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Zähne gezogen: Wirtschaftsministerium schafft Lieferkettengesetz faktisch ab


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Die Bundesregierung hat das nationale Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten verpflichtet, massiv entschärft. Das von Katherina Reiche (CDU) geführte Wirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Arbeitsressort unter Bärbel Bas (SPD) die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), am Freitag angewiesen, künftig bei der Durchsetzung der Vorgaben „zurückhaltend und unternehmensfreundlich“ vorzugehen.

Diese faktische Entkernung folgt auf den Kabinettsbeschluss von Anfang September zur Novelle des Gesetzes. Der umstrittene Regierungsentwurf sieht vor, die Bürokratie radikal einzudämmen, was Schwarz-Rot prinzipiell schon im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Die Pflicht für Unternehmen, detaillierte Jahresberichte über ihre Sorgfaltspflichten zu erstellen, soll ersatzlos und rückwirkend abgeschafft werden. Neun von dreizehn möglichen Bußgeldtatbeständen werden den Plänen zufolge aus dem Katalog der Ordnungswidrigkeiten gestrichen.

Um die Unternehmen sofort zu entlasten, hat das Haus von Reiche der Exportbehörde nun vorgegeben, Unternehmensberichte ab sofort gar nicht mehr zu prüfen. Ferner wird die Bafa entsprechend dem geplanten, aber noch gar nicht vom Bundestag verabschiedeten Gesetz laufende Bußgeldverfahren einstellen und keine neuen eröffnen, die auf den gestrichenen Tatbeständen beruhen.

Bußgelder für die verbleibenden relevanten Sachverhalte sollen nur bei besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen und unter sehr hohen Voraussetzungen verhängt werden. An das Bafa ging zugleich die Order, hierbei äußerst „restriktiv“ vorzugehen, wenn die Fälle dies tatsächlich hergäben.

Gleichzeitig sollen die Exportkontrolleure ihre unterstützenden Aktivitäten etwa in Form von Umsetzungshilfen und der Förderung von Kooperationen weiter ausbauen. Mittelfristig werde das hiesige Gesetz durch eine „bürokratiearme Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden“, heißt es beim Wirtschaftsressort. Die Regierung sage zu, die Belastungen für die Wirtschaft dabei so gering wie möglich zu halten.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) appellierte schon kurz nach Amtsantritt im Mai an die EU-Gesetzgebungsgremien, die erst 2024 beschlossene europäische Lieferkettenrichtlinie gleich wieder abzuschaffen. „Wir werden in Deutschland das nationale Gesetz aufheben“, betonte der Konservative mit Blick auf die hiesigen einschlägigen Bestimmungen, über die die CSDDD der EU teils hinausgeht. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) setzte kurz darauf andere Akzente: „Natürlich müssen wir jetzt gucken: Wie können Berichtspflichten gedämpft werden, wie kann Bürokratie abgebaut werden? Aber insgesamt waren wir uns einig, das Lieferkettengesetz ist wichtig.“

Der Entwurf der EU-Kommission für ein Paket zum Bürokratieabbau sieht vor, dass die CSDDD später greift, dann nur noch ein Fünftel der derzeit vorgesehenen Unternehmen betrifft und weniger Informationen zutage bringt. Mit der Richtlinie sollen vor allem große Konzerne verpflichtet werden, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Das bezieht sich auch auf Tochtergesellschaften und Geschäftspartner. Betroffene sollen entsprechende Prüfprozesse aufsetzen und diese dokumentieren. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.

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(atr)



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Arbeitsrecht: EU-Abgeordnete sind gegen Kündigung durch KI


EU-Abgeordnete machen sich für ein Gesetz stark, das den Einsatz algorithmischer Entscheidungssysteme und von KI in Unternehmen einhegen soll. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlaments hat dazu mit der deutlichen Mehrheit von 41 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen. Ziel ist, die transparente, faire und sichere Anwendung automatisierter Überwachungs- und Entscheidungshilfen am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

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Die Parlamentarier betonen zwar, dass Algorithmen Prozesse optimieren können. Sie fordern aber, dass diese Technik unter menschlicher Aufsicht stehen muss. Im Kern geht es darum, Grundrechte und Datenschutz der Arbeitnehmer zu wahren.

