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15 Prozent: EU und USA fixieren Zoll-Abkommen
Die USA werden die Zölle auf Produkte in strategisch wichtigen Sektoren wie Autos, Halbleiter, Arzneimittel und Bauholz auf 15 Prozent begrenzen. Das haben Washington und Brüssel in einer jetzt erstmals schriftlich vorliegenden gemeinsamen Erklärung vereinbart. Der Text umfasst die wichtigsten Punkte des Deals, den US-Präsident Donald Trump mit der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), am 27. Juli in seinem Golfresort Turnberry in Schottland vereinbarte.
Nicht mehr als 15 Prozent
In der nun veröffentlichten Rahmenvereinbarung wird die neue US-Zollregelung gegenüber der EU im Einzelnen dargelegt, mit einem allumfassenden Höchstzollsatz von 15 Prozent für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren. Sektoren, für die bereits sogenannte Meistbegünstigungszölle von 15 Prozent oder mehr gelten, sollen keinen zusätzlichen Zöllen unterliegen.
Die USA haben sich auch verpflichtet, die derzeitigen Zölle auf Autos und Autoteile in Höhe von insgesamt 27,5 Prozent durch eine Obergrenze von 15 Prozent zu ersetzen. Dies soll „parallel zur Einleitung der Verfahren für Gesetzesvorschläge zur Senkung der Zölle auf US-Produkte durch die EU“ erfolgen, erläutert die Kommission. Die EU hat sich schon bereit erklärt, ihre Autozölle von 10 Prozent auf null zu senken. Sollte die Kommission diesen Schritt noch in diesem Monat vollziehen, könnten die Zölle für den Monat August rückwirkend gegenseitig erstattet werden. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič kündigte an, dass die EU die notwendigen Voraussetzungen zeitnah erfüllen werde.
Bestehende Standards im Autosektor wollen die Partner gegenseitig anerkennen und künftige Normen gemeinsam erarbeiten. Das könnte etwa fürs autonome Fahren gelten.
Computerchips sind mit erfasst
Für Arzneimittel, Halbleiter und Schnittholz gelte die Zollobergrenze für EU-Exporte unabhängig von künftigen Zöllen, die sich aus laufenden US-Untersuchungen in diesen Bereichen ergeben könnten, erläutert die Kommission. Dies bringe den EU-Exporteuren „die dringend benötigte Sicherheit“. Die Zölle auf Chips und Medikamente gälten aber nicht sofort. Der 15-Prozentsatz werde erst wirksam, „wenn die USA über die Einführung zusätzlicher Zölle entscheiden“. Bis dahin greifen die US-amerikanischen Meistbegünstigungszölle.
Bei Stahl, Aluminium und deren Derivate haben sich beide Seiten darauf geeinigt, ihre Märkte durch Schutzmaßnahmen vor globalen Überkapazitäten abzuschirmen und zusammen an sicheren Lieferketten zu arbeiten.
Auswirkungen auf Maschinen, Räder und Lkw
Zur Funktionsweise des Abkommens bringt die Kommission das Beispiel einer Maschine mit einem US-amerikanischen Meistbegünstigungszoll von 4 Prozent. Vor dem politischen Deal habe der Gesamtzoll dafür 14 Prozent betragen, da er auch die 10 Prozent Universalzölle umfasste. Künftig werde die Maschine nun einem Pauschalzoll von 15 Prozent unterliegen. Dasselbe gelte für ein Fahrrad mit einem US-amerikanischen Meistbegünstigungszoll von 11 Prozent, wobei sich der Zuschlag letztlich aufgrund des 10-prozentigen Gegenzolls bislang auf 21 Prozent summiert habe.
Andererseits gilt für einen schweren Lkw, für den die USA einen Meistbegünstigungszoll von 25 Prozent erheben, ein Gesamtzoll in gleicher Größe ohne weitere Zulage. Dies stellt laut der Kommission eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation dar, weil Trucks momentan einem 35-prozentigen Zoll unterlägen.
Milliarden für US-Energie und KI-Chips
Weitere Investitionszusagen hält die Kommission aufrecht. Die EU verfolgt demnach das Ziel, ihre Versorgung mit strategischen Rohstoffen, einschließlich Energie und KI-Chips, zu sichern. Die EU beabsichtigt, KI-Chips im Wert von 40 Milliarden Euro zu kaufen.
Allein 2024 importierte die EU vor allem Gas und Öl im Wert von rund 70 Milliarden Euro aus den USA. Um die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren, wollen EU-Staaten in den kommenden drei Jahren US-amerikanisches Flüssigerdgas, Öl und Kernenergieprodukte im Wert von geschätzt 750 Milliarden US-Dollar erwerben.
EU-Digitalregeln bleiben außen vor
Die Erklärung enthalte keine Verpflichtung zu den EU-Digitalvorschriften, versichert die Kommission erneut. Sie habe den USA gegenüber deutlich gemacht, dass Änderungen insbesondere des Digital Markets Acts (DMA) und des Digital Services Acts (DSA) nicht zur Debatte stünden.
Erst vor wenigen Tagen hatte es geheißen, dass sich die Finalisierung der Vereinbarung wegen des Streits über die EU-Plattformregeln verzögert habe. Die US-Regierung sieht darin eine Art Handelsbarriere und wollte diese lange nicht Verhandlungstisch nehmen.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt, dass zumindest ein gemeinsames Dokument vorliege und dieses gegenseitige Zollsenkungen vorsehe. Zugleich würden die bald geltenden Tarife deutlich über den ursprünglichen 2,5 Prozent für Auto-Exporte in die USA liegen. Das werde die deutsche Automobilindustrie belasten.
(vbr)