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15 Prozent: EU und USA fixieren Zoll-Abkommen
Die USA werden die Zölle auf Produkte in strategisch wichtigen Sektoren wie Autos, Halbleiter, Arzneimittel und Bauholz auf 15 Prozent begrenzen. Das haben Washington und Brüssel in einer jetzt erstmals schriftlich vorliegenden gemeinsamen Erklärung vereinbart. Der Text umfasst die wichtigsten Punkte des Deals, den US-Präsident Donald Trump mit der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), am 27. Juli in seinem Golfresort Turnberry in Schottland vereinbarte.
Nicht mehr als 15 Prozent
In der nun veröffentlichten Rahmenvereinbarung wird die neue US-Zollregelung gegenüber der EU im Einzelnen dargelegt, mit einem allumfassenden Höchstzollsatz von 15 Prozent für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren. Sektoren, für die bereits sogenannte Meistbegünstigungszölle von 15 Prozent oder mehr gelten, sollen keinen zusätzlichen Zöllen unterliegen.
Die USA haben sich auch verpflichtet, die derzeitigen Zölle auf Autos und Autoteile in Höhe von insgesamt 27,5 Prozent durch eine Obergrenze von 15 Prozent zu ersetzen. Dies soll „parallel zur Einleitung der Verfahren für Gesetzesvorschläge zur Senkung der Zölle auf US-Produkte durch die EU“ erfolgen, erläutert die Kommission. Die EU hat sich schon bereit erklärt, ihre Autozölle von 10 Prozent auf null zu senken. Sollte die Kommission diesen Schritt noch in diesem Monat vollziehen, könnten die Zölle für den Monat August rückwirkend gegenseitig erstattet werden. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič kündigte an, dass die EU die notwendigen Voraussetzungen zeitnah erfüllen werde.
Bestehende Standards im Autosektor wollen die Partner gegenseitig anerkennen und künftige Normen gemeinsam erarbeiten. Das könnte etwa fürs autonome Fahren gelten.
Computerchips sind mit erfasst
Für Arzneimittel, Halbleiter und Schnittholz gelte die Zollobergrenze für EU-Exporte unabhängig von künftigen Zöllen, die sich aus laufenden US-Untersuchungen in diesen Bereichen ergeben könnten, erläutert die Kommission. Dies bringe den EU-Exporteuren „die dringend benötigte Sicherheit“. Die Zölle auf Chips und Medikamente gälten aber nicht sofort. Der 15-Prozentsatz werde erst wirksam, „wenn die USA über die Einführung zusätzlicher Zölle entscheiden“. Bis dahin greifen die US-amerikanischen Meistbegünstigungszölle.
Bei Stahl, Aluminium und deren Derivate haben sich beide Seiten darauf geeinigt, ihre Märkte durch Schutzmaßnahmen vor globalen Überkapazitäten abzuschirmen und zusammen an sicheren Lieferketten zu arbeiten.
Auswirkungen auf Maschinen, Räder und Lkw
Zur Funktionsweise des Abkommens bringt die Kommission das Beispiel einer Maschine mit einem US-amerikanischen Meistbegünstigungszoll von 4 Prozent. Vor dem politischen Deal habe der Gesamtzoll dafür 14 Prozent betragen, da er auch die 10 Prozent Universalzölle umfasste. Künftig werde die Maschine nun einem Pauschalzoll von 15 Prozent unterliegen. Dasselbe gelte für ein Fahrrad mit einem US-amerikanischen Meistbegünstigungszoll von 11 Prozent, wobei sich der Zuschlag letztlich aufgrund des 10-prozentigen Gegenzolls bislang auf 21 Prozent summiert habe.
Andererseits gilt für einen schweren Lkw, für den die USA einen Meistbegünstigungszoll von 25 Prozent erheben, ein Gesamtzoll in gleicher Größe ohne weitere Zulage. Dies stellt laut der Kommission eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation dar, weil Trucks momentan einem 35-prozentigen Zoll unterlägen.
Milliarden für US-Energie und KI-Chips
Weitere Investitionszusagen hält die Kommission aufrecht. Die EU verfolgt demnach das Ziel, ihre Versorgung mit strategischen Rohstoffen, einschließlich Energie und KI-Chips, zu sichern. Die EU beabsichtigt, KI-Chips im Wert von 40 Milliarden Euro zu kaufen.
