Künstliche Intelligenz
Windows 10 weist auf Verlängerung für Sicherheitsupdates hin
Nach Microsofts Ankündigung von kostenlosen Updates bis Oktober 2026 im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zeigt nun auch Windows 10 entsprechende Hinweise – aber noch ohne die Bedingungen zu nennen. Eine durch Windows 10 sogenannte „Registrierung“ für den verlängerten Supportzeitraum (ESU) ist jedoch noch nicht möglich.
Auf einem Rechner in der Redaktion von heise online fanden wir am Abend des Sonntags, den 28. September 2025, bei einer manuell angestoßenen Suche nach neuen Updates folgenden Hinweis: „Die Registrierung für erweiterte Sicherheitsupdates für Windows 10 ist in Kürze verfügbar.“ Ein anderer PC zeigte am darauffolgenden Montag bei gleichem Vorgehen diese Meldung nicht. Auf beiden Rechnern sind die Windows-Installationen schon länger mit einem Microsoft-Account verknüpft.
Dieser PC, eigentlich fit für Windows 11, kann auch weiter bei Windows 10 bleiben – sagt jedenfalls Windows Update.
(Bild: Screenshot / heise medien)
Diese PCs weisen mit bildschirmfüllenden Animationen vor dem Anmelden seit Wochen immer wieder auf das Support-Ende hin und empfehlen, zu Windows 11 zu wechseln. Das tritt zufällig auf, und nicht bei jedem Start. Wir haben bei diesen Maschinen weder Apps und Dokumente in die Microsoft-Cloud geladen, noch uns ums Sammeln von Microsoft-Points im Store bemüht. Beides galt bis vor Kurzem als Möglichkeit, auch nach dem offiziellen Support-Ende am 14. Oktober 2025 weiterhin kostenlose Updates für ein Jahr zu erhalten. Alternativ ist das gegen Zahlung von 30 US-Dollar möglich.
Vor dem Anmelden betteln Windows-10-PCs manchmal, man möge doch auf Windows 11 umsteigen.
(Bild: Screenshot / heise medien)
In der vergangenen Woche hatte jedoch der Verbraucherschutz-Verband Euroconsumers erwirkt, dass alle Privatanwender im Europäischen Wirtschaftsraum ohne Cloud und Points weiterhin Sicherheitsupdates erhalten. Dieser Raum umfasst die Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen, nicht aber etwa die Schweiz. Am Freitag bestätigte Microsoft in seinem deutschsprachigen Newsroom die geänderte Update-Politik. Dort heißt es, „Die Anmeldung zum ESU-Programm wird für Privatanwender*innen in der EAA Anfang Oktober direkt über die Einstellungen des PCs möglich sein“. Weitere Hinweise über die Art dieser Anmeldung, oder, wie derzeit in Windows-Update genannt, „Registrierung“ gibt es dort noch nicht.
Microsoft weist jedoch in dieser Mitteilung darauf hin, dass die „Extended Security Updates“ (ESU) für die Dauer bis zum 13. Oktober 2026 immer von der Nutzung eines Microsoft-Accounts abhängen. Loggt man sich in diesen 60 Tage lang nicht ein, so wird der Support eingestellt, und erst wieder aufgenommen, wenn der Account erneut genutzt wird.
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(nie)
Künstliche Intelligenz
Konsortium kauft Electronic Arts für 55 Milliarden US-Dollar
Der kriselnde US-Spielepublisher Electronic Arts wird gekauft und von der Börse genommen. Das teilte EA am Montagnachmittag gemeinsam mit dem Käuferkonsortium mit. Die Kosten liegen demnach bei 55 Milliarden US-Dollar.
Bei den Käufern handelt es sich um den saudi-arabischen Staatsfonds (Public Investment Fund, PIF) sowie Silver Lake und die Investmentfirma, Affinity Partners, die von Donald Trumps Schwiegersohn Jared Kushner gegründet wurde. Die Transaktion soll zu Beginn des Fiskaljahrs 2027 abgeschlossen werden, erklärten die Firmen. Die Summe von 55 Milliarden US-Dollar teilt sich auf in ein Eigenkapital-Investment von 36 Milliarden US-Dollar und einen Schuldenanteil von 20 Milliarden US-Dollar.
Im Rahmen der fremdfinanzierten Übernahme wird Electronic Arts privatisiert. Der US-Publisher hinter der Fußballreihe „EA FC“ (früher „FIFA“) soll weiterhin in Redwood City ansässig bleiben. Auch CEO Andrew Wilson bleibt im Amt, teilten die Firmen mit. Ob diese Jobgarantie auch für die Angestellten gilt, blieb zunächst offen. Erst vor wenigen Monaten hat EA ein „Black Panther“-Spiel eingestampft und Angestellte entlassen. Zuvor hatte EA bereits Angestellte von Codemasters gefeuert und Mitarbeiter von traditionsreichen Studios wie Bioware abgezogen, um an den finanziell erfolgreichen Sportsimulationen im eigenen Portfolio zu arbeiten.
