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Künstliche Intelligenz

Zyklus mit Bling-Bling: Vier Tracker mit und ohne App im Test


Aufwachen, die Temperatur messen und in Verbindung mit anderen Werten direkt erfahren, ob ein fruchtbarer Tag ist: Das geht mithilfe von Zyklustrackern. Außer geräteunabhängigen Apps, wie wir sie bereits 2020 getestet haben, gibt es Geräte, die die Messung übernehmen und mitunter auch gleich das Ergebnis verkünden. Wir haben vier Exemplare getestet.

Die meisten dieser Geräte und Apps arbeiten nach einer symptothermalen Methode (STM). Sie werten die Körpertemperatur nach dem Aufwachen (Basaltemperatur) und Angaben zur Beschaffenheit des Zervixschleims oder des Gebärmutterhalses aus, um die fruchtbaren Tage zu bestimmen. So können Frauen gezielt und hormonfrei verhüten oder schwanger werden. Bei korrekter Anwendung ist eine STM wie zum Beispiel das wissenschaftlich gut dokumentierte Verfahren Sensiplan ähnlich sicher wie die Pille. Vor Geschlechtskrankheiten schützt die Methode nicht.

  • Zyklustracker können bei der hormonfreien Verhütung und der Familienplanung helfen, aber auch das Verständnis für den eigenen Körper fördern.
  • Außer diversen unabhängigen Apps gibt es Geräte, die die Temperatur messen und zusammen mit anderen Angaben auswerten: Vier davon haben wir getestet.
  • Viele Tracker nutzen eine symptothermale Methode (STM). Diese Methoden gelten grundsätzlich als sehr sicher, wenn man sie richtig anwendet.

Ziel unseres Tests war es, möglichst unterschiedliche Systeme auszuprobieren. Wir entschieden uns für vier Kandidaten aus Deutschland und der Schweiz: den Vaginalsensor Trackle und den Zykluscomputer MyWay, die beide im Vergleich zu ähnlichen Geräten günstiger und vor allem für die Verhütung zugelassen sind. Dazu gesellt sich der Fruchtbarkeitstracker Daysy mit seiner besonderen Fruchtbarkeitsanzeige und das einfache Basalthermometer Ovy OT20 des Herstellers Ovy. Darüber hinaus geben wir einen Überblick über ähnliche und andere Systeme auf dem Markt und klären, ob eine STM überhaupt zuverlässig ist oder nur klerikaler Hokuspokus.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Zyklus mit Bling-Bling: Vier Tracker mit und ohne App im Test“.
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KI-Training: Normalsprachlicher Nutzungsvorbehalt reicht OLG Hamburg nicht


Zweite Niederlage für den Berliner Stock-Fotografen Robert Kneschke: Auch vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verlor der Fotograf, dessen Bilder für KI-Training tokenisiert wurden, gegen den Hamburger Verein Laion. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass es die Nutzung von Bildmaterial des Fotografen als von der sogenannten Text- und Data Mining-Schranke gedeckt sieht. Die Richter des fünften Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts schlossen sich im Ergebnis der Vorinstanz weitgehend an.

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Vor allem zwei Aspekte spielten für die Richter am OLG Hamburg dabei eine Rolle: die Frage, ob Kneschke einen wirksamen Nutzungsvorbehalt formuliert habe, der den Vorgaben des Urheberrechts entspricht und das Text- und Data-Mining (TDM) untersagt, die sogenannte Schranke also wirksam beschränkt. Hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass es für die Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken nach §60d Urheberrechtsgesetz keinerlei Vorbehaltsmöglichkeit gebe, anders als bei der kommerziellen Nutzung nach §44b. Und auch dabei sei es nach der Formulierung des deutschen Gesetzgebers maßgeblich, dass ein maschinenlesbarer Vorbehalt hinterlegt sei.

Der Nutzer sei für den Nachweis verantwortlich, dass er sich daran halte, der Rechteinhaber aber dafür, dass er den Vorbehalt maschinenlesbar hinterlegt habe. Der Vorbehalt sei in diesem Fall jedoch nachweislich nur „in natürlicher Sprache“ in Quellcode und bei den Nutzungsbedingungen der Website abgefasst worden. Warum beides für KI-Modell-Crawler jedoch nicht zu erschließen sein solle, darüber dürften nicht nur die Beteiligten weiter diskutieren. Die Hamburger Richter jedenfalls meinen – offenbar auch mit Hinblick auf den Zeitpunkt des Crawlens 2021 – „dass ein Programm Bildbeschreibungen und Bilder vergleichen kann, bedeutet nicht ohne Weiteres, dass es möglich war, umfangreiche Nutzungsbedingungen auszuwerten“.

