Apps & Mobile Entwicklung

Wichtiger Elster-Hinweis für alle Steuerzahler



Am 31. Juli endet die reguläre Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2024. Entsprechend ist das Thema derzeit allgegenwärtig. Doch genau diese hohe Aufmerksamkeit kann ein erhebliches Risiko bergen. Elster erklärt, worauf Steuerzahler aktuell achten müssen.

Die Steuererklärung 2024 muss grundsätzlich bis zum 31. Juli beim Finanzamt eingegangen sein. Wer jedoch Unterstützung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung nutzt, darf sich bis zum 30. April 2026 Zeit lassen – Grund dafür ist der zusätzliche Verwaltungsaufwand. Zudem müssen sich Betroffene in solchen Fällen keine Sorgen um Warnungen von Elster machen. Alle anderen Steuerpflichtigen sollten die Hinweise hingegen dringend berücksichtigen.

Elster mahnt zur Vorsicht

Mitunter verschickt Elster Mitteilungen, um Steuerpflichtige beispielsweise darauf hinzuweisen, dass ihre Zertifikatsdateien erneuert werden müssen, weil sie abgelaufen sind. Viele rechnen daher kurz vor Ablauf der Abgabefrist ohnehin mit weiteren Nachrichten aus dem System. Genau diesen Umstand nutzen jedoch derzeit Betrüger gezielt aus.

Elster warnt deshalb eindringlich vor gefälschten E-Mails, die vermeintlich von offiziellen Stellen stammen – etwa von Elster selbst, vom Finanzamt oder vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In solchen Nachrichten fordern Kriminelle die Empfänger häufig dazu auf, einen Link anzuklicken oder eine Datei im Anhang zu öffnen. Angeblich handele es sich dabei um eine Rechnung oder einen Steuerbescheid. Häufig wird außerdem eine vermeintliche Steuerrückerstattung in Aussicht gestellt, um die potenziellen Opfer geistig einzufangen. In Wahrheit geht es den Tätern jedoch allein darum, an Zugangsdaten, Kontonummern oder Kreditkarteninformationen zu gelangen. In Anhängen kann sich derweil Schadsoftware verbergen, weshalb auch hier besondere Vorsicht geboten ist.

Worauf sollten Steuerzahler achten?

Grundsätzlich lohnt es sich, bei verdächtigen E-Mails die Absenderadresse sorgfältig zu prüfen. Wer unsicher ist, kann außerdem den hinterlegten Link per Rechtsklick kopieren und die URL anschließend in einem Editor überprüfen. Elster selbst betont derweil, dass die Steuerverwaltung zwar Benachrichtigungen verschickt, jedoch niemals Steuerbescheide oder Rechnungen als E-Mail-Anhang versendet. Solche E-Mails sind folglich allesamt als Betrugsversuch einzustufen. Deshalb sollten Empfänger bei Steuer-Mails den Anhang kritisch hinterfragen.

Ebenso betont Elster, dass man niemals persönliche Informationen wie Steuernummern, Bankverbindungen, Kreditkartendetails, PINs oder Antworten auf Sicherheitsfragen per E-Mail abgefragt. Daher sollten Mails mit entsprechenden Forderungen ohne Antwort direkt im Spam-Ordner landen.



Source link

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Beliebt

Die mobile Version verlassen