politische Aktivitäten. Das geht zu weit, findet der Journalist.

„Dass die Polizei meine Fotos gespeichert und ein Profil meiner politischen Aktivitäten erstellt hat, war ein massiver Eingriff in meine Privatsphäre und durch nichts gerechtfertigt,“ kritisiert er in einer Pressemitteilung. Als Journalist müsse er sich darauf verlassen können, dass vertrauliche Informationen dies auch blieben.

Grenzenlose Auswertung

Wann die Polizei Handys beschlagnahmen darf, ist genau geregelt. Beim Umgang mit den auf den Geräten befindlichen Daten fehlen laut der GFF jedoch Grenzen. „Wenn die Polizei bei einem beschlagnahmten Handy alle Daten auslesen darf, kann sie die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen – obwohl bislang nur ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht“, sagt der Jurist Davy Wang, der das Verfahren bei der GFF koordiniert.

Im Jahr 2023 hatten Recherchen von netzpolitik.org ergeben, dass kaum etwas bekannt ist über polizeiliche Beschlagnahmen von Handys – verlässliche Statistiken fehlen in den meisten Bundesländern. Ebenso fehlt eine Übersicht dazu, wie lange die Gerät einkassiert werden. Betroffene müssen teils einige Tage bis zur Auswertung und Rückgabe warten oder auch mehrere Monate. Immer wieder kritisierten Jurist:innen unklare Regelungen zu der Maßnahme.

Torner selbst musste von September 2023 bis August 2024 auf sein Smartphone warten. Dass das zu lang war, wurde bereits gerichtlich bestätigt. Nach einer Beschwerde urteilte das Landgericht Bamberg, die Beschlagnahme sei nur in den ersten drei Monaten rechtmäßig gewesen.



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