Künstliche Intelligenz
Windows 10 weist auf Verlängerung für Sicherheitsupdates hin
Nach Microsofts Ankündigung von kostenlosen Updates bis Oktober 2026 im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zeigt nun auch Windows 10 entsprechende Hinweise – aber noch ohne die Bedingungen zu nennen. Eine durch Windows 10 sogenannte „Registrierung“ für den verlängerten Supportzeitraum (ESU) ist jedoch noch nicht möglich.
Auf einem Rechner in der Redaktion von heise online fanden wir am Abend des Sonntags, den 28. September 2025, bei einer manuell angestoßenen Suche nach neuen Updates folgenden Hinweis: „Die Registrierung für erweiterte Sicherheitsupdates für Windows 10 ist in Kürze verfügbar.“ Ein anderer PC zeigte am darauffolgenden Montag bei gleichem Vorgehen diese Meldung nicht. Auf beiden Rechnern sind die Windows-Installationen schon länger mit einem Microsoft-Account verknüpft.

Dieser PC, eigentlich fit für Windows 11, kann auch weiter bei Windows 10 bleiben – sagt jedenfalls Windows Update.
(Bild: Screenshot / heise medien)
Diese PCs weisen mit bildschirmfüllenden Animationen vor dem Anmelden seit Wochen immer wieder auf das Support-Ende hin und empfehlen, zu Windows 11 zu wechseln. Das tritt zufällig auf, und nicht bei jedem Start. Wir haben bei diesen Maschinen weder Apps und Dokumente in die Microsoft-Cloud geladen, noch uns ums Sammeln von Microsoft-Points im Store bemüht. Beides galt bis vor Kurzem als Möglichkeit, auch nach dem offiziellen Support-Ende am 14. Oktober 2025 weiterhin kostenlose Updates für ein Jahr zu erhalten. Alternativ ist das gegen Zahlung von 30 US-Dollar möglich.

Vor dem Anmelden betteln Windows-10-PCs manchmal, man möge doch auf Windows 11 umsteigen.
(Bild: Screenshot / heise medien)
In der vergangenen Woche hatte jedoch der Verbraucherschutz-Verband Euroconsumers erwirkt, dass alle Privatanwender im Europäischen Wirtschaftsraum ohne Cloud und Points weiterhin Sicherheitsupdates erhalten. Dieser Raum umfasst die Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, nicht aber etwa die Schweiz. Am Freitag bestätigte Microsoft in seinem deutschsprachigen Newsroom die geänderte Update-Politik. Dort heißt es, „Die Anmeldung zum ESU-Programm wird für Privatanwender*innen in der EAA Anfang Oktober direkt über die Einstellungen des PCs möglich sein“. Weitere Hinweise über die Art dieser Anmeldung, oder, wie derzeit in Windows-Update genannt, „Registrierung“ gibt es dort noch nicht.
Microsoft weist jedoch in dieser Mitteilung darauf hin, dass die „Extended Security Updates“ (ESU) für die Dauer bis zum 13. Oktober 2026 immer von der Nutzung eines Microsoft-Accounts abhängen. Loggt man sich in diesen 60 Tage lang nicht ein, so wird der Support eingestellt, und erst wieder aufgenommen, wenn der Account erneut genutzt wird.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Idealo-Verfahren: Richter sehen Schaden durch Google
Im Verfahren des Preisvergleichsdienstes Idealo gegen den US-Suchmaschinenriesen scheint eine Verurteilung Googles zu Schadenersatz wahrscheinlich. Doch nicht nur bei der angemessenen Höhe gibt es viele offene Fragen.
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Es ist ein am Ende vielleicht gar nicht mehr so komplizierter Prozess, der nun seit Jahren läuft. Als am Morgen die Parteien zur mündlichen Verhandlung im Auktionssaal des Amtsgerichts aufeinandertreffen, den das für Zivilstreitigkeiten zuständige Landgericht Berlin II aufgrund des großen Interesses an dem Verfahren nutzt, wissen beide Parteien nicht, was sie erwartet.
