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X100-Killer, Billig-Elmarit und die Altersfrage – Fotonews der Woche 24/2025
Clickbait können wir auch, machen wir aber nur exemplarisch. So ist auch die Überschrift dieser Kolumne nur beispielhaft zu verstehen – selbst, wenn einige in der neuen X-E5 von Fujifilm schon einen „Killer“ für die notorisch knappe X100VI sehen wollen. Das ist natürlich Unsinn, wie stets bei Clickbait, denn: Beide Kameras kommen vom selben Hersteller und, gemessen an den UVPs, liegen die X-E5 samt Kit-Objektiv und die X100VI preislich mit rund 1800 Euro eng beisammen.
System oder Kompakt ist keine Frage mehr
Der große Unterschied: die schon über mehrere Generationen sehr begehrte X100 ist eine Kompaktkamera mit festem Objektiv, und die X-E5 eine Systemkamera, bei der sich die Optik wechseln lässt. Die Gemeinsamkeiten, und das ist das Körnchen Wahrheit von provokanten Aussagen: Die neue X-E hat nun wie die X100IV 40 Megapixel auf einem APS-C-Sensor und ist ähnlich edel gestaltet wie die Kompakte. Auch neue Funktionen für bestimmte Bild-Looks und ein Bedienhebel auf der Front machen sie, wie die X100-Serie, noch besser für die Street-Fotografie und alles andere geeignet, wo es auf Unauffälligkeit ankommt.
Dass die Nähe zwischen den beiden Kameras auch ihrem Hersteller bewusst ist, zeigt die Preisgestaltung. Für den Body stieg von der X-E4 mit einer Preisempfehlung bei Marktstart von 900 Euro auf nun 1550 Euro, und samt dem neuen Kit-Objektiv Fujinon XF23mm F2.8 R WR sind 1800 Euro gefordert. Somit ist die X-E5 eben eine Alternative – und kein Ersatz – für die X100VI. Wer schon in Fujis APS-C-System unterwegs ist, greift wohl eher zur neuen X-E, und wer allein eine Kompaktkamera will, wird weiterhin mit der X100VI liebäugeln.
Leicas Standardzoom mit Sigma-Genen
Auch nur ein bisschen wahr ist, dass das neue Vario Elmarit-SL 1:2.8/28-70 ASPH von Leica „billig“ wäre. Denn für ein Standardzoom, dem gegenüber vergleichbaren Modellen am kurzen Ende auch noch vier Millimeter Brennweite fehlen, ist eine UVP von 1950 Euro schon viel Geld. Was natürlich bei Leica relativ zu sehen ist, denn deren schon länger erhältliches Vario-Elmarit-SL 1:2.8/24-70 ASPH kostet 2850 Euro. Man spart sich also unter Verzicht auf ein bisschen Weitwinkel 900 Euro.
Und auch das ist sehr, sehr relativ zu sehen, denn: Die technischen Daten des neuen Elmarit ähneln stark dem vor vier Jahren vorgestellten Sigma Contemporary 28-70mm 2.8 DG (ab 843,98 €), das für Sonys E-Mount und den L-Mount verfügbar ist. Das ist für unter 900 Euro verfügbar, und nun kommt das Aber: Es ist nicht ganz dicht. Also, nicht gegen Staub und Spritzwasser geschützt, Leicas Variante schon. Und die hat im Gegensatz zum Sigma auch ein Metall- kein Plastikgehäuse. Man bezahlt also für rund 1000 Euro Aufpreis nicht nur den Namen Leica, sondern bekommt tatsächlich einen Mehrwert. Und überraschend ist das Leica-Sigma auch nicht, denn Sigma ist seit 2018 Teil der L-Alliance. Wie praktisch, dass wir das Objektiv für den E-Mount schon getestet haben.
Nikon kündigt Firmware 3.0 für Z8 an
In seiner Konsequenz überraschend ist dagegen, wie viel Mühe sich Nikon mit seinen kostenlosen Firmwareupdates gibt. Diesmal hat man die Z8 auf Version 3.0 gebracht und gleich einen Sack voll neuer Funktionen eingebaut. Wohl am bemerkenswertesten ist, was die Kamera mit Pixel-Shift nun alles kann. Unter anderem lassen sich Belichtungsreihen und Fokusreihen kombinieren. Das Ziel: 180-Megapixel-Bilder ohne großen Schärfenverlauf. Daneben gibt es zahlreiche neue Funktionen wie das Umschalten der JPEG-Qualität, wenn schnelle Serienaufnahmen ausgewählt werden, eine Sucheransicht mit Offenblende, unabhängig von der gewählten Blende – also heller – und so weiter und so fort.
