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15 Prozent: EU und USA fixieren Zoll-Abkommen


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Die USA werden die Zölle auf Produkte in strategisch wichtigen Sektoren wie Autos, Halbleiter, Arzneimittel und Bauholz auf 15 Prozent begrenzen. Das haben Washington und Brüssel in einer jetzt erstmals schriftlich vorliegenden gemeinsamen Erklärung vereinbart. Der Text umfasst die wichtigsten Punkte des Deals, den US-Präsident Donald Trump mit der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), am 27. Juli in seinem Golfresort Turnberry in Schottland vereinbarte.

In der nun veröffentlichten Rahmenvereinbarung wird die neue US-Zollregelung gegenüber der EU im Einzelnen dargelegt, mit einem allumfassenden Höchstzollsatz von 15 Prozent für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren. Sektoren, für die bereits sogenannte Meistbegünstigungszölle von 15 Prozent oder mehr gelten, sollen keinen zusätzlichen Zöllen unterliegen.

Die USA haben sich auch verpflichtet, die derzeitigen Zölle auf Autos und Autoteile in Höhe von insgesamt 27,5 Prozent durch eine Obergrenze von 15 Prozent zu ersetzen. Dies soll „parallel zur Einleitung der Verfahren für Gesetzesvorschläge zur Senkung der Zölle auf US-Produkte durch die EU“ erfolgen, erläutert die Kommission. Die EU hat sich schon bereit erklärt, ihre Autozölle von 10 Prozent auf null zu senken. Sollte die Kommission diesen Schritt noch in diesem Monat vollziehen, könnten die Zölle für den Monat August rückwirkend gegenseitig erstattet werden. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič kündigte an, dass die EU die notwendigen Voraussetzungen zeitnah erfüllen werde.

Bestehende Standards im Autosektor wollen die Partner gegenseitig anerkennen und künftige Normen gemeinsam erarbeiten. Das könnte etwa fürs autonome Fahren gelten.

Für Arzneimittel, Halbleiter und Schnittholz gelte die Zollobergrenze für EU-Exporte unabhängig von künftigen Zöllen, die sich aus laufenden US-Untersuchungen in diesen Bereichen ergeben könnten, erläutert die Kommission. Dies bringe den EU-Exporteuren „die dringend benötigte Sicherheit“. Die Zölle auf Chips und Medikamente gälten aber nicht sofort. Der 15-Prozentsatz werde erst wirksam, „wenn die USA über die Einführung zusätzlicher Zölle entscheiden“. Bis dahin greifen die US-amerikanischen Meistbegünstigungszölle.

Bei Stahl, Aluminium und deren Derivate haben sich beide Seiten darauf geeinigt, ihre Märkte durch Schutzmaßnahmen vor globalen Überkapazitäten abzuschirmen und zusammen an sicheren Lieferketten zu arbeiten.

Zur Funktionsweise des Abkommens bringt die Kommission das Beispiel einer Maschine mit einem US-amerikanischen Meistbegünstigungszoll von 4 Prozent. Vor dem politischen Deal habe der Gesamtzoll dafür 14 Prozent betragen, da er auch die 10 Prozent Universalzölle umfasste. Künftig werde die Maschine nun einem Pauschalzoll von 15 Prozent unterliegen. Dasselbe gelte für ein Fahrrad mit einem US-amerikanischen Meistbegünstigungszoll von 11 Prozent, wobei sich der Zuschlag letztlich aufgrund des 10-prozentigen Gegenzolls bislang auf 21 Prozent summiert habe.

Andererseits gilt für einen schweren Lkw, für den die USA einen Meistbegünstigungszoll von 25 Prozent erheben, ein Gesamtzoll in gleicher Größe ohne weitere Zulage. Dies stellt laut der Kommission eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation dar, weil Trucks momentan einem 35-prozentigen Zoll unterlägen.

