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ZenDiS sucht Kriterien für digitale Souveränität


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) will gemeinsam mit interessierten Partnern aus Verwaltung, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung erarbeiten, was digitale Souveränität konkret bedeutet. Und vor allem: Wie sie sich messen lässt. Dazu hat die Organisation einen öffentlichen Konsultationsprozess gestartet, der bis zum 15. Mai 2026 läuft.

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Am Ende soll ein Kriterienkatalog stehen, der Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe für digitale Souveränität definiert. Er soll Politik und Verwaltung als Orientierung dienen, etwa bei der Auswahl von Software und digitalen Infrastrukturen.

Die öffentliche Verwaltung steht vor der Herausforderung, ihre digitale Infrastruktur unabhängiger, sicherer und nachhaltiger zu gestalten. Allerdings fehlt bislang ein gemeinsames, verbindliches Verständnis davon, was digitale Souveränität ausmacht.

Der Konsultationsprozess läuft mehrstufig ab. Interessierte können sich unter anderem mit schriftlichen Stellungnahmen einbringen. Weitere Austauschformate sind geplant. Details zu Ablauf, Fristen und Beteiligungsmöglichkeiten stellt das ZenDiS auf seiner Webseite bereit. Kommentieren lässt sich der Kriterienkatalog direkt unter souveränitätscheck.de.

Das ZenDiS verfolgt dabei einen bewusst offenen Ansatz: Unterschiedliche Perspektiven sollen einfließen, damit die Kriterien praxistauglich und breit anschlussfähig ausfallen. Als Kompetenz- und Servicezentrum treibt ZenDiS generell den Einsatz von Open-Source-Software zur Vermeidung von Anbieterabhängigkeiten in der öffentlichen Verwaltung voran. Ferner betreibt das öffentliche Unternehmen die kollaborative Entwicklungsplattform openCode und die Online-Office-Suite openDesk. Die Ergebnisse des Konsultationsprozesses will das ZenDiS nach Abschluss veröffentlichen.


(fo)



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IFG: Ehemalige Bundesbeauftragte halten Koalitionsbeschlüsse für „verheerend“


Die beiden ehemaligen Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der schwarz-roten Koalition „ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“ bei der Reform des Informationsfreiheitsgesetzes vor. „Anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz staatlichen Handelns und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“

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Während die Bundesregierung über den Regierungssprecher Stefan Kornelius am Freitag noch ausrichten ließ, dass die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz aus Sicherheitsgründen nötig seien, bezweifeln Schaar und Kelber das. „Die unterschiedslose Schwärzung von Mitarbeiternamen bei IFG-Auskünften versteckt politische Verantwortlichkeiten für Entscheidungen”, kritisieren diese. „Wir müssen auch Mitarbeitende vor Anfeindungen und Drohungen schützen“, hatte Kornelius in der Regierungspressekonferenz am Freitag argumentiert. Das IFG habe „auch dazu geführt, dass Staatsbedienstete in einer Breite in die Öffentlichkeit gezogen werden, die für diese Personen gefährdend ist.“ Dabei kennt das IFG dafür bereits heute Ausnahmefälle, auf die Kelber und Schaar hinweisen: „Etwa wenn es Anhaltspunkte für Bedrohungen gibt, müssen auch heute die Namen nicht preisgegeben werden.”

Auch das Argument, dass das IFG zum Ausspähen Kritischer Infrastruktur missbraucht werde, sehen die beiden als an den Haaren herbeigezogen. „Es ist kein einziger praktischer Fall bekannt, in dem die Erfüllung von Informationsansprüchen die öffentliche Sicherheit oder die wissenschaftliche Forschung gefährdet hat“, schreiben Kelber und Schaar in ihrer Stellungnahme. Der Schutz der Kritischen Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter oder geheimhaltungsbedürftiger Bereiche könne ohne Rechtsänderung gewährleistet werden. Tatsächlich nennt das IFG in §3 umfangreiche Ausnahmetatbestände vom Anspruch auf Informationszugang, unter anderem, „wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann“ oder wenn „Belange der inneren oder äußeren Sicherheit“ tangiert sind.

