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15 Prozent: EU und USA fixieren Zoll-Abkommen
Die USA werden die Zölle auf Produkte in strategisch wichtigen Sektoren wie Autos, Halbleiter, Arzneimittel und Bauholz auf 15 Prozent begrenzen. Das haben Washington und Brüssel in einer jetzt erstmals schriftlich vorliegenden gemeinsamen Erklärung vereinbart. Der Text umfasst die wichtigsten Punkte des Deals, den US-Präsident Donald Trump mit der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), am 27. Juli in seinem Golfresort Turnberry in Schottland vereinbarte.
Nicht mehr als 15 Prozent
In der nun veröffentlichten Rahmenvereinbarung wird die neue US-Zollregelung gegenüber der EU im Einzelnen dargelegt, mit einem allumfassenden Höchstzollsatz von 15 Prozent für die überwiegende Mehrheit der EU-Ausfuhren. Sektoren, für die bereits sogenannte Meistbegünstigungszölle von 15 Prozent oder mehr gelten, sollen keinen zusätzlichen Zöllen unterliegen.
Die USA haben sich auch verpflichtet, die derzeitigen Zölle auf Autos und Autoteile in Höhe von insgesamt 27,5 Prozent durch eine Obergrenze von 15 Prozent zu ersetzen. Dies soll „parallel zur Einleitung der Verfahren für Gesetzesvorschläge zur Senkung der Zölle auf US-Produkte durch die EU“ erfolgen, erläutert die Kommission. Die EU hat sich schon bereit erklärt, ihre Autozölle von 10 Prozent auf null zu senken. Sollte die Kommission diesen Schritt noch in diesem Monat vollziehen, könnten die Zölle für den Monat August rückwirkend gegenseitig erstattet werden. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič kündigte an, dass die EU die notwendigen Voraussetzungen zeitnah erfüllen werde.
Bestehende Standards im Autosektor wollen die Partner gegenseitig anerkennen und künftige Normen gemeinsam erarbeiten. Das könnte etwa fürs autonome Fahren gelten.
Computerchips sind mit erfasst
Für Arzneimittel, Halbleiter und Schnittholz gelte die Zollobergrenze für EU-Exporte unabhängig von künftigen Zöllen, die sich aus laufenden US-Untersuchungen in diesen Bereichen ergeben könnten, erläutert die Kommission. Dies bringe den EU-Exporteuren „die dringend benötigte Sicherheit“. Die Zölle auf Chips und Medikamente gälten aber nicht sofort. Der 15-Prozentsatz werde erst wirksam, „wenn die USA über die Einführung zusätzlicher Zölle entscheiden“. Bis dahin greifen die US-amerikanischen Meistbegünstigungszölle.
Bei Stahl, Aluminium und deren Derivate haben sich beide Seiten darauf geeinigt, ihre Märkte durch Schutzmaßnahmen vor globalen Überkapazitäten abzuschirmen und zusammen an sicheren Lieferketten zu arbeiten.
Auswirkungen auf Maschinen, Räder und Lkw
Zur Funktionsweise des Abkommens bringt die Kommission das Beispiel einer Maschine mit einem US-amerikanischen Meistbegünstigungszoll von 4 Prozent. Vor dem politischen Deal habe der Gesamtzoll dafür 14 Prozent betragen, da er auch die 10 Prozent Universalzölle umfasste. Künftig werde die Maschine nun einem Pauschalzoll von 15 Prozent unterliegen. Dasselbe gelte für ein Fahrrad mit einem US-amerikanischen Meistbegünstigungszoll von 11 Prozent, wobei sich der Zuschlag letztlich aufgrund des 10-prozentigen Gegenzolls bislang auf 21 Prozent summiert habe.
Andererseits gilt für einen schweren Lkw, für den die USA einen Meistbegünstigungszoll von 25 Prozent erheben, ein Gesamtzoll in gleicher Größe ohne weitere Zulage. Dies stellt laut der Kommission eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Situation dar, weil Trucks momentan einem 35-prozentigen Zoll unterlägen.
Milliarden für US-Energie und KI-Chips
Weitere Investitionszusagen hält die Kommission aufrecht. Die EU verfolgt demnach das Ziel, ihre Versorgung mit strategischen Rohstoffen, einschließlich Energie und KI-Chips, zu sichern. Die EU beabsichtigt, KI-Chips im Wert von 40 Milliarden Euro zu kaufen.
Allein 2024 importierte die EU vor allem Gas und Öl im Wert von rund 70 Milliarden Euro aus den USA. Um die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren, wollen EU-Staaten in den kommenden drei Jahren US-amerikanisches Flüssigerdgas, Öl und Kernenergieprodukte im Wert von geschätzt 750 Milliarden US-Dollar erwerben.