Zweitgrößter Deal der Spielebranche
Der Deal könnte hinter dem Kauf von Activision Blizzard durch Microsoft für 69 Milliarden US-Dollar zur zweitgrößten Übernahme in der Geschichte der Spielebranche werden. Er unterliegt aber noch der Freigabe von Aufsichtsbehörden und EA-Aktionären. Die dürften zufrieden sein: Nachdem bereits am Sonntag mehrere US-Wirtschaftszeitungen über den bevorstehenden Deal berichtet hatten, stieg der EA-Aktienkurs um über 15 Prozent.
Der saudi-arabische Investmentfonds PIF gehört mit einem Anteil von rund zehn Prozent bereits zu den größten Anteilseignern von Electronic Arts. Die 1982 gegründete US-Firma zählt zu den zehn umsatzstärksten Spielefirmen der Welt. Erfolgsgaranten sind vor allem Sportspiele wie „EA FC“ und „Madden“, die sich maßgeblich über den Verkauf von Lootboxen finanzieren. Zum Portfolio von EA gehören aber auch Spielereihen wie „Mass Effect“, „Battlefield“, „F1“ und „Die Sims“.
(dahe)
Künstliche Intelligenz
Drohnenfotografie: Leitfaden für Einsteiger und rechtliche Grundlagen
Fotografieren mit einer Drohne ist mehr als ein technischer Trend – es erschließt faszinierende und bisher unzugängliche Perspektiven. Landschaften aus der Luft, beeindruckende Küstenlinien oder Stadtansichten aus ungewöhnlichen Winkeln: Drohnen haben die visuelle Sprache der Fotografie revolutioniert. Dank kompakter Modelle mit hochwertigen, stabilisierten Kameras und intuitiver Steuerung ist der Einstieg heute leichter als je zuvor.
Bevor jedoch die ersten Aufnahmen aus der Luft entstehen können, ist eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Seit Einführung der EU-Drohnenverordnung gelten auch für Hobbypiloten klare Vorschriften:
Die österreichische Fotografin Sonja Jordan begeistern die Natur, das Reisen an die verschiedensten Orte dieser Welt und das damit verbundene Abenteuer. Ihre Bilder erscheinen in Magazinen und Kalendern.
Seit dem 1. Januar 2021 hat die Europäische Union mit ihrer neuen Drohnenverordnung (EU 2019/947 und EU 2019/945) einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Für uns als Luftbildschaffende bedeutet das: mehr Klarheit, aber auch neue Pflichten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Drohnenfotografie: Leitfaden für Einsteiger und rechtliche Grundlagen“.
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Künstliche Intelligenz
Fritzboxen & Co.: Fritz eröffnet im Oktober eigenen Onlineshop
Wer eine Fritzbox oder andere Produkte von Fritz (früher AVM) kaufen möchte, kann das ab dem 1. Oktober 2025 auch direkt beim Hersteller machen. Fritz eröffnet da einen eigenen Onlineshop mit Direktvertrieb als Alternative zu unabhängigen Händlern. In Eigenschreibweise heißt er „FRITZ! Shop“.
In einer Mitteilung schreibt der Hersteller: „Der FRITZ! Shop ist Teil der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens, welche die Markenpräsenz im heimischen und europäischen Markt stärken und neue Wachstumschancen erschließen soll.“
Ausbau der europäischen Präsenz
Bisher sind Fritzboxen vor allem in Deutschland verbreitet. Seit der Übernahme durch einen Investor aus Luxemburg strebt Fritz die Internationalisierung in Europa an. Dazu wechselte der Hersteller bereits seinen Onlineauftritt von avm.de auf fritz.com – samt einhergehender Namensänderung der GmbH.
Zunächst beliefert Fritz die folgenden Länder: Deutschland, Österreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Schweiz, Polen und Spanien.
Fritz will all seine Produkte zum Verkauf anbieten, neben Fritzboxen also etwa Repeater und DECT-Telefone. In Deutschland könnte der Fritz-Shop vor allem dann eine Alternative darstellen, wenn Einzelhändler ein Produkt nicht auf Lager haben. Preisvorteile sind nicht zu erwarten, da sich Händler meistens an die unverbindlichen Preisempfehlungen halten oder diese unterbieten.
Fritz verspricht derweil auf Wunsch eine telefonische Kaufberatung sowie „einen schnellen Versand und umfangreichen Support“. In Support-Fällen ist Fritz beim Kauf über den eigenen Shop neben der Herstellergarantie auch für die gesetzliche Gewährleistung verantwortlich.
(mma)
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