Eine von der Plattform FragDenStaat iniitierte Campact-Petition, die am Freitag gestartet wurde, verzeichnet am Samstagmittag bereits knapp 150.000 Unterzeichner. Derartige Petitionen sind öffentlichkeitswirksam, sind jedoch anders als etwas Bundestagspetitionen für die Politik grundsätzlich folgenlos.

Peter Schaar war von 2003 bis 2013 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und auch erster solcher für die Informationsfreiheit. Ulrich Kelber folgte ihm 2019 bis 2024 in dieser Rolle nach. Beide gelten als konsequente Verfechter staatlicher Transparenz und eines starken Datenschutzes. Statt einer Beschneidung der Informationsfreiheit hatte die scheidende Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider bereits mehrfach einen Ausbau der Informationsrechte in Form eines Bundestransparenzgesetzes und eine Verankerung des Anspruchs im Grundgesetz gefordert.

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(nie)



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Warum die geplante IFG-Reform ein massiver Einschnitt in die Pressefreiheit wäre


Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) folgte bei seiner Einführung 2006 einem einfachen Prinzip. Jede Person kann Akteneinsicht beantragen, ohne dafür ihr Interesse begründen zu müssen. Der Beschluss vom 2. Juli dreht das um. Künftig sollen nur noch natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ Auskunft erhalten, und auch das nur, sofern sie an die Information nicht schon über andere Regelungen kommen. Was einmal ein allgemeines Bürgerrecht war, liegt dann im Ermessen der Verwaltung.

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Die Beschränkung auf natürliche Personen trifft Redaktionen, Verlage und NGOs unmittelbar, denn als juristische Personen wären sie nicht mehr antragsberechtigt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zieht daraus die naheliegende Konsequenz und warnt, Medienunternehmen könnten dann gar keine IFG-Anfragen mehr stellen.

Formal ließe sich das umgehen, indem die Redakteurin im eigenen Namen fragt und der NGO-Mitarbeiter als Privatperson auftritt. Nur verschiebt eine solche Konstruktion in der Praxis das Risiko von der Institution auf den Einzelnen. Wer klagt gegen eine Ablehnung, und wer zahlt, wenn das Verfahren scheitert? Das bliebe offen. Für FragDenStaat, LobbyControl, Abgeordnetenwatch und andere Organisationen wäre die Änderung existenziell. Setzt die Regierung ihre Pläne um, fällt genau dieses Modell weg. FragDenStaat-Leiter Arne Semsrott zieht im Interview mit heise online die Konsequenz: Sei der Rechtsweg erst versperrt, werde FragDenStaat zum „neuen WikiLeaks“.

Bislang muss die Behörde begründen, warum sie ablehnt; nach der Reform müsste der Antragsteller begründen, warum er überhaupt fragt. Für investigative Recherche ist das strukturell unbrauchbar. Wer einem Verdacht nachgeht, kann seinen Recherchekontext schlecht offenlegen, ohne Quellen zu gefährden. Das bedroht die Pressefreiheit in Deutschland strukturell.

Der Verwaltung wächst damit ein Ablehnungsgrund zu, der kaum anfechtbar ist: Das Interesse sei zwar vorhanden, aber nicht „berechtigt“. Schon heute kritisiert der DJV, dass Behörden Auskunftsansprüche willkürlich beschnitten. Ein unbestimmter Rechtsbegriff wie „berechtigtes Interesse“ grenzt diese Praxis nicht ein – er verschafft ihr eine gesetzliche Grundlage.

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Bis zu 500 Euro kann eine IFG-Anfrage schon heute kosten. Künftig sollen sich die Gebühren am Kostendeckungsprinzip orientieren, und wer den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand umlegt, landet schnell im vierstelligen Bereich. Für freie Journalisten und kleine Redaktionen ist das nicht nur ein theoretisches Problem. Schon die Ungewissheit über die Gebührenhöhe könnte abschreckend wirken. Denn wer nicht abschätzen kann, ob eine Anfrage 80 oder 1400 Euro kostet, stellt sie im Zweifel gar nicht erst.