Der Fall des Preisvergleichsanbieters Idealo, der zum Axel-Springer-Universum gehört, hat viele Facetten. Idealo will 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz. Der Vorwurf: Google habe seine eigenen Preisvergleichsdienste bevorzugt und andere Anbieter wie eben Idealo trotz marktbeherrschender Stellung rechtswidrig behindert. 2,7 Milliarden Euro seien der beantragte Mindestschaden, machen die Idealo-Vertreter am Morgen noch einmal klar. Google sieht keinerlei Schaden und auch kein schuldhaftes Fehlverhalten, so die Argumente der Anwälte
EU-Entscheidung für ersten Zeitraum maßgeblich
Der Vorsitzende der Richter im Landgericht, Michael Vogel, nimmt sich am Morgen Zeit, den zahlreichen Rechtsvertretern beider Parteien mit einigen Ausführungen Hinweise zu geben, was die Kammer am Landgericht erwägen würde.
Weil ein Beschluss der EU-Kommission von 2017, in dem ein die Google-Wettbewerber behinderndes Verhalten bei Preisvergleichsdiensten festgestellt wurde, als endgültig anzusehen ist – nachdem alle juristischen Einwände Googles bei den europäischen Gerichten erfolglos blieben – gebe es für das Gericht hier keine Spielräume. Das Gericht habe „nichts daran zu kritisieren oder davon abzuweichen“, erläutert Vogel. Erst für die danach liegende Zeit würden die Richter eine eigene Würdigung vornehmen. Zumindest an einem Punkt scheint die Linie deutlich: „Wenn Traffic entzogen worden ist, muss man annehmen, dass hier ein Schaden entstanden sein kann.“
Immer wieder gibt Vogel Hinweise an die Prozessbeteiligten, was das Gericht als Rechtsauffassung und -folge für plausibel erachtet. Vieles scheint während der mündlichen Verhandlung in Berlin dafürzusprechen, dass das Landgericht einen von Google beziehungsweise Alphabet zu verantwortenden Schaden bei Idealo sieht, aber eine Verhandlung ist noch lange kein Urteil.
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Ein Schaden, der schwer zu fassen ist
Die eigentliche Krux, wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellt, besteht in zwei Dingen: Wie bemisst man den Schaden richtig, der Idealo und anderen entstanden ist? Was Schadensberechnung und Schadenshöhe betrifft, haben beide Seiten umfangreiche Gutachten für das „kontrafaktische Szenario“ vorgelegt, wie sich die Suchmaschine wohl entwickelt hätte, wenn Google sich nicht selbst bevorzugt hätte.
Die Kammer lässt offen, was das Gericht für plausibel hält, gibt hier aber auch der Klägerseite von Idealo einen Hinweis. So hegt das Gericht wohl Zweifel, dass aus jeder Produktsuche auch ein potenzieller Preisvergleichsnutzer zu berechnen sei, wenn Google nach dem Ende des erfolglosen Froogle-Produkts nicht angefangen hätte, den Preisvergleich in die Ergebnisseiten einzubauen. „Wenn man sich das jetzt wegdenkt, ob dann in jedem Fall der Nutzer tatsächlich bei einem Vergleichsdienst gelandet wäre: Vielleicht, vielleicht auch nicht“, sagt Michael Vogel.
Das Gericht wird sich darüber eigene Gedanken machen müssen, wenn die Parteien sich nicht doch noch vergleichen. Das aber schien zumindest während der Verhandlung unwahrscheinlich.
Strittig blieb neben der möglichen Schadenshöhe vor allem auch die Schadensdauer. Vor allem relevant: Wie ist der Zeitraum zu beurteilen, ab dem Google die Darstellung von Preisen über den Suchergebnissen infolge der Beanstandungen durch die EU-Kommission geändert hat? Dass die EU-Kommission die Änderungen nicht beanstandet habe, heiße nicht, dass keine wettbewerbswidrige Situation vorgelegen habe.
