Datenschutz & Sicherheit
Weiterhin scharfe Kritik am neuen Berliner Polizeigesetz
Die Berliner Schwarz-Rote Landesregierung möchte der Hauptstadt ein neues Polizeigesetz (ASOG) verpassen. An diesem gab es schon bei der Sachverständigenanhörung Ende September viel Kritik. Dort sprachen Expert:innen von einer „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“: So soll neben einem automatischen Datenabgleich mit biometrischen Daten auch er Einsatz von Videoüberwachung mit Verhaltensscannern sowie der Einsatz von Staatstrojanern möglich werden.
Heute fand die 2. Lesung im Berliner Innenausschuss statt. Eingeflossen ist die Kritik der Sachverständigen in einen aktualisierten Vorschlag jedoch kaum, laut Opposition hat sie die Koalition in ihrem Änderungsantrag nicht ausreichend berücksichtigt. Von Kosmetik ist die Rede.
Besonders brisant: Eine Änderung erweitert nun sogar die Befugnisse der Polizei noch einmal. Demnach soll die Polizei künftig biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen auch von Kontakt- und Begleitpersonen der Verdächtigen mittels automatisierter Anwendungen biometrisch mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgleichen dürfen.
„Grundrechtsbeeinträchtigungen unbeteiligter Personen“
In einer Stellungnahme (PDF) kritisiert die Berliner Datenschutzbeauftragte, dass die ausdrückliche Einbeziehung von Kontakt- und Begleitpersonen den Personenkreis der Betroffenen erheblich erweitere. Damit würde die Streubreite des ohnehin intensiven Eingriffs weiter erhöht. Die Polizei erlange einen „erheblichen Beurteilungsspielraum“. Entsprechend berge das Gesetz das Risiko, dass Personen einbezogen werden, die tatsächlich in keiner Weise an der Straftatenbegehung beteiligt sind.
Dabei verweist die Datenschützerin, dass dies im Kontext der biometrischen Fernidentifizierung, die bereits aufgrund der Nutzung künstlicher Intelligenz und der Vielzahl durchsuchter Internetquellen eine hohe Streubreite aufweist, zu einer „Potenzierung der Grundrechtsbeeinträchtigungen unbeteiligter Personen“ führe. Die Datenschutzbeauftragte hält dies für nicht verhältnismäßig.
„Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“
Einfallstor für eine Superdatenbank
Kritik kam in der Ausschusssitzung von den Grünen und der Linken. Gegenüber netzpolitik.org mahnte der grüne Innenpolitiker Vasili Franco, dass die Kritik aus der Sachverständigenanhörung nicht genug berücksichtigt worden sei. „Stattdessen wird der biometrische Abgleich im Internet von Kontakt- und Begleitpersonen und die weitgehende Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen möglich gemacht. Durch das Polizeigesetz kann zukünftig jedermann in Berlin zur Gefahr gemacht werden, sobald man in das Visier der Polizei gerät“, so Franco weiter.
Dass in der Vergangenheit Informationen durch Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig zusammengeführt wurden, dürfe nicht als Einfallstor für eine Superdatenbank und Datenanalysen mit unklarer Zweckbestimmung dienen, so Franco. „Ein gutes Polizeigesetz muss konkrete Antworten darauf geben, was die Polizei darf und was sie nicht darf.“
„Grundrechtseingriffe von extremer Intensität“
Auch der linke Innenpolitiker Niklas Schrader sagt, dass die Koalition mit ihrem Änderungsantrag vor allem redaktionelle und kosmetische Änderungen vorgenommen habe. „Insgesamt bleibt es bei einem massiven Überwachungsausbau, den CDU und SPD planen“, sagt Schrader gegenüber netzpolitik.org.
Mit neuen Instrumenten wie der KI-gestützten Videoüberwachung mit Verhaltensanalyse oder der Verknüpfung und automatisierte Auswertung von Polizeidaten könnten potentiell alle Berliner:innen polizeilich erfasst werden, so Schrader weiter. Das geplante ASOG enthalte „verfassungsrechtlich bedenkliche Regelungen und Grundrechtseingriffe von extremer Intensität und Streubreite“. Sein Fazit fällt dementsprechend kritisch aus: „SPD und CDU in Berlin oder CSU in Bayern, das nimmt sich in der Innenpolitik mittlerweile nichts mehr.“
Protest von Bürgerrechtsorganisationen
Mehrere Bürgerrechtsorganisationen hatten zuletzt die Pläne für das neue Polizeigesetz kritisiert und einen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens gefordert. In einem offenen Brief monieren die Organisationen den möglichen Einsatz einer orts- und verhaltensübergreifenden Analyseplattform zum biometrischen Abgleich mit über das Internet öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten und die automatisierte Verhaltensmustererkennung.
