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Weg von Microsoft: Abgeordnete fordern digitale Souveränität im EU-Parlament


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Angesichts wachsender Bedenken hinsichtlich einer übermäßigen Abhängigkeit Europas von US-amerikanischen Tech-Giganten hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten die Verwaltung und die Spitze des EU-Parlaments mit Nachdruck aufgefordert, sich von der internen Nutzung von Microsoft-Software wie dem in der Kammer aktuell noch allgegenwärtigen cloudbasierten Office-Paket 365 zu verabschieden. Stattdessen sollen europäische Alternativen eingeführt werden.

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Über ein entsprechendes Schreiben berichten Politico und Euractiv. Der Brief sollte demnächst an Parlamentspräsidentin Roberta Metsola übermittelt werden.

Der Appell kommt zu einer Zeit, in der die Dominanz weniger großer US-Konzerne zunehmend als Risiko für die Sicherheit und den Wohlstand Europas betrachtet wird. Zugleich verlangte die US-Regierung bei einem Treffen in Brüssel gerade erneut digitale Zugeständnisse von der EU. Die 38 Unterzeichner des Brandbriefs verlangen nicht nur den Verzicht auf Microsoft-Programme. Sie verweisen auch auf Bildschirme, Tastaturen und Mäuse von Dell, HP und LG, die in den IT-Systemen des Parlaments zum Einsatz kommen, als ersetzbare Technologie.

„Mit seinen Tausenden von Mitarbeitern und seinen enormen Ressourcen ist das Europäische Parlament am besten positioniert, um den Vorstoß für technologische Souveränität voranzutreiben“, heißt es in dem Schreiben den Berichten zufolge. Die Volksvertreter betonen demnach, dass sich selbst „alte Freunde in Feinde verwandeln und deren Unternehmen zu einem politischen Werkzeug werden“ könnten. Deshalb dürfte sich die EU „diese Abhängigkeit von ausländischer Technologie nicht leisten“. Sie solle auch nicht weiter „Milliarden von Steuergeldern ins Ausland“ überweisen.

Die Parlamentarier führen eine breite Palette europäischer Alternativen an, die sie für praktikable Lösungen halten. Darunter ist der norwegische Internetbrowser Vivaldi, die französische Suchmaschine Qwant, die sichere Schweizer E-Mail-Suite Proton und die deutsche Kollaborationsplattform Nextcloud. Das Bundesdigitalministerium verwies jüngst etwa auch auf die Weiterentwicklung und Etablierung der Lösung OpenDesk, die als Alternative für MS 365 gilt.

„Unser mittelfristiges Ziel sollte die vollständige Ausmusterung von Microsoft-Produkten, einschließlich des Betriebssystems Windows, sein. Das ist einfacher, als es sich anhört“, räumen die Abgeordneten ein. Sie loben in diesem Zusammenhang auch den jüngsten Schritt des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), der sich aufgrund von US-Sanktionen von Microsoft getrennt und für OpenDesk entschieden hat.

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Zu den Unterzeichnern gehören einflussreiche Mitglieder aus allen großen Fraktionen wie Aura Salla (EVP), Birgit Sippel (SPD), Marie-Agnes Strack-Zimmermann (Liberale), die Grüne Alexandra Geese und die Linke Leïla Chaibi.

Als Beispiel für die Machbarkeit führen die Abgeordneten an: „Der Fuhrpark des Parlaments besteht fast ausschließlich aus Autos europäischer Marken. Das Gleiche kann für Computer-Endprodukte nachgeahmt werden.“ Sie drängen auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Abgeordneten und Parlamentsmitarbeitern, die diesen Übergang begleiten und überwachen soll. Dazu kommt die Ansage: „Mit genügend politischem Willen werden wir diese Institution bis zum Ende der Legislaturperiode von der Gefahr der Abhängigkeit von ausländischer Technologie befreit haben.“

Der österreichische Liberale Helmut Brandstätter, der die Initiative koordiniert, erläuterte: Aktuell laufe das Parlament „mit ausländischer Software, die über Nacht abgeschaltet, überwacht oder politisch instrumentalisiert werden kann. Das ist nicht nur unpraktisch, sondern eine strategische Schwachstelle.“ Er hob hervor, vorgesehen sei keine „anti-amerikanische“, sondern eine „pro-europäische Souveränitätsmaßnahme“.

Vergangene Woche unterstützte Deutschland auf einem Gipfel in Berlin die bereits langjährigen Forderungen Frankreichs, Europa technologisch unabhängiger von den USA zu machen und einen eigenen Weg zur digitalen Souveränität einzuschlagen. Ein Sprecher von Microsoft konterte, der US-Konzern sei „stolz darauf, die umfassendsten Souveränitätslösungen auf dem heutigen Markt anzubieten“. Das Unternehmen wolle weiterhin sicherstellen, dass das EU-Parlament und andere europäischen Kunden „die Optionen und Sicherheiten haben, die sie benötigen, um vertrauensvoll arbeiten zu können“.