Googles Anwälte argumentierten vor Gericht unter anderem, dass die Firma die Bevorzugung eigener Dienste eingestellt habe. Idealo habe selbst auf die Möglichkeit verzichtet, am System der „Shopping Units“ genannten Boxen, die nach dem Einschreiten der Kommission an die Stelle der alten Preisvergleichsdarstellung getreten war. Das sei ein von Googles sonstigen Prozessen unabhängiger Vermarktungsplatz, auf den alle Preisvergleichsseiten seit Jahren bieten könnten. Und mehr sei europarechtlich auch nicht geboten, so die Anwälte des Konzerns.
Die eigentliche Verhandlung dauerte, nachdem im Vorhinein bereits umfangreiche Schriftsätze ausgetauscht wurden, nur wenige Stunden. Und doch dürften alle Parteien nun klarer sehen, was die Richter als klärungsbedürftig sehen und was nicht. Wie weiter verfahren wird und wann somit vielleicht auch mit einem Urteil in dem Milliardenverfahren zu rechnen ist, dazu will sich die zuständige Kammer am Landgericht Berlin II wohl noch im Laufe des Tages verhalten.
„Wie evil geht es denn?“
Tatsächlich dürfte der Fall fast schon unabhängig davon, was die Kammer um den vorsitzenden Richter am Landgericht Berlin II für Recht befindet, mindestens eine weitere Instanz beschäftigen. Sich mit einem Richterspruch abzufinden, dafür geht es für beide Parteien um viel zu viel Geld. Für Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag geht es um nahezu alles. Google habe, sagt er nach der Verhandlung, geradezu perfide versucht, alle anderen Preisvergleichsanbieter in seine Infrastruktur zu zwingen. „Sind wir bescheuert und schicken unser Inventar zu unserem größten Konkurrenten?“, fragt er. „Wie evil geht es denn?“, fragt von Sonntag auf dem Gerichtsflur. Und einen weiteren Trumpf hat er noch: Das 2019 begonnene und jahrelang ausgesetzte Verfahren gegen Google ist auf die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Digital Markets Act begrenzt – weitere Ansprüche seien mit diesem überarbeiteten Wettbewerbsrecht nicht ausgeschlossen.
Immerhin: Eine Zwangsversteigerung, wie sie im Saal in der Littenstraße sonst regelmäßig stattfindet, droht dem US-Unternehmen selbst dann nicht, wenn das Gericht über Idealos Mindestschadensberechnung hinausgehen würde. Alphabet setzte 2024 weltweit 350 Milliarden US-Dollar um.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Matthew McConaughey und Michael Caine lizenzieren ihre Stimme für KI-Unternehmen
Matthew McConaughey wird den von ihm herausgegebenen Newsletter „Lyrics of Livin'“ künftig auf Spanisch vorlesen. Doch der US-Schauspieler spricht gar kein Spanisch. Die Stimme wird von Künstlicher Intelligenz (KI) generiert.
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Dafür arbeitet McConaughey mit dem KI-Audio-Unternehmen ElevenLabs zusammen. Es wird eine künstlich generierte Version von McConaugheys Stimme erstellen, die dann die spanische Version Lyrics of Livin‘ vorträgt. Auf diese Weise könne er ein noch größeres Publikum erreichen, begründete der Schauspieler den Schritt. Er ist schon seit einigen Jahren finanziell an ElevenLabs beteiligt.
Das Unternehmen bietet über sein kommerzielles Angebot, den Iconic Marketplace, die KI-generierten Stimmen an. Kunden können die Stimmen dann für eigene KI-generierte Anwendungen lizenzieren.
Prominente Stimmen bei ElevenLabs
Neben McConaughey arbeiten auch weitere Prominente mit ElevenLabs. Dazu gehören etwa die Schauspielerin Liza Minelli, der Musiker Art Garfunkel oder der Schauspieler Michael Caine.
