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Zoll warnt: Black-Friday-Käufe aus dem Ausland können teuer werden


Zum Black Friday und im Weihnachtsgeschäft werben auch ausländische Onlineshopping-Anbieter im Internet mit besonderen Schnäppchen. Interessierte sollten jedoch aufpassen, dass sie sich damit keine versteckten Kosten einhandeln. Darauf weist jetzt das Hauptzollamt Heilbronn hin und mahnt zur Vorsicht bei Auslandsbestellungen. Käufer sollten nicht nur Lieferzeiten im Blick haben. Selbst bei Bestellungen unter 150 Euro werden Einfuhrabgaben fällig, die den Preisvorteil schnell zunichtemachen können.

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Wie das Hauptzollamt Heilbronn mitteilt, gilt für alle Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten grundsätzlich Einfuhrumsatzsteuer – unabhängig vom Warenwert. Bei Bestellungen bis 150 Euro fallen 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an, bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern 7 Prozent. Zusätzlich werden bei alkoholischen Getränken und Kaffee Verbrauchsteuern fällig. Allerdings werden Abgaben unter einem Euro nicht erhoben – wer also beispielsweise eine Kleinigkeit für 4 Euro bestellt, muss trotz rechnerischer Einfuhrumsatzsteuer von 0,76 Euro (19 %) nichts zahlen. Hinzu kommt: Post- und Kurierdienste erheben üblicherweise eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, die den Preisvorteil weiter schmälert.“

Überschreitet der Warenwert die 150-Euro-Grenze, kommen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch warenabhängige Zollgebühren hinzu. Lediglich echte Geschenksendungen von Privatperson an Privatperson bleiben bis 45 Euro abgabenfrei – allerdings nur unter Bedingungen: Die Waren dürfen nicht verboten oder mengenbeschränkt sein. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten zudem enge Mengengrenzen, etwa 50 Zigaretten oder ein Liter Spirituosen.

Besondere Vorsicht ist bei vermeintlichen Markenprodukten zu niedrigen Preisen geboten. Der Zoll beschlagnahmt grundsätzlich alle gefälschten Waren – mit rechtlichen Konsequenzen für den Käufer. Hinzu kommt: Der Kaufpreis wird in der Regel nicht erstattet, zudem können Markenrechteinhaber zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.

Das Problem betrügerischer Angebote verschärft sich in der aktuellen Shopping-Saison. Kriminelle nutzen gezielt Black Friday und das Weihnachtsgeschäft, um mit Fakeshops Käufer zu täuschen. Die Verbraucherzentralen haben bereits eine umfangreiche Liste betrügerischer Onlineshops veröffentlicht.

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Auch die Produktsicherheit stellt ein erhebliches Risiko dar. Fehlen bei importierten Waren CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde die Einfuhr verweigern. Besonders bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten drohen gesundheitliche Risiken durch mangelhafte Standards. Produkte, die EU-Anforderungen nicht erfüllen, werden zurückgewiesen oder vernichtet – auf Kosten des Bestellers.

Streng sind auch die Regeln für Tabakwaren: Paketsendungen mit Zigaretten, Rauchtabak, Zigarren sowie E-Zigaretten und deren Liquids ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind grundsätzlich verboten und werden beschlagnahmt.

Für Verbraucher stellt der Zoll digitale Hilfsangebote bereit. Der Chatbot „TinA“ beantwortet Fragen zu Einfuhrbestimmungen. Mit dem Abgabenrechner lassen sich voraussichtliche Einfuhrabgaben vorab ermitteln. Umfassende Informationen zu Paketsendungen und Internetbestellungen finden sich auf der Zoll-Website.

In den kommenden Jahren dürften Auslandsbestellungen noch teurer werden. Die EU-Kommission plant, ab 2028 auch für Waren unter 150 Euro Zollpflicht einzuführen. Schätzungen zufolge wird bei 65 Prozent der Pakete aus Drittstaaten bewusst ein zu niedriger Wert angegeben, um Abgaben zu umgehen. Die geplante Reform soll fairere Wettbewerbsbedingungen schaffen und den Zustrom von Billigwaren etwa von Temu, Shein oder AliExpress eindämmen.