Zudem lasse das Polizeigesetz zu, dass Datenbestände der Polizei losgelöst von konkreten Anlässen dauerhaft zusammengeführt werden könnten. Hierdurch entstünde eine Superdatenbank mit „Möglichkeiten zum Erstellen von Bewegungsprofilen, Verhaltensmuster- und Sozialkontaktanalysen“. In einem Interview mit der taz kritisierte Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwalt:innenverbandes (RAV), der Gesetzentwurf solle der Polizei gläserne Bürger:innen ermöglichen.
Das neue Polizeigesetz soll am 4. Dezember im Berliner Angeordnetenhaus beschlossen werden.
Datenschutz & Sicherheit
Cyberangriff auf „Fänshop“ von Baden-Württemberg, viele weitere Shops gefährdet
Der Online-Shop des baden-württembergischen Staatsministeriums hat mit einem Cyberangriff zu kämpfen. Nach Angaben des Landes nutzten Angreifer im Zeitraum vom 27. bis 29. Dezember 2025 eine bislang unbekannte Sicherheitslücke im Shop-System von „THE LÄND“ aus. Der „Fänshop“ der Seite ist inzwischen offline. Das Staatsministerium hat nach eigenen Angaben unmittelbar reagiert, den Online-Shop abgeschaltet und Strafanzeige gestellt.
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Wie ein Sprecher des Staatsministeriums auf Anfrage mitteilt, könnten die Angreifer „Zugriff auf Kundendaten wie Namen und E-Mail-Adressen erlangt haben“. Der Shop sei nicht nur kompromittiert, sondern aktiv manipuliert worden: „Zudem wurde eine manipulierte Bezahlseite eingerichtet, über die versucht wurde, Kreditkartendaten von Kundinnen und Kunden abzugreifen und Zahlungen einzuziehen.“
Nach bisherigem Kenntnisstand geht das Land von „einer niedrigen zweistelligen Zahl von geschädigten Personen“ aus. Eine abschließende Analyse laufe noch. Zwar seien im regulären Betrieb „grundsätzlich die Zahlungsmethoden Vorkasse (Überweisung) und PayPal“ vorgesehen, doch hätten die Angreifer auch bei eigentlich kostenlosen Artikeln wie den bekannten „Nett hier“-Aufklebern versucht, Kreditkartenzahlungen auszulösen. „Die tatsächlich abgebuchten Beträge lagen dabei deutlich über den im Bestellprozess ausgewiesenen Summen“, heißt es weiter.
Sicherheitslücke ermöglichte Zugang
Bei dem Shopsystem handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eines von Gambio. Der Anbieter hatte am 30.12.2025 in einem Foreneintrag ein „neues Security Update Paket veröffentlicht, dessen Installation wir allen Shopbetreibern dringend empfehlen“. Die Lücke, die 25.000 Shops betreffen dürfte, wird als „kritisch“ eingestuft.
Kundinnen und Kunden wurden informiert, wie auch einem Beitrag auf Reddit zu entnehmen ist. Betroffene sollen ihre Konto- und Kreditkartenabrechnungen sorgfältig prüfen und bei Auffälligkeiten umgehend reagieren. Hinweise zum Vorfall nimmt das Land per Mail an shop@thelaend.de entgegen. Die Ermittlungen und die forensische Aufarbeitung des Vorfalls dauern an.
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(mack)
Datenschutz & Sicherheit
200 Gigabyte an Daten zum Verkauf angeboten: Cybersicherheitsvorfall bei der ESA
Die Europäische Weltraumagentur ESA hat einen „Cybersicherheitsvorfall“ eingestanden, aber versichert, dass er lediglich Server „außerhalb des hauseigenen Netzwerks“ betroffen habe. So steht es in einem Beitrag auf dem Kurznachrichtendienst X, der noch vor dem Jahreswechsel veröffentlicht wurde. Das erfolgte als Reaktion auf die Behauptung eines Unbekannten, für eine Woche Zugriff auf Systeme der ESA gehabt zu haben, wie Bleeping Computer berichtet hatte. Demnach hat die Person schon vorige Woche erklärt, mehr als 200 Gigabyte an Daten abgegriffen zu haben und diese zum Verkauf angeboten. Dazu hat sich die ESA nicht geäußert.