Dass dem Fotografen auch kein Entgelt für die Nutzung seiner Werke zustehe, sei „Ergebnis der gesetzgeberischen Entscheidung, unter die Schranke fallende Nutzungen von einer Vergütungspflicht auszunehmen“, heißt es im Urteil. Diese Regelung wird von Urheberverbänden teils scharf kritisiert. Und auch in Berlin und Brüssel, wo auf EU-Ebene die maßgeblichen Urheberrechtsregeln vereinbart werden, wird der Fall seit Beginn genau verfolgt. Denn die DSM-Richtlinie, in der die „TDM-Schranke“ steht, wird in dieser Legislatur überprüft, spätestens im Juni 2026 soll die EU-Kommission dazu einen Bericht vorlegen.

Mit dem Urteil des OLG Hamburg (AZ 5 U 104/24) wird die Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der zu klärenden Rechtsfragen ausdrücklich zugelassen. „Die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts“, heißt es im jetzigen Urteil. Mangels höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Verhältnis von Urheberrecht und KI-Training würden sich hier über den vorliegenden Fall hinausgehend Rechtsfragen von Bedeutung stellen. Anders als bei einer Berufungsverhandlung wird bei einer Revision jedoch keine vollständige Bestandsaufnahme des Sachverhalts durchgeführt, sondern die Rechtsfehlerfreiheit der Urteilsfindung der unteren Instanzen geprüft. Zuständig für die Revision wäre der Bundesgerichtshof. Ob der Berliner Stockfotograf Robert Kneschke diesen Schritt nun gehen will, ließ er vorerst noch offen, Anfang Januar liefe die Frist hierfür ab.


(emw)



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Ubuntu 26.04 LTS integriert AMD ROCm nativ für KI- und HPC-Anwendungen


Die nächste Ubuntu-Version 26.04 LTS wird AMD ROCm nativ integrieren. Entwickler und Unternehmen können die offene Softwareplattform für hardwarebeschleunigte KI-, Machine-Learning- und HPC-Workloads künftig direkt über das Standard-Paketmanagement installieren und aktualisieren. Die bisher komplexe manuelle Einrichtung entfällt damit.

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AMD ROCm (Radeon Open Compute) umfasst Laufzeitumgebungen, Compiler, Bibliotheken, Kernel-Komponenten und Treiber für die Beschleunigung von Frameworks wie PyTorch, TensorFlow und JAX. Die Plattform unterstützt AMDs Instinct- und Radeon-GPUs und wird als Paket über apt, Snap und Docker verfügbar sein. Canonical hat dafür ein dediziertes Team gebildet, das die ROCm-Pakete langfristig pflegt und auch für Debian einreicht.

Ein zentraler Vorteil der nativen Integration ist die automatische Verteilung von Sicherheitsupdates und Performance-Verbesserungen. ROCm-Updates erscheinen mindestens alle sechs Monate mit neuen Versionen. Für Unternehmen besonders interessant: Über Ubuntu Pro bietet Canonical bis zu 15 Jahre Support für ROCm in LTS-Versionen. Ubuntu-Pro-Abonnements sind für Privatnutzer kostenlos, Unternehmen können erweiterte Support-Optionen buchen.

Die Installation über das native Paketmanagement ermöglicht es zudem, ROCm als Abhängigkeit in anderen Paketen, Snaps oder Docker-Images zu nutzen – etwa in ollama-amd. Das vereinfacht ebenfalls die Entwicklung von GPU-beschleunigten Anwendungen.

Die native ROCm-Unterstützung könnte AMD im Wettbewerb mit Nvidias CUDA stärken. Während CUDA als proprietäre Plattform seit Langem in Linux-Distributionen verfügbar ist, war die ROCm-Installation bisher fehleranfällig und komplex. Die zahlreichen manuellen Schritte, Abhängigkeiten und Kernel-Anpassungen dürften viele Entwickler abgeschreckt haben.

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ROCm als offene Plattform bietet gegenüber Nvidias CUDA Vorteile hinsichtlich Transparenz und Community-Beteiligung. Die Integration in Ubuntu und Debian erweitert die Reichweite im Linux-Ökosystem erheblich. Zielplattformen sind Rechenzentren, Workstations, Laptops, Windows Subsystem for Linux (WSL) und Edge-Geräte.

Ubuntu 26.04 LTS erscheint voraussichtlich im April 2026. Weitere Details zur Zusammenarbeit zwischen Canonical und AMD finden sich in der Ankündigung.


(fo)



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Kupferdiebe verursachen teils große Schäden im Norden


Mit dem Ausbau der Infrastruktur für E-Autos wächst vielerorts die Zahl der Kabeldiebstähle. Auch in Hamburg und Schleswig-Holstein kommt es regelmäßig vor, dass demolierte Ladesäulen das Aufladen eines Elektrofahrzeugs verhindern. Darüber ärgern sich nicht nur die betroffenen Autofahrerinnen und Autofahrer.