Beschäftigte von Behörden sollen in Dokumenten künftig pauschal unkenntlich gemacht werden. Das wird als Datenschutz verkauft, wirkt in der Praxis aber vor allem als Schutz vor Zurechenbarkeit.

Namen in amtlichen Dokumenten zeigen, wer an einer Entscheidung beteiligt war oder wo Interessenkonflikte vorlagen. FragDenStaat warnt daher vor einem steigenden Korruptionsrisiko.

Der Beschluss legt nahe, wer presserechtliche Auskunftsansprüche habe, komme ohne das IFG aus. Das trifft nicht zu. Presserechtliche Ansprüche sind enger gefasst, stärker von der jeweiligen Behörde abhängig und auf aktuelle Berichterstattung zugeschnitten – gut für schnelle Nachfragen, untauglich für systematische, aktenbasierte Recherchen über Monate.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert seit Jahren zusätzlich einen eigenständigen bundesgesetzlichen Auskunftsanspruch für Medien, gerade, weil das Presserecht allein nicht reicht. Dass jetzt aber das IFG für Medienhäuser eingedampft werden soll, passt dazu nicht: Gestrichen wird ausgerechnet der breitere der beiden Wege. Der DJV nennt das rundheraus eine „Abschaffung der Informationsfreiheit“ und ruft die Abgeordneten auf, nicht zuzustimmen. Und der Protest bleibt nicht auf die Verbände beschränkt. Eine Petition, die FragDenStaat an die SPD-Fraktion gerichtet hat, bringt es in den ersten 24 Stunden auf über 150.000 Unterschriften (Stand 4. Juli, 12 Uhr).

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(vza)



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Sparpläne: Beschäftigte von Mercedes und VW demonstrieren


Tausende Beschäftigte von Mercedes und Volkswagen haben in Bremen, Hamburg und Emden gegen die Sparpläne bei den Autobauern protestiert. Die Demonstration und die anschließende Kundgebung in Bremen seien friedlich verlaufen, bilanzierte eine Sprecherin der Polizei. Laut der Gewerkschaft IG Metall beteiligten sich rund 5000 Beschäftigte in Bremen. Als Redner sprach Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD).

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Im Bremer Werk arbeiten rund 11.000 Menschen. Damit ist der Autobauer der größte private Arbeitgeber der Region. Weitere Aktionen waren in Sindelfingen, Stuttgart, Rastatt, Kuppenheim, Düsseldorf, Berlin, Hamburg und Germersheim geplant. Am Hamburger Mercedes-Werk kamen nach Angaben der Gewerkschaft mehr als 300 Beschäftigte bei einer Kundgebung vor dem Werkstor zusammen. Im ostfriesischen Emden protestierten laut IG Metall mehr als 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VW-Werks gegen die Sparpläne des niedersächsischen Autobauers.

Hintergrund der Proteste sind angekündigte Sparmaßnahmen: Mercedes verschiebt eine geplante Sonderzahlung auf das kommende Jahr. Zudem fordert der Vorstand, dass die Mitarbeiter künftig für das gleiche Geld mehr arbeiten sollen. Der Sparkurs ist aus Sicht des Autobauers nötig, weil der Gewinn eingebrochen ist.

Der VW-Konzern will Medienberichten zufolge seinen Sparkurs deutlich verschärfen. Bis zu 100.000 Stellen könnten weltweit wegfallen, doppelt so viele wie bisher geplant, berichtete das Manager Magazin. Vier Werken in Deutschland – Hannover, Emden, Zwickau und Neckarsulm – drohe die Schließung. Die IG Metall kritisiert, dass sich die Maßnahmen einseitig gegen die Belegschaft richten würden.

„Ob Mercedes oder Volkswagen, die Beschäftigten sind nicht bereit, die Zeche für das Managerversagen zu zahlen“, sagte Daniel Friedrich, Bezirksleiter der IG Metall Küste in einer Mitteilung. „Die Beschäftigten haben die aktuellen Probleme der Unternehmen nicht verursacht. Sie haben in den vergangenen Jahren Milliarden erwirtschaftet, die Transformation mitgetragen und immer wieder Flexibilität bewiesen.“

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(nie)



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