EU-Digitalregeln bleiben außen vor
Die Erklärung enthalte keine Verpflichtung zu den EU-Digitalvorschriften, versichert die Kommission erneut. Sie habe den USA gegenüber deutlich gemacht, dass Änderungen insbesondere des Digital Markets Acts (DMA) und des Digital Services Acts (DSA) nicht zur Debatte stünden.
Erst vor wenigen Tagen hatte es geheißen, dass sich die Finalisierung der Vereinbarung wegen des Streits über die EU-Plattformregeln verzögert habe. Die US-Regierung sieht darin eine Art Handelsbarriere und wollte diese lange nicht Verhandlungstisch nehmen.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt, dass zumindest ein gemeinsames Dokument vorliege und dieses gegenseitige Zollsenkungen vorsehe. Zugleich würden die bald geltenden Tarife deutlich über den ursprünglichen 2,5 Prozent für Auto-Exporte in die USA liegen. Das werde die deutsche Automobilindustrie belasten.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
KI soll für Wirtschaftswachstum trotz schrumpfender Bevölkerung sorgen
KI-Einsatz könnte der deutschen Wirtschaft zu neuem Wachstum verhelfen, prognostiziert ein Forschungsteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Demnach könnte das Brutto-Inlands-Produkt (BIP) innerhalb der nächsten 15 Jahre im Schnitt 0,8 Prozentpunkte pro Jahr stärker wachsen. Höhere Arbeitsproduktivität, Einsparungen und neue Geschäftsfelder, die durch KI ermöglicht werden, sollen laut IAB für den zusätzlichen Schub sorgen.
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Zugleich erwarten die Experten erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und Verschiebungen in unterschiedlichen Berufszweigen: So sollen durch KI etwa 1,6 Millionen Stellen in den nächsten 15 Jahren entweder wegfallen oder neu entstehen. Die Gesamtzahl der Arbeitsplätze soll in dem Zukunftsszenario aber weitgehend stabil bleiben, weil sich die gegenläufigen Effekte insgesamt ausgleichen würden.
Besonders günstig fällt die Prognose dabei für Jobs bei IT- und Informationsdienstleistern aus, bei denen der Arbeitskräftebedarf um rund 110.000 Personen steigen soll. In Bereichen wie Unternehmensdienstleistungen könnten hingegen 120.000 Arbeitsplätze entfallen.
Vor allem Spezialistenjobs betroffen
„KI führt primär zu einem Umbruch am Arbeitsmarkt. Gefragt sind künftig andere Tätigkeiten und Kompetenzen, nicht weniger Arbeit“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Entscheidend sei aber, dass Unternehmen neue Geschäftsmodelle entwickeln und die notwendige Infrastruktur für den KI-Einsatz geschaffen wird.
Wer von den Auswirkungen der KI betroffen ist, hängt laut Prognose auch von der eigenen Qualifikation ab. Besonders treffe es Tätigkeiten auf Spezialisten- und Experten-Niveau: Jobs dieser Stufe würden zwar weiter zunehmen, aber einen deutlichen Dämpfer gegenüber Szenarien ohne breiten KI-Einsatz aufweisen. An der Nachfrage nach Hilfs- und Anlernkräften ändere sich im Wesentlichen nichts, der Bedarf an Fachkräften fiele vergleichsweise stärker aus.
„KI kann zur Brücke zwischen wirtschaftlichem Wachstum und einer schrumpfenden Bevölkerung werden. Damit dieses Potenzial realisiert wird, braucht es gezielte Qualifizierungsstrategien und eine hohe Anpassungsbereitschaft in Wirtschaft und Gesellschaft“, resümiert IAB-Forscher Christian Schneemann die Prognose.
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(axk)
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EuGH: Polizei darf DNA- und Biometriedaten Verdächtiger unterschiedslos erheben
Polizeibehörden der EU-Staaten dürfen unterschiedslos biometrische und genetische Daten wie Fingerabdrücke und DNA-Profile von Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erheben und speichern. Voraussetzung ist, dass die nationalen Gesetze oder die Rechtsprechung angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Aufbewahrung und die Einhaltung der strengen Grundsätze zum Schutz sensibler Daten gewährleisten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.
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Im Kern können nationale Polizeibehörden laut dem Urteil in der Rechtssache C-57/23 auf der Grundlage ihrer internen Vorschriften darüber entscheiden, ob die Speicherung der Informationen über Körpermerkmale und DNA notwendig ist.
Das Verfahren geht auf den Fall eines tschechischen Beamten zurück, der im Rahmen eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens von der Polizei vernommen wurde. Trotz seines Widerspruchs ordneten die Ordnungshüter die Abnahme seiner Fingerabdrücke, die Erstellung eines genetischen Profils mithilfe eines Wangenabstrichs sowie die Aufnahme von Fotos und eine Personenbeschreibung an, die in Datenbanken gespeichert wurden.