Weitere Investitionszusagen hält die Kommission aufrecht. Die EU verfolgt demnach das Ziel, ihre Versorgung mit strategischen Rohstoffen, einschließlich Energie und KI-Chips, zu sichern. Die EU beabsichtigt, KI-Chips im Wert von 40 Milliarden Euro zu kaufen.

Allein 2024 importierte die EU vor allem Gas und Öl im Wert von rund 70 Milliarden Euro aus den USA. Um die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren, wollen EU-Staaten in den kommenden drei Jahren US-amerikanisches Flüssigerdgas, Öl und Kernenergieprodukte im Wert von geschätzt 750 Milliarden US-Dollar erwerben.

Die Erklärung enthalte keine Verpflichtung zu den EU-Digitalvorschriften, versichert die Kommission erneut. Sie habe den USA gegenüber deutlich gemacht, dass Änderungen insbesondere des Digital Markets Acts (DMA) und des Digital Services Acts (DSA) nicht zur Debatte stünden.

Erst vor wenigen Tagen hatte es geheißen, dass sich die Finalisierung der Vereinbarung wegen des Streits über die EU-Plattformregeln verzögert habe. Die US-Regierung sieht darin eine Art Handelsbarriere und wollte diese lange nicht Verhandlungstisch nehmen.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt, dass zumindest ein gemeinsames Dokument vorliege und dieses gegenseitige Zollsenkungen vorsehe. Zugleich würden die bald geltenden Tarife deutlich über den ursprünglichen 2,5 Prozent für Auto-Exporte in die USA liegen. Das werde die deutsche Automobilindustrie belasten.


(vbr)



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ESA-Abteilung für astronautische und robotische Exploration kommt nach Köln


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Robotische und bemannte europäische Raumfahrtmissionen werden künftig von Köln aus geleitet: Das Direktorat Human and Robotic Exploration (HRE) der Europäischen Raumfahrtagentur (European Space Agency, ESA) wird in einigen Jahren an den Rhein ziehen. Das haben das Land Nordrhein-Westfalen und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) bekannt gegeben.

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„Die astronautische Raumfahrt und Exploration bekommt mit der vollständigen Verlagerung des entsprechenden ESA-Direktorats nach Köln eine neue gemeinsame Heimat in Deutschland“ sagte DLR-Vorstand Walther Pelzer. „So wird die europäische Kompetenz in der astronautischen und robotischen Exploration weiter gestärkt und die Voraussetzungen für künftige ESA-Missionen, Trainingsprogramme und die internationale Zusammenarbeit verbessert – ein wichtiges Zeichen kurz vor der ESA-Ministerratskonferenz, die nächste Woche in Bremen stattfindet.“

Auf dem Gelände des DLR im Kölner Stadtteil Porz/Wahn wird für das ESA-Direktorat ein neues Gebäude gebaut. Dort befinden sich bereits das Europäische Astronautenzentrum (EAC) und die von DLR und ESA betriebene Mondsimulationshalle Luna, die heise online im Frühjahr besuchte. Zudem betreibt das DLR in Porz/Wahn Forschungseinrichtungen in Raumfahrtmedizin und -physiologie. Durch den Neubau wird laut DLR ein Zentrum entstehen, das astronautische und robotische Forschung unter einem Dach vereint.

Die Finanzierung des Neubaus übernehmen die ESA und das Land Nordrhein-Westfalen. Die Planungs- und Bauphase beginnt Anfang 2026. In drei bis dreieinhalb Jahren soll das Gebäude sein. Dann wird das HRE-Direktorat vollständig aus Noordwijk in den Niederlanden nach Köln umziehen.

Nach Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen werden dadurch in Köln 250 neue Arbeitsplätze entstehen. Damit werde die ESA ihre Mitarbeiterzahl in Köln fast verdreifachen, sagte Daniel Neuenschwander, ESA-Direktor für astronautische und robotische Exploration. „Das Europäische Astronautenzentrum wird zu unserem neuen Hauptstandort für die Explorationsaktivitäten der ESA werden.“

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(wpl)



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5G-Auktion 2019 endgültig rechtswidrig | heise online


Die Bundesnetzagentur ist mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Damit ist ein jahrelanger Streit juristisch entschieden.