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Die Zahl der entwendeten Ladekabel an E-Ladesäulen in Schleswig-Holstein stieg zuletzt. Beim Landeskriminalamt wurden seit Jahresbeginn Fälle „im unteren zweistelligen Bereich“ bei Diebstählen von Ladekabeln an öffentlichen E-Ladesäulen bekannt, wie eine LKA-Sprecherin mitteilte. In der Kriminalstatistik der Polizei werden solche Fälle aber nicht gesondert erfasst.

Im vergangenen Jahr wurde laut LKA nur eine Tat an einer Ladesäule auf einem Pendlerparkplatz im Kreis Rendsburg-Eckernförde bekannt. Dort beschädigten Unbekannte eine Säule und entwendeten zwei Kabel, der Schaden betrug laut LKA rund 70.000 Euro.

Auch 2021 war ein Fall registriert worden: Auf einem Firmengelände im Kreis Stormarn wurden damals drei Ladestationen komplett entwendet. Weder der Fall von 2024 noch der von 2021 konnten aufgeklärt werden.

2023 und 2022 gab es laut LKA-Sprecherin keine angezeigten Fälle im nördlichsten Bundesland. „Aufgrund der hohen Schadenssummen ist davon auszugehen, dass die meisten Fälle auch angezeigt werden.“

Nach Angaben des E-Mobilitätsanbieters EnBW Energie mit Sitz in Karlsruhe mussten allein in diesem Jahr in Schleswig-Holstein 24 und in Hamburg 68 Kabel ersetzt werden. Wie eine Unternehmenssprecherin der dpa sagte, seien in den letzten Wochen aber keine neuen Fälle von Kabeldiebstählen an EnBW-Ladestationen in Hamburg und Schleswig-Holstein verzeichnet worden.

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„Alleine die EnBW hat in diesem Jahr einen Schaden von über 1.000 gestohlenen Ladekabeln bei einer Schadensumme in mittlerer einstelliger Millionenhöhe zu verzeichnen“, teilte die Sprecherin mit. Das Unternehmen arbeite eng mit Partnern und den Ermittlungsbehörden zusammen, um die Ladestationen am Laufen zu halten und das Schnellladenetz zu schützen.

„Wo möglich, setzten wir auf abschreckende Maßnahmen wie verstärkte Beleuchtung oder Videoüberwachung und stehen im engen Austausch mit den Herstellern der Ladestationen.“ Weitere Maßnahmen würden aktuell getestet – um was genau es sich dabei handelt, wollte die Sprecherin nicht öffentlich machen.

Das Energieversorgungsunternehmen betreibt in ganz Deutschland mehr als 8000 Schnellladepunkte – in Schleswig-Holstein sind es derzeit 213 sowie 108 in Hamburg.

Ein anderer Ladesäulen-Betreiber in Hamburg hat bisher keine Diebstähle verzeichnet: „Kupferdiebstähle oder vergleichbare Delikte sind bei uns bislang nicht aufgetreten“, teilte ein Sprecher der Hamburger Energiewerke der dpa mit. Vandalismus wie das Beschmieren oder Bekleben von Säulen und Displays sowie das Abreißen von Kabeln an Ladesäulen komme allerdings vereinzelt vor.

In Hamburg liegen nach aktueller Kenntnis der Hamburger Polizei keine besonderen Auffälligkeiten zu Diebstählen von Ladekabeln vor, teilte ein Polizeisprecher der dpa mit.

„Da öffentliche Ladesäulen leicht zugänglich sind und auch sein sollen, sind präventive Maßnahmen nur begrenzt umsetzbar“, teilte das LKA in Kiel mit. Möglich sei allerdings Videoüberwachung, gute Beleuchtung auch in der Nacht oder die Ausstattung der Ladesäulen mit Licht- oder Signal-Alarm, der ausgelöst wird, wenn ein Kabel durchgeschnitten wird. „Solche Lösungen liegen aber in der Verantwortung der Betreiber.“

Die Landespolizei rät Bürgerinnen und Bürgern, verdächtige Beobachtungen sofort der Polizei zu melden. Zudem informiert die Polizei potenzielle Ankäufer wie Metallhändler unter anderem mit Flyern über das Risiko, gestohlenes Metall angeboten zu bekommen.

„Aufgrund der steigenden Preise auf dem Rohstoffmarkt – insbesondere bei den Kupferpreisen – bleiben die Kabel und das Buntmetall der Ladesäulen auch weiterhin für Täter interessant“, teilte die LKA-Sprecherin mit. Beides werde demnach unter anderem Metallhändlern oder Schrotthändlern zum Kauf angeboten.


(dmk)



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