Künstliche Intelligenz
Weiterbildung: Qualifikation im Datenschutzmanagement mit Hochschulzertifikat
Ab 11. September 2025 startet die HsH-Akademie der Hochschule Hannover erneut ihren Hochschulzertifikatskurs „Datenschutzmanagement“. In Kooperation mit der heise academy und Althammer & Kill bereitet dieser sechsmonatige Weiterbildungslehrgang umfassend auf die Tätigkeit als betriebliche Datenschutzbeauftragte, Datenschutz‑Consultant oder selbstständige Datenschutzberater*in vor. Das innovative Hybridkonzept kombiniert vier Präsenz-Wochenenden mit wöchentlichen Online-Lehrveranstaltungen und bietet damit maximale Flexibilität für Berufstätige. In den Präsenzphasen profitieren die Teilnehmenden vom direkten Austausch mit erfahrenen Expert*innen, während die Online-Blöcke sich optimal in den Arbeitsalltag integrieren lassen. Die enge Kooperation aus Wissenschaft und Praxis sorgt für eine Weiterbildung, die rechtlich fundiert, auf dem neuesten Stand und praxisorientiert ist.
Inhalte mit Wirkung: Recht, Technik & Transformation
Der Kurs gliedert sich in vier Module, die alle wesentlichen Kompetenzen rund um das Thema Datenschutz vermitteln. Beginnend mit dem Datenschutzrecht, gefolgt von technischen und organisatorischen Maßnahmen (z. B. Cloud-Lösungen, Verschlüsselung und Awareness-Strategien). Ein weiterer Fokus liegt auf Change Management (inkl. agiler Methoden und das Kotter-Modell) und dem Praxistransfer mit Datenschutz-Folgenabschätzungen, Dokumentation und Risikoanalyse. Die Lehrenden sind renommierte Hochschulprofessor*innen wie Prof. Dr. Fabian Schmieder und Prof. Dr. Susanne Martini Ohnesorg sowie Praxisexpert*innen – eine perfekte Mischung aus wissenschaftlicher Tiefe und praktischer Erfahrung.
Jetzt anmelden und Zukunft sichern!
Starten Sie Ihre Karriere im Datenschutz – die Anmeldung für den Kurs ist noch bis zum 24. August 2025 möglich. Alle weiteren Informationen und die Anmeldung finden Sie auf der Website der HsH-Akademie: Datenschutzmanagement
Datenschutz ist heute mehr als nur eine Pflicht – er ist ein zentraler Erfolgsfaktor moderner Unternehmen. Nutzen Sie diese Chance, um sich mit fundiertem Wissen und praxisrelevanter Expertise als gefragte Fachkraft zu positionieren!
(sido)
Künstliche Intelligenz
VDA fordert Ladepflicht für Plug-in-Hybride
Das unbenutzte Ladekabel im Kofferraum des Plug-in-Hybridautos (PHEV) war jahrelang sprichwörtlich. Nun häufen sich die Beweise dafür, dass es sich dabei nicht um eine haltlose Übertreibung handelt. PHEV überschreiten ihre CO₂-Emissionswerte offenbar so eklatant, dass sich die Autoindustrie Sorgen über den Fortbestand der bei den Kunden beliebten Mischform aus Elektro- und konventionellem Auto machen muss. Nachdem aktuelle Erhebungen aus dem Realbetrieb gezeigt haben, wie weit deren vermutete Umweltvorteile verfehlt werden, reagiert der deutsche Branchenverband der Autoindustrie VDA jetzt mit einem Vorschlag. Man wolle die Fahrer mit technischen Lösungen dazu bringen, weitere Strecken elektrisch zurückzulegen.
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Plug-in-Hybride emittieren eklatant zu viel
Erkenntnissen der Nichtregierungsorganisation „Transport and Environment“ (T&E) und der europäischen Umweltbehörde EEA zufolge emittieren diese Fahrzeuge rund die fünffache Menge an Kohlendioxid, mit der sie homologiert wurden. Das ist ein Vielfaches der für Verbrenner im Realbetrieb typischen Überschreitungen, die in der Regel nur um einige Prozent vom Prüfstandwert abweichen. Eine Messung ist erst möglich, seit die Hersteller den Verbrauch fahrzeugindividuell erfassen müssen. T&E konnte sich daher auf reale Fahrdaten von 127.000 Autos stützen, eine Stichprobe von bisher unerreichter Größe.