(mki)



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Nach tagelangen Protesten: Der Iran geht nach Internetblockade offline


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This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Nach tagelangen Protesten der Bevölkerung gegen das Regime haben iranische Behörden augenscheinlich damit begonnen, das Internet in der Hauptstadt Teheran und weiteren Teilen des Landes zu blockieren. Das berichtet die Organisation Netblocks, die den Netzverkehr und mögliche Sperren weltweit beobachtet. Auch andere öffentlich einsehbare Datenquellen zeigen Verbindungsverluste in die Islamische Republik, die seit Tagen von immer heftiger werdenden Protesten gegen das herrschende Regime erschüttert wird. Netblocks meint, dass die Internetsperre die Berichterstattung aus dem Land und die Kommunikation dort erheblich erschweren dürfte. Es ist zu befürchten, dass die Machthabenden den digitalen Blackout dazu benutzen, noch härter gegen die Demonstrationen vorzugehen.

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Die jüngste Protestwelle hatte vor fast zwei Wochen begonnen. Ausgelöst wurde sie durch einen plötzlichen Wertsturz der Landeswährung Rial inmitten einer schon massiven Wirtschaftskrise. In der Hauptstadt Teheran gingen daraufhin wütende Händler spontan auf die Straße, viele Geschäfte wurden geschlossen. Beobachter hatten darauf hingewiesen, dass auch die Proteste, die vor mehr als 40 Jahren zum Sturz des Schah und zur Errichtung der Islamischen Republik geführt haben, entscheidend durch die wichtigen Basare gestützt wurden. Inzwischen haben sich die Proteste auf andere Landesteile ausgeweitet. Am Donnerstag dieser Woche kursieren in sozialen Netzwerken etwa zahlreiche Videos, die menschenleere Geschäftsstraßen in den kurdischen Gebieten des Iran zeigen.

Die Internetsperren haben am Donnerstag offenbar in der westlichen Provinz Kermanschah begonnen, dort hat Netblocks zuerst Verbindungsabbrüche registriert. Betroffen ist inzwischen laut Berichten, die bei der Nachrichtenagentur dpa eingegangen sind, auch das mobile Internet in ersten Großstädten. Als Grund dafür wurden demnach auch neue Protestaufrufe für Donnerstag und Freitag vermutet, die Reza Pahlavi, der Sohn des 1979 gestürzten Schahs, veröffentlicht hatte. Im Iran liegt die letzte landesweite Internetsperrung gerade einmal rund sieben Monate zurück. Als Israel und die Islamische Republik tagelang Raketen aufeinander abgeschossen haben, hat das Regime in Teheran einen fast vollständigen digitalen Blackout verhängt.


(mho)



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EU erhöht den Druck auf Elon Musks X wegen Groks KI-Bildern von Kindern


Die EU geht nach sexualisierten KI-Bildern von Kindern auf der Online-Plattform X einen nächsten Schritt bei Ermittlungen gegen das Unternehmen von Elon Musk. Die Europäische Kommission habe die US-Firma aufgefordert, interne Dokumente zur Künstlichen Intelligenz Grok nicht zu vernichten, sondern bis Ende des Jahres aufzubewahren, sagte ein Sprecher. Es gebe Zweifel daran, ob das Unternehmen sich an europäische Digitalgesetze halte.

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Nutzer von X können den KI-Chatbot Grok bislang dazu auffordern, freizügige Bilder von Menschen zu generieren. Auf der Plattform finden sich etliche Beispiele, bei denen die KI unter normalen Bildern aufgefordert wird, diese zu sexualisieren. Oft kommt Grok der Aufforderung nach.

Dabei wurden auch Grenzen überschritten: An Silvester entschuldigte sich der Chatbot dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt und geteilt zu haben. „Es handelte sich um ein Versagen unserer Sicherheitsvorkehrungen, und ich entschuldige mich für alle dadurch entstandenen Schäden“, ließ der Dienst Grok auf X schreiben. Trotzdem kommt die KI entsprechenden Nutzeranfragen auch Tage nachdem die Öffentlichkeit auf das Verhalten aufmerksam geworden ist, weiterhin nach, das Profil der KI ist noch immer voll von derartigen Bildern.

Mittlerweile sollen X-Nutzer jede Stunde tausende öffentlich zugängliche sexualisierte Deepfakes erstellt haben. Das ergab eine 24-stündige Analyse. Das US-Magazin Wired berichtete außerdem von weitaus verstörenderen sexualisierten Bild- und Videoinhalten auf der Website von Grok. Dort finden sich unter anderem KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt oder pornografische Deepfakes von Minderjährigen.