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(nen)



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Künftiger EnBW-Chef: „Kritik an E-Autos oft zu emotional“


Unterschiedliche Tarife fürs Laden von Elektrofahrzeugen sind für den künftigen Chef der E-Mobilitäts-Sparte beim Karlsruher Energiekonzern EnBW unausweichlich. Nur so könnten Verbraucher für sie passende Bezahlmodelle finden. Die einen laden viel zu Hause, andere eher an öffentlichen Ladepunkten, argumentiert Martin Roemheld. Der 52-Jährige tritt sein Amt zum Jahreswechsel an. Zuvor war er unter anderem Produktleiter beim Ladeanbieter BP Pulse und Head of E-Mobility Services bei VW.

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Laden und Tanken ist aus Sicht von Roemheld nicht vergleichbar „In der Tankwelt war das einfacher: Da kann keiner zu Hause tanken“, räumte der Maschinenbauingenieur ein. Bei der E-Mobilität werde die Lade-Infrastruktur aber unterschiedlich genutzt, daher müssten auch unterschiedliche Tarife je nach den Bedürfnissen angeboten werden. Man dürfe auch nicht versuchen, vom Literpreis beim Benzin auf eine vergleichbare einheitliche Größe beim Laden zu kommen. „Die Vorstellung, ein Liter kostet für alle 1,50 Euro, greift nicht mehr“, sagte Roemheld. Hilfreich und sinnvoll wären aus seiner Sicht Vergleichsmöglichkeiten wie beim Telefonieren. „Da kann ja auch jeder schauen, was zum eigenen Bedarf am besten passt.“

Kritik an der E-Mobilität und den Kosten hält der Manager entgegen: „Die Debatte wird oft zu wenig rational und viel zu emotional geführt.“ Wichtig ist aus Roemhelds Sicht, dass E-Fahrzeuge inzwischen in wenigen Minuten so viel Strom laden können, dass sie relevante Reichweiten von einigen Hundert Kilometern bewerkstelligen. Auch sei die Infrastruktur inzwischen in Deutschland gut ausgebaut. „Die Stammtischparolen können wir abräumen.“

Häufig werde auch bemängelt, dass Elektromobilität für Menschen ohne heimische Lademöglichkeit unpraktisch sei. Die EnBW adressiere dieses Thema mit einem breiten Angebot an öffentlichen Schnellladepunkten. Dass er nun zum Marktführer in Deutschland beim Ladeangebot wechselt, begründete Roemheld mit dem Ansporn: „Diesen Vorsprung auch bei einem wachsenden Wettbewerb erfolgreich zu sichern, reizt mich ungemein.“ Der Markt sei groß genug für eine relevante Zahl an Wettbewerbern.

Lesen Sie mehr zum Thema Elektromobilität


(mfz)



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Streaming-Dienst: RTL+ Premium wird teurer


RTL will die Preise für seinen Streaming-Dienst RTL Premium im kommenden Januar erhöhen. Das sagte Streaming-Chef Henning Nieslony dem Handelsblatt. Demnach nutzen das Streaming-Abo von RTL aktuell insgesamt 6,6 Millionen Menschen.

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Das Medienmagazin DWDL hat von RTL konkrete Preise bekommen: Dem Bericht zufolge bleibt der Einstiegstarif Basis bei einem Preis von 6 Euro monatlich. Hier muss man Werbung sehen, es fehlen zudem Sportprogramme und die Download-Möglichkeit. Der Preis der höheren Stufe Premium steigt derweil von 9 auf 10 Euro im Monat. Sport und Downloads sind enthalten, Werbung muss man aber trotzdem ertragen.

Wer keine Werbung sehen möchte, kann laut DWDL ab Januar den Tarif „Premium werbefrei“ für 13 Euro im Monat buchen, der offenbar den bisherigen „Max“-Tarif ablöst. Im Gegensatz zum bisherigen „Max“-Tarif enthält „Premium werbefrei“ zum gleichen Preis allerdings kein Musikstreaming. Wer das komplette RTL-Programm inklusive Deezer-Musikstreaming möchte, zahlt künftig 15 Euro pro Monat für das „RTL+ Musik“-Abo – de facto also eine Preiserhöhung um 2 Euro im Vergleich zum bisherigen Max-Tarif.