Einer der Pfeiler der vorgeschlagenen Regeln ist menschliche Kontrolle. Arbeitnehmer sollen auch das Recht auf eine Erklärung algorithmisch unterstützter Entscheidungen haben. Vor allem Beginn und Ende eines Arbeitsverhältnisses, die Verlängerung von Verträgen, Lohnanpassungen oder Disziplinarmaßnahmen müssten stets von Menschen entschieden werden.

Ferner legt der Ausschuss großen Wert auf Transparenz und das Recht auf Information: Arbeitnehmer müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie sich diese Systeme auf ihre Arbeitsbedingungen auswirken, wann sie zur Entscheidungsfindung eingesetzt werden, welche Art von Daten sie erfassen und wie menschliche Überwachung sichergestellt ist. Zudem sollen Mitarbeiter Zugang zu Schulungen im Umgang mit dieser Technik erhalten und bei maschinengestützten Entscheidungen zu Vergütung, Bewertung, Aufgabenverteilung oder Arbeitszeit konsultiert werden.

Ein weiterer Punkt betrifft den Schutz der Daten und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer. Die geforderten Vorschriften sollen gewährleisten, dass der Einsatz algorithmischen Managements die psychische und physische Gesundheit sowie die Sicherheit der Beschäftigten nicht gefährdet.

Um die Privatsphäre zu schützen, verlangen die Volksvertreter ein Verbot der Verarbeitung bestimmter sensibler Daten. Dazu gehören Informationen über den emotionalen, psychologischen oder neurologischen Zustand der Beschäftigten, private Kommunikation, Daten über Freizeitaktivitäten und Echtzeit-Ortung außerhalb der Arbeitszeiten. Auch Gewerkschaftsfreiheit und Kollektivverhandlungen sollen außen vor bleiben.

Der Berichterstatter Andrzej Buła von der konservativen EVP-Fraktion hält den Vorschlag für ausgewogenen, da er beiden Seiten der Sozialpartnerschaft zugutekomme. Arbeitgeber blieben frei in der Wahl ihrer Systeme und müssten keine neuen administrativen Hürden befürchten. Arbeitnehmer erhielten neue Informationsrechte und besseren Datenschutz. Dies sei Ausdruck eines „europäischen Lebenswegs“, der Wettbewerbsfähigkeit mit hohen Sozialstandards verbinde.

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Das Parlamentsplenum wird im Dezember über die Initiative abstimmen. Anschließend hat die EU-Kommission drei Monate Zeit, um auf den Appell zu reagieren. Bestehende Gesetze wie der AI Act, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Richtlinie für Plattformarbeit bilden laut einer Studie für die Abgeordneten bereits einen allgemeinen Rahmen, der durch gezielte Vorschriften für den Einsatz von KI am Arbeitsplatz ergänzt werden müsse.


(wpl)



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Astronomie: Erstmals initiale Geometrie einer Supernova ergründet


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Dem Very Large Telescope (VLT) ist es im vergangenen Frühjahr erstmals gelungen, die Explosion eines massereichen Sterns quasi unmittelbar nach ihrem Beginn zu beobachten und die Geometrie des Materieauswurfs zu ergründen. Das hat die Europäische Südsternwarte ESO jetzt publik gemacht und eine künstlerische Darstellung dieser frühestmöglichen Phase einer solchen Sternenexplosion veröffentlicht. Hätte man das Observatorium nur einen Tag später auf den Vorgang gerichtet, wäre der nicht mehr zu beobachten gewesen, erklären die Verantwortlichen die Bedeutung des Funds. Das VLT hat die 22 Millionen Lichtjahre entfernte Explosion demnach dank der schnellen Reaktion des Studienleiters nur 26 Stunden nach ihrer ursprünglichen Entdeckung beobachtet.