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Nicht geheime Dokumente, aber auch Zugangsdaten
Laut der Stellungnahme der ESA hat die inzwischen durchgeführte Analyse ergeben, dass „nur eine sehr kleine Zahl von Servern“ betroffen war. Darauf hätten „nicht geheime“ Dokumente für die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft gelegen. Alle relevanten Organisationen seien informiert worden, weitere Informationen würden folgen, „sobald diese verfügbar sind“. Laut Bleeping Computer behauptet der angeblich Verantwortliche, unter anderem Quellcode, API- sowie Zugangstoken, Konfigurations- und SQL-Dateien sowie weitere Zugangsdaten erbeutet zu haben. Abgegriffen wurden diese demnach auf Jira- und Bitbucket-Servern.
Auch wenn die ESA nahelegt, dass die Cyberattacke nicht besonders schwerwiegend war, so ist der Vorfall doch mindestens unangenehm. Erst im Frühjahr hat die Weltraumagentur ein IT-Sicherheitszentrum eröffnet, das von zwei Standorten aus die „digitalen Vermögenswerte“ der ESA überwachen und schützen soll. Dabei geht es um „Satelliten im Weltraum bis hin zum weltweiten Netz Bodenstationen und Missionskontrollsystemen auf der Erde“, wie es damals hieß. Das Cyber Security Operations Centre (C-SOC) sollte auch als Antwort auf die stetig steigende Bedrohungslage verstanden werden.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
39C3: Rollstuhl-Security – Wenn ein QR-Code alle Schutzmechanismen aushebelt
Die IT-Sicherheitsforscherin und Rollstuhlnutzerin Elfy beschäftigte sich aus persönlicher Betroffenheit intensiv mit dem e-motion M25 von Alber. Was sie dabei antrieb, war nicht zuletzt die Preispolitik des Herstellers: Für Funktionen wie das Umschalten des Fahrmodus (99 Euro), ein höheres Geschwindigkeitslimit (99 Euro) oder die Fernbedienung per App (99 Euro) werden saftige Aufpreise fällig; eine spezielle Bluetooth-Fernbedienung kostet sogar bis zu 595 Euro. Elfy wollte wissen, ob diese Komfortfunktionen technisch wirklich abgesichert sind – oder ob der Zugang in Wahrheit viel einfacher ist.
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Komfortfunktionen hinter Bezahlschranken
In ihrem Vortrag auf dem 39. Chaos Communication Congress (39C3) erklärte Elfy, dass sämtliche Komfort- und Premiumfunktionen des M25 – wie etwa höhere Geschwindigkeit, der Wechsel zwischen Fahrmodi oder die App-basierte Fernsteuerung – ausschließlich per Software und kostenpflichtige Freischaltungen aktiviert werden. Elfy betonte, dass die Hardware ihrer Ansicht nach durchweg identisch sei und sich die Unterschiede nur durch die Software-Freischaltung ergäben. Zur Hardware sagte sie wörtlich: „Die Hardware ist eigentlich wirklich gut, sie tut, was sie soll, und funktioniert wirklich bequem und praktisch.“
Der Hersteller betone in offiziellen Dokumenten und gegenüber Behörden wie der der Food and Drug Administration (FDA) in den USA, dass sämtliche Bluetooth-Kommunikation „verschlüsselt“ und damit sicher sei. In einem Schreiben an die FDA heißt es: „All wireless communications is encrypted.“ (Alle kabellosen Kommunikationen sind verschlüsselt.) Für Nutzer bedeute dies jedoch in erster Linie eine Preisschranke, keine tatsächliche Sicherheit, so Elfy.
QR-Code als Generalschlüssel
Kern der Sicherheitsarchitektur beim e-motion M25 ist ein 22-stelliger QR-Code („Cyber Security Key“), der gut sichtbar auf jeder Radnabe angebracht ist. Die offizielle App scannt diesen Code bei der Ersteinrichtung und leitet daraus deterministisch den AES-128-Schlüssel für die Bluetooth-Kommunikation ab. Elfy erklärte dazu: „Der AES-Key für jedes Rad ist ein QR-Code, der auf der Radnabe aufgeklebt ist.“ Und weiter: „Mit diesem Key kann man komplett den Rollstuhl übernehmen.“
Es gebe keine zusätzliche Absicherung, etwa durch Salt, Hardwarebindung oder ein weiteres Geheimnis im Gerät. Jeder mit einer Kamera könne theoretisch den QR-Code abfotografieren und das Rad steuern. Elfy ergänzte: „Und das nennen die dann Cyber Security Key.“ Die genaue Methode der Schlüsselableitung und die technischen Details sind im zugehörigen GitHub-Repository dokumentiert.
