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Künstliche Intelligenz

Was mobile Klimaanlagen leisten: Drei Kühl-Geräte im Praxistest​


Bei 30 Grad und mehr in der Wohnung lässt sich weder sinnvoll arbeiten noch schlafen. Doch was tun, wenn es draußen und drinnen wochenlang heiß ist und die dringend notwendige Abkühlung ausbleibt? Eine echte Klimaanlage verspricht zwar Abhilfe, fest installieren darf die aber nur ein Fachmann. Für die meisten Mieter ist der notwendige Wanddurchbruch schlicht unmöglich.

Mobile Klimageräte lassen sich auch ohne bauliche Veränderungen betreiben. Zudem ist solch eine Anlage flexibler einsetzbar, arbeitet idealerweise also immer dort, wo man es gerade kühl braucht: beispielsweise tagsüber im Arbeits- und abends im Schlafzimmer. Die Flexibilität der Geräte kommt zwar mit einigen Nachteilen daher, doch die nimmt man gerne in Kauf, wenn die tropische Hitze im Zimmer nachlässt.

Wir wollten wissen, was die mobilen Klimaanlagen wirklich leisten. Liefern sie die notwendige Abkühlung, wie laut sind sie, wie viel Strom schlucken sie eigentlich und wie brauchbar sind die Apps? Dafür haben wir uns exemplarisch drei Modelle ins Büro geholt: das AEG AXP26U339CW Comfort 6000 für rund 360 Euro, das Medion Life X960HS für 380 Euro und das Premium-Gerät DeLonghi Pinguino PAC EX130 CST WIFI für rund 1000 Euro. Die Anlage von AEG ist eine der günstigsten Geräte mit App-Anbindung, das Medion-Gerät bietet sogar eine Heizfunktion und das DeLonghi-Modell verspricht viel Komfort über individuelle Einstellmöglichkeiten. Als besonders starkes Gerät muss es exemplarisch aufzeigen, welche Unterschiede bei Lautstärke und Kühlvermögen zu erwarten sind.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Was mobile Klimaanlagen leisten: Drei Kühl-Geräte im Praxistest​“.
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heise security Webinar: NIS-2 rechtssicher im Unternehmen umsetzen


Noch diese Woche will die Regierungskoalition das NIS-2-Umsetzungsgesetz im Bundestag vorlegen; so könnte es sogar noch 2025 in Kraft treten. Und mit NIS-2 stehen viele Unternehmen erstmals unter gesetzlicher Verpflichtung, ihre IT-Sicherheit auf ein definiertes Niveau zu heben. Dieses Webinar von heise security zeigt, wie Betroffene die neuen Anforderungen rechtssicher erfüllen.

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Die Herausforderung beginnt bereits bei der Frage, ob das eigene Unternehmen überhaupt unter die Regelung fällt. Verschärft wird die Situation durch die persönliche Haftung von Vorständen und Geschäftsführern. Diese tragen nicht nur die Verantwortung für die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, sondern unterliegen auch persönlichen Schulungspflichten. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert erhebliche Bußgelder. Und schlussendlich muss die IT-Sicherheit nicht nur zum Gesetz, sondern auch zum jeweiligen Unternehmen passen.

Deshalb ist es wichtig, sich umfassend und fundiert zu informieren. Unser Referent Karsten U. Bartels begleitet die IT-Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland seit dem ersten IT-Sicherheitsgesetz 2014 und kennt die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung. Im Webinar erläutert er zunächst, welche Unternehmen konkret betroffen sind und welche Fristen gelten. Anschließend zeigt er auf, welche Maßnahmen NIS-2 fordert und wie diese zu priorisieren sind.