Dass PHEV in der Anrechnung ihrer CO₂-Minderung zu positiv beurteilt worden waren, galt auch bei der EU schon lange als Tatsache, die Termine für eine Verschärfung der Regeln sind daher längst gesetzt. So soll kommendes Jahr der sogenannte Utility Factor für die Berechnung der CO₂-Flottenemissionen verschärft werden. Demnach soll etwa die Bemessungsgrundlage für die CO₂-Emissionen in zwei Stufen eine deutlich größere elektrische Reichweite erfordern. Ab Anfang 2026 muss sie für Neufahrzeuge rund um das Zwei- bis Dreifache, 2027 auf das Vierfache des heutigen Werts steigen. Mindestens so angsterregend für die Hersteller dürfte die Aussicht auf einen Ersatz des bislang nur auf dem Prüfstand ermittelten CO₂-Ausstoßes durch eine realistischere Einstufung sein. Denn damit droht der mühsam erreichte Flottenverbrauch außer Reichweite zu geraten, mit deutlich höheren Kosten für die schärferen Ziele und milliardenteuren Strafen im Falle einer Verfehlung.
Hintertür für die Autoindustrie
Bislang war die milde Behandlung solcher Autos eine Hintertür für die Autoindustrie, durch die sie weiter eine große Menge an Verbrennungsantrieben verkaufen konnte. In Deutschland werden als Dienstwagen eingesetzte PHEV mit bestimmten Leistungsmerkmalen bis zu einer Preisgrenze sogar steuerlich gefördert. Der kurzzeitige Erfolg der PHEV ist ganz weitgehend nicht durch technische Vorteile gegenüber Elektroautos, sondern vielmehr durch gezielte Anreize erklärbar. Die Neuzulassungszahlen der PHEV stiegen in Deutschland von Januar bis September um 64 Prozent, in Europa waren es im Jahresvergleich für den August über 54 Prozent Zuwachs, während Autos mit Verbrennungsmotoren deutschland- und EU-weit zweistellige Einbußen verzeichnen. Für die durch die Antriebswende gebeutelte Autoindustrie sind Plug-in-Hybride derzeit also die fetteste Cashcow.
Konkret regt der VDA etwas überraschend an, diese Autos so zu konzipieren, „dass regelmäßiges Laden verpflichtend ist.“ So könnte man durch eine verminderte Leistungsabgabe erzwingen, dass die Batterie „innerhalb einer noch festzulegenden Fahrstrecke“ mindestens einmal aufgeladen werde.
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(fpi)
Künstliche Intelligenz
Microsoft Store: Admin-Handreichung zum Enfernen vorinstallierter Apps
Admins verbrennen einige Zeit, um vorinstallierte Apps aus dem Microsoft-Store aus Windows-Installationen zu entfernen. Dazu genutzte Skripte seien unzuverlässig und verursachen weitere Zusatzarbeit. Dem will das Unternehmen nun abhelfen und ermöglicht die Entfernung vorinstallierter Apps mit Gruppenrichtlinien.
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Das hat Microsoft im Message Center der Windows-Release-Health-Notizen angekündigt. Ein Blog-Beitrag in der Microsoft-Techcommunity liefert Details dazu. „Beginnend mit diesem Monat können Sie ausgewählte vorinstallierte Apps mit einer einfachen Richtlinie in Windows 11 Enterprise oder Education 25H2 entfernen“, erklärt Microsoft und ergänzt, dass dies dank der Rückmeldung von Admins so weit gekommen ist. Benutzerdefinierte Image-Erstellung und komplexe Skripte seien dazu nicht mehr länger nötig. Die Richtlinie heißt „Remove default Microsoft Store packages from the system“.
Als Gruppenrichtlinie und für Mobile Device Management
Die App-Management-Richtlinie lässt Admins aus einer Liste vorinstallierter Microsoft-Store-Apps auswählen, die von Windows-11-Enterprise und -Edu-Systemen entfernt werden. Sie lässt sich in den Gruppenrichtlinien nutzen oder mit Mobile Device Management (MDM) wie Microsofts Intune. Microsoft deaktiviert sie standardmäßig, IT-Verantwortliche müssen sie also explizit anschalten.
Sobald die Richtlinie aktiviert wurde, erfolgt ihre Erzwingung automatisch. Eine Aufräum-Aufgabe entfernt die Pakete und lokale Nutzerdaten der App von den Geräten der Nutzer. Die Richtlinie wird während der Out-of-box-experience (OOBE), also der Einrichtung nach Neuinstallation, nach der Nutzeranmeldung nach einem Betriebssystemupdate sowie nach einer Nutzeranmeldung nach Aktualisierungen der Richtlinie auf die Rechner angewendet.
