Künstliche Intelligenz
WhatsApp unterliegt ab Mai teilweise dem Digital Services Act
Die hauptsächlich als Messenger bekannte WhatsApp-Service unterliegt als hybrider Dienst künftig in der Europäischen Union (EU) dem Aufsichtsregime für sehr große Plattformen wie bereits TikTok, Facebook, X oder Instagram. Dies teilte die EU-Kommission am Montagnachmittag schmucklos mit. Betroffen von der Einstufung ist der Teildienst „WhatsApp Channels“, also jene Funktion, die hauptsächlich die Kommunikation von wenigen Sendeberechtigten zu vielen, meist unbekannten Dritten erlaubt. Neben dem WhatsApp-Kanal mit 232 Millionen Abonnenten nutzen vor allem Stars und Unternehmen die Funktion. Dem Kanal des Fußballvereins Real Madrid etwa folgen auf WhatsApp 68 Millionen Follower.
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Viermonatige Frist bis Mai
Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Funktion von mehr als 45 Millionen Nutzern monatlich in der EU genutzt wird und somit unter die Regelungen des Digital Services Act (DSA) fällt. Die europäischen Vorschriften für besonders große Plattformen gelten demnach ausdrücklich nur für „WhatsApp Channels“. Nach der offiziellen Feststellung der EU-Kommission als Aufsichtsbehörde für die größten Angebote unter dem DSA läuft nun eine viermonatige Frist. Innerhalb dieser muss Meta seine Prozesse für diesen Teil des Messengers an die Kriterien des EU-Rechts weiter anpassen.
So muss Meta etwa Moderationsentscheidungen auch gegenüber Channelbetreibern mit einem besseren Mechanismus ausstatten und ein umfangreicheres Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen ermöglichen. Hinzu kommt aber auch die Pflicht, bei einigen aus dem Dienst selbst erwachsenden Risiken genauer hinzuschauen und diesen zu begegnen. Würde etwa massenhaft Kanäle mit menschenverachtendem, jihadistisch-propagandistischem oder gesundheitsgefährdendem Inhalt betrieben, müsste der Betreiber dagegen Maßnahmen ergreifen –, wie genau das zu geschehen hat, das schreibt der DSA jedoch nicht vor. Nur wirksam und nachvollziehbar muss das Vorgehen sein.
Nur Channel-Funktion betroffen
Mit der bei vielen Nutzern beliebten Gruppen-Funktion hat das alles derweil nichts zu tun, ausschließlich die Channel-Funktion sei betroffen, schreibt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung der Benennung: „WhatsApps privater Nachrichtendienst, mit dem Nutzer Textnachrichten, Sprachnachrichten, Fotos, Videos, Dokumente senden und per Sprache und Video andere Nutzer anrufen können, bleiben ausdrücklich aus der Anwendung des DSA ausgenommen.“ Eine vergleichbare Hybridproblematik zwischen Messenger und Plattform gab es bereits in der Vergangenheit etwa beim Telegram-Messenger und dessen unterschiedlichen Funktionen.
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(akn)