In einem Nikon-Video zu Firmware 3.0 wird auch gezeigt, wie sich die neue Fokusbegrenzung schnell einschalten lässt: AE-F-Knopf für die minimale Distanz, Auslöser für die maximale, fertig. Das hat sich offensichtlich jemand ausgedacht, der das auch in hektischen Situationen intuitiv nutzen will. Dazu ein Beispiel aus der Konzertfotografie, wo ich mir genau das schon immer gewünscht habe. Die Motiverkennung arbeitet da durch viel Bewegung auf der Bühne und ständig wechselndes Licht nämlich nicht immer zuverlässig. Zudem haben immer mehr große Bands LED-Wände mit Videos als Bühnenhintergrund, und das kann dann spontan dazu führen, dass auch der Kontrastautofokus auf das Video, nicht den Musiker scharf stellt. Sehen oder vorahnen kann man das nicht, weil man ja durch den Sucher die Akteure im Blick behält.
Meine Lösung wäre: Fokus auf Sänger – meistens ganz vorn – und Schlagzeuger – fast immer ganz hinten – begrenzen, und die blöde Vidiwall funkt nie mehr dazwischen. Aber das ist bisher nur Theorie, und muss erst einmal ausprobiert werden, denn: Nikon hat die Firmware 3.0 bisher nur angekündigt. „Coming soon“ steht auf der eigens eingerichteten Webseite, kein Termin. Auf der Downloadseite ist weiterhin nur die bisherige Version 2.10 zu finden. Das ist ein ziemlich durchsichtiges Manöver, denn aktuell läuft, wie jedes Jahr, die Sommeraktion von Nikon mit Rabatten beim Kauf von Kameras und Objektiven. Da will man offenbar noch schnell ein paar neue Funktionen versprechen, die dann den letzten Schubs zum Kauf einer neuen Kamera bedeuten sollen.
Wie Hollywood-Stars in der Öffentlichkeit altern – oder auch nicht
Provokant ist auch die Frage, welche der Fotograf Shane Balkowitsch in unserer Empfehlung für einen Long Read zum Wochenende aufwirft: Warum darf Pamela Anderson nicht altern? Balkowitsch macht seine Erklärungsversuche nicht an der offensichtlichen Erklärung fest, dass Anderson schlicht das Sexsymbol der 1990er Jahre ist, und immer wieder auf ihre Rolle in der Serie „Baywatch“ reduziert wird, sondern wagt einen weiteren Blick. Unter anderem ist zu erfahren, dass die Schauspielerin sich außerhalb ihrer Arbeit nicht mehr mit Make-up zeigt, weil ihre Visagistin 2019 verstorben ist. Und auch der Vergleich mit männlichen Schauspielern, denen man ein Altern in der Öffentlichkeit zugesteht, kommt nicht zu kurz.
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(nie)
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Wie c’t Grafikkarten testet: Spiele-Benchmarks, Lautstärke, Leistungsaufnahme
Nicht nur Gamer kaufen Grafikkarten. Denn eine Graphics Processing Unit (GPU) leistet viel mehr als nur 3D-Beschleunigung. Aktuelle GPUs verarbeiten Software zum Entrauschen von Raw-Bildern, für Überblendeffekte im Videoschnittprogramm sowie speicherfressende KI-Anwendungen.
Grafikkarten wurden leider in den vergangenen Jahren immer teurer und eine Rückkehr zum Preisgefüge von 2015 ist nicht in Sicht. Umso wichtiger ist es, sich vor einem Kauf gut zu informieren und die eigenen Schwerpunkte zu kennen. Dabei helfen die umfassenden Messungen aus dem c’t-Testlabor, fordern aber zugleich auch ein wenig Eigeninitiative. Denn nach wie vor gilt: „Den einen“ Testsieger gibt es bei uns nicht, stattdessen wägen wir das Für und Wider für jeden einzelnen Probanden sorgfältig ab. Wie genau das vonstattengeht und welche Messwerte wir dafür erheben, beschreiben wir auf den folgenden Seiten.
Kommt eine neue Grafikkarte ins Testlabor, stehen zunächst einmal einige Verwaltungsaufgaben an. Nicht zuletzt die für den Rückversand zum Hersteller nötige Erfassung im Testgerätepool; der Rückversand entfällt natürlich, wenn wir die Karte selbst gekauft haben, wie es zuletzt häufiger vorgekommen ist.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie c’t Grafikkarten testet: Spiele-Benchmarks, Lautstärke, Leistungsaufnahme“.
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EnergyKit: iPhone-Apps sollen lernen, grünen Strom zu verwenden
Das Stromnetz liefert zu unterschiedlichen Zeiten einen unterschiedlichen Strommix. Je nach Wetter oder Auslastung kann es mal grüne Energie aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft sein, manchmal aber eher schmutziger Strom aus Kohle und Erdgas. In den USA hat Apple daher schon mit iOS 16 innerhalb von Apple Home eine Funktion integriert, die Vorhersagen für das lokale Stromnetz an die Nutzer ausgeben: die sogenannte Grid Forecast. So sollen User mit möglichst klimafreundlicher Energie ihr Gerät laden. Mit dem neuen Framework EnergyKit kommt diese Art der Stromnetzüberwachung nun auch direkt in Apps von Entwicklern.