Als Vorteile der richtlinienbasierten App-Entfernung nennt Microsoft einen reduzierten Overhead, der Umgang mit wackeligen und manuellen Entfernungsskripten und automatisierten Operationen entfällt. Admins können dadurch zudem eine sauberere Arbeitserfahrung anbieten, die maßgeschneidert zur Arbeitsumgebung passt. Microsoft listet die derzeit für automatische Entfernung verfügbare Apps auf: Taschenrechner Calc, Camera, Feedback Hub, Microsoft 365 Copilot, Clipchamp, Copilot (Privatnutzer-Version), News, Photos, Solitaire Collection, Sticky Notes, Teams, To Do, MSN Wetter, Notepad, Outlook für Windows, Paint, Quick Assist, Snipping Tool, Sound Recorder, Windows Media Player, Terminal, Xbox Gaming App, Xbox Identity Provider, Xbox Speech to Text Overlay und schließlich Xbox TCUI.
Microsoft beschreibt zudem, wie sich die Richtlinie nutzen lässt. In Microsoft Intune können Geräte mit einem Settings Catalog oder CSP als Richtlinie damit verwaltet werden. Admins müssen sie zunächst anlegen. Sie findet sie sich unter „Devices“ – „Manage Devices“ – „Configuration“ – „New policy“, in der Kategorie „Administrative Templates\Windows Components\App Package Deployment“, der Einstellungsname lautet „Remove default Microsoft Store packages from the system“ und muss auf „Enabled“ gesetzt werden. Der Schalter jeder zur entfernenden App muss dann umgestellt werden. Diese Richtlinie müssen IT-Verantwortliche dann den gewünschten Gerätegruppen, Gruppen oder Geräten zuordnen.
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Für die Anwendung auf Einzelgeräte empfiehlt Microsoft die Nutzung des lokalen Gruppenrichtlinieneditors. Für mehrere Geräte aus einem Active Directory sollen Admins jedoch eine Gruppenrichtlinie anlegen oder editieren und dabei folgende Einstellungen nutzen: Der Pfad der Gruppenrichtlinie lautet „Computer Configuration\Administrative Templates\Windows Components\App Package Deployment“, als Einstellung dient „Remove default Microsoft Store packages from the system“ und den Wert müssen Admins ebenfalls auf „Enabled“ setzen; auch hier müssen sie dann die zu entfernenden Apps aus der App-Liste auswählen.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
Reklame in Apple Maps soll schon bald starten – Bericht
Nutzer von Apples Karten-App alias Apple Maps freuen sich darüber, dass sie in der Anwendung bislang nicht von Werbung belästigt werden – die Ergebnisse, die sie sehen, kommen stets durch den Ranking-Algorithmus der Anwendung zustande, nicht aufgrund von bezahlten Platzierungen. Das könnte sich künftig ändern: Der Konzern will intern schon länger kursierende Pläne umsetzen und in Maps künftig Reklame verkaufen, wie das Google in Google Maps schon seit vielen Jahren macht. Das berichtet die Finanznachrichtenagentur Bloomberg.
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Reklamefreiheit war ein Kaufargument
Apple soll demnach entschieden haben, möglicherweise bereits im Frühjahr 2026 mit einer Anzeigenausspielung in Apple Maps zu beginnen. „Diese Bemühungen gewinnen an Fahrt.“ Dabei soll der Kartendienst nur der erste Bereich sein, auch andere Anwendungen könnten künftig Reklame bekommen. Nutzern dürfte das überhaupt nicht schmecken, nutzen sie die oftmals teurere Apple-Hardware doch auch, weil sie hoffen, dass Apple ihre Privatsphäre besser schützt als Meta, Google und andere Konzerne.
Laut Bloomberg ist der Plan, Restaurants und anderen Geschäften zu erlauben, gegen Geld ihre Ortsdetails „prominenter“ in den Suchergebnissen der Karten-App zu platzieren. Das erinnert an die – vielen Nutzern zufolge nicht ideale – Platzierung von Anzeigen im App Store. Angeblich soll das Interface „besser“ sein als das, was Google und andere Anbieter in ihren Kartendiensten offerieren. Zudem will Apple KI dafür einsetzen, um „Ergebnisse relevant und nützlich“ zu machen. Aktuell wirbt Apple in seinen Apps und Betriebssystemen vor allem für sich selbst. Dienste wie AppleCare+, Apple TV oder Fitness+ erhalten gute Platzierungen.
Bislang vor allem Eigenwerbung
Für Apple-Produkte wie den Film „Formel 1“ gab es von vielen Nutzern unerwünschte Push-Werbung. In Apple News verkauft Apple wiederum seit langem schon Anzeigen. Es bleibt unklar, ob mehr Reklame in Apples Apps für Kundenproteste sorgen.
Noch nervt der Konzern auch Abonnenten von Apple TV nicht mit Spots – nur eigene Programme werden beworben. Andere Streamingdienste lassen sich (teilweise) Werbefreiheit gut bezahlen, etwa Amazon bei Prime. Apple müsse, so Bloomberg weiter, sicherstellen, dass die neue Reklameinitiative nicht nach „unangemessener Geldgier“ („unseemly money grab“) aussehe.
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(bsc)
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