Verschlüsselung: AES als Feigenblatt
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Technisch kommt laut Hersteller und Analyse von Elfy eine standardisierte AES-128-Verschlüsselung im CBC-Modus zum Einsatz. Elfy sagte dazu: „Das Schöne daran ist, dass die Kryptografie eigentlich in Ordnung ist. Es ist AES-128-CBC.“ Doch entscheidend sei: Es gibt keine Integritäts- oder Authentizitätsprüfung der Nachrichten. „Sie benutzen einfach den Standardkram, PKCS7-Padding, und das war’s“, so Elfy. Weder ein Message Authentication Code (MAC) noch ein Authenticated Encryption-Modus (AEAD) werde verwendet.
Das mache das System nicht nur anfällig für Replay- und Manipulationsangriffe, sondern ermögliche auch das gezielte Bit-Flipping in verschlüsselten Nachrichten. Auch Initialisierungsvektoren würden nicht für jede Nachricht neu generiert. Elfy sagte: „An mehreren Stellen hatte ich das Gefühl, sie kennen die Grundlagen, aber haben dann aufgehört, über Probleme nachzudenken.“ Die Implementierung der Verschlüsselung ist offen einsehbar.
Protokoll und Reverse Engineering
Das proprietäre Protokoll zwischen App, Fernbedienung und Antrieb sei laut Elfy überraschend einfach aufgebaut. Im Vortrag sagte sie: „In der Theorie ist das wirklich keine komplizierte Sache. Es gab ein paar lustige Designentscheidungen, aber es ist grundlegendes Zeug. Es ist nicht kompliziert.“ Nachrichten enthalten Service-IDs, Parameter und Nutzdaten. Die gesamte Struktur hat Elfy auf GitHub dokumentiert.
Für die Analyse habe Elfy die Android-App dekompiliert, Firmware und Traffic mitgeschnitten und daraus ein Python-Toolkit erstellt. Elfy berichtete: „Ich habe die Fernbedienung ersetzt, das sind mehrere hundert Zeilen Python-Code, die mit meinem Rollstuhlantrieb sprechen. Ich konnte die Parkfunktion ersetzen. Ich konnte einige Wartungsfunktionen ersetzen. Ich habe den Dealer Mode ersetzt, und dieser Selbstfahr-Modus kann auch komplett gemacht werden.“
Elfy wies darauf hin, dass sich die teuren Fernbedienungen in der Hardware kaum von günstigeren Varianten unterscheiden: „Die Hardware dieser Fernbedienung ist nahezu identisch. Die teurere Variante ist ein Boolean-Flag in der Konfigurations-Software des Herstellers. Und sie vermarkten das als zwei verschiedene Produkte.“
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Software-Paywalls und Händlerfunktionen
Die Premiumfeatures würden rein softwareseitig durch die App freigeschaltet. Elfy sagte dazu: „Die Bezahlung schaltet nur die grafischen Benutzeroberflächen in der App frei. Am Antrieb selbst ändert sich nichts. Es werden nur bestimmte Teile der Anwendung sichtbar, die ohne Bezahlung nicht sichtbar sind.“
Auch Händler- und Wartungsfunktionen seien nicht durch Hardware geschützt. Elfy erklärte: „Man muss das Passwort kennen. Es war nicht besonders gut versteckt. Das Passwort war in einigen PDFs im Internet. Aber ich habe das Passwort im Klartext aus der Android-App bekommen.“
Universelle Schwachstelle mit weitreichenden Folgen
Elfy wies darauf hin, dass diese Schwachstelle alle M25-Systeme betreffe: „Ich habe auf diesem Kongress schon zwei oder drei andere außer meinem gesehen. Also scannt bitte nicht die QR-Codes anderer Leute. Denn ihr könntet Schaden anrichten.“
Die Verschlüsselung werde so zur reinen Formsache, während die Zugangskontrolle auf einem offen einsehbaren Sticker beruht. Elfy betonte, dass AES-128 nur so lange sicher sei, wie der Schlüssel geheim bleibe – im Falle des M25 sei der Schlüssel aber ganz offen als QR-Code auf dem Rad sichtbar.
Kritischer Blick auf Medizintechnik
Elfys Vortrag machte deutlich, dass starke Algorithmen allein keine Sicherheit garantieren. Ohne durchdachtes Schlüsselmanagement und robuste Protokolle bleibe die Kontrolle über das eigene Gerät letztlich beim Hersteller – es sei denn, Nutzer greifen selbst zu Werkzeugen wie Elfys offenen Python-Toolkit. Die vollständige Analyse, Skripte und Dokumentation finden sich ebenfalls im GitHub-Repository.
(vza)
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