Allein 2024 importierte die EU vor allem Gas und Öl im Wert von rund 70 Milliarden Euro aus den USA. Um die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren, wollen EU-Staaten in den kommenden drei Jahren US-amerikanisches Flüssigerdgas, Öl und Kernenergieprodukte im Wert von geschätzt 750 Milliarden US-Dollar erwerben.
EU-Digitalregeln bleiben außen vor
Die Erklärung enthalte keine Verpflichtung zu den EU-Digitalvorschriften, versichert die Kommission erneut. Sie habe den USA gegenüber deutlich gemacht, dass Änderungen insbesondere des Digital Markets Acts (DMA) und des Digital Services Acts (DSA) nicht zur Debatte stünden.
Erst vor wenigen Tagen hatte es geheißen, dass sich die Finalisierung der Vereinbarung wegen des Streits über die EU-Plattformregeln verzögert habe. Die US-Regierung sieht darin eine Art Handelsbarriere und wollte diese lange nicht Verhandlungstisch nehmen.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt, dass zumindest ein gemeinsames Dokument vorliege und dieses gegenseitige Zollsenkungen vorsehe. Zugleich würden die bald geltenden Tarife deutlich über den ursprünglichen 2,5 Prozent für Auto-Exporte in die USA liegen. Das werde die deutsche Automobilindustrie belasten.
(vbr)
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Krypto-Assets und Börsen: Mehr Befugnisse für EU-Aufsichtsbehörde
Die Europäische Union (EU) erwägt eine stärkere Kontrolle von in der EU tätigen Börsen und Kryptowährungsunternehmen. Deren Regulierung soll nach Plänen der Europäischen Kommission von den nationalen Behörden auf die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) übertragen werden. Das sagte die ESMA-Vorsitzende Verena Ross der britischen Tageszeitung Financial Times. Solche Änderungen würden einen wichtigen Impuls für „einen stärker integrierten und global wettbewerbsfähigen Kapitalmarkt in Europa“ geben, erklärte sie. Ziel sei es, „die anhaltende Fragmentierung der Märkte“ anzugehen, „um einen einheitlicheren Kapitalmarkt in Europa zu schaffen“, so Ross weiter.
Bei der Ausarbeitung der 2023 verabschiedeten und in diesem Jahr in Kraft getretenen EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte – auf Englisch „Markets in Crypto-Assets“, kurz MiCA-Verordnung oder MiCA – hatte die Kommission ursprünglich die in Paris ansässige ESMA zur Hauptaufsichtsbehörde für Anbieter von Krypto-Asset-Dienstleistungen machen wollen. Angesichts von Zweifeln, ob die ESMA in der Lage wäre, diese Aufgabe zu bewältigen, blieb die Kontrolle über den dynamischen Kryptomarkt aber in den Händen der nationalen Aufsichtsbehörden.
Dies habe jedoch zu Ineffizienzen geführt, erklärte Ross nun gegenüber der Financial Times. Man arbeite zwar intensiv an einer einheitlichen Umsetzung der MiCA-Verordnung, so Ross. „Das bedeutet auch, dass die Menschen 27 Mal in verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden spezifische neue Ressourcen und Fachkenntnisse aufbauen mussten, was auf europäischer Ebene einmalig und effizienter hätte geschehen können.“ Man versuche seit geraumer Zeit mit der Kapitalmarktunion und anderen Initiativen, „einen effektiveren Kapitalmarkt aufzubauen“, sagte Ross. „Die Realität hat gezeigt, dass dies angesichts unserer sehr unterschiedlichen Marktstrukturen nicht einfach ist.“
Befürworter und Skeptiker
Die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Maria Luís Albuquerque, erklärte in einer Rede im vergangenen Monat, dass ein Vorschlag geprüft werde, „die Aufsichtsbefugnisse für die wichtigsten grenzüberschreitenden Unternehmen“, darunter Börsen, Krypto-Unternehmen und andere, auf die ESMA zu übertragen. Angesichts der damit einhergehenden Änderungen an den Governance- und Entscheidungsprozessen der ESMA würden verschiedene Modelle geprüft, „basierend auf anderen bestehenden Modellen der zentralisierten Aufsicht“, so Albuquerque.