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Die Supernova in der Galaxie NGC 3621

(Bild: ESO/Y. Yang et al.)

Wie die Forschungseinrichtung in Erinnerung ruft, besteht bei einem typischen Stern zeit seines Lebens ein präzises Gleichgewicht zwischen der Gravitationskraft, die ihn zusammenzieht, und dem gegenläufigen Druck „seines nuklearen Motors“. Ist die Energiequelle dagegen erschöpft, kollabiert der Kern des Sterns, die ihn umgebende Masse stürzt auf ihn und wird abgestoßen. Die dabei entstehende Schockwelle zerstört den Stern dann von ihnen, es entsteht eine Supernova. Der Durchbruch dieser Schockwelle durch die Oberfläche des Sterns lasse sich aber nur für wenige Stunden beobachten, danach interagiere die sich ausbreitende Explosion mit Material um den Stern. Genau dieses enge Zeitfenster konnte nun erstmals mit dem VLT für detaillierte Beobachtungen genutzt werden.

Verantwortlich für den Erfolg war demnach die Reaktionsschnelligkeit des Astronomen Yi Yang von der Tsinghua-Universität in Peking. Als die Supernova mit der Bezeichnung SN 2024ggi am 10. April 2024 entdeckt wurde, war der gerade nach einem Langstreckenflug in San Francisco gelandet. Zwölf Stunden später lag sein Antrag für eine Beobachtung mit dem VLT bei der ESO vor, dem unmittelbar nachgekommen wurde. Schon am 11. April wurde es demnach auf die Explosion gerichtet, weshalb die Geometrie der Supernova ermittelt werden konnte. Ausschlaggebend dafür war demnach das Instrument FORS2, dessen Daten ergeben haben, dass die ausgeworfene Materie die Form einer Olive hatte. Die Symmetrieachse sei im Verlauf der Explosion unverändert geblieben, auch als die Form sich abflachte.

Auf die Geometrie konnte das Forschungsteam demnach aus der Polarisation des Lichts schließen, das mit dem Teleskop eingefangen wurde. Die Beobachtung verändere unser Verständnis stellarer Explosionen, erklärt Mitautor Ferdinando Patat von der ESO. Dank des gewonnenen Wissens könnten bereits einige Supernova-Modelle ausgeschlossen und andere verbessert werden, ergänzt er. Als Vorläufer der Explosion hat das Team einen Roten Überriesen mit etwa 12 bis 15 Sonnenmassen ausgemacht, dessen Radius etwa 500-mal größer war als der der Sonne. Die Arbeit wird in einem Fachartikel vorgestellt, der im Wissenschaftsmagazin Science Advances erscheinen wird.

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(mho)



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Linux-Konsole: Valve kündigt neue Steam Machine an


Valve hat eine neue Steam Machine angekündigt – ein Jahrzehnt, nachdem die weitgehend erfolgreichen Originale auf den Markt gekommen sind. Die neue Steam Machine ist ein Linux-Rechner mit Valves ursprünglich für das Steam Deck entwickelter Oberfläche SteamOS, der dank kompakter Würfelform auch wie eine Konsole an den Fernseher gestellt werden kann.

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Herzstück der Steam Machine ist ein Zen-4-Chip von AMD mit 6 Kernen und 12 Threads und einer Taktfrequenz von 4,8 Ghz. Dazu kommt eine modifizierte RDNA-3-GPU mit 28 Recheneinheiten, einer maximalen Taktfrequenz von 2,45 Ghz. Im Motherboard stehen 8 GByte GDDR6-VRAM bereit, dazu kommen 16 GByte Arbeitsspeicher. Leistung auf dem Niveau eines High-End-Rechners ist davon zumindest nominell nicht zu erwarten, die Steam Machine ist eher ein Gaming-PC der Einstiegs- oder Mittelklasse.