Daneben lässt ElevenLabs auch Verstorbene wieder aufleben. So gehören zum Portfolio etwa die Stimmen des Schauspielers John Wayne, der Flugpionierin Amelia Earhart, des Informatikers Alan Turing oder des Wissenschaftlers J. Robert Oppenheimer.
Das Verhältnis von Hollywood zu KI ist gespalten. Der Schauspieler Morgan Freeman etwa hat gegen eine unerlaubte Nutzung seiner Stimme geklagt. Auch der KI-generierte Charakter Tilly Norwood ist umstritten.
Caine hingegen betont den positiven Aspekt: „Seit Jahren leihe ich meine Stimme Geschichten, die Menschen bewegen – Geschichten über Mut, Witz und den menschlichen Geist, sagte der Brite. „Es geht nicht darum, Stimmen zu ersetzen, es geht darum, sie zu verstärken und Türen für neue Geschichtenerzähler überall zu öffnen. Ich habe mein ganzes Leben lang Geschichten erzählt. ElevenLabs wird der nächsten Generation helfen, ihre Geschichten zu erzählen.“
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(wpl)
Künstliche Intelligenz
JBL Bar 500MK2 im Test: Soundbar mit riesigem Subwoofer und Dolby Atmos
Ohne Rear-Lautsprecher, dafür aber mit einem wuchtigen Subwoofer will die JBL Bar 500MK2 für Kino-Atmosphäre sorgen. Wie gut das funktioniert, zeigt unser Test.
Die Bar 500MK2 bietet JBL eine Soundbar, die zwar wegen fehlender Surround-Lautsprecher keinen echten 3D-Klang bietet, dafür aber mit einem riesigen Subwoofer kommt. Damit und mit Unterstützung von Dolby Atmos im 5.1-Set-up will sie dennoch bei Filmen und bei der Musikwiederhabe überzeugen. Wie gut ihr das gelingt, offenbart der Testbericht.
Überblick & Ausstattung
Die JBL Bar 500MK2 bietet insgesamt eine Leistung von 750 Watt, wobei 300 Watt auf den Bass entfallen. Mit 94 cm ist sie sogar etwas breiter als die 800MK2 (siehe Tabelle unten), wenn die abnehmbaren Boxen als Rear-Lautsprecher eingesetzt werden. Der Subwoofer fällt mit den Abmessungen von 32,5 × 40 × 32,5 cm riesig aus. Die Verbindung zur Soundbar erfolgt wie üblich per Funk. Lediglich zur Stromzufuhr benötigt er ein Kabel.
Bilder: JBL Bar 500MK2
Mit der App JBL One, die keine Registrierung erfordert, wird die Bar 500MK2 konfiguriert. Sie integriert außerdem die Kurzanleitung, sodass man alle wesentlichen Informationen schnell zur Hand hat.
Wer seine Musiksammlung mit Home Assistant verwaltet, kann die JBL Bar 500MK2 zur Wiedergabe verwenden.
Mit der App JBL One ist die Inbetriebnahme inklusive Firmware-Update und Kalibrierung schnell abgeschlossen.
Mit der App JBL One ist die Inbetriebnahme inklusive Firmware-Update und Kalibrierung schnell abgeschlossen.
Die Kalibrierung kann man zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchführen. Dabei erkennt die Software auch, ob Lautsprecher verdeckt sind, die ein optimale Kalibrierung verhindern.
Neben dem Multiroom-Dienst Roon integriert JBL One die Streamingdienste Amazon Music, Calm Radio, iHeart Radio, Napster, Qobuz, Tidal und Tune In. Spotify können Anwender über die Option WLAN-Streaming ansteuern.
Design & Verarbeitung: Unauffällig und funktional
Die JBL Bar 500MK2 verfügt über ein mattschwarzes Gehäuse mit abgerundeten Seiten. Die Lautsprecher sind hinter einem Metallgitter an der Vorderseite und den Seiten angebracht.
