Datenschutz & Sicherheit
Widerstand gegen Ausbau von Überwachungs-Pflichten
Geht es nach der Schweizer Regierung, sollen Internetdienste mit über 5.000 Nutzer*innen diese per Ausweis identifizieren – und deren Identität auf Anfrage gegenüber Behörden offenlegen müssen. Möglich wäre auch eine Identifizierung per Kreditkarte oder Telefonnummer, für die gesetzesgemäß ja ebenfalls eine Ausweiskopie hinterlegt ist.
Der Bundesrat – die Regierung der Schweiz – hat das Vorhaben Ende Januar vorgeschlagen. Konkret geht es um eine Änderung der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Die Regierung erlässt Regierungsverordnungen ohne Parlamentsbeschluss.
Bis zum Mai konnten Organisationen Stellungnahmen dazu abgeben. Das taten sie auch vielfältig, insgesamt gibt es 830 Seiten Feedback. Doch der Bundesrat scheint an dem Vorhaben festzuhalten.
Deshalb hat nun der Schweizer Verein Digitale Gesellschaft gemeinsam mit der Kampagnenplattform Campax über 15.000 Unterschriften eingereicht. Sie wollen das Projekt noch aufhalten oder zumindest entschärfen.
Überwachung wie in autoritären Staaten
Laut der Petition droht „eine anlasslose, massenhafte Überwachung, wie man sie sonst nur aus autoritären Staaten kennt.“ Das Vorgehen des Bundesrates untergrabe demokratische Institutionen und stelle den Willen der Bevölkerung, des Parlaments und der Justiz in Frage. Durch die Verordnung würden „Risiken von Datenlecks steigen, während Geschäftsmodelle, die auf Datenschutz und Anonymität beruhen (Proton, Threema, …), nicht mehr möglich sind.“
Proton, das unter anderem E-Mail-Adressen und VPNs anbietet, überlegt aufgrund der Verordnung, einen Teil seiner technischen Infrastruktur aus der Schweiz abzuziehen und in Deutschland und Norwegen anzusiedeln. Robin Simon, Chef des datenschutzfreundlichen Messengers Threema, sagte gegenüber dem Tages-Anzeiger, dass der Bundesrat versuche, die Überwachungsmöglichkeiten, die das Bundesgericht 2021 zurückgewiesen habe, „durch die Hintertür wieder einzuführen“.
Laut dem Medium Republik überlegt Threema sogar, wenn nötig eine Volksinitiative gegen die Verordnung zu lancieren. Dort wird auch Alexis Roussel, COO des Technologie-Start-ups Nym zitiert: „In der Schweiz wird es keine private, digitale und datenschutzfreundliche Kommunikation mehr geben“, sagt er.
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Meta oder Google sind nicht betroffen
Laut Republik fiele jede Website, über die sich Personen Direktnachrichten zuschicken können, unter die neue Bestimmung. „Also beispielsweise auch die Marktplätze Ricardo, Tutti und der Onlinehändler Digitec. Aber auch Videospiel-Betreiber, bei denen sich Gamerinnen über Text- und Videokommunikation austauschen können.“
In der Petition heißt es dazu: „Ausländische Anbieter wie Meta oder Google sind von der Verordnung nicht betroffen. Schweizer Anbieter werden hingegen massiv belastet – das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für unsere Tech-Branche. Damit wird ausgerechnet in einer geopolitisch kritischen Zeit die digitale Souveränität der Schweiz untergraben.“
Neben der Pflicht zur Identifizierung der Nutzer*innen droht mit der Verordnung auch eine Mitwirkungspflicht der Dienste-Anbieter bei der Entschlüsselung von Inhalten. In Artikel 50a heißt es, die Anbieterinnen „entfernen die von ihnen oder für sie angebrachten Verschlüsselungen. Sie erfassen und entschlüsseln dafür den Fernmeldeverkehr der überwachten Person an geeigneten Punkten“. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Nachrichten sind dabei allerdings ausgenommen.
„Die Regelungen gehören in ein Gesetz“
Für Dienste mit über einer Million Nutzer*innen weltweit würden sogar noch weitergehende Pflichten gelten. So müssten sie beispielsweise speichern, wer wann wie lange von wo mit wem kommuniziert.
Der Verein Digitale Gesellschaft kritisiert vor allem den Versuch, eine derart weitreichende Veränderung per Verordnung durchzusetzen. „Die Regelungen gehören zwingend in ein Gesetz, müssen vom Parlament erlassen und einer demokratischen Legitimation mittels Referendum unterstellt werden“, schreibt er in einer Stellungnahme.
Das Medium Republik sieht in der Verordnung eine große Gefahr für die zu speichernden persönlichen Daten. In dem genannten Artikel heißt es: „KMU müssten einen enormen Aufwand leisten, um jene neuen Datenbanken auch gebührend gegen kriminelle Cyberattacken abzusichern, damit sie nicht im Darknet landen. Dass das möglich sein wird, dürfte eine Illusion sein. Denn Studien aus den letzten Jahren zeigen, dass viele kleine und mittlere Unternehmen das Risiko von Cyberattacken unterschätzen und sich entsprechend zu wenig schützen.“