Ein zentraler Punkt ist die Frage, was „Stand der Technik“ in der Praxis bedeutet und wie sich NIS-2 zu etablierten Rahmenwerken wie ISO 27001 oder dem BSI IT-Grundschutz verhält. Bartels gibt konkrete Hinweise, wie Unternehmen bestehende Sicherheitskonzepte nutzen und erweitern können, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Besondere Aufmerksamkeit widmet das Webinar auch der Lieferkette. Unternehmen müssen nicht nur ihre eigene IT-Sicherheit gewährleisten, sondern auch die ihrer Zulieferer und Dienstleister bewerten. Bartels zeigt anhand konkreter Beispiele, wie IT-Sicherheit vertraglich vereinbart werden kann und welche Rolle das Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis spielt.

Für Anbieter von IKT-Diensten und digitalen Infrastrukturleistungen gelten zusätzliche Sonderpflichten durch eine eigene NIS-2-Durchführungsverordnung der EU. Auch diese werden im Webinar behandelt.

Am Ende des Webinars erhalten Teilnehmer eine Checkliste zum praktischen Vorgehen bei der Umsetzung. Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Mitglieder von heise security PRO profitieren zusätzlich von einer einwöchigen, exklusiven Nachbetreuung: Bartels beantwortet während dieser Woche im PRO-Forum konkrete Fragen zur Umsetzung der vermittelten Inhalte.

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Das Webinar findet am 10. Dezember 2025 statt und dauert etwa zweieinhalb Stunden. Die Teilnahme kostet regulär 299 €; wer jetzt bucht, profitiert aber noch vom Frühbuchertarif von 249 €. Mitglieder von heise security PRO können an diesem und allen weiteren heise security Webinaren kostenlos teilnehmen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Seite zu:


(ju)



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Mit Vodafone geht es wieder etwas aufwärts


Die Einbußen waren heftig, im Wettbewerb mit Telekom und O2 hatte Vodafone einen schweren Stand. Doch nun sieht es besser aus für den Netzbetreiber. Dabei spielt Konkurrent 1&1 eine zentrale Rolle.

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Nach dem Verlust von vier Millionen Fernsehkunden und nach sechs Quartalen mit Umsatzrückgängen in Folge hat der Telekommunikationsanbieter Vodafone Deutschland erstmals wieder etwas mehr Geld in die Kassen bekommen. Der Service-Umsatz habe im Sommerquartal um 0,5 Prozent auf 2,74 Milliarden Euro zugelegt, teilte das Tochterunternehmen des britischen Vodafone-Konzerns in Düsseldorf mit.

Hauptgrund dafür sind Mieteinnahmen, die Vodafone vom Wettbewerber 1&1 bekommt: Mehr als elf Millionen Handykunden dieser Firma werden dort, wo 1&1 keine eigenen Antennen hat, inzwischen mit Antennen von Vodafone verbunden. Einige 1&1-Kunden werden über das sogenannte National Roaming noch mit O2 verbunden, bald wird das aber ebenfalls über Vodafone ablaufen – die Mieteinnahmen dürften also steigen.

Die Umsatzeinbußen in den Jahren 2024 und den ersten Quartalen 2025 waren beträchtlich, mehrere Quartale nacheinander war es um jeweils gut sechs Prozent bergab gegangen. Nun gibt es einen Hoffnungsschimmer, der allerdings noch schwach ist. Denn operativ verbuchte die Firma im ersten Halbjahr des im April begonnenen Geschäftsjahres erneut einen Verlust, dieser Wert (Ebitda aL) sank um 4,3 Prozent auf 2,19 Milliarden Euro. Das dürfte vor allem am schwachen Geschäft im Frühjahrsquartal gelegen haben, das bei der Halbjahreszahl mit drin ist – eine Zahl nur für das Sommerquartal gab Vodafone nicht bekannt.

Der Telekommunikationskonzern hatte jahrzehntelang vom sogenannten Nebenkostenprivileg profitiert, bei dem Millionen Mieter automatisch Kunden waren – Vodafone hatte einen Vertrag mit dem Vermieter und dessen Mieter mussten mitmachen, selbst wenn sie nicht wollten. Diese Regelung ist nach einer Gesetzesänderung aber Geschichte, inzwischen können Mieter selbst wählen, ob sie einen Fernsehanschluss von Vodafone zahlen oder andere Zugänge zum TV, etwa über die Telekom und deren Magenta TV oder Anbieter wie Waipu.tv oder Zattoo. Als die Regelung im vergangenen Jahr gekippt wurde, verlor Vodafone Millionen Kunden. Es blieben rund neun Millionen.