Gerade in kleineren EU-Ländern wie Luxemburg, Malta oder Irland aber sind die Plände der EU-Kommission umstritten. Sie befürchten, dass eine Zentralisierung der Befugnisse bei der ESMA ihre jeweiligen Finanzsektoren untergraben könnte, wie die Financial Times schreibt. Claude Marx, Leiter der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, erklärte, dass die ESMA zu einem „Monster“ werden würde, wenn sie zur Hauptaufsichtsbehörde für alle EU-Investmentfonds gemacht würde.
Demgegenüber steht die Notwendigkeit der EU, Finanzmittel für die umfangreichen Investitionen in Verteidigung, Energiewende und Digitalisierung aufzutun. Aus Sicht der ESMA-Vorsitzenden Ross hat dies neue Impulse zum Abbau, „noch bestehender Barrieren und Fragmentierungen“ gegeben. Das letzte Wort in der Angelegenheit ist noch nicht gesprochen.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Cyber-Freibeuter: US-Abgeordnete wollen mit Kaperbriefen im Netz zurückschlagen
Im US-Kongress wird mit dem „Scam Farms Marque and Reprisal Authorization Act of 2025“ ein historischer und zugleich hochriskanter Schritt im Kampf gegen die Cyberkriminalität erwogen. Der vom republikanischen Abgeordneten David Schweikert zunächst ins Repräsentantenhaus eingebrachte Gesetzentwurf zielt darauf ab, das jahrhundertealte Instrument der Kaperbriefe („Letters of Marque and Reprisal“) aus der Seefahrt wiederzubeleben und in den digitalen Raum zu übertragen.
Schweikert schlägt vor, privaten Akteuren – das können Sicherheitsfirmen oder auch Einzelpersonen sein – die Erlaubnis zu erteilen, aktive offensive Cyber-Operationen gegen ausländische kriminelle Netzwerke, Ransomware-Banden, Kryptobetrüger und sogar staatlich unterstützte Gruppen von Bedrohungsakteuren durchzuführen. Dabei soll es darum gehen, laufende IT-Angriffe abzuwehren oder Cyberkriminelle auf ausländischen Servern direkt anzugreifen. Eine solche Befugnis für Hackbacks ist auch hierzulande seit Langem umstritten.
Dilemma der digitalen Kriegsführung
Der Initiator des Entwurfs begründet das Vorhaben mit der alarmierenden Zunahme und gefühlter Straflosigkeit von Cybercrime. Online-Kriminalität führte laut FBI allein 2024 zu Schäden von 16 Milliarden US-Dollar. Täter agieren dabei oft aus Ländern wie China, Russland oder Nordkorea, in denen eine Strafverfolgung schwierig ist.
Befürworter des Vorstoßes führen daher ins Feld, dass private Cyber-Freibeuter schneller und flexibler agieren könnten als überlastete, bürokratische staatliche Behörden. Ein solcher Ansatz bewirke so auch eine effektivere Abschreckung. Zudem könnte die Aussicht, dass Cyberkriminelle ihre Beute jederzeit wieder verlieren, ganze Geschäftsmodelle wie Ransomware unattraktiv machen.
Der Gesetzentwurf knüpft verfassungsrechtlich an Artikel I, Abschnitt 8 der US-Verfassung an, der die Vergabe von Kaperbriefen grundsätzlich nach wie vor erlaubt. Anstatt Schiffe zu kapern, sollen die modernen Freibeuter kriminelle Konten hacken, Kryptowährungen beschlagnahmen und Infrastrukturen lahmlegen. Der Vorschlag müsste nach dem Abgeordnetenhaus noch den Senat passieren.
„Privatisierte Kriegsführung“
Trotz des vermeintlichen Charmes der „privatisierten Kriegsführung“ überwiegen bei Beobachtern die Bedenken: Der größte Kritikpunkt ist die mangelnde Kontrolle. Der Entwurf sieht vor, dass der US-Präsident die Kaperbriefe allein vergibt, was zu weiterer Machtkonzentration führen würde. Es fehle an Garantien, dass die Cyber-Freibeuter sich an Regeln halten. Gegner der Initiative vermissen etwa Mechanismen zur Entschädigung unschuldiger Opfer.