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Es war die erste Frequenzauktion der Bundesrepublik, bei der ausdrücklich auch 5G-Lizenzen vergeben wurden: Zwischen März und Juni 2019 wurden durch die Bundesnetzagentur an vier Mobilfunknetzbetreiber Blöcke im Bereich von 2 und 3,6 Gigahertz vergeben. Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica und erstmals auch 1&1 Drillisch lieferten sich dabei ein Bietergefecht, an dessen Ende 6,55 Milliarden Euro gezahlt wurden.

Doch das Verfahren dazu war nicht sauber, wie das Verwaltungsgericht Köln im vergangenen Jahr festgestellt hat: Die damalige „Präsidentenkammer“, die bei der Bundesnetzagentur die Regeln für das Verfahren festlegt, habe nicht, wie europarechtlich vorgeschrieben, unabhängig genug von politischer Einflussnahme gehandelt.

Der heutige Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, begrüßte die Niederlage seiner Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag per Pressemitteilung: „Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts stärkt die Rolle der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde.“ Das 5G-Frequenzverfahren werde „zügig neu aufgerollt“, kündigt die Behörde an. Damit sollten Planungssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden. Solange würden die Frequenzzuteilungen weitergelten, so die Darstellung der Bundesnetzagentur.

Wie es weitergeht, ist dabei nun erst einmal Sache der Bonner Behörde: Die muss prüfen, inwiefern sie eine veränderte Ausschreibung vornimmt – oder ob sie als inzwischen rechtlich unabhängigerer Regulierer zu dem Schluss kommt, dass die damaligen Regeln die geeignetsten waren.
Theoretisch käme auch eine vollständige Rückabwicklung infrage, allerdings sind die Einnahmen über den Bundeshaushalt zumindest teilweise längst in Schullaptops und -tablets ausgegeben worden.

„Jetzt kommt es auf Taten an: Bei der Neuvergabe müssen wettbewerbsschützende Maßnahmen ergriffen werden”, fordert Rickmann von Platen, der Geschäftsführer von Freenet. Das Unternehmen, das selbst kein eigenes Netz betreibt und sich bei den Netzanbietern als Reseller Kapazitäten bucht und als sogenannter virtueller Netzbetreiber (MVNO) gegenüber Endkunden auftritt, hatte das Verfahren ursprünglich angestrengt, da sich die Firma durch die Vergabebedingungen benachteiligt sah. Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sieht Änderungsbedarf – auch, weil sich der Markt seit 2019 weiterentwickelt habe, schildert Breko-Hauptstadtbüroleiter Sven Knapp: „Hybrid- und Bundle-Produkte aus Mobilfunk und Festnetz haben im Telekommunikationsmarkt stark an Bedeutung gewonnen und sowohl auf europäischer Ebene als auch innerhalb Deutschlands wird über Konsolidierungen unter den Mobilfunknetzbetreibern diskutiert.“

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Zuletzt hatte es immer wieder Spekulationen rund um eine mögliche Übernahme oder engere Kooperation mit dem auch nach Jahren weiter im Aufbau befindlichen 1&1-Mobilfunknetzes durch Telefonica gegeben. Würde einer der beiden Anbieter sein Netz aufgeben, würden die Preise für Frequenzblöcke absehbar deutlich sinken – der Markteintritt von 1&1 gehört zu den Gründen des relativ hohen Erlöses der 2019er-Frequenzauktion.