Trotz der Preiserhöhungen will RTL weiter Abonnenten in RTL+ gewinnen, sagte Streaming-Chef Nieslony dem Handelsblatt. Bis Ende 2026 will man acht Millionen zahlende Kunden haben, etwa anderthalb Millionen mehr als aktuell. „Wir haben das Angebot von RTL+ stark ausgebaut und werden es weiter ausbauen. Die Preisanpassung in den höheren Tarifen trägt dem Rechnung und orientiert sich am Wettbewerb“, sagte Nieslony dem Handelsblatt. Mit dem Einstiegstarif bleibe man einer der günstigsten Streaminganbieter im Markt.

Andere Streaming-Dienste verdrängen will Nieslony dabei gar nicht unbedingt. Er rechnet stattdessen damit, dass Deutsche schlicht mehr Geld fürs Streaming ausgeben werden. „Menschen sparen eher beim Restaurantbesuch oder beim Outfit als an einem schönen Abend zu Hause auf dem Sofa mit ihrem Entertainmentangebot“, sagte Nieslony.

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In der vergangenen Woche hat RTL 600 Stellen gestrichen, was rund 10 Prozent der Arbeitsplätze entspricht.


(dahe)



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KI-Training: Normalsprachlicher Nutzungsvorbehalt reicht OLG Hamburg nicht


Zweite Niederlage für den Berliner Stock-Fotografen Robert Kneschke: Auch vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verlor der Fotograf, dessen Bilder für KI-Training tokenisiert wurden, gegen den Hamburger Verein Laion. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass es die Nutzung von Bildmaterial des Fotografen als von der sogenannten Text- und Data Mining-Schranke gedeckt sieht. Die Richter des fünften Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts schlossen sich im Ergebnis der Vorinstanz weitgehend an.

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Vor allem zwei Aspekte spielten für die Richter am OLG Hamburg dabei eine Rolle: die Frage, ob Kneschke einen wirksamen Nutzungsvorbehalt formuliert habe, der den Vorgaben des Urheberrechts entspricht und das Text- und Data-Mining (TDM) untersagt, die sogenannte Schranke also wirksam beschränkt. Hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass es für die Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken nach §60d Urheberrechtsgesetz keinerlei Vorbehaltsmöglichkeit gebe, anders als bei der kommerziellen Nutzung nach §44b. Und auch dabei sei es nach der Formulierung des deutschen Gesetzgebers maßgeblich, dass ein maschinenlesbarer Vorbehalt hinterlegt sei.

Der Nutzer sei für den Nachweis verantwortlich, dass er sich daran halte, der Rechteinhaber aber dafür, dass er den Vorbehalt maschinenlesbar hinterlegt habe. Der Vorbehalt sei in diesem Fall jedoch nachweislich nur „in natürlicher Sprache“ in Quellcode und bei den Nutzungsbedingungen der Website abgefasst worden. Warum beides für KI-Modell-Crawler jedoch nicht zu erschließen sein solle, darüber dürften nicht nur die Beteiligten weiter diskutieren. Die Hamburger Richter jedenfalls meinen – offenbar auch mit Hinblick auf den Zeitpunkt des Crawlens 2021 – „dass ein Programm Bildbeschreibungen und Bilder vergleichen kann, bedeutet nicht ohne Weiteres, dass es möglich war, umfangreiche Nutzungsbedingungen auszuwerten“.

Dass dem Fotografen auch kein Entgelt für die Nutzung seiner Werke zustehe, sei „Ergebnis der gesetzgeberischen Entscheidung, unter die Schranke fallende Nutzungen von einer Vergütungspflicht auszunehmen“, heißt es im Urteil. Diese Regelung wird von Urheberverbänden teils scharf kritisiert. Und auch in Berlin und Brüssel, wo auf EU-Ebene die maßgeblichen Urheberrechtsregeln vereinbart werden, wird der Fall seit Beginn genau verfolgt. Denn die DSM-Richtlinie, in der die „TDM-Schranke“ steht, wird in dieser Legislatur überprüft, spätestens im Juni 2026 soll die EU-Kommission dazu einen Bericht vorlegen.

Mit dem Urteil des OLG Hamburg (AZ 5 U 104/24) wird die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der zu klärenden Rechtsfragen ausdrücklich zugelassen. „Die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts“, heißt es im jetzigen Urteil. Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training würden sich hier über den vorliegenden Fall hinausgehend Rechtsfragen von Bedeutung stellen. Anders als bei einer Berufungsverhandlung wird bei einer Revision jedoch keine vollständige Bestandsaufnahme des Sachverhalts durchgeführt, sondern die Rechtsfehlerfreiheit der Urteilsfindung der unteren Instanzen geprüft. Zuständig für die Revision wäre der Bundesgerichtshof. Ob der Berliner Stockfotograf Robert Kneschke diesen Schritt nun gehen will, ließ er vorerst noch offen, Anfang Januar liefe die Frist hierfür ab.


(emw)



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