Laut Valve schafft die Steam Machine trotzdem Raytracing und 4K-Gaming mit 60 FPS, wenn man AMDs FSR-Upscaling zuschaltet – vermutlich mit sehr aggressiven Upscaling-Voreinstellungen. Insgesamt sei die Steam Machine „sechs mal so kräftig“ wie das Steam Deck, verspricht der Hersteller. Da Valve den Preis der Steam Machine noch unter Verschluss hält, lässt sich das Preis/Leistungsverhältnis noch nicht einschätzen.

Bekannt ist bereits, dass die Steam Machine in zwei Versionen auf den Markt kommen wird, die sich durch den Speicherplatz unterscheiden: Die erste Variante hat recht knapp bemessene 512 GByte Speicherplatz, die zweite Version stockt auf 2 Terabyte auf. Beide Modelle haben einen MicroSD-Slot für die Speichererweiterung.

Mit Displays und Fernsehern verbindet sich die neue Steam Machine über DisplayPort 1.4 (bis zu 4K 240 Hz) oder das nicht mehr ganz aktuelle HDMI 2.0 (bis zu 4K 120 Hz). Beide Anschlüsse unterstützen HDR und AMDs Freesync-Technik zur automatischen Anpassung der Bildwiederholrate. Dazu kommen 2 USB-A 3.2-Anschlüsse an der Vorderseite sowie 2 USB-A 2.0-Anschlüsse und ein USB-C 3.2-Anschluss an der Rückseite.

WLAN 6E und eine Antenne für Bluetooth 5.3 sind ebenfalls eingebaut. Alternativ kann der Linux-Würfel auch per Ethernet-Kabel ins Internet.Die neue Steam Machine ist 152 Millimeter hoch, 162 Millimeter tief und 156 Millimeter breit, also recht würfelig. Vorne ziert die minimalistische, schwarze Box neben den Anschlüssen eine LED-Statusleiste.

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Die schwarze Frontblende des Mini-PCs lässt sich durch modischere Varianten austauschen, Details dazu sind aber noch nicht bekannt. Von hinten sieht die Steam Machine etwas aus wie ein PC-Netzteil: Durch das Mesh ist der Lüfter zu sehen, der den Mini-PC laut Valve auch im Höchstbetrieb leise halten soll.

Das Steam Deck ist für den Einsatz mit dem neuen Steam Controller gedacht, den Valve parallel angekündigt hat. Mit PCs und Macs verbindet er sich üblicherweise mit einem 2.4-Ghz-Puck, der auch als Ladestation dient – mit der Steam Machine funktioniert er aber ohne diesen zusätzlichen Sender.



Valves neuer Steam-Controller funktioniert mit allen PCs, harmoniert aber besonders mit der Steam Machine.

(Bild: Valve)

Von gängigen Controllern unterscheidet sich der Steam Controller vor allem durch seine zwei Touch-Flächen, die unterhalb der symmetrischen Sticks angeordnet sind und mausähnliche Eingaben ermöglichen. Diese Sticks funktionieren magnetisch und sind damit vor mechanischem Verschleiß und dem berüchtigten „Stick Drift“ geschützt, der etwa bei betroffenen Switch-Controllern für Phantomeingaben sorgen kann. Der Akku des Steam Controllers soll mit einer Ladung 35 Stunden durchhalten.

Vibrationsmotoren im Steam Controller sollen für präzises Haptik-Feedback sorgen, während Gyroskope in den Griffen Bewegungssteuerung ermöglichen – also etwa das Zielen durch leichte Bewegungen des Gamepads. Auch zum neuen Steam Controller macht Valve keine Preisangaben. Sowohl Steam Controller als auch Steam Machine sollen Anfang 2026 auf den Markt kommen.


(dahe)



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