Lebenslange Speicherung ist problematisch
Der Beamte, der 2017 rechtskräftig verurteilt wurde, focht die Identifizierungsmaßnahmen und die Speicherung seiner Daten in einem separaten Verfahren als rechtswidrigen Eingriff in sein Privatleben an. Ein tschechisches Gericht ordnete daraufhin zunächst die Löschung der umstrittenen Informationen fest. Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht legte dagegen Beschwerde ein und stellte dem EuGH die Frage, ob die nationale Vorschrift mit der EU-Richtlinie über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung vereinbar sei.
Der EuGH stellte zunächst klar, dass der Begriff „Recht der Mitgliedstaaten“ im Kontext der Erhebung, Speicherung und Löschung solcher Daten eine allgemeine Bestimmung umfasst. Diese legt die Mindestvoraussetzungen fest, sofern die Vorgaben hinreichend vorhersehbar sind und gerichtlich überprüft werden können.
Das Aufbewahren der Körpermerkmale und DNA-Spuren knüpfen die Luxemburger Richter an zwei Bedingungen: Die Zwecke der Erhebung dürfen keine Unterscheidung zwischen Verdächtigen und strafrechtlich Verfolgten erfordern. Zudem müssen die für die Verarbeitung Verantwortlichen national verpflichtet sein, alle Grundsätze und besonderen Anforderungen für die Verarbeitung sensibler Daten zu beachten.
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Zur Speicherdauer erläutert der EuGH, dass die einschlägige nationale Vorschrift nicht notwendigerweise eine Höchstgrenze vorsehen muss. Vorausgesetzt ist, dass sie angemessene Fristen für die regelmäßige Überprüfung der Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten festlegt. Dabei muss zudem beurteilt werden, ob eine Verlängerung unbedingt erforderlich ist.
Bereits 2024 urteilte der Gerichtshof, dass die allgemeine Speicherung biometrischer und genetischer Daten strafrechtlich Verurteilter bis zu ihrem Tod gegen EU-Recht verstößt. Das spezifische Rückfallrisiko sei zu beachten.
(wpl)
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„Dungeons & Dragons: Battlemarked“ – Was taugt das Tabletop-Rollenspiel?
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Das ursprüngliche „Demeo“ erschien 2021 exklusiv für Virtual Reality und simulierte mit viel Charme rundenbasierte Tabletop-Rollenspielabende mit Freunden. Allein oder mit bis zu drei Gefährten stellt man eine Gruppe aus archetypischen Klassen zusammen, bewegt die Miniaturen taktisch über die Kacheln der Dungeons und setzt mithilfe von Karten Spezialfähigkeiten ein. Würfelwürfe entscheiden dabei, ob eine Aktion gelingt, fehlschlägt oder kritisch trifft.
„Demeo“ mauserte sich schnell zu einem der erfolgreichsten Multiplayer-Titel des Mediums und ist inzwischen auch als Bildschirmversion auf zahlreichen anderen Plattformen verfügbar, darunter PC und Mac, PlayStation 5 und iPad.
Nach der Veröffentlichung des letzten großen Content-Updates vor drei Jahren wurde es ruhig um den Titel. Was die Fans nicht wussten: Resolution Games konnte sich eine offizielle Dungeons-&-Dragons-Lizenz sichern und arbeitete im Geheimen an einem Nachfolger, der das Original in den Schatten stellen sollte.

Auf der Karte hüpft man von Schauplatz zu Schauplatz. Eine große, frei erkundbare Welt gibt es jedoch nicht.
(Bild: Resolution Games)
Das heute erscheinende „Battlemarked“ kombiniert das leicht zugängliche, rundenbasierte Tabletop-Rollenspielsystem von „Demeo“ mit den Schauplätzen und dem Lore der „Forgotten Realms“, der beliebtesten D&D-Kampagnenwelt.
Neue Spieler müssen weder mit „Demeo“ noch mit Dungeons & Dragons vertraut sein: Ein Tutorial erklärt die Spielmechanik, die fast komplett aus „Demeo“ übernommen wurde, während Gespräche mit NPCs schrittweise an die Geschichte, Völker und Konflikte der Rollenspielwelt heranführen.
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Resolution Games
Die VR- und Bildschirmversion besitzen jeweils eine eigene Spieloberfläche, die der Unterschiedlichkeit der beiden Medien Rechnung trägt. Da „Battlemarked“ Crossplay unterstützt, können Spieler aller Plattformen gemeinsam spielen, mit oder ohne VR-Brille.
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Wir haben mit Meta Quest 3 die beiden Story-Kampagnen durchgespielt, die uns nach Neverwinter Wood und Icewind Dale führten.