(akn)



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Mona: Aachener Projekt stellt Teleintensivmedizin für Europa bereit


Mona TeleICU von Clinomic soll für eine bessere Datenverfügbarkeit in der Telemedizin sorgen und die teleintensivmedizinische Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ermöglichen. Clinomic hat sich 2019 als Ausgründung der RWTH Aachen und der Uniklinik unter Prof. Gernot Marx, einem Pionier der Teleintensivmedizin, entwickelt, hat inzwischen aber Ableger in verschiedenen EU-Ländern. Geleitet wird Mona heute von Dr. Arne Peine (CTO) und Dr. Lukas Martin (CEO), beide selbst Intensivmediziner.

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Die Plattform ist als zugelassenes Medizinprodukt der Risikoklasse IIa zertifiziert. Sie nutzt Ende-zu-Ende-verschlüsselte Peer-to-Peer-Verbindungen für den sicheren Datenaustausch in Echtzeit. Anders als herkömmliche Video- oder Konferenzsysteme überträgt Mona dabei nicht nur Audio und Video, sondern auch medizinische Daten direkt aus angeschlossenen Systemen. So entsteht eine vollständige Sicht auf alle relevanten Patienteninformationen, unabhängig vom Standort.

Mona TeleICU ist mit dem Patientendaten-Managementsystem Mona PDMS verzahnt. Für die Interoperabilität setzt Clinomic auf den Standard HL7 FHIR – eine EU-konforme, offene Schnittstellenarchitektur. Dadurch können sowohl klinische Systeme wie Krankenhausinformationssysteme, Laborinformationssysteme oder PACS (Picture Archiving and Communication System) als auch medizinische Geräte wie Beatmungsgeräte, Monitore oder Infusionssysteme eingebunden werden. In Zusammenarbeit mit Partnern wie Enovacom sorgt Clinomic zudem für die Integration älterer Gerätegenerationen. Alle Daten im System sind über standardisierte Schnittstellen technisch zugänglich, jedoch nur für autorisierte Personen und Anwendungen.

Künstliche Intelligenz wird in Mona primär für Spracherkennung und Dokumentation eingesetzt. Dazu arbeitet das modular aufgebaute System mit privaten Spracherkennungsmodellen, welche auf einer sicheren Architektur der Clinomic Cloud im Rechenzentrum der Telekom bereitgestellt werden. Die Infrastruktur der Clinomic Cloud ist zudem C5-zertifiziert (Typ II) nach Kriterien des BSI und erfüllt damit hohe Sicherheits- und Datenschutzstandards.

Ärztinnen und Ärzte können Berichte diktieren, die KI-Module strukturieren und die Inhalte automatisch ordnen. Lokal gehostete Sprachmodelle unterstützen zusätzlich Dialoganfragen des medizinischen Personals und können Handlungsempfehlungen vorschlagen. Weitere angebundene Anwendungen analysieren Vitaldaten und berechnen Risiken, etwa für Sepsis oder akutes Nierenversagen.

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In Deutschland ist Mona TeleICU bereits in mehreren Krankenhausketten im Einsatz, unter anderem mehreren deutschen Unikliniken. Das System ermöglicht schnelle Konsultationen zwischen Stationen, unterstützt die interdisziplinäre Zusammenarbeit bei komplexen Fällen und ermöglicht telemedizinische Rücksprache mit externen Intensivzentren. Neben höherer Effizienz spielt auch die Entlastung des Personals eine wichtige Rolle – etwa durch automatisierte Dokumentation oder den kontaktlosen Login per Chip-Sensor und Spracherkennung.

Neben Investitionen etwa von den Sana Kliniken erhält Clinomic Fördermittel für die Mitarbeit am European Health Data Space (EHDS), der dieses Jahr in Kraft getreten ist. Ziel des EU-geförderten Projektes „ICUdata4Europe“ ist unter anderem, medizinische Sekundärdaten aus der Intensivmedizin für Forschung und Innovation über die Landesgrenzen der beteiligten Partner hinweg bereitzustellen, wozu Krankenhäuser und Praxen zunehmend verpflichtet sind und werden.


(mack)



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