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Zähne gezogen: Wirtschaftsministerium schafft Lieferkettengesetz faktisch ab
Die Bundesregierung hat das nationale Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten verpflichtet, massiv entschärft. Das von Katherina Reiche (CDU) geführte Wirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit dem Arbeitsressort unter Bärbel Bas (SPD) die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), am Freitag angewiesen, künftig bei der Durchsetzung der Vorgaben „zurückhaltend und unternehmensfreundlich“ vorzugehen.
Diese faktische Entkernung folgt auf den Kabinettsbeschluss von Anfang September zur Novelle des Gesetzes. Der umstrittene Regierungsentwurf sieht vor, die Bürokratie radikal einzudämmen, was Schwarz-Rot prinzipiell schon im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Die Pflicht für Unternehmen, detaillierte Jahresberichte über ihre Sorgfaltspflichten zu erstellen, soll ersatzlos und rückwirkend abgeschafft werden. Neun von dreizehn möglichen Bußgeldtatbeständen werden den Plänen zufolge aus dem Katalog der Ordnungswidrigkeiten gestrichen.
Um die Unternehmen sofort zu entlasten, hat das Haus von Reiche der Exportbehörde nun vorgegeben, Unternehmensberichte ab sofort gar nicht mehr zu prüfen. Ferner wird die Bafa entsprechend dem geplanten, aber noch gar nicht vom Bundestag verabschiedeten Gesetz laufende Bußgeldverfahren einstellen und keine neuen eröffnen, die auf den gestrichenen Tatbeständen beruhen.
Bußgelder nur noch bei schwersten Verstößen
Bußgelder für die verbleibenden relevanten Sachverhalte sollen nur bei besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen und unter sehr hohen Voraussetzungen verhängt werden. An das Bafa ging zugleich die Order, hierbei äußerst „restriktiv“ vorzugehen, wenn die Fälle dies tatsächlich hergäben.
Gleichzeitig sollen die Exportkontrolleure ihre unterstützenden Aktivitäten etwa in Form von Umsetzungshilfen und der Förderung von Kooperationen weiter ausbauen. Mittelfristig werde das hiesige Gesetz durch eine „bürokratiearme Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt werden“, heißt es beim Wirtschaftsressort. Die Regierung sage zu, die Belastungen für die Wirtschaft dabei so gering wie möglich zu halten.
Apple und Samsung wiederholt am Pranger
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) appellierte schon kurz nach Amtsantritt im Mai an die EU-Gesetzgebungsgremien, die erst 2024 beschlossene europäische Lieferkettenrichtlinie gleich wieder abzuschaffen. „Wir werden in Deutschland das nationale Gesetz aufheben“, betonte der Konservative mit Blick auf die hiesigen einschlägigen Bestimmungen, über die die CSDDD der EU teils hinausgeht. Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) setzte kurz darauf andere Akzente: „Natürlich müssen wir jetzt gucken: Wie können Berichtspflichten gedämpft werden, wie kann Bürokratie abgebaut werden? Aber insgesamt waren wir uns einig, das Lieferkettengesetz ist wichtig.“
Der Entwurf der EU-Kommission für ein Paket zum Bürokratieabbau sieht vor, dass die CSDDD später greift, dann nur noch ein Fünftel der derzeit vorgesehenen Unternehmen betrifft und weniger Informationen zutage bringt. Mit der Richtlinie sollen vor allem große Konzerne verpflichtet werden, ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt wie Kinderarbeit, Sklaverei, Arbeitsausbeutung, Verschmutzung, Entwaldung, übermäßigen Wasserverbrauch oder die Schädigung von Ökosystemen abzumildern. Das bezieht sich auch auf Tochtergesellschaften und Geschäftspartner. Betroffene sollen entsprechende Prüfprozesse aufsetzen und diese dokumentieren. Zuvor traten etwa bei Apple, Samsung & Co. mehrfach Missstände in den Lieferketten zutage.
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(atr)