Kritiker wenden zudem ein, die USA würden mit diesem Vorgehen genau jene Taktiken legalisieren, die sie autoritären Regierungen wie China oder Russland vorwerfen: den Einsatz staatlich gedeckter Hacker. Das Eindringen auf Server in fremden Ländern durch private Akteure könnte von betroffenen Staaten als Akt der Aggression gewertet werden.
Unklar ist zudem, was mit dem konfiszierten Vermögen geschieht. Der Vorschlag konzentriert sich auf Bestrafung und Abschreckung, nicht aber auf Wiedergutmachung für die tatsächlichen Opfer der Cyberkriminalität. Kritiker befürchten, dass ein neues, lukratives Geschäftsmodell für staatlich sanktioniertes Hacking geschaffen wird.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Riesige Wafer-KI-Beschleuniger: Cerebras ist 8,1 Milliarden US-Dollar wert
Der kalifornische Chipdesigner Cerebras wirft seine Finanzierungspläne über den Haufen. Anstelle des 2024 eingeleiteten Börsengangs sammelt die Firma jetzt erst einmal neues Geld von Investoren ein. 1,1 Milliarden US-Dollar steuern alte und neue Geldgeber in einer sehr späten sogenannten Serie-G-Finanzierungsrunde bei. Laut eigenen Angaben steigt Cerebras‘ Bewertung damit auf 8,1 Milliarden Dollar – eine Verdoppelung seit 2021.
Cerebras baut sogenannte Wafer Scale Engines (WSEs). Anstatt Dutzende bis Hunderte einzelne Chips auf einem Silizium-Wafer zu belichten und anschließend auszuschneiden, macht Cerebras aus dem Großteil eines Wafers einen einzelnen riesigen Chip mit vier Billionen Transistoren. So passt neben den Rechenwerken etwa reichlich SRAM in den Prozessor. Dank redundanter Transistoren funktionieren WSEs trotz üblicher Belichtungsdefekte. Der Chipauftragsfertiger TSMC produziert die WSEs für Cerebras mit 5-Nanometer-Technik. Der Fokus liegt inzwischen auf der Ausführung von KI-Algorithmen (Inferenz).
„An der Runde beteiligten sich maßgeblich Tiger Global, Valor Equity Partners und 1789 Capital sowie die bestehenden Investoren Altimeter, Alpha Wave Global und Benchmark“, schreibt Cerebras in einer Ankündigung. 1789 Capital ist der aktuellen US-Regierung nah: Donald Trump Jr. ist dort Partner.
Vorerst kein Börsengang
Den im September 2024 angestrebten Börsengang an der Nasdaq hat Cerebras vorerst auf Eis gelegt. Gründe dazu nennt Cerebras in der Mitteilung an die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC nicht. Laut der Nachrichtenagentur Reuters hing sich eine Überprüfung der nationalen Sicherheit an einer Beteiligung von G42 auf: G42 stammt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und hat 335 Millionen Dollar in Cerebras investiert. Die Trump-Regierung soll den Einstieg zuvor abgesegnet haben.
Zusätzlich ist G42 der mit Abstand größte Abnehmer von Cerebras Wafer Scale Engines. Laut dem Antrag zum sogenannten Initial Public Offering (IPO) machte G42 rund 83 Prozent des Umsatzes im Jahr 2023 aus. In der ersten Jahreshälfte 2024 stieg der Anteil auf 87 Prozent.
US-Hyperscaler wie Amazon, Google, Meta, Microsoft und neuerdings OpenAI präferieren bislang KI-Beschleuniger von Nvidia sowie AMD. Zusätzlich entwerfen sie immer häufiger eigene Chips zur Ergänzung. Über Umwege ist Microsoft allerdings auch mit Cerebras verknüpft – 2024 investierte Microsoft 1,5 Milliarden Dollar in G42.
Im Gespräch mit Reuters betonte der Cerebras-Chef Andrew Feldman, dass die Firma weiterhin einen Börsengang anstrebt. Ein neues Datum gibt es nicht.
(mma)
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