Netzvorhersagedaten von Apple direkt in Apps
Wie Apple auf der Entwicklerkonferenz WWDC 2025 ankündigte, soll es Developern erstmals möglich sein, ihren Nutzern dabei zu helfen, „die Stromnutzung zu optimieren“. Dies könne Menschen dabei helfen, ihre „Haushaltsgeräte zu betreiben oder Elektrofahrzeuge aufzuladen, wenn der Strom sauberer und günstiger“ ist, schreibt Apple. EnergyKit kann auch dazu verwendet werden, individuelle Ladekalender zu generieren.
Damit geht Apple erstmals über die bisherige Stromnetzvorhersagen hinaus, die es bislang nur in der Home-Anwendung, die Teil von iOS ist, gab. In einem ersten Schritt soll EnergyKit in Apps zur Steuerung von E-Auto-Ladeinfrastrukturen und smarten Thermostaten (beim Heizen und Kühlen mit Strom) integrierbar sein. Dazu gibt der Nutzer seinen jeweiligen Ort an, damit Apple seine Grid-Forecast-Daten an die App schickt. Diese gibt dann aus, wie grün die aktuelle Energieversorgung ist und kann gegebenenfalls automatisch Anpassungen vornehmen.
Europa zunächst nicht dabei
Bislang ist unklar, ob und wann Apple die Stromnetzvorhersage auch nach Europa bringt. Die Daten sind zudem zunächst nur eine Prognose, müssen also nicht unbedingt zu den aktuellen Echtbedingungen passen. Apple ist dennoch überzeugt, dass die Kundschaft so klimafreundlicher agieren kann.
Neben der Einführung von EnergyKit für Apps wird auch die Energieverwaltung in der Home-App selbst verbessert, damit Nutzer gegebenenfalls schneller reagieren können. Mit iOS 26 kann man künftig den durchschnittlichen Stromverbrauch und die aktuelle Strompreisphase anzeigen lassen, sofern es dafür Datenquellen gibt.
(bsc)
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Trotz ablaufender Frist: Zwei Drittel der großen Webshops nicht barrierefrei
Auch kurz vor Inkrafttreten des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bietet ein Großteil der größeren Webshops in Deutschland ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen noch immer nicht barrierefrei an. Dies ergab eine Studie, die von Google, der Förderorganisation „Aktion Mensch“ und der Stiftung Pfennigparade in Berlin vorgestellt wurde. Danach sind nur knapp ein Drittel der 65 meistbesuchten Online-Shops in Deutschland über die Tastatur – und damit ohne Maus – bedienbar.
Für viele Menschen mit Behinderung ist die Tastaturbedienbarkeit eine grundlegende Voraussetzung für den barrierefreien Zugang. Der Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr immerhin spürbar verbessert. 2024 waren nur 20 Prozent der populären Webshops barrierefrei.
Hohe Geldstrafen drohen
Den Shop-Betreibern droht künftig eine hohe Geldstrafe, wenn sie ihr Angebot nicht barrierefrei betreiben. Am 28. Juni endet nämlich die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. EU-Mitgliedstaaten müssen demnach sicherstellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter der Online-Handel – barrierefrei zugänglich sind. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die betroffenen Produkte und Dienstleistungen an die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit anzupassen. Ausgenommen sind kleine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro sowie reine B2B-Angebote. Bei Nichterfüllung drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.
Die Hürden in den Online-Shops betreffen viele Menschen: In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, darunter rund 350.000 Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung.
Häufig keine Bedienung per Tastatur möglich
Für die aktuelle Studie untersuchten Experten 65 besonders populäre Online-Shops. Ein wichtiges Ergebnis: Nur 20 Websites (30,8 Prozent) ließen sich über die Tastatur und somit ohne Maus bedienen. Die Tastaturbedienbarkeit ist aber für viele Menschen mit Behinderung eine Grundvoraussetzung für barrierefreie Nutzung. Zudem bieten die meisten getesteten Webseiten keinen sichtbaren Tastaturfokus. Dies erschwert es Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, das aktuell ausgewählte Element zu erkennen.
Ebenfalls auf der Mängelliste der Tester: fehlende Kontraste, was die Lesbarkeit von Texten oder Identifikation wichtiger Symbole einschränke, sowie falsche oder unlogische Tab-Reihenfolgen, die es für Menschen mit Behinderung teilweise unmöglich machen, durch die Online-Shops zu navigieren und Produkte auszuwählen. Auch eingeblendete Inhalte wie Banner oder Cookie-Overlays, die den Hauptinhalt der Webseite verdecken und sich nicht ohne weiteres schließen lassen, schafften Hürden.
Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, sagte: „Die Zeit der Ausreden ist vorbei – in wenigen Tagen müssen digitale Angebote barrierefrei sein.“ Die Ergebnisse der Studie seien alarmierend: Zu viele Unternehmen nähmen mögliche Bußgelder in Kauf und schlössen noch immer Menschen mit Behinderung und damit potenzielle Kunden aus. „Dabei liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, dies zu ändern – denn von einem barrierefreien, komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren letztlich alle.“
(axk)
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