Das Design ist schlicht und wirkt hochwertig. Die Verarbeitung ist makellos. An der Rückseite sind die Anschlüsse leicht zugänglich und die eingesteckten Kabel halten stabil.
Anschlüsse & Features
Die Soundbar ist auf der Oberseite mit Tasten für Ein/Aus und Lautstärke ausgestattet. In der Vorderfront befindet sich rechts ein Display, das in das Metallgitter integriert ist und bei Aktivierung Informationen wie Lautstärke oder den verwendeten Soundmodus (beispielsweise Dolby Atmos) anzeigt. Sowohl die Soundbar als auch der separat aufstellbare, kabellose Subwoofer sind mit Gummifüßen ausgestattet.
An der Rückseite der Soundbar befinden sich eine Toslink-Buchse, ein HDMI-Eingang mit 4K-Pass-Through sowie ein HDMI-Anschluss mit eARC-Funktion. Über den eARC-Anschluss kann die Soundbar mit dem Fernseher verbunden werden, wodurch sich die Lautstärke auch mit der TV-Fernbedienung steuern lässt. Diese Funktion wurde an einem LG- und einem Samsung-Fernseher getestet und funktionierte in beiden Fällen ohne weitere Einrichtung.
Die mitgelieferte Fernbedienung ermöglicht die Steuerung der Lautstärke sowie die Regulierung der Subwoofer-Intensität. Zusätzlich kann damit die Bluetooth-Verbindung der Soundbar gesteuert werden. Die Soundbar unterstützt den AAC-Codec, was eine höhere Übertragungsqualität ermöglicht als bei Modellen, die nur über SBC verfügen.
Alltagstauglichkeit & Einrichtung
Die volle Funktionalität der JBL Bar 500MK2 ist über die App „JBL One“ zugänglich. Die App ermöglicht die Musiksteuerung, kann die Fernbedienung ersetzen und beinhaltet einen grafischen Equalizer für Klanganpassungen. Im Gegensatz zu einigen Konkurrenzmodellen sind keine voreingestellten Klangprofile vorhanden; die Einstellungen müssen manuell im Equalizer vorgenommen werden.
Die App führt zudem eine automatische Kalibrierung des Surround-Sounds durch. Dabei werden Testtöne aller Lautsprecher (mit Ausnahme des Subwoofers) abgespielt, um deren Lautstärke auf den Raum abzustimmen. Für die Nutzung der App ist keine Registrierung beim Hersteller erforderlich.
Die JBL One App bietet Informationen zur Aufstellung und Einstellung der Soundbar und bindet verschiedene Streamingdienste ein, darunter Amazon Music, Calm Radio, iHeart Radio, Napster, Qobuz, Tidal und TuneIn. Unterstützt werden auch AirPlay, Google Cast, Roon Ready und Spotify Connect.
Weiterhin kann die Soundbar in Home Assistant als Ausgabegerät für einen Medienserver integriert werden. Ein direkter Zugriff auf einen Medienserver im Heimnetzwerk ist mit der Soundbar selbst jedoch nicht möglich.
Klangqualität
Die Klangqualität bei Dolby-Atmos-Inhalten wie „Im Westen nichts Neues“ ist gut, erreicht jedoch nicht ganz das Niveau der Modelle JBL Bar 800MK2, JBL Bar 1300 (Testbericht) oder Samsung HW-Q990F (Testbericht). Kein Wunder, so sind diese mit echten Surround-Lautsprechern ausgestattet, sodass der Raumklang bei der 500MK2 nicht so stark ausfällt.
Dennoch überzeugt das System mit einem ausgewogenen, dynamischen Klangbild, das auch bei hoher Lautstärke stabil bleibt und die typische JBL-Signatur mit einem starken Bass trägt. Darin unterscheidet sie sich nicht von der mit Surround-Lautsprechern ausgestatteten JBL Bar 800MK2 zum Einsatz, bei der der gleiche Subwoofer zum Einsatz kommt.