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Inzwischen legt die Firma bei Kunden mit Fernsehanschluss wieder zu, im abgelaufenen Quartal war es ein Plus von 62.000. Die Anzahl der Mobilfunk-Vertragskunden stagnierte hingegen und die Anzahl der Festnetz-Internetkunden sank – die unterschiedliche Entwicklung in den Kundensparten verdeutlicht, dass ein deutlicher Aufschwung bislang nicht eingesetzt hat. Die Talfahrt der vergangenen Jahre könnte aber gestoppt sein. Vodafone-Deutschlandchef Marcel de Groot zeigte sich zuversichtlich. „Der Weg, den wir eingeschlagen haben, ist der richtige“, sagte der Manager. „Jetzt gilt es, unser Wachstum nachhaltig in die Zukunft zu tragen.“


(afl)



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„Walk My Walk“: KI-generierter Song erstmals an Spitze einer Billboard-Liste


In den USA hat erstmals ein KI-generierter Song den Spitzenplatz in einer Bestenliste erreicht: Der Titel mit dem Namen „Walk My Walk“ der Band Breaking Rust führt bei Billboard die Hitliste der Country-Songs mit den meisten Digitalverkäufen an. Dass es sich um eine KI-Schöpfung handelt, hört man dem Song weniger an. Es ist eher dem Artwork und den kurzen Videos anzusehen, mit denen der Song und andere derselben Gruppe auf Instagram beworben werden. Zudem hat Billboard erst vor wenigen Tagen selbst publik gemacht, dass es sich bei Breaking Rust um eine „KI-gestützte Country-Band“ handelt.

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Obwohl die Titel sich enorm gleichen, hat die Gruppe davon gleich mehrere in den Charts. Wer dafür verantwortlich ist, ist unklar, Billboard verweist auf einen Songwriter namens Aubierre Rivaldo Taylor.

Als Billboard die KI-Herkunft von „Walk My Walk“ vergangene Woche publik machte, listete das US-Magazin noch weitere KI-generierte Titel auf, die bereits Chartplatzierungen erreicht haben. KI-Musik sei nicht länger eine Fantasie oder „eine Nischenkuriosität von Detektiven im Internet“, erklärte Billboard damals. Sie sei da und beginne sich auf die Charts auszuwirken. In dem Artikel wurden mehrere Projekte vorgestellt, bei denen vorgebliche Künstler oder Künstlerinnen eigentlich eine KI-Schöpfung sind. Gleichzeitig gestand Billboard ein, dass die Zuordnung zunehmend schwierig würde, die KI-Schöpfungen als solche zu enttarnen. Bei Breaking Rust wirkt das hingegen nicht schwierig, wenn man den zugehörigen Instagram-Account auch nur oberflächlich und kurz ansieht.

Das US-Musikmagazin Holler verweist angesichts des Erfolgs von „Walk My Walk“ darauf, dass man dem Titel seine Herkunft nicht direkt anhört. Gleichzeitig deute der Erfolg gerade auch deshalb auf eine „sehr dystopische Zukunft für die Musik“ hin. Auch wenn immer mehr Menschen behaupten würden, dass KI schon bald so akzeptiert werden würde, wie einst Autotune, so gebe es doch etwas, das sich bei dem Charterfolg von Breaking Rust jetzt einfach falsch anfühle. Der Titel sei zwar eingängig, aber auch extrem oberflächlich – vor allem, wenn man um die Herkunft wisse. Derweil legt Breaking Rust auf Instagram weiter nach, unterlegt sind die Clips mit austauschbaren KI-Aufnahmen einsamer Cowboys in Schwarz-Weiß-Bildern.


(mho)





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