Der EU-Kommissionssprecher betonte: „Wir haben beobachtet, wie Grok antisemitische Inhalte und in jüngerer Zeit auch sexuelle Darstellungen von Kindern generiert hat. Das ist illegal. Das ist inakzeptabel.“ Die EU-Kommission hatte von X Ende 2025 Auskünfte zu Grok verlangt und nach eigenen Angaben über die Feiertage eine Antwort erhalten. Diese werde nun analysiert.

Eine Deaktivierung von Grok in der EU zu erwirken, sei nicht das Ziel der EU-Kommission und eher ein letztes Mittel. „Wir sind nicht hier, um den Bürgern zu sagen, welche Plattform sicherer oder besser zu verwenden ist“, sagte der Sprecher.

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Gegen Musks Plattform X laufen auf Grundlage europäischer Digitalgesetze bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren. Erst Anfang Dezember hatte die EU gegen Musks Online-Plattform wegen Transparenzmängeln eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Der US-Firma könnten weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun.


(rah)



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Leistungsschutzrecht boykottiert: französische Geldstrafe für X


Wegen Nichtbefolgung eines Gerichtsurteils muss der Mikroblogging X in Frankreich 170.000 Euro an die Presseagentur Agence France-Press (AFP) zahlen. Denn entgegen früherer Gerichtsentscheidungen hat X Daten über die Nutzung von AFP-Inhalten nicht offengelegt. Hinzu kommen laut Entscheidung des Tribunal de Paris vom Donnerstag 60.000 Euro Verfahrenskosten.

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Dies berichtet die Tageszeitung Le Monde. Hintergrund ist, dass die Betreiberfirma xAI versucht, das europäische Leistungsschutzrecht zu boykottieren. Nicht nur weigert sie sich, mit Verlagen zu verhandeln, sie ignoriert auch Gerichtsurteile. In einem zweiten Verfahren greift das Gericht schon strenger ein: Sollten Nutzungsdaten nicht spätestes am 10. Februar übergeben werden, drohen 60.000 Euro Strafe. Pro Tag.

Das Leistungsschutzrecht hält große digitale Plattformen, die fremde Presseinhalte zum eigenen Vorteil verwerten, dazu an, die Verlage für ihre Inhalte zu bezahlen. Grundsätzlich sollen die Beteiligten entsprechende Verträge aushandeln. xAI verweigert jedoch schon die Aufnahme der Verhandlungen.

Daher bestreitet AFP den Gerichtsweg. Zunächst geht es darum, herauszufinden, in welchem Umfang AFP-Inhalte auf X genutzt werden und wie viel Umsatz X damit macht. Davon hängt die Remuneration ab. Im Mai 2024 entschied das Gericht, dass X bestimmte Daten binnen zweier Monate offenlegen muss, darunter die Zahl der Einblendungen sowie Klicks auf Tweets mit AFP-Inhalten, die Zahl anderer Interaktionen (Retweets, Zitierungen, Antworten und „likes”) sowie die in Zusammenhang mit diesen Tweets in Frankreich generierten Werbeumsätze.

Dagegen ging der Online-Dienst in Berufung, verlor aber. Das Berufungsgericht hat die Auflagen im September bestätigt. Dennoch hat X nicht geliefert. Daher hat das Tribunal de Paris nun die Strafe verhängt. Durch seine „Einstellung (…) gefährdet X das demokratische Ziel der Erhaltung freier und vielfältiger Presse”, zitiert Le Monde das Gericht.

Wie viel Geld AFP für das Leistungsschutzrecht selbst zusteht, ist eine zweite Frage. Die Strafe wird darauf nicht angerechnet.

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Die Groupe Le Monde, Eigentümer der Tageszeitung, sowie Mitbewerber Le Figaro gehen ebenfalls gerichtlich gegen xAIs Boykott des Leistungsschutzrechts vor. Das gleiche Pariser Gericht hat xAI jetzt auferlegt, die Nutzungsdaten bis spätestens 10. Februar zu liefern.

Sollte xAI die Daten nicht fristgerecht offenlegen, drohen 30.000 Euro Geldstrafe pro Verlag und Tag. Die Groupe Le Monde führt das Verfahren nicht nur für die namensgebende Zeitung, sondern auch für die weiteren Presseerzeugnisse des Verlages; er hält unter anderem 51 Prozent an der französischen Version der Huffington Post. Die Konkurrenzzeitungen Les Echos und Le Parisien haben ihre juristischen Anstrengungen zur Durchsetzung ihres Leistungsschutzsrechtes gegen X hingegen letzten Frühling fallenlassen.


(ds)



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