Der große Subwoofer liefert kräftige, wenn auch nicht vollständig differenzierte Bässe, ohne dabei Verzerrungen zu zeigen. Bei einigen Filmen mit weniger ausgewogener Audiomischung kann die Aktivierung der „Switch“-Funktion in den Audioeinstellungen der JBL One App die Sprachverständlichkeit verbessern.
Für die Musikwiedergabe im Stereobetrieb ist die Soundbar weniger geeignet. Im Vergleich zu hochwertigen Modellen ist die Klangdarbietung hier weniger detailliert. Dies verbessert sich jedoch bei der Wiedergabe von Dolby-Atmos-Inhalten, bei denen der Klang deutlich ausgereifter wirkt. Auch wenn er hohe audiophile Ansprüche nicht vollständig erfüllt, dürfte er für die meisten Hörer ausreichend sein. Die kräftige Basswiedergabe und die hohe Lautstärke können in geselligen Runden durchaus beeindrucken.
Für anspruchsvollere Musikwiedergabe könnte die KEF Xio (Testbericht) eine Alternative darstellen. Allerdings dürfte der Blick auf deren Preisschild viele abschrecken.
| 11.1.4 | 7.1.4 | 7.1 | 5.1 |
| 140,4 | 120,3 | 116,3 | 94 |
| 103 | 85,4 | 85,4 | – |
| 13,6 | 12,8 | 12,8 | 10,4 |
| 5,8 | 5,2 | 5,2 | 5,05 |
| ja | ja | ja | ja |
| 11.1.4 | 7.1.4 | 7.1 | 5.1 |
| 2470 W | 960 W | 780 W | 750 W |
| 950 W | 500 W | 400 W | 450 W |
| 1200 W | 300 W | 300 W | 300 W |
| 2x 160 W | 2x 80 W | 2x 40 W | – |
| 802.11 a/b/g/n/ac/ax | 802.11 a/b/g/n/ac/ax | 802.11 a/b/g/n/ac/ax | 802.11 a/b/g/n/ac/ax |
| ja | ja | ja | nein |
| ja | ja | ja | ja |
| 3 | 3 | 1 | 1 |
Preise
In der Regel fallen die Preise von Soundbars relativ schnell. Das ist bei der im Juni 2025 vorgestellten JBL Bar 500MK2 ebenfalls der Fall. Statt des vom Hersteller aufgerufenen Preises von knapp 650 Euro ist sie mit 579 Euro derzeit bei Coolblue am günstigsten. Vielleicht sinkt der Preis wie beim Vorgängermodell zum Black Friday bald auf einen neuen Tiefstwert.
Fazit
Wer den Klang seines TV-Gerätes mithilfe einer Soundbar mit einem starken Bass aufwerten möchte, findet mit der JBL Bar 500MK2 eine gute Lösung. Auch wenn sie wegen fehlender Surround-Speaker bei 3D-Effekten in Filmen nicht ganz überzeugen kann. Praktisch im Alltag bei nicht optimierten Soundquellen ist die Möglichkeit, die Sprachverständlichkeit mit der Funktion Switch zu verbessern. Positiv ist auch, die 500MK2 für den Mediendienst unter Home Assistant nutzen zu können.
Für Musikliebhaber spielt die JBL Bar 500MK2 wie auch schon die mit Surround-Lautsprechern ausgestattete 800MK2 etwas zu undifferenziert. Am besten klingt noch Musik im Dolby-Atmos-Format. Damit dürften die meisten Hörer auch in puncto Musikwiedergabe zufrieden sein.
Alles in allem ist die JBL Bar 500MK2 außer für höchste Ansprüche bei der Musikwiedergabe und 3D-Kino-Klang auf Top-Niveau empfehlenswert. Wer bei ersterem keine Kompromisse eingehen möchte, greift zur KEF Xio (Testbericht) und wer den Fokus auf 3D-Kino-Sound legt, zur Samsung HW-Q990F (Testbericht), muss dann aber deutlich tiefer in die Tasche greifen.
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