Demeo 2.0: Storylastiger, vielfältiger, zugänglicher
„Battlemarked“ erfüllt einen der größten Wünsche der „Demeo“-Fans: Die Abenteuer spielen sich nicht mehr nur in isolierten Dungeons ab, sondern sind in Story-Kampagnen eingebettet. Die bestehen aus Haupt- und Nebenquests, die die Spieler an verschiedene Orte führen, wo sie diversen NPCs und Herausforderungen begegnen. Hiermit gewinnt „Demeo“ erstmals eine erzählerische Dimension. Dies und die deutlich vielfältigeren, hübsch designten Fantasy-Schauplätze tragen spürbar zur Atmosphäre bei.

Die Gefährten machen in einer Taverne Rast und unterhalten sich mit einem Story-NPC. Das Bild zeigt die Steam-Version.
(Bild: Resolution Games)
Die vier Dungeons des Spiels bilden die Höhepunkte der beiden Kampagnen und bestehen wie in „Demeo“ aus drei Stockwerken und einem Endgegner. Hat man sie gemeistert, kann man die Dungeons später mit Freunden direkt betreten, ohne die Story-Kampagne durchspielen zu müssen.
Spielmechanisch bleibt alles nah an „Demeo“. Was sich verändert hat, ist das Spielgefühl: „Battlemarked“ spielt sich deutlich actionreicher, mit schnelleren Abläufen und mehr Gegnern, was allerdings zulasten des taktischen Anspruchs geht. Während in „Demeo“ eine unbedachte Aktion schnell das Ende eines Abenteuers bedeuten konnte, zeigt sich der Nachfolger deutlich gnädiger. Solange nicht die gesamte Heldengruppe fällt, lassen sich Helden ohne Lebenspunkte beliebig oft wiederbeleben. Außerdem sorgt der schnelle Nachschub an Karten dafür, dass taktische Fehlentscheidungen weniger hart bestraft werden.

Eine typische Spielszene mit vier Helden.
(Bild: Resolution Games)
Die Absicht des Studios ist klar: „Battlemarked“ soll zugänglicher und temporeicher sein und damit ein breiteres Publikum erreichen. Eine Entscheidung, die unter „Demeo“-Veteranen wohl für Kontroversen sorgen wird. Für erfahrene Spieler gibt es immerhin die Möglichkeit, den Schwierigkeitsgrad der Dungeons anzuheben.
Weitere Kampagnen und Helden geplant
Gefallen hat uns die neue Möglichkeit, Helden zu erstellen und diese über einzelne Partien hinweg zu leveln. Durch gesammelte Erfahrungspunkte lassen sich ihre Fähigkeiten verbessern und neue freischalten, was mehr Raum für individuelle Spielstile bietet. Die Levelgrenze der Helden ist allerdings schnell erreicht, und das Spiel lässt weiterhin ein langfristig motivierendes Endgame vermissen. Zumindest an neuen Inhalten soll es in Zukunft nicht mangeln: Für 2026 und die Zeit danach sind DLCs mit neuen Kampagnen und Helden geplant.

Spieler können Helden erstellen und mit aufsteigendem Level deren Fähigkeiten verbessern.
(Bild: Resolution Games)
Das erste „Demeo“ konnte sein Potenzial nie ganz entfalten, da die Weiterentwicklung des Spiels zugunsten des Nachfolgers abgebrochen wurde. Die Hoffnung geht nun dahin, dass „Battlemarked“ gelingt, was „Demeo“ nicht vergönnt war: ein an Umfang und Tiefe stetig wachsendes Taktik-Rollenspiel zu begründen.
Die Zeichen stehen gut: „Battlemarked“ hat zum Start bereits mehr zu bieten als das erste „Demeo“ nach zwei Jahren. In vielerlei Hinsicht erweitert und verbessert es das Original spürbar. Die in unserem Test vereinzelt auftretenden Bugs und Balancing-Probleme dürfte Resolution Games zügig beheben.
Wer kann, sollte die VR-Version spielen: Sie vermittelt durch das Gefühl, mit Freunden um einen Tisch zu sitzen, eine deutlich stärkere soziale Präsenz. Auch lokaler Multiplayer in Mixed Reality wird unterstützt, sofern man mehrere Meta Quests nutzt. Dabei wird das Spielbrett für alle Spieler synchronisiert auf einen realen Tisch projiziert.
„Demeo x Dungeons & Dragons: Battlemarked“ ist ab sofort bei Steam (PC, Mac, PC-VR), im Playstation Store (PS5, PS VR2) und im Horizon Store (Meta Quest 2, 3, 3S) erhältlich. Der Preis beträgt 30 Euro.
(tobe)
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